Eingriff an Tieren
Eingriffe wie das Anbringen von Gummiringen an den Schwänzen von Schafen, Kupieren des Schwanzes, Zähne abkneifen, Stutzen der Schnäbel und Enthornung dürfen im ökologischen Landbau nicht systematisch durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen (z. B. Enthornung junger Tiere) oder zur Verbesserung der Gesundheit, des Tierschutzes oder der Hygiene der Tiere können solche Eingriffe jedoch gestattet werden. Sie sind an den Tieren im geeignetsten Alter so durchzuführen, dass die Tiere dabei möglichst wenig leiden.
