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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Nuestro querido Francisco Vanderhoff.

Frans Vanderhoff Boersma, Initiator des Fairen Handels mit mexikanischem Bio-Kaffee. Wir durften dabei sein.

https://lnkd.in/eGMdJecA

Weitere Infos: youtu.be

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Bio-Zertifizierung - Tollwood München: Veranstaltungen, Konzerte, Theater, Markt

Tollwood Festival in München noch bis Sonntag!
https://lnkd.in/eXED7-Kv
Natürlich GfRS biozertifiziert

Weitere Infos: www.tollwood.de

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Natürlich GfRS-biozertifiziert!

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Ralf Müller/ Little Coffees of Hope • 3rd+

6d •

Der nächste Little Coffees of Hope Kaffee - Espresso one world - frisch im Trommelröster geröstet, ist ab sofort erhältlich!
Runde, intensive, aromatische Mischung mit schöner Würze aus 100% Bio-Arabica-Bohnen aus Kolumbien, Guatemala, Sidamo und Indonesien.
Bleiben wir hoffnungsvoll und genießen mit sozialer Verantwortung: Bio-Espresso to the people

LCOH.de
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EPOS Bio Partner Süd GmbH

Einladung zur Online-Veranstaltung „Let’s Go Bio! – Bio leicht gemacht für die Außer-Haus-Verpflegung!

Immer mehr Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung – Gastronomie, Catering, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung – möchten nachhaltiger wirtschaften und prüfen die Umstellung auf Bio-Produkte.

Doch wie gelingt der Einstieg in der Praxis? Welche Anforderungen sind zu beachten – und welche Unterstützung gibt es?

Antworten auf diese Fragen liefert die kostenfreie Online-Veranstaltung „Let’s Go Bio!, die sich gezielt an Fachleute aus der Außer-Haus-Verpflegung richtet.

📢 Naturland Zeichen GmbH Sandra Wacker DAS HELDEN ATELIER Sebastian Funk Johannes Emken GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH Kristina M.
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Natürlich GfRS-biozertifiziert! Wir gratulieren ganz herzlich Biomanufaktur Havelland GmbH

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH pro agro e.V.

1w •

Der Verband pro agro gratuliert seinem Mitglied Biomanufaktur Havelland GmbH herzlich zum Gewinn des Brandenburger Innovationspreis 2025!

Nachdem die Veltener beim diesjährigen pro agro Marketingpreis noch der Golßener Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. Produktions KG den Vortritt lassen mussten, reichte es bei der Preisverleihung im Rahmen der „Cross Cluster Konferenz Nachhaltige Produktion 2025“ am vergangenen Donnerstag für ihr Kooperationsprojekt „reffiSchaf“ mit der Frankenförder Forschungsgesellschaft mbH und der GUT HIRSCHAUE GMBH & CO. KG für den ersten Platz.

Das Projekt verfolgt das Ziel, eine Wertschöpfungskette für Lamm- und Schaffleisch aufzubauen und ein dazugehöriges Vermarktungskonzept zu entwickeln. Dabei sollen alle essbaren Nebenprodukte von Schafen verwertet werden, die bislang für die menschliche Ernährung weitestgehend ungenutzt bleiben oder teils kostenpflichtig entsorgt werden.
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Natürlich GfRS-bio-zertifiziert! Herzlichen Glückwunsch, Mammas Canteen GmbH

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VDSKC e.V. • 3rd+

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🎉 30 Jahre mammas canteen – Herzlichen Glückwunsch! 🎉

Als VDSKC möchten wir euch ganz herzlich zum 30-jährigen Bestehen gratulieren. Hinter euch liegen drei Jahrzehnte voller Engagement, Innovation und Hingabe für die gesunde Kinderernährung – eine herausragende Leistung, auf die euer gesamtes Team stolz sein kann.

Was einst bescheiden in einer einzigen Schule begann, hat sich zu einem Leuchtturm der Schulverpflegung entwickelt. Euer Anspruch, „wie bei Mama zuhause“ zu kochen, ist dabei nicht nur ein Versprechen – sondern gelebte Praxis. Mit echter Nähe zur Schulgemeinschaft, einem feinen Gespür für die Bedürfnisse von Kindern und eurem kompromisslosen Bekenntnis zu Qualität habt ihr in Hamburg ein Modell erschaffen, das bundesweit Maßstäbe setzt.

Wir freuen uns, Okan Saiti und Jörg Wieckenberg als engagierte Mitglieder in unserem Verband zu wissen. Auf viele weitere gemeinsame Jahre im Einsatz für gutes Essen in Kitas und Schulen!
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Authent GmbH • 3rd+

Announcement for on-line trainings on the Vademecum

When pesticides are detected in organic products, authorities and certificate bodies need to carry out an officialinvestigation to determine source and cause.

How this investigation shall be carried out is a question to be answered by the investigators.

