GfRS Info-Service 2/2021
1) Das neue EU-Bio-Recht: Stichtag 1. Januar 2022
1.1) Stand des Verfahrens in Brüssel
Mittlerweile sind zahlreiche Regelungen aus dem Sekundärrecht zur neuen EU-Öko-Verordnung veröffentlicht. Es fehlen noch Rechtsakte zu den Dokumentationspflichten, zu den Positivlisten und zu den Vorgaben für Importe aus Drittländern. Bio-Zertifikate sollen künftig in Traces veröffentlicht werden. Das E-Learning zur neuen EU-Öko-Verordnung von BLQ und GfRS wurde mit den Veröffentlichungen der verschiedenen Rechtsakte kontinuierlich fortgeschrieben und kann unter www.org-lex.eu abgerufen werden.
1.2) Umsetzung des neuen EU-Bio-Rechts in Deutschland
Der Entwurf zur Anpassung des Öko-Landbaugesetzes wurde am 21. Mai 2021 vom Bundestag angenommen.
Die GfRS arbeitet an zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten intensiv an der künftigen Umsetzung der neuen EU-Öko-Verordnung und setzt sich dabei für praxisnahe Lösungen für die Umsetzung der neuen Rechtsregelungen ein.
2) Verarbeitung
Im Amtsblatt der Europäischen Union L 233/19 wurde in Anhang VIIIa der Verordnung 889/2008 ein Schreibfehler korrigiert. Nun ist Kaliumbisulfit explizit zugelassen.
3) Import
3.1) Neue Leitlinien für den Import von Sesam aus Indien
Die EU-Kommission hat neue Leitlinien zum Import von Sesamsaat aus Indien veröffentlicht, die zunächst bis zum 31. Dezember 2021 gelten.