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Stefan Dreesmann, Dr. • 3rd+

Strong signal for the organic sector: Practical EU guide to organic control now available in Ukrainian

With over 170 participants, the online seminar held on 23 June 2025 to present the Ukrainian translation of the EU guide A Vade Mecum on  Official Investigations in Organic Production” was a resounding success. The event marks an important step towards strengthening organic farming in Ukraine.

The participants were welcomed by Maryna Kyslytska (Ministry of Agrarian Policy and Food of Ukraine), Olga Semenchuk (State Service of Ukraine on Food Safety and Consumer Protection), Dr. Stefan Dreesmann (German-Ukrainian Cooperation in Organic Farming (COA) project), and Igor Kravchenko (Swiss-Ukrainian Program Higher Value Added Trade from the Organic and Dairy Sector in Ukraine” (QFTP)). The event was moderated by Kseniia Guliyeva (COA project).

Four high-profile presentations by the following speakers provided initial insights into this publication, which was produced with funding from the German government:
●      Nicolas Verlet (formerly European Commission, now Anti-Fraud Initiative, France): Overview of the structure of the publication and Targeted information exchange in the organic supply chain;
Jochen Neuendorff (organic control body GfRS and Anti-Fraud Initiative, Germany): Laboratory analyses and causes of possible residues;
Sergiy Galashevskyy (Organic Standard certification body and Anti-Fraud Initiative, Ukraine): Investigations by control bodies.

The guide, now available in Ukrainian, offers concrete assistance, particularly for authorities and organic control bodies in dealing with suspected cases of unauthorised substances — a key issue in the new EU Organic Regulation. However, the comprehensive publication also offers valuable insights for many other stakeholders in organic farming, including organic operators and consultants.

The publication is now available at the following link:
https://lnkd.in/ed_nbqK8

The Ukrainian translation of the publication was made possible with the support of:
– German-Ukrainian Сooperation in Organic Agriculture project (COA) with financial support from the Federal Ministry of Food and Agriculture of Germany (BMEL),

– Switzerland within the framework of the Swiss-Ukrainian Programme Higher Value Added Trade from the Organic and Dairy Sector in Ukraine” (QFTP), implemented by the Research Institute of Organic Agriculture (FiBL, Switzerland) in partnership with SAFOSO AG (Switzerland).

GOPA AFC
Stefanie Maak
Elisabeth Christine Rüegg
Oleksandr Kaliberda
Kseniia Guliyeva
Organic Standard
Control Union Certifications Ukraine
Oksana Motrynchuk
Organic Initiative
Eugene Milovanov
Evgenya Yushchenko
Peter Jossi
IFOAM Organics Europe
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

westandwithukraine
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Wir überlassen nichts dem Zufall - auch nicht in schwierigen Situationen. 🚑
Lehrgang BetrieblicheErsthelfer ersteHilfeSchulungszentrum

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Today: Presentation of the Vade mecum on official investigations for the Ukrainian organic sector - 150 participants online! Many thanks, Stefan Dreesmann, Dr. GOPA AFC Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat and Research Institute of Organic Agriculture FiBL for this encouraging event!

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new week - new colleague 🚀🙌
Anna unterstützt uns künftig als Auditorin im Bereich Verarbeitung und Handel. Herzlich Willkommen!

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Das waren die Öko-Feldtage 2025 auf dem Wassergut Canitz. Vielen Dank an das ganze GÄA-Team, es war schön mit Euch!

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A warm welcome to our colleagues at the 2025 Organic Field Days – we stand with Ukraine! - Щиро вітаємо наших колег на Днях органічного поля 2025 року – ми з Україною! Research Institute of Organic Agriculture FiBL Organic Standard Information Center "Green Dossier"

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Sicher bio: Die Gastronomie auf den Öko-Feldtagen bei Leipzig auf dem Wassergut Canitz - natürlich GfRS-biozertifiziert!

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Next stop: Öko-Feldtage 2025 in Sachsen 🌳
Kommt uns heute und morgen an unserem Gemeinschafts-Stand C 1.12 besuchen 👋
Alle Details zur Veranstaltung findet ihr unter: https://oeko-feldtage.de/
ökofeldtage WassergutCanitz gäa fibl

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OPTA Europe

It is very encouraging that organic will be showcased as sustainable agricultural practice at the upcoming African Union - European Union Agriculture Ministerial Conference, featuring our frontrunner member company Tradin Organic.

Organic agriculture is a practical and scalable approach to building more resilient food systems. The African continent holds substantial potential for organic farming. Boosting the AU-EU trade in organic products is a concrete way to jointly take on the global challenge of sustainable food and climate change.

👉 See the program https://lnkd.in/ei4rRxbB

organic trade Africa EU

BioNederland ASOBIO - Asociación Española de Elaboradores y Comercializadores Ecológicos Polska Izba Żywności Ekologicznej AöL e.V.Karst J. Kooistra Tradin Organic COLEAD.link FiBL Europe Research Institute of Organic Agriculture FiBL Andreas Kratz
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Hier gibt es spannende Einblicke in den Bio-Großhandel bei Naturkost Elkershausen - Natürlich GfRS biozertifiziert
https://lnkd.in/eUyePGuG

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Klimafreundlich wirtschaften: Wir machen das, bei der GfRS!

