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Patric Frisse • 3rd+

🥕 Bio-Quote oder echtes Umdenken?

Was Kommunen und Caterer jetzt wirklich brauchen
30 % Bio in öffentlichen Küchen – die politische Zielmarke ist gesetzt.

Doch viele Küchen stehen vor der gleichen Frage: Wie sollen wir das praktisch umsetzen?

✅ Woher kommen die passenden Bio-Produkte?
✅ Wie bleibt das Angebot bezahlbar und planbar?
✅ Wie schaffen wir echte Veränderung – statt nur Quote?

Unsere Erfahrung zeigt: Es geht.

Was es dafür braucht?

Drei Zutaten:
Gute Planung statt kurzfristiger Einzelmaßnahmen
Verlässliche Partner in der Lieferkette
Eine klare Perspektive für Sortiment, Kosten und Gäste
➡️ Bio darf kein Zusatzaufwand sein – sondern Teil einer zukunftsfähigen Strategie.

BioStrategie Gemeinschaftsverpflegung Nachhaltigkeit Betriebsgastronomie BioQuote KommunaleVerpflegung Catering ÖkoModellregion ZukunftEssen
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Woran erkennt man Bio? - Alles über Bio
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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

Ja, Bio ist immer Bio, Herr Rainer!

Auch wenn sich Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer im Interview mit Bild sich da erst nicht so sicher war - wir wissen es genau: Bio ist kein leeres Versprechen – es ist gesetzlich geregelt und wird kontrolliert.

Die EU-Öko-Verordnung stellt sicher:

✅ dass überall auf der Welt Bio-Vorgaben eingehalten und kontrolliert werden müssen, wenn Bio drauf steht.

Kurz: Wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin!

Noch Fragen? 👉 AllesüberBio:
🔗 https://lnkd.in/eeUTqPGx

Weitere Infos: www.allesueberbio.de

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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

📈 2024: Bio-Fläche steigt; jeder siebte Hof Bio

BÖLW fordert von Minister Rainer Impulse für mehr Umstellung auf Bio, um steigende Nachfrage aus heimischer Produktion zu decken
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat heute die Zahlen zu Bio-Betrieben und Bio-Flächen 2024 veröffentlicht.

🌱 +1,3 % Bio-Fläche – jetzt 1,9 Mio. ha
🌱 11,5 % der landwirtschaftlichen Fläche sind Bio
🚜 35.881 Bio-Höfe – jeder 7. Betrieb wirtschaftet ökologisch
🚜 –2,2 % weniger Betriebe – u. a. wegen altersbedingten Betriebsaufgaben und weniger Umstellungen

💬 Peter Roehrig Röhrig, geschäftsführender Vorstand beim BÖLW, kommentiert:

„Verbraucherinnen und Verbraucher fragen Bio-Lebensmittel immer stärker nach; Drogerie- und Supermärkte melden Rekordzahlen beim Bio-Absatz. Doch die Bäuerinnen und Bauern zögern mit der Umstellung, auch weil sie von Bund und Ländern nicht die angemessene Unterstützung erhalten. Wenn Bundeslandwirtschaftsminister AloisRainer Bio-Höfe wirklich unterstützten will, wie er zuletzt sagte, dann darf er die Mittel für das wichtige Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) nicht kürzen und damit die Bio-Forschung beschneiden. Das schadet der Wettbewerbssituation der heimischen Bio-Wirtschaft. Rainer lässt zu, dass Bio-Importe stärker Fuß fassen, statt die heimische Wirtschaft zu stärken!

Weil die öffentlich finanzierte Forschung Bio jahrzehntelang vernachlässigt hat, wird das Bundesprogramm Ökologischer Landbau dringend gebraucht, um Bio aus Deutschland und eine naturverträgliche heimische Landwirtschaft zu stärken. Bundesminister Rainer muss jetzt mit den Regierungsfraktionen dafür sorgen, dass die fatale Fehlentscheidung bei der Budgetplanung für 2026 korrigiert wird. Nur so kann die starke Nachfrage nach Bio auch künftig von heimischen Betrieben und Unternehmen bedient werden. Dann profitieren auch Artenvielfalt, Böden, Wasser und Tierwohl hier bei uns im Land davon, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Bio kaufen.”
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Kalkulationsbeispiele für Bio in der Großküche
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Andreas Greiner • 3rd+

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Sandra Wacker • 3rd+

Bio leicht gemacht: Kostenfreie Online-Veranstaltung für die Außer-Haus-Verpflegung

Nach erfolgreichen Präsenzveranstaltungen in München und Nürnberg findet „Let’s Go Bio! nun zum ersten Mal als Online-Format statt!

Ich freue mich sehr, als eine der Impulsgeberinnen dabei zu sein und Einblicke in den Einstieg in die Biozertifizierung zu geben – von den Chancen über die ersten Schritte bis hin zu möglichen Förderungen.

Warum mir das Thema so wichtig ist?
Weil Bio nicht nur ein Qualitätssiegel ist, sondern für Vertrauen, Transparenz und echte Nachhaltigkeit steht – und genau diese Werte können Betriebe heute spürbar von anderen unterscheiden. Ich möchte zeigen, dass der Weg zur Bio-Zertifizierung machbar ist und Betriebe dabei sogar profitieren können.

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die in Gastronomie, Catering, Hotellerie oder Gemeinschaftsverpflegung
nachhaltiger wirtschaften und Bio in ihrem Betrieb umsetzen möchten. Neben meinem Beitrag erwarten euch spannende Perspektiven von Kontrollstellen, Verbänden, Handel und Praxisbetrieben.