The Vade mecum is useful in two ways: on the one hand, it centralises existing knowledge on tools and techniques and on the other hand, it introduces new methods and techniques for official investigations in organic production which are helpful to determine how it could be done.

Currently the Vade mecum is available for free in English and in 3 other languages (French, Bulgarian and Ukrainian). Copies can be downloaded on www.organic-integrity.com

To facilitate the application of the Vademecum, Authent is honored and proud to be able to announce that in September and October, there will be on-line trainings on the content of the Vade mecum, spread out over 7 webinars and hosted by the original authors of the Vade mecum.

Please stay tuned for the publication of the program and the opening of the registration process coming up soon !

Weitere Infos: media.licdn.com

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Unser Kooperationsprojekt mit der Justus Liebig University Giessen: Basiskurs für neue Bio-Inspekteur:innen in dieser Woche in Göttingen.

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Findings of not authorised substances in food and feed certified as organic

Weitere Infos: www.efsa.europa.eu

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Natürlich GfRS-biozertifiziert!

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Herzlich Willkommen im GfRS-Team 🌻🎉
Wir freuen uns über weitere Verstärkung durch Eileen im Bereich Verarbeitung, Handel und AHV.

WillkommenImTeam BioZertifizierung Nachhaltigkeit ÖkoKontrolle

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DLG-Mitteilungen

🌾 Heute startet die Tagung zu nachhaltigen Anbausystemen in der The University of Göttingen! 🌾

🗨️ „Greenwashing, Bluewashing oder echt nachhaltig? Das klären wir! sagt Jochen Neuendorff – und bringt damit auf den Punkt, worum es in den kommenden zwei Tagen geht: Transparenz, Glaubwürdigkeit und praktikable Lösungen für eine wirklich nachhaltige Landwirtschaft.

Gemeinsam mit Andrea Schwalber (Nestlé), Sandro Rechsteiner (IP-SUISSE), Lutz Wildermann (Klim), Dr. Stefan Kuebler (John Deere) und Stephan Schoch (ALDI SÜD) diskutiert er am 4. Juli in einer Fishbowl-Runde zur Systemetablierung.

📅 Wann? Am 3.–4. Juli 2025
📍 Wo? In der Paulinerkirche (Alfred-Hessel-Saal), Georg-August-Universität Göttingen

Unter dem Titel „pestizidfrei, regenerativ, agrarökologisch – quo vadis? Nachhaltige Anbausysteme der Zukunft zwischen bio und konventionell diskutieren Wissenschaft, Praxis, Beratung, Industrie, Verbände und Politik über die Ausgestaltung und Verankerung möglicher alternativer Anbausysteme zwischen ökologischer und konventioneller Landwirtschaft.

• In Kooperation mit NOcsPS 2.0 (University of Hohenheim) und ZERN - Zukunft Ernährung Niedersachsen
• Medienpartnerschaft: DLG-Mitteilungen

👉 Für Kurzentschlossene: Jetzt noch informieren & reinschauen! Link in den Kommentaren ❗

Achim Spiller, Prof. Dr. Dr. Sarah Iweala Thomas Künzel
ZukunftLandwirtschaft ackerbau regenerativeLandwirtschaft ökolandbau Nachhaltigkeit Greenwashing Anbausysteme wissenschaft
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Stefan Dreesmann, Dr. • 3rd+

Strong signal for the organic sector: Practical EU guide to organic control now available in Ukrainian

With over 170 participants, the online seminar held on 23 June 2025 to present the Ukrainian translation of the EU guide A Vade Mecum on  Official Investigations in Organic Production” was a resounding success. The event marks an important step towards strengthening organic farming in Ukraine.

The participants were welcomed by Maryna Kyslytska (Ministry of Agrarian Policy and Food of Ukraine), Olga Semenchuk (State Service of Ukraine on Food Safety and Consumer Protection), Dr. Stefan Dreesmann (German-Ukrainian Cooperation in Organic Farming (COA) project), and Igor Kravchenko (Swiss-Ukrainian Program Higher Value Added Trade from the Organic and Dairy Sector in Ukraine” (QFTP)). The event was moderated by Kseniia Guliyeva (COA project).

Four high-profile presentations by the following speakers provided initial insights into this publication, which was produced with funding from the German government:
●      Nicolas Verlet (formerly European Commission, now Anti-Fraud Initiative, France): Overview of the structure of the publication and Targeted information exchange in the organic supply chain;
Jochen Neuendorff (organic control body GfRS and Anti-Fraud Initiative, Germany): Laboratory analyses and causes of possible residues;
Sergiy Galashevskyy (Organic Standard certification body and Anti-Fraud Initiative, Ukraine): Investigations by control bodies.

The guide, now available in Ukrainian, offers concrete assistance, particularly for authorities and organic control bodies in dealing with suspected cases of unauthorised substances — a key issue in the new EU Organic Regulation. However, the comprehensive publication also offers valuable insights for many other stakeholders in organic farming, including organic operators and consultants.

