Bio-FAQ für Landwirtschaft, Garten- und Weinbau
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Wer darf Bio-Produkte vermarkten?
"Bio" und "Öko" sind bei Agrarerzeugnissen, Lebensmitteln und Futtermitteln geschützte Begriffe. Wer seine Produkte so kennzeichnet, muss an einem besonderen Zertifizierungverfahren teilnehmen und es wird regelmäßig überprüft, ob die Vorgaben der EG-Öko-Basisverordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen eingehalten werden. Auf dem Zertifikat, das nach der Prüfung ausgestellt wird, ist vermerkt, für welche Produkte der Betrieb Bio-Hinweise verwenden darf.
Hier finden Sie Links zur EG-Öko-Verordnung und Erläuterungen.
Was muss ich an meinem Betrieb verändern, um Bio zu sein?
Das hängt ganz davon ab, wie Sie bisher wirtschaften. Ein extensiver Mutterkuh haltender Grünlandbetrieb kann längst schon Bio sein. Ein intensiver Marktfruchtbetrieb mit hohem Hackfrucht- oder Rapsanteil in der Fruchtfolge muss seinen Betrieb neu planen. Maximale Erträge oder Leistungen bei Tieren sind im ökologischen Landbau eher die Ausnahme, denn Maximalertrag bedeutet in der Regel Stress für Tier und Pflanze und erhöht die Anfälligkeit für Krankheiten und Schädlinge. Das gilt es im Bioanbau von vornherein zu vermeiden. Denn es gibt weniger Möglichkeiten, Fehler wieder auszugleichen.
Der Biolandbau soll nicht von der konventionellen Landwirtschaft abhängig sein. Deshalb können Saatgut, Tiere oder Futtermittel nur von anderen Bio-Betrieben zugekauft werden. Ist das nicht möglich, wenden Sie sich an uns. Ist der Zukauf notwendig, kann in verschiedenen Fällen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Im ökologischen Landbau soll der Tierbestand zur landwirtschaftlich genutzten Fläche passen. Der Anhang IV der EG-Öko-Durchführungsverordnung legt die höchstzulässige Anzahl von Tieren je Hektar fest.
Was ist beim Zukauf im Bereich Pflanzenbau zu beachten?
Saatgut
Saatgut muss aus Bio-Vermehrung stammen. Wer welches Saatgut anbietet, erfahren Sie über die Internetdatenbank organicXseeds: http://www.organicxseeds.com/. Dort können Sie sich einloggen und Ausnahmegenehmigungen für konventionellen Saatguteinsatz beantragen oder erfahren, wenn es für bestimmte Kulturen eine generelle Ausnahmegenehmigung für konventionellen Zukauf gibt.
Düngerzukauf
Düngerzukauf ist immer als Ausnahme zu betrachten. Mineralische Stickstoffdünger oder aufgeschlossenen Phosphordünger können im Ökolandbau nicht eingesetzt werden. Im Anhang I der EG-Öko-Durchführungsverordnung sind alle zulässigen Düngemittel aufgeführt.
Pflanzenschutzmittel
Krankheiten und Schädlingen wird im biologischen Landbau in erster Linie vorbeugend begegnet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt vierteljährlich eine Übersicht heraus, welche Pflanzenschutzmittel im ökologischen Landbau angewendet werden dürfen.
Pflanzenstärkungsmittel, die beim BVL gelistet sind, können auch im Bio-Anbau verwendet werden. Der Einsatz von Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht zulässig.
Auf dieser Seite finden Sie in der rechten Spalte die Links zur Auswahl für den ökologischen Landbau und die Liste der Pflanzenstärkungsmittel.
Was ist beim Zukauf in der Tierhaltung zu beachten?
Tierzukauf
Ist ein Tierzukauf erforderlich, soll dieser von Bio-Betrieben erfolgen. Sind keine Bio-Tiere verfügbar, wenden Sie sich an uns, damit wir Ihnen Bezugsquellen nennen oder Ihnen erforderlichenfalls das Verfahren für Ausnahmegenehmigung erläutern können. In manchen Fällen, z.B. bei Kühen oder Mastferkeln, ist ein konventioneller Zukauf generell verboten.
Einen bundesweiten Anzeigenmarkt, der auch eine Rubrik Tiere enthält, finden Sie beim Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen.