📅 Mittwoch, 24. September 2025
🕒 14:00–16:30 Uhr
💻 Online & kostenfrei
👉 Hier anmelden: https://lnkd.in/d3ANHTiS

Ich freue mich auf den Austausch mit euch 🤗

BioGastronomie Nachhaltigkeit Gemeinschaftsverpflegung BioZertifizierung LetsGoBio
Naturland Zeichen GmbH EPOS Bio Partner Süd GmbH GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH Kristina M. BIO PARTNER Johannes Emken
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Authent GmbH • 3rd+

Following up on the announcement of the Vademecum webinars, we are now ready and proud to present the program with detailed information on the planning.

We kick off on the 19th of September with the first of 7 webinars and look forward to meeting you on-line!

Weitere Infos: media.licdn.com

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Patric Frisse • 3rd+

„Mehr Bio in Großküchen – Wunsch oder Wirklichkeit?

🌱 80 % der Tischgäste wünschen sich mehr Nachhaltigkeit auf dem Teller.
Doch in der Realität kämpfen viele Küchen mit steigenden Kosten, Personalmangel und komplexer Umsetzung.
Wie gelingt der echte Bio-Einstieg – ohne Ideologie, aber mit Wirkung?

Hier sind 3 Impulse aus der Praxis, wie Bio-Rohwaren in Großküchen funktionieren können:

1️⃣ Schrittweise Umstellung statt Komplettumbruch
Erfolgreiche Küchen starten mit einzelnen Komponenten oder Warengruppen – z. B. Bio-Hülsenfrüchte oder -Getreide.
2️⃣ Kalkulation neu denken
Bio muss nicht teurer sein – wenn die Speisenplanung angepasst wird: weniger Food Waste, gezielter Einkauf, smarter Wareneinsatz.
3️⃣ Transparenz schafft Akzeptanz
Tischgäste honorieren Bio – wenn sie es verstehen. Gute Kommunikation am Buffet oder in der App macht den Unterschied.

👉 Wo steht Ihre Küche beim Thema Bio?
Teilen Sie Ihre Erfahrungen – oder lassen Sie uns ins Gespräch kommen!
Gemeinschaftsverpflegung Nachhaltigkeit BioinGroßküchen Betriebsgastronomie Küchenleitung Lebensmittelstrategie BioKüche Kantine GreenKitchen VerpflegungDerZukunft
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Choose the experimental features you want to try

Weitere Infos: eur-lex.europa.eu

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The Federation of German Food and Drink Industries (BVE)

📈 Zahl des Monats: 50 Milliarden Euro für Bio-Lebensmittel 🌱
Im Jahr 2023 lag der Umsatz mit Bio-Lebensmitteln in Europa bei 54,7 Milliarden Euro. Das sind rund 3 % mehr als im Vorjahr. In der EU wurden Bio-Produkte im Wert von 46,5 Milliarden Euro gekauft.

📊 Deutschland bleibt der größte Bio-Markt Europas
Mit einem Einzelhandelsumsatz von 16,1 Milliarden Euro Umsatz liegt Deutschland EU-weit an der Spitze und weltweit auf Rang 2 hinter den USA.

👛 Pro-Kopf-Ausgaben für Bio-Lebensmittel in der EU
·  Schweiz: 476 €
·  Dänemark: 364 €
·  Österreich: 292 €
·  Schweden: 220 €
·  Deutschland: 191 €

🔍 Deutschland ist der größte Markt in der EU, obwohl die Pro-Kopf-Ausgaben nicht am höchsten sind. Entscheidend ist die Bevölkerungszahl. Bei über 84 Millionen Menschen summieren sich auch moderate Ausgaben zu einem europaweit führenden Gesamtumsatz. Länder wie die Schweiz oder Dänemark liegen zwar bei den Pro-Kopf-Ausgaben vorn, verfügen aber über deutlich kleinere Bevölkerungen.

📌 Die Zahlen der AMI – Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH zeigen, welchen Stellenwert Bio-Produkte im Einkaufsverhalten vieler Menschen einnehmen und welchen Beitrag sie zur Vielfalt im Lebensmittelmarkt leisten.

ZahldesMonats BioMarkt Lebensmittelwirtschaft Nachhaltigkeit Ernährungsindustrie BVE

Weitere Infos: media.licdn.com

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7. Öko-Modellregion in Niedersachsen geht an den Start

Mit Schaumburg geht in Niedersachsen die 7. Öko-Modellregion an den Start.
https://lnkd.in/eJn6hh8k
In Göttingen mit dabei z.B. der Biolandbetrieb Penk oder Linde Natur.
https://lnkd.in/eZhP2JxP
Natürlich GfRS biozertifiziert

Weitere Infos: www.goettingerland.de

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Nuestro querido Francisco Vanderhoff.