The publication is now available at the following link:
https://lnkd.in/ed_nbqK8


The Ukrainian translation of the publication was made possible with the support of:
– German-Ukrainian Сooperation in Organic Agriculture project (COA) with financial support from the Federal Ministry of Food and Agriculture of Germany (BMEL),

– Switzerland within the framework of the Swiss-Ukrainian Programme Higher Value Added Trade from the Organic and Dairy Sector in Ukraine” (QFTP), implemented by the Research Institute of Organic Agriculture (FiBL, Switzerland) in partnership with SAFOSO AG (Switzerland).

GOPA AFC
Stefanie Maak
Elisabeth Christine Rüegg
Oleksandr Kaliberda
Kseniia Guliyeva
Organic Standard
Control Union Certifications Ukraine
Oksana Motrynchuk
Organic Initiative
Eugene Milovanov
Evgenya Yushchenko
Peter Jossi
IFOAM Organics Europe
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

westandwithukraine
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Wir überlassen nichts dem Zufall - auch nicht in schwierigen Situationen. 🚑
Lehrgang BetrieblicheErsthelfer ersteHilfeSchulungszentrum

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Today: Presentation of the Vade mecum on official investigations for the Ukrainian organic sector - 150 participants online! Many thanks, Stefan Dreesmann, Dr. GOPA AFC Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat and Research Institute of Organic Agriculture FiBL for this encouraging event!

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new week - new colleague 🚀🙌
Anna unterstützt uns künftig als Auditorin im Bereich Verarbeitung und Handel. Herzlich Willkommen!

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Patric Frisse • 3rd+

Welche Nachweise gibt es das Bio in der Kantine besser ist?

— die Diskussion, ob „Bio in der Kantine besser ist, hängt davon ab, was man unter „besser versteht: gesundheitlich, ökologisch, geschmacklich oder sozial.

Eine kurze Zusammenfassung mit den wichtigsten Nachweisen und Studien je Bereich:



1️⃣ Gesundheitliche Vorteile:
• Weniger Pestizide:
Bio-Lebensmittel enthalten meist weniger Pestizidrückstände.
→ Barański et al. (2014, British Journal of Nutrition): Metaanalyse von 343 Studien zeigt: Bio-Produkte enthalten weniger Pestizidrückstände und mehr bestimmte Antioxidantien.
• Weniger Antibiotikaresistenzen bei tierischen Produkten:
→ European Food Safety Authority (EFSA, 2021): Bio-Tierhaltung führt zu weniger Einsatz von Antibiotika → geringeres Risiko für resistente Keime.
• Langfristige Gesundheitsvorteile (Hinweise):
→ NutriNet-Santé-Kohortenstudie (Baudry et al. 2018, JAMA Internal Medicine): Höherer Konsum von Bio-Lebensmitteln assoziiert mit geringerer Krebsinzidenz.



2️⃣ Ökologische Vorteile:
• Bessere Bodenqualität und Biodiversität:
→ Reganold & Wachter (2016, Nature Plants): Bio-Landbau verbessert Bodenqualität, Artenvielfalt, verringert Erosion.
• Geringere Nitratbelastung im Wasser:
→ IFOAM, FiBL Reports: Bio-Bewirtschaftung reduziert Nitratauswaschung signifikant.
• Klimabilanz gemischt:
→ Bio verursacht oft weniger Treibhausgase pro Hektar, aber manchmal höhere Emissionen pro Kilogramm Ertrag (abhängig von der Kultur).



3️⃣ Soziale und ethische Aspekte:
• Bessere Tierhaltung:
→ Bio-Tierhaltung ist in der Regel strenger reguliert (z. B. mehr Platz, Auslauf, Futterqualität).
• Faire Arbeitsbedingungen (häufiger):
→ Viele Bio-Betriebe arbeiten mit höheren Sozialstandards (z. B. bei Bioverbänden wie Demeter, Bioland etc.).



4️⃣ In der Kantine konkret:
• Kantinenstudien (Beispiele):
→ KÖNIG-Studie (Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen, 2017): Bio-Kantinen erhöhen Akzeptanz von Gemüse, reduzieren Lebensmittelabfälle, verbessern Image der Einrichtung.
→ BioBitte (BMEL, 2020): Mehr Bio in der Gemeinschaftsverpflegung verbessert die ökologische Gesamtbilanz der Einrichtung.



Fazit in einem Satz:

Bio in der Kantine ist in vielen Aspekten besser belegt — vor allem ökologisch und in Bezug auf Pestizidreduktion, mit Hinweisen auf gesundheitliche Vorteile, aber teils höheren Kosten.

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Sicher bio: Die Gastronomie auf den Öko-Feldtagen bei Leipzig auf dem Wassergut Canitz - natürlich GfRS-biozertifiziert!