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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

In einer Woche geht's los! Wir sind Schirmherr auf den ÖkoFeldtagen auf dem Wassergut Canitz GmbH bei Leipzig und es gibt viele tolle Veranstaltungen.

Besuchen Sie uns am BÖLW-Stand C 3.1 mitten auf der Messe und kommen Sie zu spannenden Veranstaltungen mit BÖLW-Beteiligung (hier das ganze Programm: https://lnkd.in/eNsWciFp)!

Peter Roehrig, Tamira Zöller, Matthias Sinn, Thomas Lang, Annette Bruhns
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One week CB audits in Serbia - we assure organic quality - worldwide!

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Organic products are reliable and trustworthy - sophisticated controls detect nonconformities and fraud. And: We always improve: The presentations of the 17th conference of the Anti-Fraud-Initative are online: https://lnkd.in/eJyUMngq Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH Bionext | Ketenorganisatie Marian Blom Organic Standard Authent GmbH IOAS INC Research Institute of Organic Agriculture FiBL IFOAM Organics Europe Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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Herzlich Willkommen im GfRS-Team ☘️🎉
Wir freuen uns über Verstärkung durch Charlotte als Werkstudentin und Ann-Kathrin als Inspekteurin im Landwirtschaftsbereich, sowie Anja als Fachreferentin im Handels- und Verarbeitungsbereich.
WillkommenImTeam BioZertifizierung Nachhaltigkeit ÖkoKontrolle

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Natürlich GfRS-biozertifiziert und 100% bio: Food und Drinks auf dem Umweltfestival in Berlin.

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Natürlich GfRS-supported:
Letzte Woche fand die 33. Witzenhäusener Exkursion statt🌿
Ziel der Exkursion mit dem Titel „Bio Italia, Bella Italia? war Italien. Es wurden viele verschiedene Betriebe in Piemont und der Toskana besucht. Besonderer Fokus lag auf den Themen Wassermanagement 💦 und Slow Food 🍅, Bio-Reisanbau im Agroforstsystem, klimatisch angepasste Rinderrassen in der Toskana und Weizenpopulationen im Bio-Ackerbau.
Die Exkursion wird jährlich von Studierenden der Ökologischen Agrarwissenschaften aus Witzenhausen organisiert. Dieses Jahr waren 31 Studierende und 5 Dozierende dabei. Auch nächstes Jahr wird es wieder eine studentisch organisierte Reise ins Ausland geben, zur Stärkung der grenzübergreifenden Freundschaft und des Wissenstransfers.

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Mit 20 Fahrer:innen am Start und schon eine Tradition: Das BioC-Team, supported by GfRS, bei der TdE Tour d'Energie in Göttingen.

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Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte

🌳 Entwaldungsfreie Agrarlieferketten gestalten: Das neue OECD/FAO-Handbuch unterstützt Sie!

Beziehen oder verarbeiten Sie Agrarrohstoffe? Dann betrifft Sie das Thema Entwaldung unmittelbar.

Die Ausweitung landwirtschaftlicher Nutzflächen ist für fast 90 % der globalen Entwaldung verantwortlich – mit erheblichen Folgen für Klima, Biodiversität und Menschenrechte. Zudem verpflichtet die kommende EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) Unternehmen, lückenlos nachzuweisen, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Geschäft?

📘 Das neue OECD/FAO-Unternehmenshandbuch liefert Ihnen einen umsetzbaren Fahrplan:

✅ Komplexität reduzieren: Das Handbuch bietet Ihnen klare Schritt-für-Schritt-Anleitungen für risikobasierte Sorgfaltsprozesse, die Ihnen helfen, Entwaldung systematisch zu vermeiden – von der Identifizierung bis zur Wirksamkeitsüberprüfung.

✅ Effiziente Integration in Ihre Prozesse: Konkret umsetzbare Maßnahmen helfen Ihnen, Anti-Entwaldungsrichtlinien nahtlos in Ihr Tagesgeschäft und Lieferantenmanagement zu integrieren.

✅ Wettbewerbsfähigkeit für KMU: Spezifische Empfehlungen zeigen auch KMU auf, mit begrenzten Ressourcen wirkungsvolle Maßnahmen zu implementieren.

✅ Fundierte Entscheidungen: Hilfreiche Tools und Datenquellen unterstützen Sie bei der Identifizierung von Entwaldungsrisiken und der Bewertung der Rohstoffe.

✅ Stärkung Ihrer Stakeholder-Beziehungen: Anregungen für Kontroll- und Beschwerdemechanismen ermöglichen die aktive Einbindung betroffener Gruppen und etablieren Frühwarnsysteme.

