Brexit - Ende der Übergangsphase
Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und Großbritannien auf ein Handelsabkommen geeinigt. Trotzdem ändern sich wegen des Austritts von Großbritannien aus der EU die gesetzlichen Regelungen für den Handel mit Bio-Produkten zwischen den beiden Wirtschaftsräumen ab dem Jahresbeginn 2021.
Neues nationales Öko-Gesetz in Großbritannien
- Ab dem 1. Januar 2021 gilt in Großbritannien (England, Schottland und Wales) ein nationales Öko-Gesetz. Wenn Bio-Produkte in Großbritannien als solche gekennzeichnet werden, müssen sie nach den nationalen Vorgaben erzeugt, verarbeitet und etikettiert werden. Das nationale Bio-Gesetz wird der EU-Verordnung Ökologischer Landbau ähnlich sein.
EU-Importe von Bio-Produkten aus Großbritannien
- Die sechs Öko-Kontrollstellen aus Großbritannien wurden durch die EU-Kommission bis zum 31. Dezember 2021 als gleichwertig anerkannt.
- Der Import von Bio-Produkten aus Großbritannien ist ab dem 1. Januar 2021 als Drittlandsimport unter Nutzung des EU-Systems TRACES möglich.
- Unternehmen aus Großbritannien, die Bioprodukte in die EU exportieren wollen, müssen sich für den Export im EU Trade Control and Expert System New Technology (TRACES NT) als Exporteur registrieren und durch ihre Öko-Kontrollstelle aus Großbritannien validieren lassen.
- Das EU-Bio-Logo kann weiterhin fakultativ verwendet werden. Die Code-Nummer muß auf die neue Codenummer der Öko-Kontrollstellen aus Großbritannien umgestellt werden.
- EU-Einfuhrunternehmen müssen sich bei der GfRS als Importeur anmelden.
Exporte von Bio-Produkten aus der EU nach Großbritannien
- Bio-Produkte, die nach der EU-Öko-Verordnung zertifiziert sind, werden in Großbritannien bis zum 31. Dezember 2021 als gleichwertig anerkannt.
- Unternehmen aus Großbritannien, die Bioprodukte aus der EU importieren wollen, müssen sich dort als Importeur registrieren lassen. Das EU-Bio-Logo darf verwendet werden.
- Großbritannien wird ab dem 1. Juli 2021 eine GB-Kontrollbescheinigung verlangen, die an den dortigen Grenzkontrollstellen vorgelegt und bestätigt werden muß. Weitere Informationen finden Sie hier:
- Vorlage für GB-Inspektionszertifikat (CoI)
- GB Erläuterungen zum Inspektionszertifikat (CoI)
- Auszug aus der GB-Vorlage für Inspektionszertifikate (CoI)
- Auszug aus den Erläuterungen zum GB-Inspektionszertifikat (CoI)
Sonderfall Nordirland
- In Nordirland wird auch nach dem 1. Januar 2021 die EU-Verordnung für die ökologische Produktion gelten. Daher können Bioprodukte aus Nordirland weiterhin ohne zusätzliche Anforderungen in die EU geliefert werden.
- Für Exporte aus Nordirland nach Großbritannien wird keine GB-Kontrollbescheinigung benötigt.
- Exporte aus Großbritannien nach Nordirland müssen jedoch unter Nutzung des TRACES-Systems erfolgen. Für bestimmte Produkte gelten bis zum 1. April 2021erleichterte Bedingungen.
Defra hat eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und eine FAQ zum Import von Bioprodukten aus Drittländern nach GB am Ende der Übergangszeit veröffentlicht. Dort inden sich auch weitere Informationen in englischer Sprache: www.gov.uk/guidance/trading-and-labelling-organic-food-from-1-january-2021 Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.