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Das waren die Öko-Feldtage 2025 auf dem Wassergut Canitz. Vielen Dank an das ganze GÄA-Team, es war schön mit Euch!

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A warm welcome to our colleagues at the 2025 Organic Field Days – we stand with Ukraine! - Щиро вітаємо наших колег на Днях органічного поля 2025 року – ми з Україною! Research Institute of Organic Agriculture FiBL Organic Standard Information Center "Green Dossier"

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Next stop: Öko-Feldtage 2025 in Sachsen 🌳
Kommt uns heute und morgen an unserem Gemeinschafts-Stand C 1.12 besuchen 👋
Alle Details zur Veranstaltung findet ihr unter: https://oeko-feldtage.de/
ökofeldtage WassergutCanitz gäa fibl

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Hier gibt es spannende Einblicke in den Bio-Großhandel bei Naturkost Elkershausen - Natürlich GfRS biozertifiziert
https://lnkd.in/eUyePGuG

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DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches

Ökolandbau wichtig für den Gewässerschutz: Bioland e.V. und DVGW fordern bessere Rahmenbedingungen für den Ökolandbau

Noch immer gelangen zahlreiche schädigende Stoffe in die Grund- und Oberflächengewässer und damit auch in die Brunnen und Wasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung. Hohe Nitrat-Frachten sowie Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM) und ihre Abbauprodukte fallen vor allem in der konventionellen Landwirtschaft an. Die in den vergangenen Jahrzehnten vorgenommenen Anpassungen des Düngerechts und des Pflanzenschutzrechts haben bislang zu keiner Trendwende geführt.

Eine gute Qualität der Gewässer ist jedoch unverzichtbar - vor allem in Zeiten des Klimawandels, in denen Dürren und Starkniederschläge immer häufiger werden und Schadkonzentrationen in den Gewässern steigen.

Die Folgen:

📌 In den Wasserwerken müssen teure Aufbereitungsverfahren genutzt werden

📌 Die dadurch verursachten Kosten gehen zulasten der Trinkwasserverbraucher

DVGW-Vorstand Wasser, Dr. Wolf Merkel, mahnt daher an, dass "die Schadeinträge aus Düngung und Pflanzenschutz deutlich reduziert werden.
Die Landwirtschaft trägt hierfür Verantwortung. Sie benötigt effektive Unterstützung, damit sie stärker als bisher mit ökologisch bewirtschafteten Flächen zur Verringerung von Schadeinträgen und zur Verbesserung der Rohwasserqualität beitragen kann."

💡 DVGW und der Öko-Anbauverband Bioland fordern Rahmenbedingungen, die einen Ausbau des Ökolandbaus in grundwasserbelasteten Gebieten und Trinkwassereinzugsgebieten gezielt fördern. Vor allem muss klar definiert und kommuniziert werden, unter welchen Voraussetzungen Wasserversorger den ökologischen Landbau in Wassereinzugsgebieten nachhaltig unterstützen können. Die neue Bundesregierung hat sich zum Abbau der Hürden für eine Ausweitung des Ökolandbaus bekannt – dem müssen nun Taten folgen.

👉 Link zur Presseinformation in den Kommentaren.
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Klimafreundlich wirtschaften: Wir machen das, bei der GfRS!

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OPTA Europe

It is very encouraging that organic will be showcased as sustainable agricultural practice at the upcoming African Union - European Union Agriculture Ministerial Conference, featuring our frontrunner member company Tradin Organic.

Organic agriculture is a practical and scalable approach to building more resilient food systems. The African continent holds substantial potential for organic farming. Boosting the AU-EU trade in organic products is a concrete way to jointly take on the global challenge of sustainable food and climate change.

👉 See the program https://lnkd.in/ei4rRxbB

organic trade Africa EU

BioNederland ASOBIO - Asociación Española de Elaboradores y Comercializadores Ecológicos Polska Izba Żywności Ekologicznej AöL e.V.Karst J. Kooistra Tradin Organic COLEAD.link FiBL Europe Research Institute of Organic Agriculture FiBL Andreas Kratz
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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

In einer Woche geht's los! Wir sind Schirmherr auf den ÖkoFeldtagen auf dem Wassergut Canitz GmbH bei Leipzig und es gibt viele tolle Veranstaltungen.

Besuchen Sie uns am BÖLW-Stand C 3.1 mitten auf der Messe und kommen Sie zu spannenden Veranstaltungen mit BÖLW-Beteiligung (hier das ganze Programm: https://lnkd.in/eNsWciFp)!

Peter Roehrig, Tamira Zöller, Matthias Sinn, Thomas Lang, Annette Bruhns
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One week CB audits in Serbia - we assure organic quality - worldwide!