Übrigens: Sie fallen auch unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz? Dann werden Sie in diesem Handbuch Synergien zu Ihren bereits bestehenden Prozessen erkennen!

🤓 Sie wollen mit der Umsetzung starten oder Ihre Prozesse weiterentwickeln? Besuchen Sie unsere Veranstaltungsreihe „Entwaldungsfreie Lieferketten in der Praxis oder nutzen Sie unsere individuelle Beratung.

Die Links finden Sie in den Kommentaren👇

Federal Ministry for Economic Affairs and Energy National Contact Point for Responsible Business Conduct

EUDR Entwaldung bizhumanrights

Weitere Infos: media.licdn.com

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Katharina Reuter • 3rd+

„Klimaneutral, "umweltfreundlich hergestellt" – was davon darf bald nicht mehr auf die Verpackung? 🧐

„100 % nachhaltig – solche Aussagen werden schwierig. 🚫 Die EU plant, pauschale und irreführende GreenClaims zu untersagen. Und das ist dringend nötig.

In meinem Lightning Talk auf der re:publica 2025 habe ich vorgestellt, welche Aussagen nach aktuellem Entwurf nicht mehr zulässig sein sollen und was das für Unternehmen bedeutet.

Mit der EmpCo sind folgende Dinge nicht mehr erlaubt:
➡️ Allgemeine, vage Umweltaussagen
➡️ Eigenlabel ohne Zertifizierungssystem
➡️ Unspezifische Gesamtaussagen
➡️ Vergleiche ohne Basis und Details
➡️ Selbstverständlichkeiten: Allgemeine Praxis im Markt und gesetzlich vorgeschriebene Merkmale
➡️„Klimaneutral-Claims auf Basis von Kompensation

Künftig gilt: Nachvollziehbare, überprüfbare Kommunikation ist der Schlüssel!

👉 Meine Highlights waren u.a. der Austausch mit Rouven, Maja mit Reaktionär. Generationen, Zeitgeister und Zukunft” und dass ich Marc-Uwe für ein Foto getroffen habe. Känguru-Fangirl! Was nehmt ihr von der re:publica mit?

Chapeau, Andreas Gebhard & Team, was ihr jedes Jahr auf die Beine stellt!
Nantjen Küsel
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Laima Lebedzinskiene • 3rd+

🎤 Gegužės 27–28 d. dalyvavau Briuselyje vykusioje konferencijoje „Sistemingas požiūris į oficialų tyrimą („Systematic Approach to Official Investigation), kurią organizavo Anti Fraud Initiative (AFI).
Renginyje susitiko įvairių grandžių ekologinės gamybos sektoriaus atstovai – nuo Europos Komisijos pareigūnų iki veiklos vykdytojų. Konferencijoje daug dėmesio skirta ne tik sistemingo ir nuoseklaus požiūrio į oficialių tyrimų vykdymą svarbai, bet ir sukčiavimo atvejams ekologinėje gamyboje.
🔎 Pagal Reglamento (ES) 2018/848 29 straipsnį, kilus įtarimui dėl neatitikties ekologinės gamybos reikalavimams, sertifikavimo įstaigos ar kontrolės institucijos privalo nedelsiant pradėti oficialų tyrimą. Tyrimo tikslas – nustatyti ekologinėje gamyboje neleistinos medžiagos atsiradimo priežastį ir šaltinį.
💡 Aiškiai nuskambėjo žinutė: kovoti su sukčiavimu ekologinėje gamyboje – būtina, nes kiekvienas toks atvejis kenkia pasitikėjimui ekologiniu ženklu ir vartotojų tikėjimu ekologiškais produktais, o tai atsiliepia visai rinkai – nuo gamintojo iki galutinio vartotojo.
Džiaugiuosi galėjusi pasisemti žinių, pasidalinti patirtimi ir grįžti su dar stipresniu įsitikinimu, kad skaidrumas ir pasitikėjimas yra kertinės ekologinės gamybos vertybės 🌱
AFI FraudPrevention Ekoagros
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Saskia van Ruth • 3rd+

The Anti Fraud Initiative gathered in Brussels today and I was very pleased to deliver the keynote discussing the broader issue of food fraud. Many talks but also interesting workshops were very engaging. All focused on investigations when residues of pesticides are discovered in organic products. Here (image) Tom Nizet of Authent GmbH, presented ‘the most wanted pesticides’. I agree that levels of pesticide residues in organic production should be targeted, on the other hand, organic food fraud opportunities range beyond pesticides obviously. On the other hand, it was good to see how many different type of stakeholders mingled during the event and I am hopeful they also join the EFF-CoP: European Food Fraud Community of Practice to get access to the latest research resources and engage with others in the counter food fraud field.



foodfraud foodauthenticity
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Kseniia Guliyeva • 3rd+

I was pleased to take part for the project German-Ukrainian cooperation in Organic Agriculture” in the AFI Conference A Systematic Approach for Official Investigations.” This event offered a valuable opportunity to discuss modern approaches to official investigations in organic production, exchange experiences with colleagues from different countries, and get inspired with new ideas for improving practical approaches in Ukraine.

