Revision der EG-Öko-Verordnung
EU-Ministerrat verabschiedet Neufassung der EG-Verordnung
Während der deutschen Ratspräsidentschaft stimmte der Agrarministerrates am 12. Juni 2007 dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für eine Neufassung der EG-Verordnung über den Ökologischen Landbau zu. Die Durchführungsbestimmungen für die Öko-Landwirtschaft, die Verarbeitung, den Handel und den Import von Öko-Erzeugnissen im EU-Binnenmarkt wurden im September 2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, die Durchführungsbestimmungen für Drittlandsimporte folgten im Dezember 2008.
Neufassung der EG-Verordnung über den Ökologischen Landbau, rechtswirksam ab dem 1. Januar 2009
EG-Öko-Basisverordnung
Durchführungsbestimmungen EU-Binnenmarkt
Durchführungsbestimmungen Drittlandsimporte
Aktuelle Informationen zu den Inhalten der neuen EG-Öko-Verordnung finden Sie auch im GfRS-Info-Service.
Neuerungen ab 1. Januar 2009
Die neue Verordnung enthält im Vergleich zur bislang geltenden Verordnung (EWG) Nr. 2092 folgende Neuerungen und Änderungen:
- Einbeziehung der Aquakultur, von Seealgen, Hefen und Heimtierfutter
Produkte der Aquakultur, Seealgen, Hefen und Heimtierfutter sind künftig durch die neue Verordnung geregelt. Durchführungsbestimmungen für die ökologische Aquakultur wurden jedoch noch nicht verabschiedet. - Integration von Zielen und Grundsätze der ökologischen Erzeugung
Der Vorschlag enthält Ziele und Grundsätze für die ökologische Erzeugung, die bei der Auslegung der Vorschriften zu berücksichtigen sind. - Ein neues System für Ausnahmegenehmigungen: die Flexibilisierungsregelung
Die EU-Kommission kann künftig Ausnahmen von den Produktionsvorschriften in den EU-Mitgliedsstaaten zulassen. - Öko-Zertifizierung als "amtliche Kontrolle"
Mit dem Entwurf der Kommission wird die Kontrolle und Zertifizierung in das System der amtlichen Kontrollen der Lebens- und Futtermittelüberwachung nach VO (EG) Nr. 882/2004 integriert. Die zuständigen Behörden übertragen gemäß Artikel 5 der VO (EG) Nr. 882/2004 privaten Kontrollstellen "spezifische Aufgaben". - Änderung der Kontrollpflicht für die AHV
Der Entwurf sieht vor, dass künftig Einrichtungen der AHV dann dem Kontrollverfahren unterstehen, wenn der betreffende EU-Mitgliedsstaat eine dementsprechende nationale Regelung erlassen hat. Dies wird in Deutschland durch das Öko-Landbaugesetz sichergestellt. Auch in Österreich ist eine nationale Vorschrift in Vorbereitung.
- Neugestaltung der Drittlandsregelung
Neben der Drittlandsliste werden künftig auf EU-Ebene Verzeichnisse anerkannter Drittlands-Zertifizierungsstellen etabliert werden.
Reaktionen auf die neue Verordnung
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 12.06.2007 [en]
Der neue EG-Rechtsrahmen für Öko-Erzeugnisse, zusammengefasst durch den BÖLW (Dezember 2008)
Änderungen durch die neue EG-Öko-Basisverordnung zusammengefasst vom Waren-Verein der Hamburger Börse (Juni 2007)
Zur Entstehung der Revisionsfassung
Reaktionen auf die Entwürfe der Revisions-Verordnung
IFOAM-EU-Gruppe: Briefe an die EU-Kommission und die österreichische Ratspräsidentschaft
IFOAM-Konferenz im Europa-Parlament Pressemitteilung
Bundesverband der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Stellungnahme an das BMELV
FIBL Antwort auf die BÖLW-Stellungnahme
Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) Stellungnahme
Niedersächsischer Fachbeirat Ökologischer Landbau Empfehlung an das ML Niedersachsen
Hanspeter Schmidt und Manon Haccius Stellungnahme
Schwedischer Verband KRAV Stellungnahme
Konferenz der Kontrollstellen Positionspapier
Interessensgemeinschaft der Biokontrollstellen Österreichs Stellungnahme
Stellungnahme des Bundesrates 17/06 (5 Seiten vom 07.04.06)
GfRS Stellungnahme zur neuen Drittlandsregelung
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde Stellungnahme (1 MB)
Deutscher Bundestag Anhörung im Ernährungsausschuss (externer Link, Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes, Beantwortung Fragenkatalog des Sachverständigen J. Neuendorff, Konferenz der Kontrollstellen e. V., Beantwortung Fragenkatalog des Sachverständigen Herr Neuerburg, MUNLV NRW [PDF], Beantwortung Fragenkatalog des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Beantwortung des Fragenkataloges von Bioland, Ökologischer Landbau, Wortprotokoll der Öffentlichen Anhörung)
Aufforderung der IFOAM-EU-Gruppe an die finnische Ratspräsidentschaft, die Revision nicht im Jahr 2006 zu verabschieden. Schreiben vom 24.11.2006 (2 Seiten, 109 KB)
"Hohe Standards für Ökolandbau bleiben gewahrt"
Pressemitteilung vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Das "Bio-Grundgesetz" wird umgeschrieben
Pressemitteilung vom Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN)
Strong concerns about GMOs, EU logo and lack of stakeholder involvement - but glad Council could be convinced to allow private standards
IFOAM Pressemitteilung
Pressestimmen und Veröffentlichungen
Folgende Artikel können im Internet oder auf unserer Seite abgerufen werden:
Organic Standard: Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3 Gunnar Rundgren: "Das schlimmste was passieren kann ist, die bisherige Verordnung beizubehalten und sie für essentiell, vollständig und unantastbar zu halten."
Ökotest: Artikel 1 (externer Link)
Agra-Europe: Stakeholder-Partizipation und Stakeholder-Protest
"Zur geplanten Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung"
von Christian Eichert, Alexander Zorn, Stephan Dabbert (Hohenheim)
www.oekolandbau.de zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17. Mai (externer Link)
Pressemitteilungen zur Vorlage des finnischen Kompromiss-Papiers am 19.12.2006:
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Berichterstatter des Europäischen Parlaments zu Bioprodukten Graefe zu Baringdorf, CDU/CSU Fraktion
