Angebot von Biotieren
Für Bio-Tiere gibt es eine Datenbank, mit deren Hilfe geprüft werden kann, ob Tiere aus Bio-Aufzucht verfügbar sind. Geflügel kann nur dann mit Ausnahmegenehmigung zugekauft werden, wenn es zum Zeitpunkt der Umstellung jünger als drei Tage ist, egal ob zur Mast oder zur Eiererzeugung.
Futter für Biotiere
Ziel ist Futter aus dem eigenen Betrieb oder - wenn dies nicht möglich ist - aus regionaler Kooperation stammen.
Bei Pflanzenfresser muß dieser Anteil 70% betragen, für Schweine und Geflügel 30 %.
Bis Ende 2026 dürfen Bio-Tierhalter noch bestimmte konventionelle Eiweißfuttermittel bis zu 5% an Ferkel mit einem Gewicht unter 35 kg und Küken verfüttern.
Zukaufs-Umstellungsfutter darf nur noch bis zu 25% der Jahresration verfüttert werden. Für eigenerzeugtes Umstellungsfutter gilt diese Grenze nicht, es darf unbeschränkt eingesetzt werden.
Endmast von Rindern ohne Freigeländezugang
Bullen und Ochsen benötigen auch während der Endmast Zugang zu Freigelände.
Weidegang für Pflanzenfresser (Weidepapier des Pilotverfahrens)
Pflanzenfressern muss in der Vegetationszeit Zugang zu Weideland gewährt werden. Weidegang darf nur aus vorübergehenden Gründen eingeschränkt werden. Dies kann der Zustand des Bodens, die Witterung, die jahreszeitlichen Bedingungen oder eine behördliche Anordnung sein. Andere Gründe, zum Beispiel strukturelle Bedingungen wie die Erreichbarkeit von Weideland, werden nicht mehr berücksichtigt. Im Jahr 2025 besteht die Möglichkeit, das Haltungssystem anzupassen. Ab 2026 sind die Vorgaben einzuhalten.
Hier finden Sie das Weidepapier und die zugehörigen FAQs.
Schweinehaltung
Die den Schweinen zur Verfügung stehende Nettofläche im Stall umfasst die Innenmaße der Buchten einschließlich Futtertrögen, jedoch ohne Futterspender. Freigelände muss für Schweine attraktiv sein und nach Möglichkeit mit Bäumen bewachsen sein. Unterstände sollen vorhanden sein und den Schweinen sollen Möglichkeiten geboten werden, ihre Körpertemperatur zu regulieren.
Geflügelhaltung: Wintergarten rechnet nicht zur Stallfläche
Wintergärten (Veranden) für Legehennen sind zwar als Teil des Stalles in der EU-Bio-Verordnung verankert. Sie werden jedoch weder auf die Stallfläche angerechnet noch als Auslaufersatz anerkannt. Eine Anrechnung auf die Stallfläche ist nur möglich, wenn eine ganztägige Zugänglichkeit zum Stall gegeben ist und wenn sie vom Außenklima unabhängig sind.
Als #VDSKC möchten wir euch ganz herzlich zum 30-jährigen Bestehen gratulieren. Hinter euch liegen drei Jahrzehnte voller Engagement, Innovation und Hingabe für die gesunde #Kinderernährung – eine herausragende Leistung, auf die euer gesamtes Team stolz sein kann.
Was einst bescheiden in einer einzigen Schule begann, hat sich zu einem Leuchtturm der #Schulverpflegung entwickelt. Euer Anspruch, „wie bei Mama zuhause“ zu kochen, ist dabei nicht nur ein Versprechen – sondern gelebte Praxis. Mit echter Nähe zur Schulgemeinschaft, einem feinen Gespür für die Bedürfnisse von Kindern und eurem kompromisslosen Bekenntnis zu Qualität habt ihr in Hamburg ein Modell erschaffen, das bundesweit Maßstäbe setzt.
Wir freuen uns, Okan Saiti und Jörg Wieckenberg als engagierte Mitglieder in unserem Verband zu wissen. Auf viele weitere gemeinsame Jahre im Einsatz für gutes Essen in Kitas und Schulen!