A particular highlight was listening to leading experts, exploring current challenges in the field, and reviewing the tools presented in the publication A Vade Mecum on Official Investigation in Organic Products” — which will soon be made available in Ukrainian for our national organic sector. We also had the chance to generate fresh perspectives and solutions together.

I'm truly grateful for the opportunity to be part of such a dynamic professional community and to contribute to these essential discussions.
Sincere thanks to the organizers and all participants for the insightful sessions, new professional connections, and the vibrant exchange of knowledge.

BLE COA, OrganicinUkraine AFIConference2025 InvestigationsInOrganics VadeMecum OrganicFarming ProfessionalGrowth Networking Brussel
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Sergiy Galashevskyy • 3rd+

Two intense and inspiring days at the AFI Conference 2025 in Brussels 🇧🇪

This week, I had the honour to both present and moderate at the Anti Fraud Initiative (AFI). This year’s conference focused on systematic approaches to official investigations in the organic sector.

🔍 On Day 1, I joined a panel alongside colleagues from IOAS and GfRS to reflect on good (and bad) practices in residue-related investigations — a topic where theory often clashes with field reality. I shared our perspective from Ukraine and the experience of Organic Standard in dealing with routine residue cases and developing practical solutions.

🤝 On Day 2, I moderated one of the working groups — focused on how control bodies and competent authorities can improve the investigation process and the system overall. The discussion was sharp and constructive, and I’m proud of the insights we produced together.

🎯 The AFI Conference is a space where professionals challenge each other, share case studies, and push toward a more credible and consistent organic control system across Europe.

Big thanks to the organisers, moderators, and speakers — and of course to all participants for the valuable exchange!
And I was especially glad to meet some of my colleagues from EOCC Board in person again.


AFI
OrganicStandard
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Anti Fraud Initiative / Organic Integrity Network
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IOAS INC

🌱🔍 IOAS is proud to participate in the 2025 Anti-Fraud Initiative (AFI) Conference, taking place today and tomorrow in Brussels.

IOAS Technical Director, Amaia Aldana, will participate on "Good (and bad) approaches for official investigations: A reality check." This session is part of a broader effort to strengthen integrity in the organic sector.

We look forward to contributing to meaningful discussions and sharing insights that support transparency and trust in organic certification.

IOAS OrganicIntegrity AFIConference2025 FoodFraud OrganicCertification SustainableAgriculture

Weitere Infos: buff.ly

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Today in Brussels: Conference of the Anti-Fraud-Initiative - how to deal with traces of residues as potential indicators for organic food fraud https://lnkd.in/ePeKCDCY

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Heute in Brüssel: Konferenz der Anti-Fraud-Initiative zu amtlichen Untersuchungen bei Bio https://lnkd.in/eJvJCuBM Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH Authent GmbH EU Agriculture and Food OPTA Europe EOCC ivzw Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL

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Patric Frisse • 3rd+

Idealer Test: Bio-Zertifizierung für Caterings bei Veranstaltungen
So kann jeder Betrieb befristet testen....

————————-

1. Zweck der Veranstaltungszertifizierung

Zielgruppe: AHV-Unternehmen (Außer-Haus-Verpflegung) ohne bestehende Bio-Zertifizierung

Zweck: Einsatz und Bewerbung von Bio-Lebensmitteln auf einer einzelnen Veranstaltung

Gültigkeit: Maximal zwei Monate, nur für die jeweilige Veranstaltung

————————-

2. Anforderungen

Gleiche Anforderungen wie bei unbefristeter Bio-Zertifizierung:

Betriebsbeschreibung

Lieferanten- und Warenlisten

Bei Verwendung des Bio-AHV-Logos: Aufstellung des Bio-Anteils in % und Euro-Wert

————————-

3. Ablauf zur Erlangung der Veranstaltungszertifizierung

Meldung & Anmeldung

- Mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

- Bei zugelassener Öko-Kontrollstelle und zuständiger Landesbehörde

- Vertrag & Unterlagenbereitstellung

- Vertragsabschluss mit Öko-Kontrollstelle

- Übermittlung aller erforderlichen Dokumente (s.o.)


Prüfung & Ausstellung

-Verwaltungskontrolle der Unterlagen

- Bei Erfüllung aller Kriterien: Ausstellung des Veranstaltungszertifikats



Hinweis:
Der Bio-Anteil wird nur auf den Warenbezug der Veranstaltung berechnet. Dieser muss jederzeit dem gewählten Bio-AHV-Logo-Niveau entsprechen.
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Patric Frisse • 3rd+

Ablauf der Bio-Zertifizierung gemäß Bio-AHVV: Schritt für Schritt
Auswahl und Erfassung der Bio-Zutaten

- Festlegen, welche Zutaten als „Bio gekennzeichnet werden sollen.
- Ermittlung des konkreten Bio-Anteils am Gesamtangebot.