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Organic products are reliable and trustworthy - sophisticated controls detect nonconformities and fraud. And: We always improve: The presentations of the 17th conference of the Anti-Fraud-Initative are online: https://lnkd.in/eJyUMngq Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH Bionext | Ketenorganisatie Marian Blom Organic Standard Authent GmbH IOAS INC Research Institute of Organic Agriculture FiBL IFOAM Organics Europe Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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Herzlich Willkommen im GfRS-Team ☘️🎉
Wir freuen uns über Verstärkung durch Charlotte als Werkstudentin und Ann-Kathrin als Inspekteurin im Landwirtschaftsbereich, sowie Anja als Fachreferentin im Handels- und Verarbeitungsbereich.
WillkommenImTeam BioZertifizierung Nachhaltigkeit ÖkoKontrolle

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Natürlich GfRS-biozertifiziert und 100% bio: Food und Drinks auf dem Umweltfestival in Berlin.

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Natürlich GfRS-supported:
Letzte Woche fand die 33. Witzenhäusener Exkursion statt🌿
Ziel der Exkursion mit dem Titel „Bio Italia, Bella Italia? war Italien. Es wurden viele verschiedene Betriebe in Piemont und der Toskana besucht. Besonderer Fokus lag auf den Themen Wassermanagement 💦 und Slow Food 🍅, Bio-Reisanbau im Agroforstsystem, klimatisch angepasste Rinderrassen in der Toskana und Weizenpopulationen im Bio-Ackerbau.
Die Exkursion wird jährlich von Studierenden der Ökologischen Agrarwissenschaften aus Witzenhausen organisiert. Dieses Jahr waren 31 Studierende und 5 Dozierende dabei. Auch nächstes Jahr wird es wieder eine studentisch organisierte Reise ins Ausland geben, zur Stärkung der grenzübergreifenden Freundschaft und des Wissenstransfers.

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Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
 

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Aktuelles

Expertenwissen zum EU-Bio-Recht – einfach erklärt

In 11 Lerneinheiten bringen wir Ihnen die Verordnung 2018/848 mit allen Änderungs- und Ergänzungsverordnungen Schritt für Schritt im Detail näher – ganz bequem und egal wo sie gerade sind: daheim, im Büro oder unterwegs. Die Online-Lernplattform org-lex.eu, die das BLQ zusammen mit der GfRS zur Verfügung stellt, finden Sie unter https://www.org-lex.eu. Wenn Sie Interesse an einer Kursteilnahme haben, wenden Sie sich bitte an e-learning@remove-this.gfrs.de

Nichts ist so beständig wie die Veränderung

Das EU-Bio-Recht wurde seit dem Inkrafttreten der ersten EU-Bio-Verordnung 2092/91 im Jahr 1993 stetig ergänzt oder überarbeitet. Einer ersten großen Überarbeitung wurde das Bio-Recht 2007 und 2008 unterzogen. 2014 begann eine weitere Revision, die 2018 in die Veröffentlichung neuen Bio-Basisverordnung 2018/848 mündete.
Einen Überblick zum Rechtsrahmen einschliesslich des Sekundärrechts finden Sie am Ende dieser Seite.

Neben lebenden und unverarbeiteten Erzeugnissen einschließlich Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial, verarbeiteten Lebens- und Futtermitteln sowie Produkten aus Aquakultur und Imkerei gilt die EU-Bio-Verordnung auch für weitere landwirtschaftsnahe Erzeugnisse. Dazu gehören

  • Hefen, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden
  • Mate
  • Zuckermais
  • Weinblätter
  • Palmherzen
  • Hopfentriebe und andere ähnliche genießbare Pflanzenteile und daraus hergestellte Erzeugnisse
  • Meersalz und andere Salze für Lebens- und Futtermittel (Erzeugungsvorschriften noch nicht veröffentlicht)
  • Seidenraupenkokons
  • natürliche Gummis und Harze
  • Bienenwachs
  • ätherische Öle
  • Korkstopfen aus Naturkork (nicht zusammengepresst, und ohne Bindemittel)
  • Baumwolle (weder gekrempelt noch gekämmt)
  • Wolle (weder gekrempelt noch gekämmt)
  • rohe Häute und unbehandelte Felle sowie
  • traditionelle pflanzliche Zubereitungen auf pflanzlicher Basis.

Bio-Kritische Kontrollpunkte und Vorsorgemaßnahmen
Alle Betriebe und Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft müssen seit dem 1. Januar 2022 über ein Vorsorgekonzept im eigenen Verantwortungsbereich verfügen, mit dem das Kontaminationsrisiko von Bio-Produkten minimiert wird und eine wirksame Trennung von bio und konventionell sichergestellt wird. Die GfRS ist am BÖLN-Projekt Bio-KKP beteiligt. Entsprechende Vorsorgekonzepte sind bei den von uns zertifizierten Betrieben und Unternehmen unter der Bezeichnung "OCP-Konzept" seit vielen Jahren bekannt.