Frans Vanderhoff Boersma, Initiator des Fairen Handels mit mexikanischem Bio-Kaffee. Wir durften dabei sein.

https://lnkd.in/eGMdJecA

Weitere Infos: youtu.be

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Bio-Zertifizierung - Tollwood München: Veranstaltungen, Konzerte, Theater, Markt

Tollwood Festival in München noch bis Sonntag!
https://lnkd.in/eXED7-Kv
Natürlich GfRS biozertifiziert

Weitere Infos: www.tollwood.de

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Natürlich GfRS-bio-zertifiziert! Herzlichen Glückwunsch, Mammas Canteen GmbH

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VDSKC e.V. • 3rd+

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🎉 30 Jahre mammas canteen – Herzlichen Glückwunsch! 🎉

Als VDSKC möchten wir euch ganz herzlich zum 30-jährigen Bestehen gratulieren. Hinter euch liegen drei Jahrzehnte voller Engagement, Innovation und Hingabe für die gesunde Kinderernährung – eine herausragende Leistung, auf die euer gesamtes Team stolz sein kann.

Was einst bescheiden in einer einzigen Schule begann, hat sich zu einem Leuchtturm der Schulverpflegung entwickelt. Euer Anspruch, „wie bei Mama zuhause“ zu kochen, ist dabei nicht nur ein Versprechen – sondern gelebte Praxis. Mit echter Nähe zur Schulgemeinschaft, einem feinen Gespür für die Bedürfnisse von Kindern und eurem kompromisslosen Bekenntnis zu Qualität habt ihr in Hamburg ein Modell erschaffen, das bundesweit Maßstäbe setzt.

Wir freuen uns, Okan Saiti und Jörg Wieckenberg als engagierte Mitglieder in unserem Verband zu wissen. Auf viele weitere gemeinsame Jahre im Einsatz für gutes Essen in Kitas und Schulen!
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Natürlich GfRS-biozertifiziert!

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Ralf Müller/ Little Coffees of Hope • 3rd+

2w •

Der nächste Little Coffees of Hope Kaffee - Espresso one world - frisch im Trommelröster geröstet, ist ab sofort erhältlich!
Runde, intensive, aromatische Mischung mit schöner Würze aus 100% Bio-Arabica-Bohnen aus Kolumbien, Guatemala, Sidamo und Indonesien.
Bleiben wir hoffnungsvoll und genießen mit sozialer Verantwortung: Bio-Espresso to the people

LCOH.de
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EPOS Bio Partner Süd GmbH

Einladung zur Online-Veranstaltung „Let’s Go Bio! – Bio leicht gemacht für die Außer-Haus-Verpflegung!

Immer mehr Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung – Gastronomie, Catering, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung – möchten nachhaltiger wirtschaften und prüfen die Umstellung auf Bio-Produkte.

Doch wie gelingt der Einstieg in der Praxis? Welche Anforderungen sind zu beachten – und welche Unterstützung gibt es?

Antworten auf diese Fragen liefert die kostenfreie Online-Veranstaltung „Let’s Go Bio!, die sich gezielt an Fachleute aus der Außer-Haus-Verpflegung richtet.

📢 Naturland Zeichen GmbH Sandra Wacker DAS HELDEN ATELIER Sebastian Funk Johannes Emken GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH Kristina M.
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Authent GmbH • 3rd+

Announcement for on-line trainings on the Vademecum

When pesticides are detected in organic products, authorities and certificate bodies need to carry out an officialinvestigation to determine source and cause.

How this investigation shall be carried out is a question to be answered by the investigators.

The Vade mecum is useful in two ways: on the one hand, it centralises existing knowledge on tools and techniques and on the other hand, it introduces new methods and techniques for official investigations in organic production which are helpful to determine how it could be done.

Currently the Vade mecum is available for free in English and in 3 other languages (French, Bulgarian and Ukrainian). Copies can be downloaded on www.organic-integrity.com

To facilitate the application of the Vademecum, Authent is honored and proud to be able to announce that in September and October, there will be on-line trainings on the content of the Vade mecum, spread out over 7 webinars and hosted by the original authors of the Vade mecum.

Please stay tuned for the publication of the program and the opening of the registration process coming up soon !

Weitere Infos: media.licdn.com

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Unser Kooperationsprojekt mit der Justus Liebig University Giessen: Basiskurs für neue Bio-Inspekteur:innen in dieser Woche in Göttingen.

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Natürlich GfRS-biozertifiziert! Wir gratulieren ganz herzlich Biomanufaktur Havelland GmbH

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH pro agro e.V.

2w •

Der Verband pro agro gratuliert seinem Mitglied Biomanufaktur Havelland GmbH herzlich zum Gewinn des Brandenburger Innovationspreis 2025!

Nachdem die Veltener beim diesjährigen pro agro Marketingpreis noch der Golßener Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. Produktions KG den Vortritt lassen mussten, reichte es bei der Preisverleihung im Rahmen der „Cross Cluster Konferenz Nachhaltige Produktion 2025“ am vergangenen Donnerstag für ihr Kooperationsprojekt „reffiSchaf“ mit der Frankenförder Forschungsgesellschaft mbH und der GUT HIRSCHAUE GMBH & CO. KG für den ersten Platz.

Das Projekt verfolgt das Ziel, eine Wertschöpfungskette für Lamm- und Schaffleisch aufzubauen und ein dazugehöriges Vermarktungskonzept zu entwickeln. Dabei sollen alle essbaren Nebenprodukte von Schafen verwertet werden, die bislang für die menschliche Ernährung weitestgehend ungenutzt bleiben oder teils kostenpflichtig entsorgt werden.
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Findings of not authorised substances in food and feed certified as organic

Weitere Infos: www.efsa.europa.eu

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Natürlich GfRS-biozertifiziert!

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Herzlich Willkommen im GfRS-Team 🌻🎉
Wir freuen uns über weitere Verstärkung durch Eileen im Bereich Verarbeitung, Handel und AHV.