Vertrag mit Kontrollstelle

- Abschluss eines Kontrollvertrags mit einer anerkannten Öko-Kontrollstelle für die Außer-Haus-Verpflegung.

Vorbereitung der Zertifizierungsunterlagen

- Zusammenstellung relevanter Dokumente:
- Übersicht der Bio-Zutaten
- Betriebsbeschreibung
- Lieferantenrechnungen etc.

Vor-Ort-Kontrolle

- Durchführung durch die beauftragte Kontrollstelle.

Prüfung:

- Vorbereitete Unterlagen
- Bio-Anteil insgesamt
- Korrekte Kennzeichnung der Zutaten

Erhalt des Zertifikats
- Bei erfolgreicher Kontrolle: Bio-Zertifikat und ggf. das Bio-AHV-Kennzeichen (Gold, Silber, Bronze).

Marketing und Kommunikation

- Verwendung der Zertifizierung für Werbemaßnahmen, z. B.:
- Kennzeichnung auf der Speisekarte

Kommunikation im Online- und Printbereich
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Praxis-Netzwerk startet: Bio-Handwerk mit Zukunft
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Börner-Eisenacher GmbH

Wir sind dabei – für eine starke Bio-Zukunft!

Wir freuen uns sehr, Teil des neuen Praxis-Netzwerks für Bio-Verarbeitung und -Handwerk zu sein – gefördert vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Gemeinsam mit über 60 anderen Unternehmen bringen wir unsere Erfahrung, Leidenschaft und Innovationskraft ein, um die Bio-Verarbeitung in Deutschland regional, nachhaltig und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Als - durch die GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Bio-zertifizierter - Betrieb in der Wurst- & Schinkenherstellung
mit handwerklicher Tradition stehen wir für Qualität, Verantwortung und regionale Wertschöpfung – und sind stolz, mit diesem Projekt ein Zeichen für die Zukunft der Bio-Branche zu setzten.


https://lnkd.in/eCGxXv_q

Weitere Infos: www.bmel.de

Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
 

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Aktuelles

Expertenwissen zum EU-Bio-Recht – einfach erklärt

In 11 Lerneinheiten bringen wir Ihnen die Verordnung 2018/848 mit allen Änderungs- und Ergänzungsverordnungen Schritt für Schritt im Detail näher – ganz bequem und egal wo sie gerade sind: daheim, im Büro oder unterwegs. Die Online-Lernplattform org-lex.eu, die das BLQ zusammen mit der GfRS zur Verfügung stellt, finden Sie unter https://www.org-lex.eu. Wenn Sie Interesse an einer Kursteilnahme haben, wenden Sie sich bitte an e-learning@remove-this.gfrs.de

Nichts ist so beständig wie die Veränderung

Das EU-Bio-Recht wurde seit dem Inkrafttreten der ersten EU-Bio-Verordnung 2092/91 im Jahr 1993 stetig ergänzt oder überarbeitet. Einer ersten großen Überarbeitung wurde das Bio-Recht 2007 und 2008 unterzogen. 2014 begann eine weitere Revision, die 2018 in die Veröffentlichung neuen Bio-Basisverordnung 2018/848 mündete.
Einen Überblick zum Rechtsrahmen einschliesslich des Sekundärrechts finden Sie am Ende dieser Seite.

Neben lebenden und unverarbeiteten Erzeugnissen einschließlich Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial, verarbeiteten Lebens- und Futtermitteln sowie Produkten aus Aquakultur und Imkerei gilt die EU-Bio-Verordnung auch für weitere landwirtschaftsnahe Erzeugnisse. Dazu gehören

  • Hefen, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden
  • Mate
  • Zuckermais
  • Weinblätter
  • Palmherzen
  • Hopfentriebe und andere ähnliche genießbare Pflanzenteile und daraus hergestellte Erzeugnisse
  • Meersalz und andere Salze für Lebens- und Futtermittel (Erzeugungsvorschriften noch nicht veröffentlicht)
  • Seidenraupenkokons
  • natürliche Gummis und Harze
  • Bienenwachs
  • ätherische Öle
  • Korkstopfen aus Naturkork (nicht zusammengepresst, und ohne Bindemittel)
  • Baumwolle (weder gekrempelt noch gekämmt)
  • Wolle (weder gekrempelt noch gekämmt)
  • rohe Häute und unbehandelte Felle sowie
  • traditionelle pflanzliche Zubereitungen auf pflanzlicher Basis.

Bio-Kritische Kontrollpunkte und Vorsorgemaßnahmen
Alle Betriebe und Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft müssen seit dem 1. Januar 2022 über ein Vorsorgekonzept im eigenen Verantwortungsbereich verfügen, mit dem das Kontaminationsrisiko von Bio-Produkten minimiert wird und eine wirksame Trennung von bio und konventionell sichergestellt wird. Die GfRS ist am BÖLN-Projekt Bio-KKP beteiligt. Entsprechende Vorsorgekonzepte sind bei den von uns zertifizierten Betrieben und Unternehmen unter der Bezeichnung "OCP-Konzept" seit vielen Jahren bekannt.

