Tierzukauf aus konventionellen Betrieben
Einschränkungen bei konventionellem Zukauf
Nur bei Geflügel können Tiere zur Mast zugekauft werden. Bei allen anderen Tierarten können nur Tiere zur Zucht zugekauft werden.
(Beispiel: Fresser oder Mastferkel können nicht zugekauft werden.)
Beim Zukauf von weiblichen Zuchttiere muss es sich um Jungtiere handeln, die noch nicht geboren haben. Der Zukauf von Muttertieren kann nur genehmigt werden, wenn es sich um eine vom Aussterben bdrohte Haustierrasse handelt.
(Beispiel: Eine Fleckviehkuh kann nicht zugekauft werden, ein Zuchtbulle schon.)
Für bestimmte Tierzukäufe ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.
Bitte kontaktieren Sie uns vor einem konventionellen Tierzukauf. Bitte verwenden Sie auch das nachfolgende Formular. Das Mitteilungsformular kann jeweils nur für eine Tiergruppe erfolgen.
Damit wir Ihre Mitteilung bearbeiten können, teilen Sie uns mit, wie Sie versucht haben, entsprechende Tiere aus einem Biobetrieb zu bekommen. Anbieter finden Sie unter anderem auf www.oeko-komp.de (Marktplatz).
Schriftliche Nachweise der Nichtverfügbarkeit können Sie uns per Fax (0551-58774), E-Mail (erzeugung (at) gfrs.de) oder per Post zukommen lassen.
Kreuzen Sie unten den Grund des Zukaufs an. Dort steht, welche und wie viele Tiere maximal zugekauft werden können.
Alle zugekauften Tiere müssen nach dem Zukauf gemäß den EG-Öko-Verordnungen gefüttert und gehalten werden. Es gelten je nach Tierart unterschiedliche Umstellungszeiten (Artikel 38 der VO (EG) Nr. 889/2008).