WillkommenImTeam BioZertifizierung Nachhaltigkeit ÖkoKontrolle

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DLG-Mitteilungen

🌾 Heute startet die Tagung zu nachhaltigen Anbausystemen in der The University of Göttingen! 🌾

🗨️ „Greenwashing, Bluewashing oder echt nachhaltig? Das klären wir! sagt Jochen Neuendorff – und bringt damit auf den Punkt, worum es in den kommenden zwei Tagen geht: Transparenz, Glaubwürdigkeit und praktikable Lösungen für eine wirklich nachhaltige Landwirtschaft.

Gemeinsam mit Andrea Schwalber (Nestlé), Sandro Rechsteiner (IP-SUISSE), Lutz Wildermann (Klim), Dr. Stefan Kuebler (John Deere) und Stephan Schoch (ALDI SÜD) diskutiert er am 4. Juli in einer Fishbowl-Runde zur Systemetablierung.

📅 Wann? Am 3.–4. Juli 2025
📍 Wo? In der Paulinerkirche (Alfred-Hessel-Saal), Georg-August-Universität Göttingen

Unter dem Titel „pestizidfrei, regenerativ, agrarökologisch – quo vadis? Nachhaltige Anbausysteme der Zukunft zwischen bio und konventionell diskutieren Wissenschaft, Praxis, Beratung, Industrie, Verbände und Politik über die Ausgestaltung und Verankerung möglicher alternativer Anbausysteme zwischen ökologischer und konventioneller Landwirtschaft.

• In Kooperation mit NOcsPS 2.0 (University of Hohenheim) und ZERN - Zukunft Ernährung Niedersachsen
• Medienpartnerschaft: DLG-Mitteilungen

👉 Für Kurzentschlossene: Jetzt noch informieren & reinschauen! Link in den Kommentaren ❗

Achim Spiller, Prof. Dr. Dr. Sarah Iweala Thomas Künzel
ZukunftLandwirtschaft ackerbau regenerativeLandwirtschaft ökolandbau Nachhaltigkeit Greenwashing Anbausysteme wissenschaft
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Patric Frisse • 3rd+

Welche Nachweise gibt es das Bio in der Kantine besser ist?

— die Diskussion, ob „Bio in der Kantine besser ist, hängt davon ab, was man unter „besser versteht: gesundheitlich, ökologisch, geschmacklich oder sozial.

Eine kurze Zusammenfassung mit den wichtigsten Nachweisen und Studien je Bereich:



1️⃣ Gesundheitliche Vorteile:
• Weniger Pestizide:
Bio-Lebensmittel enthalten meist weniger Pestizidrückstände.
→ Barański et al. (2014, British Journal of Nutrition): Metaanalyse von 343 Studien zeigt: Bio-Produkte enthalten weniger Pestizidrückstände und mehr bestimmte Antioxidantien.
• Weniger Antibiotikaresistenzen bei tierischen Produkten:
→ European Food Safety Authority (EFSA, 2021): Bio-Tierhaltung führt zu weniger Einsatz von Antibiotika → geringeres Risiko für resistente Keime.
• Langfristige Gesundheitsvorteile (Hinweise):
→ NutriNet-Santé-Kohortenstudie (Baudry et al. 2018, JAMA Internal Medicine): Höherer Konsum von Bio-Lebensmitteln assoziiert mit geringerer Krebsinzidenz.



2️⃣ Ökologische Vorteile:
• Bessere Bodenqualität und Biodiversität:
→ Reganold & Wachter (2016, Nature Plants): Bio-Landbau verbessert Bodenqualität, Artenvielfalt, verringert Erosion.
• Geringere Nitratbelastung im Wasser:
→ IFOAM, FiBL Reports: Bio-Bewirtschaftung reduziert Nitratauswaschung signifikant.
• Klimabilanz gemischt:
→ Bio verursacht oft weniger Treibhausgase pro Hektar, aber manchmal höhere Emissionen pro Kilogramm Ertrag (abhängig von der Kultur).



3️⃣ Soziale und ethische Aspekte:
• Bessere Tierhaltung:
→ Bio-Tierhaltung ist in der Regel strenger reguliert (z. B. mehr Platz, Auslauf, Futterqualität).
• Faire Arbeitsbedingungen (häufiger):
→ Viele Bio-Betriebe arbeiten mit höheren Sozialstandards (z. B. bei Bioverbänden wie Demeter, Bioland etc.).



4️⃣ In der Kantine konkret:
• Kantinenstudien (Beispiele):
→ KÖNIG-Studie (Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen, 2017): Bio-Kantinen erhöhen Akzeptanz von Gemüse, reduzieren Lebensmittelabfälle, verbessern Image der Einrichtung.
→ BioBitte (BMEL, 2020): Mehr Bio in der Gemeinschaftsverpflegung verbessert die ökologische Gesamtbilanz der Einrichtung.



Fazit in einem Satz:

Bio in der Kantine ist in vielen Aspekten besser belegt — vor allem ökologisch und in Bezug auf Pestizidreduktion, mit Hinweisen auf gesundheitliche Vorteile, aber teils höheren Kosten.

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Stefan Dreesmann, Dr. • 3rd+

Strong signal for the organic sector: Practical EU guide to organic control now available in Ukrainian

With over 170 participants, the online seminar held on 23 June 2025 to present the Ukrainian translation of the EU guide A Vade Mecum on  Official Investigations in Organic Production” was a resounding success. The event marks an important step towards strengthening organic farming in Ukraine.

