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GfRS Info-Service 1/2009

1) Aktuelles

 

Nach dem jüngsten Betrugsfall mit Bio-Puten ist eine intensive Diskussion um Konsequenzen für die Inspektionen für Bio-Lebensmittel entbrannt.

Öko-Kontrollstellen und zuständige Behörden der Länder erörtern aktuell Maßnahmen wie eine erhöhte Quote von unangekündigten Inspektionsbesuchen, auch im Rahmen der Jahresprüfung, eine verstärkte Nutzung von Cross-Checks und einen verstärkten Informationsaustausch zwischen Öko-Kontrollstellen. Solche Prüfkonzepte werden von der GfRS bereits seit mehreren Jahren erfolgreich eingesetzt.

Der Fall Franzsander zeigt jedoch eindrücklich, dass die Risikoausrichtung der Bio-Prüfung noch weiter verbessert werden muss. Hochspezialisierte Risikobetriebe und Unternehmensverbünde, die Risikoprodukte wie zum Beispiel Geflügelfleisch oder Eier erzeugen, müssen mit hoher Inspektionsfrequenz über den Jahresverlauf geprüft werden.

Auch Probenahmen und chemische Rückstandsanalytik zur Herkunftssicherung werden künftig einen wichtigen Beitrag zur Effektivitätsverbesserung des Zertifizierungsverfahrens leisten. Neben Pflanzenschutzmittel- und GVO-Analytik steht bisher jedoch nur ein sehr begrenztes Spektrum anderer analytische Methoden zur Verfügung. Um diese Situation zu verbessern, kooperiert die GfRS seit Anfang 2009 in einem dreijährigen Projekt mit dem FIBL und MRI an der Weiterentwicklung methodischer Ansätze zur Unterscheidung ökologischer und konventioneller Agrarprodukte. 

2) Erzeugung

2.1 Durchführungsbestimmungen zur Öko-Aquakultur

Die EU-Kommission hat am 23. April 2009 einen modifizierten Entwurf zu den Durchführungsbestimmungen für die Öko-Aquakultur vorgelegt.

Bezieher des GfRS-Info-Service erhalten dieses "Non-Paper" mit dieser Aussendung.

Mit der Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen wird im Sommer 2009 gerechnet. Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens wird die Öko-Aquakultur weiterhin auf Grundlage der EG-Öko-Basisverordnung und privatrechtlicher Öko-Standards zertifiziert.

Wenn Produkte der Aquakultur aus Drittländern importiert werden sollen, muss zuvor eine Vermarktungsgenehmigung nach Artikel 19 VO (EG) Nr. 1235/2008 bei der BLE beantragt werden.

3) Verarbeitung

3.1 Öko-Kennzeichnung in Gastronomie und Großküchen

Neben den Kennzeichnungsvarianten "Bio-Gericht" und "Bio-Komponente" ist die Rohstoffauslobung bei Gastronomen eine gern genutzte Kennzeichnungslösung. Seit dem 1. Januar 2009 ist im Rahmen einer "erleichterten Rohstoffauslobung" auch eine Kennzeichnung einzelner Bio-Zutaten auf der Speisekarte möglich. Dies setzt jedoch voraus, dass die betreffende Zutat bei allen Gerichten ausschließlich in Bio-Qualität verwendet wurde. Sie darf in der Einrichtung nicht mehr in konventioneller Qualität vorhanden sein.

3.2 Öko-Kennzeichnung in der Zutatenliste bei verarbeiteten Öko-Lebensmitteln

Ebenfalls seit dem 1. Januar 2009 können Verarbeitungsprodukte, bei denen eine prominente Bio-Kennzeichnung in der Verkehrsbezeichnung aufgrund des Anteils von Öko-Zutaten (noch) nicht in Frage kommt, im Zutatenverzeichnis mit Öko-Hinweisen gekennzeichnet werden (Artikel 23 Abs. 4 b) VO (EG) Nr. 834/2007). Hierbei sind verschiedene Vorgaben einzuhalten, um eine Verbrauchertäuschung auszuschließen. So dürfen die Bio-Hinweise weder in Schriftart, -farbe oder -grösse gegenüber dem Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden. Darüber hinaus ist der Gesamtanteil der Öko-Zutaten zusätzlich anzugeben. Die Code-Nummer der Öko-Kontrollstelle muss in der Nähe des Zutatenverzeichnisses angegeben werden.

3.3 Zertifizierung von Öko-Heimtierfuttermitteln

Im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens des Bundesprogramms Ökologischer Landbau wurde ein <link fileadmin files heimtierfutterstandard_version_270409_end.pdf>privatrechtlicher Standard für die Öko-Zertifizierung von Heimtierfuttermitteln entwickelt, der ab sofort auch von der GfRS zur Zertifizierung von solchen Futtermitteln herangezogen wird.

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