Bio-Pflanzen brauchen echten Boden
Bio-Pflanzen müssen auf gewachsenem Boden mit Kontakt zum Unterboden wachsen. Das gilt im Freiland wie im Gewächshaus. Nur Chicoree und Sprossen dürfen nach den gängigen Verfahren erzeugt werden. Die Betriebe  können Topfkräuter und Zierpflanzen in Töpfen und Containern aufziehen, wenn diese zusammen mit ihrem Topf bzw. Container an Endverbraucher:innen verkauft werden. Schnittlauchtreiberei ist nicht möglich.

Pflanzenvermehrungsmaterial

In erster Linie soll Bio-Saatgut und -Pflanzgut verwendet werden. Umstellungssaatgut und - pflanzgut, geerntet 12 Monate nach Umstellungsbeginn, darf im eigenen Betrieb ohne Genehmigung verwendet werden. Aus Zukauf darf Umstellungssaatgut und - pflanzgut nur verwendet werden, wenn kein vergleichbares ökologisches Material verfügbar ist. Für konventionelles, nach der Ernte unbehandeltes Saat- und Pflanzgut sind i.d.R. auch weiterhin Ausnahmegenehmigungen über die Saatgutdatenbank erforderlich.  Die Bundesländer können Allgemeinverfügungen für gar nicht in Bio-Qualität verfügbare Sorten erlassen. Noch bis Ende 2035 sollen Landwirte und Gärtner konventionelles Saatgut zukaufen dürfen, wenn es in Öko-Qualität nicht verfügbar ist. Diese Frist soll 2028 noch einmal überprüft werden. Dank unseres Projekts LeitfadenBioZier im Verbund mit Bioland und ABCert ist es gelungen, auch für Zierpflanzenbetriebe die EU-Kommission von einer praxistauglichen Lösung zu überzeugen.

Im Fokus: Die Förderung der Bodenfruchtbarkeit
Sowohl auf dem Acker wie auch unter Glas und in Dauerkulturen muss die Bodenfruchtbarkeit über den Anbau von Stickstofffixierern, Gründüngung und die Förderung der Artenvielfalt erhöht werden.

Bodenverbesserer, Dünge- und Pflanzenschutzmittel
Die Positivlisten finden sich in einem der sekundären Rechtsakte, der VO (EU) Nr. 2021/1165. Es gibt kaum Änderungen. Synergisten und Formulierungshilfsstoffe zu Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen bleiben zulässig, wenn sie nach Pflanzenschutzrecht zulässig sind.
Reinigungs- und Desinfektionsmittel im Bereich der tierischen Erzeugung finden sich im Anhang der vorgenannten Verordnung, in der pflanzlichen Produktion kommen gesetzliche Festlegungen erst später.

Angebot von Biotieren
Für Bio-Tiere gibt es eine Datenbank, mit deren Hilfe geprüft werden kann, ob Tiere aus Bio-Aufzucht verfügbar sind. Geflügel kann nur dann mit Ausnahmegenehmigung zugekauft werden, wenn es zum Zeitpunkt der Umstellung jünger als drei Tage ist, egal ob zur Mast oder zur Eiererzeugung.

Futter für Biotiere
Ziel ist Futter aus dem eigenen Betrieb oder - wenn dies nicht möglich ist - aus regionaler Kooperation stammen.
Bei Pflanzenfresser muß dieser Anteil 70% betragen, für Schweine und Geflügel 30 %.
Bis Ende 2026 dürfen Bio-Tierhalter noch bestimmte konventionelle Eiweißfuttermittel bis zu 5% an Ferkel mit einem Gewicht unter 35 kg und Küken verfüttern.
Zukaufs-Umstellungsfutter darf nur noch bis zu 25% der Jahresration verfüttert werden. Für eigenerzeugtes Umstellungsfutter gilt diese Grenze nicht, es darf unbeschränkt eingesetzt werden.

Endmast von Rindern ohne Freigeländezugang
Bullen und Ochsen benötigen auch während der Endmast Zugang zu Freigelände.

Weidegang für Pflanzenfresser (Weidepapier des Pilotverfahrens)
Pflanzenfressern muss in der Vegetationszeit Zugang zu Weideland gewährt werden. Weidegang darf nur aus vorübergehenden Gründen eingeschränkt werden. Dies kann der Zustand des Bodens, die Witterung, die jahreszeitlichen Bedingungen oder eine behördliche Anordnung sein. Andere Gründe, zum Beispiel strukturelle Bedingungen wie die Erreichbarkeit von Weideland, werden nicht mehr berücksichtigt. Im Jahr 2025 besteht die Möglichkeit, das Haltungssystem anzupassen. Ab 2026 sind die Vorgaben einzuhalten.

Hier finden Sie das Weidepapier und die zugehörigen FAQs.