The participants were welcomed by Maryna Kyslytska (Ministry of Agrarian Policy and Food of Ukraine), Olga Semenchuk (State Service of Ukraine on Food Safety and Consumer Protection), Dr. Stefan Dreesmann (German-Ukrainian Cooperation in Organic Farming (COA) project), and Igor Kravchenko (Swiss-Ukrainian Program Higher Value Added Trade from the Organic and Dairy Sector in Ukraine” (QFTP)). The event was moderated by Kseniia Guliyeva (COA project).

Four high-profile presentations by the following speakers provided initial insights into this publication, which was produced with funding from the German government:
●      Nicolas Verlet (formerly European Commission, now Anti-Fraud Initiative, France): Overview of the structure of the publication and Targeted information exchange in the organic supply chain;
Jochen Neuendorff (organic control body GfRS and Anti-Fraud Initiative, Germany): Laboratory analyses and causes of possible residues;
Sergiy Galashevskyy (Organic Standard certification body and Anti-Fraud Initiative, Ukraine): Investigations by control bodies.

The guide, now available in Ukrainian, offers concrete assistance, particularly for authorities and organic control bodies in dealing with suspected cases of unauthorised substances — a key issue in the new EU Organic Regulation. However, the comprehensive publication also offers valuable insights for many other stakeholders in organic farming, including organic operators and consultants.

The publication is now available at the following link:
https://lnkd.in/ed_nbqK8


The Ukrainian translation of the publication was made possible with the support of:
– German-Ukrainian Сooperation in Organic Agriculture project (COA) with financial support from the Federal Ministry of Food and Agriculture of Germany (BMEL),

– Switzerland within the framework of the Swiss-Ukrainian Programme Higher Value Added Trade from the Organic and Dairy Sector in Ukraine” (QFTP), implemented by the Research Institute of Organic Agriculture (FiBL, Switzerland) in partnership with SAFOSO AG (Switzerland).

GOPA AFC
Stefanie Maak
Elisabeth Christine Rüegg
Oleksandr Kaliberda
Kseniia Guliyeva
Organic Standard
Control Union Certifications Ukraine
Oksana Motrynchuk
Organic Initiative
Eugene Milovanov
Evgenya Yushchenko
Peter Jossi
IFOAM Organics Europe
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

westandwithukraine
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Wir überlassen nichts dem Zufall - auch nicht in schwierigen Situationen. 🚑
Lehrgang BetrieblicheErsthelfer ersteHilfeSchulungszentrum

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Today: Presentation of the Vade mecum on official investigations for the Ukrainian organic sector - 150 participants online! Many thanks, Stefan Dreesmann, Dr. GOPA AFC Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat and Research Institute of Organic Agriculture FiBL for this encouraging event!

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new week - new colleague 🚀🙌
Anna unterstützt uns künftig als Auditorin im Bereich Verarbeitung und Handel. Herzlich Willkommen!

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Sicher bio: Die Gastronomie auf den Öko-Feldtagen bei Leipzig auf dem Wassergut Canitz - natürlich GfRS-biozertifiziert!

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Das waren die Öko-Feldtage 2025 auf dem Wassergut Canitz. Vielen Dank an das ganze GÄA-Team, es war schön mit Euch!

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A warm welcome to our colleagues at the 2025 Organic Field Days – we stand with Ukraine! - Щиро вітаємо наших колег на Днях органічного поля 2025 року – ми з Україною! Research Institute of Organic Agriculture FiBL Organic Standard Information Center "Green Dossier"

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Next stop: Öko-Feldtage 2025 in Sachsen 🌳
Kommt uns heute und morgen an unserem Gemeinschafts-Stand C 1.12 besuchen 👋
Alle Details zur Veranstaltung findet ihr unter: https://oeko-feldtage.de/
ökofeldtage WassergutCanitz gäa fibl

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Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
 

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Aktuelles

Expertenwissen zum EU-Bio-Recht – einfach erklärt

In 11 Lerneinheiten bringen wir Ihnen die Verordnung 2018/848 mit allen Änderungs- und Ergänzungsverordnungen Schritt für Schritt im Detail näher – ganz bequem und egal wo sie gerade sind: daheim, im Büro oder unterwegs. Die Online-Lernplattform org-lex.eu, die das BLQ zusammen mit der GfRS zur Verfügung stellt, finden Sie unter https://www.org-lex.eu. Wenn Sie Interesse an einer Kursteilnahme haben, wenden Sie sich bitte an e-learning@remove-this.gfrs.de

Nichts ist so beständig wie die Veränderung

Das EU-Bio-Recht wurde seit dem Inkrafttreten der ersten EU-Bio-Verordnung 2092/91 im Jahr 1993 stetig ergänzt oder überarbeitet. Einer ersten großen Überarbeitung wurde das Bio-Recht 2007 und 2008 unterzogen. 2014 begann eine weitere Revision, die 2018 in die Veröffentlichung neuen Bio-Basisverordnung 2018/848 mündete.
Einen Überblick zum Rechtsrahmen einschliesslich des Sekundärrechts finden Sie am Ende dieser Seite.