Bio-Pflanzen brauchen echten Boden
Bio-Pflanzen müssen auf gewachsenem Boden mit Kontakt zum Unterboden wachsen. Das gilt im Freiland wie im Gewächshaus. Nur Chicoree und Sprossen dürfen nach den gängigen Verfahren erzeugt werden. Die Betriebe  können Topfkräuter und Zierpflanzen in Töpfen und Containern aufziehen, wenn diese zusammen mit ihrem Topf bzw. Container an Endverbraucher:innen verkauft werden. Schnittlauchtreiberei ist nicht möglich.

Pflanzenvermehrungsmaterial

In erster Linie soll Bio-Saatgut und -Pflanzgut verwendet werden. Umstellungssaatgut und - pflanzgut, geerntet 12 Monate nach Umstellungsbeginn, darf im eigenen Betrieb ohne Genehmigung verwendet werden. Aus Zukauf darf Umstellungssaatgut und - pflanzgut nur verwendet werden, wenn kein vergleichbares ökologisches Material verfügbar ist. Für konventionelles, nach der Ernte unbehandeltes Saat- und Pflanzgut sind i.d.R. auch weiterhin Ausnahmegenehmigungen über die Saatgutdatenbank erforderlich.  Die Bundesländer können Allgemeinverfügungen für gar nicht in Bio-Qualität verfügbare Sorten erlassen. Noch bis Ende 2035 sollen Landwirte und Gärtner konventionelles Saatgut zukaufen dürfen, wenn es in Öko-Qualität nicht verfügbar ist. Diese Frist soll 2028 noch einmal überprüft werden. Dank unseres Projekts LeitfadenBioZier im Verbund mit Bioland und ABCert ist es gelungen, auch für Zierpflanzenbetriebe die EU-Kommission von einer praxistauglichen Lösung zu überzeugen.

Im Fokus: Die Förderung der Bodenfruchtbarkeit
Sowohl auf dem Acker wie auch unter Glas und in Dauerkulturen muss die Bodenfruchtbarkeit über den Anbau von Stickstofffixierern, Gründüngung und die Förderung der Artenvielfalt erhöht werden.

Bodenverbesserer, Dünge- und Pflanzenschutzmittel
Die Positivlisten finden sich in einem der sekundären Rechtsakte, der VO (EU) Nr. 2021/1165. Es gibt kaum Änderungen. Synergisten und Formulierungshilfsstoffe zu Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen bleiben zulässig, wenn sie nach Pflanzenschutzrecht zulässig sind.
Reinigungs- und Desinfektionsmittel im Bereich der tierischen Erzeugung finden sich im Anhang der vorgenannten Verordnung, in der pflanzlichen Produktion kommen gesetzliche Festlegungen erst später.

Angebot von Biotieren
Für Bio-Tiere gibt es eine Datenbank, mit deren Hilfe geprüft werden kann, ob Tiere aus Bio-Aufzucht verfügbar sind. Geflügel kann nur dann mit Ausnahmegenehmigung zugekauft werden, wenn es zum Zeitpunkt der Umstellung jünger als drei Tage ist, egal ob zur Mast oder zur Eiererzeugung.

Futter für Biotiere
Ziel ist Futter aus dem eigenen Betrieb oder - wenn dies nicht möglich ist - aus regionaler Kooperation stammen.
Bei Pflanzenfresser muß dieser Anteil 70% betragen, für Schweine und Geflügel 30 %.
Bis Ende 2026 dürfen Bio-Tierhalter noch bestimmte konventionelle Eiweißfuttermittel bis zu 5% an Ferkel mit einem Gewicht unter 35 kg und Küken verfüttern.
Zukaufs-Umstellungsfutter darf nur noch bis zu 25% der Jahresration verfüttert werden. Für eigenerzeugtes Umstellungsfutter gilt diese Grenze nicht, es darf unbeschränkt eingesetzt werden.

Endmast von Rindern ohne Freigeländezugang
Bullen und Ochsen benötigen auch während der Endmast Zugang zu Freigelände.

Weidegang für Pflanzenfresser (Weidepapier des Pilotverfahrens)
Pflanzenfressern muss in der Vegetationszeit Zugang zu Weideland gewährt werden. Weidegang darf nur aus vorübergehenden Gründen eingeschränkt werden. Dies kann der Zustand des Bodens, die Witterung, die jahreszeitlichen Bedingungen oder eine behördliche Anordnung sein. Andere Gründe, zum Beispiel strukturelle Bedingungen wie die Erreichbarkeit von Weideland, werden nicht mehr berücksichtigt. Im Jahr 2025 besteht die Möglichkeit, das Haltungssystem anzupassen. Ab 2026 sind die Vorgaben einzuhalten.

Hier finden Sie das Weidepapier und die zugehörigen FAQs.

Schweinehaltung
Die den Schweinen zur Verfügung stehende Nettofläche im Stall umfasst die Innenmaße der Buchten einschließlich Futtertrögen, jedoch ohne Futterspender. Freigelände muss für Schweine attraktiv sein und nach Möglichkeit mit Bäumen bewachsen sein. Unterstände sollen vorhanden sein und den Schweinen sollen Möglichkeiten geboten werden, ihre Körpertemperatur zu regulieren.