Schweinehaltung
Die den Schweinen zur Verfügung stehende Nettofläche im Stall umfasst die Innenmaße der Buchten einschließlich Futtertrögen, jedoch ohne Futterspender. Freigelände muss für Schweine attraktiv sein und nach Möglichkeit mit Bäumen bewachsen sein. Unterstände sollen vorhanden sein und den Schweinen sollen Möglichkeiten geboten werden, ihre Körpertemperatur zu regulieren.

Geflügelhaltung: Wintergarten rechnet nicht zur Stallfläche 
Wintergärten (Veranden) für Legehennen sind zwar als Teil des Stalles in der EU-Bio-Verordnung verankert. Sie werden jedoch weder auf die Stallfläche angerechnet noch als Auslaufersatz anerkannt. Eine Anrechnung auf die Stallfläche ist nur möglich, wenn eine ganztägige Zugänglichkeit zum Stall gegeben ist und wenn sie vom Außenklima unabhängig sind.

Es können 20% des Bestands an konventionellen Schwärmen und Königinnen zugesetzt werden. Es darf auch klimabedingt Bio-Pollen gefüttert werden.

Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln
Die Positivlisten sind in einem separaten Rechtsakt gelistet.

  • Verschiedene Zusatzstoffe, u.a. E 322 Lecithine, E410 Johannisbrotkernmehl, E 412 Guarkernmehl, E 417 Tarakernmehl, E 418  Gellan und E 422 Glycerin, müssen aus ökologischer Produktion stammen.
  • E 460 Cellulose wurde als Zutat für Gelatine neu zugelassen.
  • E 401 Natriumalginat darf für Wurstwaren auf Fleischbasis verwendet werden. E 553b Talkum darf nur noch für die Oberflächenbehandlung von Wurstwaren auf Fleischbasis verwendet werden.

Verarbeitungshilfsmittel

  • Calciumchlorid darf auch als Koagulationsmittel für Wurstwaren auf Fleischbasis eingesetzt werden.
  • Carnaubawachs muss aus ökologischer Produktion stammen.
  • Essigsäure/Essig darf auch für pflanzliche Produkte verwendet werden.

Bio-Lebensmittel bestehen grundsätzlich aus 100% landwirtschaftlicher Bio-Zutaten. Nur noch wenige konventionelle Zutaten sind bis zu 5% erlaubt, sie sind in Anhang V der VO (EU) 2021/1165 benannt.

Für Reinigungs- und Desinfektionsmitteln existiert nur für die landwirtschaftliche Tierhaltung eine Positivliste. Bis zur Verabschiedung einer entsprechenden Positivliste gibt es noch keine spezifischen Regeln für die Verarbeitung.
Für Aromen gilt: Bei Bio-Lebensmitteln dürfen nur natürliche, aus Lebensmitteln gewonnene Aromaextrakte und natürliche Aromen aus dem namensgebenden Rohstoff (FTNF-Aromen z.B. natürliches Zitronenaroma) eingesetzt werden. Aromen werden in die Berechnung von Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs einbezogen.
Der Einsatz von Zutaten oder Stoffen mit technisch erzeugtem Nanomaterial in Bio-Lebensmitteln ist nicht erlaubt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Vitamine und Mineralstoffe dürfen Bio-Babyprodukten zugesetzt werden.

Weinbereitung
Die Herstellung von Bio-Wein ist in Anhang II Teil VI der VO (EU) 2018/848 geregelt. Bei der thermischen Behandlung eine Temperatur von 75°C (bislang 70°C) nicht überschritten werden.
Argon darf nicht zum Durchperlen verwendet werden.
Hefen zur Weinbereitung müssen ökologisch sein, wenn die individuellen Hefestämme verfügbar sind. Weinhefen, z.B. als Hefeschönung, müssen jedoch aus biologischer Produktion stammen. Auch Casein muss aus biologischer erzeugung stammen, wenn es verfügbar ist. Pectinlyasen, Pectinmethylesterase, Polygalacturonase, Hemicellulase und Cellulase sind jeweils „nur für önologische Zwecke bei der Klärung“ zugelassen. Die Zulassung für „neutrales Kaliumtartrat“ wurde mit der Zulassung von Kalium-L(+)tartrat dem allgemeinen Weinrecht, der VO (EU) 2019/934, angepasst. Siliziumdioxid wurde um dem Hinweis „als Gel oder kolloidale Lösung“ ergänzt. Perlite, Cellulose und Kieselgur sind nicht mehr namentlich aufgeführt, die Zentrifugierung und Filtrierung, mit oder ohne inerte Filterhilfsstoffe gemäß Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848 Anhang II Teil VI 3.3.b) ist jedoch weiterhin zulässig.