Neben lebenden und unverarbeiteten Erzeugnissen einschließlich Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial, verarbeiteten Lebens- und Futtermitteln sowie Produkten aus Aquakultur und Imkerei gilt die EU-Bio-Verordnung auch für weitere landwirtschaftsnahe Erzeugnisse. Dazu gehören

  • Hefen, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden
  • Mate
  • Zuckermais
  • Weinblätter
  • Palmherzen
  • Hopfentriebe und andere ähnliche genießbare Pflanzenteile und daraus hergestellte Erzeugnisse
  • Meersalz und andere Salze für Lebens- und Futtermittel (Erzeugungsvorschriften noch nicht veröffentlicht)
  • Seidenraupenkokons
  • natürliche Gummis und Harze
  • Bienenwachs
  • ätherische Öle
  • Korkstopfen aus Naturkork (nicht zusammengepresst, und ohne Bindemittel)
  • Baumwolle (weder gekrempelt noch gekämmt)
  • Wolle (weder gekrempelt noch gekämmt)
  • rohe Häute und unbehandelte Felle sowie
  • traditionelle pflanzliche Zubereitungen auf pflanzlicher Basis.

Bio-Kritische Kontrollpunkte und Vorsorgemaßnahmen
Alle Betriebe und Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft müssen seit dem 1. Januar 2022 über ein Vorsorgekonzept im eigenen Verantwortungsbereich verfügen, mit dem das Kontaminationsrisiko von Bio-Produkten minimiert wird und eine wirksame Trennung von bio und konventionell sichergestellt wird. Die GfRS ist am BÖLN-Projekt Bio-KKP beteiligt. Entsprechende Vorsorgekonzepte sind bei den von uns zertifizierten Betrieben und Unternehmen unter der Bezeichnung "OCP-Konzept" seit vielen Jahren bekannt.

Bio-Pflanzen brauchen echten Boden
Bio-Pflanzen müssen auf gewachsenem Boden mit Kontakt zum Unterboden wachsen. Das gilt im Freiland wie im Gewächshaus. Nur Chicoree und Sprossen dürfen nach den gängigen Verfahren erzeugt werden. Die Betriebe  können Topfkräuter und Zierpflanzen in Töpfen und Containern aufziehen, wenn diese zusammen mit ihrem Topf bzw. Container an Endverbraucher:innen verkauft werden. Schnittlauchtreiberei ist nicht möglich.

Pflanzenvermehrungsmaterial

In erster Linie soll Bio-Saatgut und -Pflanzgut verwendet werden. Umstellungssaatgut und - pflanzgut, geerntet 12 Monate nach Umstellungsbeginn, darf im eigenen Betrieb ohne Genehmigung verwendet werden. Aus Zukauf darf Umstellungssaatgut und - pflanzgut nur verwendet werden, wenn kein vergleichbares ökologisches Material verfügbar ist. Für konventionelles, nach der Ernte unbehandeltes Saat- und Pflanzgut sind i.d.R. auch weiterhin Ausnahmegenehmigungen über die Saatgutdatenbank erforderlich.  Die Bundesländer können Allgemeinverfügungen für gar nicht in Bio-Qualität verfügbare Sorten erlassen. Noch bis Ende 2035 sollen Landwirte und Gärtner konventionelles Saatgut zukaufen dürfen, wenn es in Öko-Qualität nicht verfügbar ist. Diese Frist soll 2028 noch einmal überprüft werden. Dank unseres Projekts LeitfadenBioZier im Verbund mit Bioland und ABCert ist es gelungen, auch für Zierpflanzenbetriebe die EU-Kommission von einer praxistauglichen Lösung zu überzeugen.

Im Fokus: Die Förderung der Bodenfruchtbarkeit
Sowohl auf dem Acker wie auch unter Glas und in Dauerkulturen muss die Bodenfruchtbarkeit über den Anbau von Stickstofffixierern, Gründüngung und die Förderung der Artenvielfalt erhöht werden.

Bodenverbesserer, Dünge- und Pflanzenschutzmittel
Die Positivlisten finden sich in einem der sekundären Rechtsakte, der VO (EU) Nr. 2021/1165. Es gibt kaum Änderungen. Synergisten und Formulierungshilfsstoffe zu Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen bleiben zulässig, wenn sie nach Pflanzenschutzrecht zulässig sind.
Reinigungs- und Desinfektionsmittel im Bereich der tierischen Erzeugung finden sich im Anhang der vorgenannten Verordnung, in der pflanzlichen Produktion kommen gesetzliche Festlegungen erst später.

Angebot von Biotieren
Für Bio-Tiere gibt es eine Datenbank, mit deren Hilfe geprüft werden kann, ob Tiere aus Bio-Aufzucht verfügbar sind. Geflügel kann nur dann mit Ausnahmegenehmigung zugekauft werden, wenn es zum Zeitpunkt der Umstellung jünger als drei Tage ist, egal ob zur Mast oder zur Eiererzeugung.

Futter für Biotiere
Ziel ist Futter aus dem eigenen Betrieb oder - wenn dies nicht möglich ist - aus regionaler Kooperation stammen.
Bei Pflanzenfresser muß dieser Anteil 70% betragen, für Schweine und Geflügel 30 %.
Bis Ende 2026 dürfen Bio-Tierhalter noch bestimmte konventionelle Eiweißfuttermittel bis zu 5% an Ferkel mit einem Gewicht unter 35 kg und Küken verfüttern.
Zukaufs-Umstellungsfutter darf nur noch bis zu 25% der Jahresration verfüttert werden. Für eigenerzeugtes Umstellungsfutter gilt diese Grenze nicht, es darf unbeschränkt eingesetzt werden.

