Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Wurden in Ihrem Betrieb Pflanzenschutzmittel eingesetzt, wird bei der Betriebsinspektion die Zulässigkeit der Maßnahme beurteilt. Wollen Sie das bereits vorab klären, können Sie dieses Formular verwenden.

Info:

Die meisten direkten Pflanzenschutzmaßnahmen sind in einem Bio-Betrieb nur in Ausnahmefällen notwendig, stellen also keine vorbeugende Routinemaßnahme dar.

Im Anhang II der EG-Öko-Durchführungsverordnung sind alle Pflanzenschutzmittel aufgeführt, die im Ökologischen Landbau zulässig sind. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt vierteljährlich eine Übersicht heraus, welche Pflanzenschutzmittel im ökologischen Landbau angewendet werden dürfen: psm_oekoliste.pdf

Über die Pflanzenschutzmaßnahmen ist Buch zu führen, mit folgenden Angaben: Grund und Datum der Ausbringung, die Art des Mittels und die Ausbringungsmethode.

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