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GfRS Info-Service 2/2014

1) Aktuelles

1.1 Laufendes Revisionsvorhaben zu den EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion

Der seit Ende März vorliegende Verordnungsvorschlag der EU-Kommission wird derzeit in einer Rats-Arbeitsgruppe in Brüssel intensiv beraten. Bislang wurden die von der Kommission durchgeführte Folgenabschätzung und Verordnungsteile erörtert. Die italienische Ratspräsidentschaft drückt aufs Tempo: Für den kommenden Monat wurden weitere Sitzungstermine anberaumt. Am 14. Juli wird sich der Agrarministerrat mit dem Revisionvorschlag befassen. Es wird damit gerechnet, dass die Italiener nach der Sommerpause im Oktober einen Kompromissvorschlag vorlegen werden. Parallel positionieren sich die Mitgliedsstaaten: In Deutschland stimmen der Bundesrat und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der Ablehnung des EU-Entwurfs überein. Viele Einzelpunkte des Verordnungsvorschlags werden auch von anderen EU-Mitgliedsstaaten kritisch gesehen. Die Haltung des neuen EU-Parlaments zum Entwurf ist noch offen.

Weitgehend unbeachtet vom Öko-Sektor führt die EU-Kommission ihre Arbeiten zur Änderung des Öko-Kontrollsystems und der Importregeln fort.

Die Bio-Kontrolle soll vorgezogen vollständig in die in den Beratungen weit vorangeschrittene amtliche Kontrollverordnung eingebettet werden, die bisher nur für behördliche Lebens- und Futtermittelkontrollen galt. Die bestehenden spezialrechtlichen Vorgaben für die Öko-Kontrolle sollen künftig entfallen.

Auch bei den Drittlandsimporten sollen wichtige Änderungen noch vor der Verabschiedung des Revisionsvorschlags in das bestehende EU-Bio-Recht eingefügt werden: Die Produktionsvorschriften der EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion werden in Drittländern künftig identisch angewendet werden müssen. Das neue System der „konformen Anwendung“ soll die erst vor wenigen Jahren neu etablierten Importverfahren ablösen.

Der BÖLW hat auf seiner Internetseite Stellungnahmen verschiedener Organisationen zu den Revisionsvorschlägen der Kommission veröffentlicht.

Am 7. Juli 2014 findet in Berlin ein BÖLW-Fachgespräch zur Revision statt.

2) Landwirtschaft

2.1 Änderungen der Positivlisten

Mit der Verordnung (EG) Nr. 354/2014 wurden verschiedene Anhänge der VO (EG) Nr. 889/2008 geändert.

Die Anpassungen betreffen bei den Düngemitteln die Anwendungsbestimmungen von kompostierten Haushaltsabfällen, Gärresten aus Biogasanlagen sowie von Produkten und Nebenprodukten tierischen Ursprungs in der Öko-Erzeugung. Einige weitere Dünger und Bodenverbesserer wie zum Beispiel Leonardit wurden neu in die Verordnung aufgenommen.

Bei den Pflanzenschutzmitteln wurden Verwendungsvorschriften angepasst und einige Substanzen, zum Beispiel Kupferoktanoat, gestrichen.

Auch die Verzeichnisse der zulässigen Futtermittelausgangserzeugnisse mineralischen Ursprungs und der verwendbaren Bindemittel, Fließhilfsstoffe und Gerinnungshilfsstoffe wurden überarbeitet. Ein Einsatz von Mono- und Dicalciumphosphat ist nun wieder zulässig.

3) Import

3.1 Drittlandsliste: Anerkennungsverfahren

Mit der am 8. Mai 2014 in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 442/2014 sind Anträge von Drittländern auf Anerkennung durch die EU nun nur noch bis zum 1. Juli 2014 möglich. Damit soll offenbar ein neues Anerkennungsverfahren vorbereitet werden, das künftig den Interessen von EU-Exporteuren stärker Rechnung trägt.

3.2 Anpassung der Drittlandsliste und des Verzeichnisses gleichweriger Öko-Kontrollstellen

Mit den Verordnungen (EG) Nr. 355/2014 und 644/2014 wurden das Verzeichnis anerkannter Drittländer (Anhang III der VO (EG) Nr. 1235/2008) und das Verzeichnis von durch die EU anerkannten Drittlandskontrollstellen (Anhang IV der VO (EG) Nr. 1235/2008) angepasst. Eine konsolidierte Fassung ist auf der GfRS-Internetseite verfügbar.

Die Änderungen bestimmen unter anderem die Möglichkeiten für den Import von Bio-Wein: Dieser kannt nun aus den anerkannten Drittländern Schweiz und USA in die EU eingeführt werden, in Kürze wohl auch aus Neuseeland. Darüber hinaus dürfen die Kontrollstellen AFRISCO, ARGENCERT, Australian Certified Organic, BCS, BioAgriCert, CAUCASCERT, CERES, Control Union, ECOCERT, INDOCERT, NASAA, SGS Austria und Suelo e Salute in den für sie mit der Produktkategorie D gelisteten Drittländern Bio-Wein für den Export in die EU zertifizieren.

3.3 EU plant elektronische Kontrollbescheinigungen

Die Kommission plant ein elektronisches System für Kontrollbescheingungen für Importpartien aus Drittländern. Dieses soll in TRACES (Trade Control and Export System) integriert werden und ab der zweiten Jahreshälfte 2015 zur Verfügung stehen.

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