Endmast von Rindern ohne Freigeländezugang
Bullen und Ochsen benötigen auch während der Endmast Zugang zu Freigelände.

Weidegang für Pflanzenfresser (Weidepapier des Pilotverfahrens)
Pflanzenfressern muss in der Vegetationszeit Zugang zu Weideland gewährt werden. Weidegang darf nur aus vorübergehenden Gründen eingeschränkt werden. Dies kann der Zustand des Bodens, die Witterung, die jahreszeitlichen Bedingungen oder eine behördliche Anordnung sein. Andere Gründe, zum Beispiel strukturelle Bedingungen wie die Erreichbarkeit von Weideland, werden nicht mehr berücksichtigt. Im Jahr 2025 besteht die Möglichkeit, das Haltungssystem anzupassen. Ab 2026 sind die Vorgaben einzuhalten.

Hier finden Sie das Weidepapier und die zugehörigen FAQs.

Schweinehaltung
Die den Schweinen zur Verfügung stehende Nettofläche im Stall umfasst die Innenmaße der Buchten einschließlich Futtertrögen, jedoch ohne Futterspender. Freigelände muss für Schweine attraktiv sein und nach Möglichkeit mit Bäumen bewachsen sein. Unterstände sollen vorhanden sein und den Schweinen sollen Möglichkeiten geboten werden, ihre Körpertemperatur zu regulieren.

Geflügelhaltung: Wintergarten rechnet nicht zur Stallfläche 
Wintergärten (Veranden) für Legehennen sind zwar als Teil des Stalles in der EU-Bio-Verordnung verankert. Sie werden jedoch weder auf die Stallfläche angerechnet noch als Auslaufersatz anerkannt. Eine Anrechnung auf die Stallfläche ist nur möglich, wenn eine ganztägige Zugänglichkeit zum Stall gegeben ist und wenn sie vom Außenklima unabhängig sind.

Es können 20% des Bestands an konventionellen Schwärmen und Königinnen zugesetzt werden. Es darf auch klimabedingt Bio-Pollen gefüttert werden.

Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln
Die Positivlisten sind in einem separaten Rechtsakt gelistet.

  • Verschiedene Zusatzstoffe, u.a. E 322 Lecithine, E410 Johannisbrotkernmehl, E 412 Guarkernmehl, E 417 Tarakernmehl, E 418  Gellan und E 422 Glycerin, müssen aus ökologischer Produktion stammen.
  • E 460 Cellulose wurde als Zutat für Gelatine neu zugelassen.
  • E 401 Natriumalginat darf für Wurstwaren auf Fleischbasis verwendet werden. E 553b Talkum darf nur noch für die Oberflächenbehandlung von Wurstwaren auf Fleischbasis verwendet werden.

Verarbeitungshilfsmittel

  • Calciumchlorid darf auch als Koagulationsmittel für Wurstwaren auf Fleischbasis eingesetzt werden.
  • Carnaubawachs muss aus ökologischer Produktion stammen.
  • Essigsäure/Essig darf auch für pflanzliche Produkte verwendet werden.

Bio-Lebensmittel bestehen grundsätzlich aus 100% landwirtschaftlicher Bio-Zutaten. Nur noch wenige konventionelle Zutaten sind bis zu 5% erlaubt, sie sind in Anhang V der VO (EU) 2021/1165 benannt.

Für Reinigungs- und Desinfektionsmitteln existiert nur für die landwirtschaftliche Tierhaltung eine Positivliste. Bis zur Verabschiedung einer entsprechenden Positivliste gibt es noch keine spezifischen Regeln für die Verarbeitung.
Für Aromen gilt: Bei Bio-Lebensmitteln dürfen nur natürliche, aus Lebensmitteln gewonnene Aromaextrakte und natürliche Aromen aus dem namensgebenden Rohstoff (FTNF-Aromen z.B. natürliches Zitronenaroma) eingesetzt werden. Aromen werden in die Berechnung von Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs einbezogen.
Der Einsatz von Zutaten oder Stoffen mit technisch erzeugtem Nanomaterial in Bio-Lebensmitteln ist nicht erlaubt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Vitamine und Mineralstoffe dürfen Bio-Babyprodukten zugesetzt werden.

Weinbereitung
Die Herstellung von Bio-Wein ist in Anhang II Teil VI der VO (EU) 2018/848 geregelt. Bei der thermischen Behandlung eine Temperatur von 75°C (bislang 70°C) nicht überschritten werden.
Argon darf nicht zum Durchperlen verwendet werden.
Hefen zur Weinbereitung müssen ökologisch sein, wenn die individuellen Hefestämme verfügbar sind. Weinhefen, z.B. als Hefeschönung, müssen jedoch aus biologischer Produktion stammen. Auch Casein muss aus biologischer erzeugung stammen, wenn es verfügbar ist. Pectinlyasen, Pectinmethylesterase, Polygalacturonase, Hemicellulase und Cellulase sind jeweils „nur für önologische Zwecke bei der Klärung“ zugelassen. Die Zulassung für „neutrales Kaliumtartrat“ wurde mit der Zulassung von Kalium-L(+)tartrat dem allgemeinen Weinrecht, der VO (EU) 2019/934, angepasst. Siliziumdioxid wurde um dem Hinweis „als Gel oder kolloidale Lösung“ ergänzt. Perlite, Cellulose und Kieselgur sind nicht mehr namentlich aufgeführt, die Zentrifugierung und Filtrierung, mit oder ohne inerte Filterhilfsstoffe gemäß Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848 Anhang II Teil VI 3.3.b) ist jedoch weiterhin zulässig.

