Einsatz von Düngemitteln
Wurde Wirtschafts- oder Handelsdünger in Ihren Betrieb eingeführt, wird bei der Betriebsinspektion die Zulässigkeit des Düngemittels beurteilt. Wollen Sie das bereits vorab klären, können Sie dieses Formular verwenden.
Info:
Eine Düngereinfuhr in den Biobetrieb ist keine Routinemaßnahme.
Es können nur solche Dünger verwendet werden, die im Anhang I der EG-Öko-Durchführungsverordnung aufgeführt sind.
Der Bedarf für eine Grunddüngung ist durch Ergebnisse einer aktuellen Bodenuntersuchung zu belegen.
Über die Düngemaßnahmen ist Buch zu führen, mit folgenden Angaben: das Datum der Ausbringung, die Art und Menge des verwendeten Mittels und die Flächen, die gedüngt wurden.