Verarbeitung von Bio-Futtermitteln
Die in Teil A der DVO 2021/1165 benannten Einzelfuttermittel sind in Einzelfuttermittel mineralischen Ursprungs und sonstige Einzelfuttermittel gegliedert. Die mineralischen Einzelfuttermittel sind auf die jeweilige Nummer im Katalog der Einzelfuttermittel gemäß der VO (EU) Nr. 68/2013 referenziert.
Die zugelassenen sonstigen Einzelfuttermittel mit Ursprung in Pflanzen, Algen, Tieren und Hefen sowie die zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe wurden weitgehend übernommen. Neu sind bei den Futtermittelzusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen gecoatetes Natriumselenit-Granulat (Kennnummer 3b802) für alle Tierarten und Natriumselenat (Kennnummer 3b803), nur für Wiederkäuer.
Detailinformationen können den entsprechenden Positivlisten entnommen werden.

Die Anforderungen an die Bio-Zertifizierung von Küchen sind in Deutschland durch das Öko-Landbaugesetz national geregelt.

Seit dem 5. Oktober 2023 gilt in Deutschland die Bio-AHV-Verordnung. Unser BÖLN-Verbundvorhaben BioZertAHV hat hierfür unter breiter Beteiligung der Küchenpraxis inhaltliche Vorschläge erarbeitet.

Aktuell gibt es zwei Importoptionen:

  1. Die Öko-Produkte wurden konform zu den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erzeugt und von einer durch die EU-Kommission anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstelle überprüft oder
  2. die Öko-Produkte stammen aus einem Drittland, das ein Handelsabkommen mit der EU geschlossen hat und entsprechen den Bedingungen und Vorgaben dieses Abkommens. Nur für solche Länder dürfen durch die EU auch weiterhin gleichwertige Produktionsvorschriften akzeptiert werden.

Die bisherige Liste der als gleichwertig anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstellen läuft 2024 aus, die der als gleichwertig anerkannten Drittländer Ende 2026.

Die aktuell gültige Liste der durch die EU anerkannten Drittländer und der durch die EU-Kommission anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstellen finden Sie hier.

Beim Importverfahren in die EU gibt es seit Jahresbeginn 2022 umfangreiche Änderungen, die im Detail im GfRS-Info-Service 4/2021 beschrieben sind.

Fertig verpackte Bio-Produkte, die nach der alten EU-Bio-Verordnung 834/2007 zertifiziert wurden,  können über den 1. Januar 2022 hinaus zeitlich unbeschränkt abverkauft werden. Dies gilt auch für Halbfertigprodukte, die Weiterverarbeitung muss jedoch nach den neuen Regeln erfolgen.

EU-Bio-Verordnung

Die EU-Bio-Basisverordnung vom 30. Mai 2018 einschliesslich ihrer Änderungsverordnungen ist seit Jahresbeginn 2022 das "Grundgesetz" für die Bio-Branche. Wählen Sie die aktuellste konsolidierte Fassung, in die die Änderungsverordnungen eingearbeitet sind.

» VO (EU) Nr. 2018/848


Die Verordnung (EU) 2017/625 legt die Anforderungen an die Durchführung der Bio-Kontrolle innerhalb der EU für alle Mitgliedsstaaten fest.

» VO (EU) Nr. 2017/625

Sekundärrecht zur EU-Bio-Verordnung

Produktion

VO (EU) Nr. 2020/464
IA: Tierhaltung, Verarbeitung, Verfügbarkeitsdatenbanken, Umstellung

VO (EU) Nr. 2023/2419
IA: Produktion und Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfuttermittel

VO (EU) Nr. 2020/2146
DA: Ausnahmeregelungen bei Katastrophenfällen

VO (EU) 2021/1189
DA:  Ökologisches heterogenes Material

VO (EU) Nr. 2021/1165
IA: Anhänge Betriebsmittel, Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfstoffe

Kontrolle

VO (EU) Nr. 2021/279 
IA: Kontaminationen, Gruppenzertifizierung, Kontrollquoten, Rückverfolgbarkeit, Maßnahmenkatalog

VO (EU) Nr. 2021/771
DA: Rückverfolgbarkeitsprüfung, Massenbilanzen (Warenstrom), Gruppenzertifizierung

VO (EU) Nr. 2021/2119
IA: Aufzeichnungen Unternehmen

Drittlandsimporte

VO (EU) Nr. 2021/1698
DA: Drittlandsregelungen: Zulassungsabläufe, Überwachung, Kontrollregeln, Berichte…

VO (EU) Nr. 2021/1342
DA: Überwachung und Überprüfung gleichwertiger Drittländer/Kontrollstellen

VO (EU) Nr. 2021/1378
IA: Bio-Zertifikat Drittlands-Importe,  Liste Kontrollstellen

VO (EU) Nr. 2021/2306
DA: Kontrollbescheinigung, Grenzkontrollstellen

VO (EU) Nr. 2021/2307
IA: Zollanmeldungen, Teil-Kontrollbescheinigung via TRACES

VO (EU) Nr. 2021/2304
DA: Ausfuhrbescheinigung Antibiotika

VO (EU) Nr. 2021/2305
DA: Ausnahme Bio Importe Grenzkontrollstellen VO 2017/625

IA: Durchführungsrechtsakt, DA: delegierter Rechtsakt