Geflügelhaltung: Wintergarten rechnet nicht zur Stallfläche 
Wintergärten (Veranden) für Legehennen sind zwar als Teil des Stalles in der EU-Bio-Verordnung verankert. Sie werden jedoch weder auf die Stallfläche angerechnet noch als Auslaufersatz anerkannt. Eine Anrechnung auf die Stallfläche ist nur möglich, wenn eine ganztägige Zugänglichkeit zum Stall gegeben ist und wenn sie vom Außenklima unabhängig sind.

Es können 20% des Bestands an konventionellen Schwärmen und Königinnen zugesetzt werden. Es darf auch klimabedingt Bio-Pollen gefüttert werden.

Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln
Die Positivlisten sind in einem separaten Rechtsakt gelistet.

  • Verschiedene Zusatzstoffe, u.a. E 322 Lecithine, E410 Johannisbrotkernmehl, E 412 Guarkernmehl, E 417 Tarakernmehl, E 418  Gellan und E 422 Glycerin, müssen aus ökologischer Produktion stammen.
  • E 460 Cellulose wurde als Zutat für Gelatine neu zugelassen.
  • E 401 Natriumalginat darf für Wurstwaren auf Fleischbasis verwendet werden. E 553b Talkum darf nur noch für die Oberflächenbehandlung von Wurstwaren auf Fleischbasis verwendet werden.

Verarbeitungshilfsmittel

  • Calciumchlorid darf auch als Koagulationsmittel für Wurstwaren auf Fleischbasis eingesetzt werden.
  • Carnaubawachs muss aus ökologischer Produktion stammen.
  • Essigsäure/Essig darf auch für pflanzliche Produkte verwendet werden.

Bio-Lebensmittel bestehen grundsätzlich aus 100% landwirtschaftlicher Bio-Zutaten. Nur noch wenige konventionelle Zutaten sind bis zu 5% erlaubt, sie sind in Anhang V der VO (EU) 2021/1165 benannt.

Für Reinigungs- und Desinfektionsmitteln existiert nur für die landwirtschaftliche Tierhaltung eine Positivliste. Bis zur Verabschiedung einer entsprechenden Positivliste gibt es noch keine spezifischen Regeln für die Verarbeitung.
Für Aromen gilt: Bei Bio-Lebensmitteln dürfen nur natürliche, aus Lebensmitteln gewonnene Aromaextrakte und natürliche Aromen aus dem namensgebenden Rohstoff (FTNF-Aromen z.B. natürliches Zitronenaroma) eingesetzt werden. Aromen werden in die Berechnung von Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs einbezogen.
Der Einsatz von Zutaten oder Stoffen mit technisch erzeugtem Nanomaterial in Bio-Lebensmitteln ist nicht erlaubt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Vitamine und Mineralstoffe dürfen Bio-Babyprodukten zugesetzt werden.

Weinbereitung
Die Herstellung von Bio-Wein ist in Anhang II Teil VI der VO (EU) 2018/848 geregelt. Bei der thermischen Behandlung eine Temperatur von 75°C (bislang 70°C) nicht überschritten werden.
Argon darf nicht zum Durchperlen verwendet werden.
Hefen zur Weinbereitung müssen ökologisch sein, wenn die individuellen Hefestämme verfügbar sind. Weinhefen, z.B. als Hefeschönung, müssen jedoch aus biologischer Produktion stammen. Auch Casein muss aus biologischer erzeugung stammen, wenn es verfügbar ist. Pectinlyasen, Pectinmethylesterase, Polygalacturonase, Hemicellulase und Cellulase sind jeweils „nur für önologische Zwecke bei der Klärung“ zugelassen. Die Zulassung für „neutrales Kaliumtartrat“ wurde mit der Zulassung von Kalium-L(+)tartrat dem allgemeinen Weinrecht, der VO (EU) 2019/934, angepasst. Siliziumdioxid wurde um dem Hinweis „als Gel oder kolloidale Lösung“ ergänzt. Perlite, Cellulose und Kieselgur sind nicht mehr namentlich aufgeführt, die Zentrifugierung und Filtrierung, mit oder ohne inerte Filterhilfsstoffe gemäß Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848 Anhang II Teil VI 3.3.b) ist jedoch weiterhin zulässig.