Futterzukauf
An "Pflanzenfresser" darf kein konventionelles Futter gefüttert werden. An andere Arten können noch 5 % (bis 31.12.2011) konventionelle Futtermittel gefüttert werden, wenn diese im Anhang V der EG-Öko-Durchführungsverordnung aufgeführt und nicht in Bioqualität verfügbar sind. Auch für Mineralfuttermittel gelten besondere Bestimmungen. Sie müssen "gentechnikfrei" sein.
Muss ich meinen Stall umbauen?
Die Tierhaltung im ökologischen Landbau soll artgerecht sein. Ställe die vor allem unter wirtschaftlichen Aspekten gebaut wurden, entsprechen häufig nicht der EG-Öko-Verordnung. Eine Schweine- oder Rinder-Haltung auf Vollspaltenböden oder eine Käfighaltung bei Legehennen wäre beispielsweise nicht zulässig.
Anforderungen
Allen (Säuge-)Tieren muss eine ausreichend große, feste, ausreichend trockene, eingestreute Liegefläche zur Verfügung stehen. Mindestens 50% der Bodenfläche einer Bucht muss planbefestigt sein.
Anbindehaltung bei Rindern ist in Betrieben, die dafür bereits eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, noch bis Ende 2010 zulässig. Auf Antrag kann die Genehmigung bis Ende 2013 verlängert werden. Außerdem besteht für "Kleinstbetriebe" die Möglichkeit der Anbindehaltung - auch über Ende 2013 hinaus. Die Obergrenze wird voraussichtlich bei etwa 20 Milchkühen liegen.
Auslaufhaltung oder Sommerweidegang sind Pflicht. Bestehende Ausnahmen hiervon sind bis Ende 2010 und auf Antrag bis längstens Ende 2013 möglich.
Für die Rinder, Schafe und Schweine sind im Anhang III der EG-Öko-Durchführungsverordnung die Mindest-Stall und Auslaufflächen festgelegt und für Geflügel noch einige andere Mindestzahlen. Für andere Tiere gibt es keine so detailierten Regelungen (Ausnahmen hiervon sind bis längstens Ende 2010 möglich).
Welche besonderen Anforderungen gelten für die Öko-Geflügelhaltung?
Die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK, Arbeitskreis der Öko-Landesbehörden) hat sich unter Beteiligung von Wissenschaft, Wirtschaft, Anbauverbänden und Behörden in jüngster Vergangenheit (2010) mit bisher offenen bzw. nicht ausreichend geklärten Fragen zur ökologischen Geflügelhaltung beschäftigt und die Umsetzung der EG-Rechtsvorschriften für Geflügelhalter konkretisiert. Hier können Sie den vollständigen Text der Anforderungen einsehen.
Es folgt eine Zusammenfassung von wichtigen Punkten:
- Legehennen ist tagsüber immer Auslauf zu gewähren; nur bei extremen Witterungsverhältnissen, wie z.B. bei Sturm oder starken Niederschlägen, ist das Schließen der Auslaufklappen zulässig. Unabhängig davon muss den Legehennen über mindestens ein Drittel der Lebensdauer Auslauf gewährt werden. Ein Auslauftagebuch ist zu führen.
- Die Ausflugklappen müssen spätestens ab 10 Uhr vormittags bis Sonnenuntergang geöffnet sein.
- Der Auslauf darf aufgrund einer zu starken Beanspruchung der Grasnarbe oder aufgrund einer (zeitweise) wasserundurchlässigen Bodenart nicht beschränkt werden.
- Der Auslauf muss so gestaltet sein, dass er von allen Legehennen vollständig und möglichst gleichmäßig genutzt werden kann. Strukturelemente und Unterschlupf müssen vorhanden sein und gleichmäßig verteilt sein. Es gelten zudem noch weitere Anforderungen, die Sie hier einsehen können.
- Für die Gewährung von Auslauf nach der Einstallung von Junghennen gelten folgende Vorgaben:
- In den ersten drei Tagen nach der Einstallung dürfen die Junghennen zur Eingewöhnung bis zu drei Tage ohne Auslauf im Warmstall verbleiben.
- Ab Legebeginn (= Zeitpunkt, zu dem von der ersten Henne das erste Ei gelegt wird) dürfen die Legehennen maximal sieben Tage ohne Auslauf gehalten werden.