Verarbeitung von Bio-Futtermitteln
Die in Teil A der DVO 2021/1165 benannten Einzelfuttermittel sind in Einzelfuttermittel mineralischen Ursprungs und sonstige Einzelfuttermittel gegliedert. Die mineralischen Einzelfuttermittel sind auf die jeweilige Nummer im Katalog der Einzelfuttermittel gemäß der VO (EU) Nr. 68/2013 referenziert.
Die zugelassenen sonstigen Einzelfuttermittel mit Ursprung in Pflanzen, Algen, Tieren und Hefen sowie die zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe wurden weitgehend übernommen. Neu sind bei den Futtermittelzusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen gecoatetes Natriumselenit-Granulat (Kennnummer 3b802) für alle Tierarten und Natriumselenat (Kennnummer 3b803), nur für Wiederkäuer.
Detailinformationen können den entsprechenden Positivlisten entnommen werden.

Die Anforderungen an die Bio-Zertifizierung von Küchen sind in Deutschland durch das Öko-Landbaugesetz national geregelt.

Seit dem 5. Oktober 2023 gilt in Deutschland die Bio-AHV-Verordnung. Unser BÖLN-Verbundvorhaben BioZertAHV hat hierfür unter breiter Beteiligung der Küchenpraxis inhaltliche Vorschläge erarbeitet.

Aktuell gibt es zwei Importoptionen:

  1. Die Öko-Produkte wurden konform zu den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erzeugt und von einer durch die EU-Kommission anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstelle überprüft oder
  2. die Öko-Produkte stammen aus einem Drittland, das ein Handelsabkommen mit der EU geschlossen hat und entsprechen den Bedingungen und Vorgaben dieses Abkommens. Nur für solche Länder dürfen durch die EU auch weiterhin gleichwertige Produktionsvorschriften akzeptiert werden.

Die bisherige Liste der als gleichwertig anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstellen läuft 2024 aus, die der als gleichwertig anerkannten Drittländer Ende 2026.

Die aktuell gültige Liste der durch die EU anerkannten Drittländer und der durch die EU-Kommission anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstellen finden Sie hier.

Beim Importverfahren in die EU gibt es seit Jahresbeginn 2022 umfangreiche Änderungen, die im Detail im GfRS-Info-Service 4/2021 beschrieben sind.

Fertig verpackte Bio-Produkte, die nach der alten EU-Bio-Verordnung 834/2007 zertifiziert wurden,  können über den 1. Januar 2022 hinaus zeitlich unbeschränkt abverkauft werden. Dies gilt auch für Halbfertigprodukte, die Weiterverarbeitung muss jedoch nach den neuen Regeln erfolgen.

EU-Bio-Verordnung

Die EU-Bio-Basisverordnung vom 30. Mai 2018 einschliesslich ihrer Änderungsverordnungen ist seit Jahresbeginn 2022 das "Grundgesetz" für die Bio-Branche. Wählen Sie die aktuellste konsolidierte Fassung, in die die Änderungsverordnungen eingearbeitet sind.

» VO (EU) Nr. 2018/848


Die Verordnung (EU) 2017/625 legt die Anforderungen an die Durchführung der Bio-Kontrolle innerhalb der EU für alle Mitgliedsstaaten fest.

» VO (EU) Nr. 2017/625

Sekundärrecht zur EU-Bio-Verordnung

Produktion

VO (EU) Nr. 2020/464
IA: Tierhaltung, Verarbeitung, Verfügbarkeitsdatenbanken, Umstellung

VO (EU) Nr. 2023/2419
IA: Produktion und Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfuttermittel

VO (EU) Nr. 2020/2146
DA: Ausnahmeregelungen bei Katastrophenfällen

VO (EU) 2021/1189
DA:  Ökologisches heterogenes Material

VO (EU) Nr. 2021/1165
IA: Anhänge Betriebsmittel, Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfstoffe

Kontrolle

VO (EU) Nr. 2021/279 
IA: Kontaminationen, Gruppenzertifizierung, Kontrollquoten, Rückverfolgbarkeit, Maßnahmenkatalog

VO (EU) Nr. 2021/771
DA: Rückverfolgbarkeitsprüfung, Massenbilanzen (Warenstrom), Gruppenzertifizierung

VO (EU) Nr. 2021/2119
IA: Aufzeichnungen Unternehmen

Drittlandsimporte

VO (EU) Nr. 2021/1698
DA: Drittlandsregelungen: Zulassungsabläufe, Überwachung, Kontrollregeln, Berichte…

VO (EU) Nr. 2021/1342
DA: Überwachung und Überprüfung gleichwertiger Drittländer/Kontrollstellen

VO (EU) Nr. 2021/1378
IA: Bio-Zertifikat Drittlands-Importe,  Liste Kontrollstellen

VO (EU) Nr. 2021/2306
DA: Kontrollbescheinigung, Grenzkontrollstellen

VO (EU) Nr. 2021/2307
IA: Zollanmeldungen, Teil-Kontrollbescheinigung via TRACES

VO (EU) Nr. 2021/2304
DA: Ausfuhrbescheinigung Antibiotika

VO (EU) Nr. 2021/2305
DA: Ausnahme Bio Importe Grenzkontrollstellen VO 2017/625

IA: Durchführungsrechtsakt, DA: delegierter Rechtsakt