Verarbeitung von Bio-Futtermitteln
Die in Teil A der DVO 2021/1165 benannten Einzelfuttermittel sind in Einzelfuttermittel mineralischen Ursprungs und sonstige Einzelfuttermittel gegliedert. Die mineralischen Einzelfuttermittel sind auf die jeweilige Nummer im Katalog der Einzelfuttermittel gemäß der VO (EU) Nr. 68/2013 referenziert.
Die zugelassenen sonstigen Einzelfuttermittel mit Ursprung in Pflanzen, Algen, Tieren und Hefen sowie die zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe wurden weitgehend übernommen. Neu sind bei den Futtermittelzusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen gecoatetes Natriumselenit-Granulat (Kennnummer 3b802) für alle Tierarten und Natriumselenat (Kennnummer 3b803), nur für Wiederkäuer.
Detailinformationen können den entsprechenden Positivlisten entnommen werden.

Die Anforderungen an die Bio-Zertifizierung von Küchen sind in Deutschland durch das Öko-Landbaugesetz national geregelt.

Seit dem 5. Oktober 2023 gilt in Deutschland die Bio-AHV-Verordnung. Unser BÖLN-Verbundvorhaben BioZertAHV hat hierfür unter breiter Beteiligung der Küchenpraxis inhaltliche Vorschläge erarbeitet.

Aktuell gibt es zwei Importoptionen:

  1. Die Öko-Produkte wurden konform zu den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erzeugt und von einer durch die EU-Kommission anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstelle überprüft oder
  2. die Öko-Produkte stammen aus einem Drittland, das ein Handelsabkommen mit der EU geschlossen hat und entsprechen den Bedingungen und Vorgaben dieses Abkommens. Nur für solche Länder dürfen durch die EU auch weiterhin gleichwertige Produktionsvorschriften akzeptiert werden.

Die bisherige Liste der als gleichwertig anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstellen läuft 2024 aus, die der als gleichwertig anerkannten Drittländer Ende 2026.

Die aktuell gültige Liste der durch die EU anerkannten Drittländer und der durch die EU-Kommission anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstellen finden Sie hier.

Beim Importverfahren in die EU gibt es seit Jahresbeginn 2022 umfangreiche Änderungen, die im Detail im GfRS-Info-Service 4/2021 beschrieben sind.

Fertig verpackte Bio-Produkte, die nach der alten EU-Bio-Verordnung 834/2007 zertifiziert wurden,  können über den 1. Januar 2022 hinaus zeitlich unbeschränkt abverkauft werden. Dies gilt auch für Halbfertigprodukte, die Weiterverarbeitung muss jedoch nach den neuen Regeln erfolgen.

EU-Bio-Verordnung

Die EU-Bio-Basisverordnung vom 30. Mai 2018 einschliesslich ihrer Änderungsverordnungen ist seit Jahresbeginn 2022 das "Grundgesetz" für die Bio-Branche. Wählen Sie die aktuellste konsolidierte Fassung, in die die Änderungsverordnungen eingearbeitet sind.

» VO (EU) Nr. 2018/848


Die Verordnung (EU) 2017/625 legt die Anforderungen an die Durchführung der Bio-Kontrolle innerhalb der EU für alle Mitgliedsstaaten fest.

» VO (EU) Nr. 2017/625

Sekundärrecht zur EU-Bio-Verordnung

Produktion

VO (EU) Nr. 2020/464
IA: Tierhaltung, Verarbeitung, Verfügbarkeitsdatenbanken, Umstellung

VO (EU) Nr. 2023/2419
IA: Produktion und Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfuttermittel

VO (EU) Nr. 2020/2146
DA: Ausnahmeregelungen bei Katastrophenfällen

VO (EU) 2021/1189
DA:  Ökologisches heterogenes Material

VO (EU) Nr. 2021/1165
IA: Anhänge Betriebsmittel, Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfstoffe

Kontrolle

VO (EU) Nr. 2021/279 
IA: Kontaminationen, Gruppenzertifizierung, Kontrollquoten, Rückverfolgbarkeit, Maßnahmenkatalog

VO (EU) Nr. 2021/771
DA: Rückverfolgbarkeitsprüfung, Massenbilanzen (Warenstrom), Gruppenzertifizierung

VO (EU) Nr. 2021/2119
IA: Aufzeichnungen Unternehmen

Drittlandsimporte

VO (EU) Nr. 2021/1698
DA: Drittlandsregelungen: Zulassungsabläufe, Überwachung, Kontrollregeln, Berichte…

VO (EU) Nr. 2021/1342
DA: Überwachung und Überprüfung gleichwertiger Drittländer/Kontrollstellen

VO (EU) Nr. 2021/1378
IA: Bio-Zertifikat Drittlands-Importe,  Liste Kontrollstellen

VO (EU) Nr. 2021/2306
DA: Kontrollbescheinigung, Grenzkontrollstellen

VO (EU) Nr. 2021/2307
IA: Zollanmeldungen, Teil-Kontrollbescheinigung via TRACES

VO (EU) Nr. 2021/2304
DA: Ausfuhrbescheinigung Antibiotika

VO (EU) Nr. 2021/2305
DA: Ausnahme Bio Importe Grenzkontrollstellen VO 2017/625

IA: Durchführungsrechtsakt, DA: delegierter Rechtsakt