- Ab dem 7. Tag nach Legebeginn müssen die Legehennen spätestens ab 13 Uhr bis zum Sonnenuntergang Zugang zum Grünauslauf erhalten.
- Spätestens ab Erreichen der Legereife (50% Legeleistung) muss ganztägig (d.h. von 10 Uhr bis Sonnenuntergang) Auslauf gewährt werden.
- Die Lukenlänge der Öffnungen zwischen Warmstall und Kaltscharrraum muss mindestens zwei Meter je 500 Hennen betragen. Die Umsetzung ist spätestens zur nächsten Belegung sicherzustellen. Die Mindesthöhe und -verteilung der Luken muss den Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung §13a (8) entsprechen. Eine der Anforderungen ist, dass die Öffnungen eine Mindestbreite von 40 cm und eine Mindesthöhe von 35 cm haben müssen.
Wie lange dauert die Umstellungszeit?
Im Bereich der Erzeugung sind Umstellungszeiten einzuhalten, damit sich Boden, Pflanzen und Tiere an die neuen Bedingungen anpassen können. Voraussetzung für eine Anerkennung der Umstellungszeit ist, dass die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnungen eingehalten werden. Die Umstellungszeit beginnt i.d.R. mit der Meldung der Fläche zum Kontrollverfahren.
| 1. Jahr | Noch kein Bio-Hinweis für Erzeugnisse aus dem Pflanzenbau oder der Tierhaltung möglich. |
| 2. Jahr – Pflanzenbau | Ab 12 Monate nach Umstellungsbeginn ist ein Hinweis auf die Umstellung in diesem Wortlaut möglich: "Erzeugnis aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau" |
| 2. Jahr – Tierhaltung | Noch kein Bio-Hinweis möglich. |
| 2./3. Jahr – Pflanzenbau | Bio-Hinweis für die Ernte von Kulturen, die 24 Monate nach Umstellungsbeginn gesät oder gepflanzt wurden. Bei Dauerkulturen können die Ernteprodukte 36 Monate nach Umstellungsbeginn mit einem Bio-Hinweis versehen werden. |
| 3. Jahr – Tierhaltung / Pflanzenbau | 24 Monate nach Umstellungsbeginn ist die Umstellungszeit abgeschlossen. |
Wie häufig wird geprüft?
Die Inspektionsfrequenz ist abhängig von der Risikoklasse, in die Ihr Betrieb eingestuft wird. Einmal jährlich ist das Minimum. Die Jahresprüfung wird in der Regel angemeldet, damit der Betriebsleiter anwesend ist und auch die Buchführungsunterlagen zur Verfügung stehen.
Zusätzlich werden 20 – 30% der Betriebe unangekündigt inspiziert.
Müssen wesentliche Mängel abgestellt werden, wird dies im Rahmen einer Nachinspektion überprüft.
Was wird bei der Bio-Inspektion geprüft?
Die EG-Öko-Basisverordnung und die EG-Öko-Durchführungsverordnung geben mit Ihren Vorschriften den gesetzlichen Rahmen vor. Die Begehung vor Ort und die Prüfung von Ein- und Verkauf führen zum Inspektionsergebnis.
Wichtige Punkte für den Pflanzenbau
Fruchtfolge, Zulässigkeit der verwendeten Betriebsmittel wie Bodenverbesseren, Dünge- und Pflanzenschutz-Mitteln, ökologisch erzeugtes Saatgut.
Wichtige Punkte für die Tierhaltung
Tierzukauf nur aus Biobetrieben, Futterzukauf, Auslaufhaltung, Buchtengrößen, Stalleinrichtung.
Warenfluß
Können die verkauften Öko-Erzeugnisse mengenmäßig im Betrieb produziert worden sein oder wurden diese ordnungsgemäß zugekauft?
Passt die verkaufte Menge zu den Standortvoraussetzungen, dem Betriebsmitteleinsatz und dem Management?
Welche Kosten entstehen?
Die Abrechnung unserer Zertifizierung erfolgt nach dem GfRS-Leistungskatalog für landwirtschaftliche Öko-Betriebe
Wo kann ich mehr erfahren?
Links für Landwirte und Gartenbauer
http://www.oekolandbau.de/erzeuger/
Erzeugerbereich des Ökolandbau-Portals mit vielen Informationen zum Bio-Anbau. Für Betriebe mit Hofverarbeitung ist auch der Verarbeiterbereich interessant.
