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Wir zertifizieren Ihr Importunternehmen auf Grundlage der EU-Bio-Verordnung und prüfen auf Ihren Wunsch nach den Richtlinien bekannter Anbauverbände wie zum Beispiel BioSuisse oder Naturland.
Wenn ein deutsches Einfuhrunternehmen Öko-Produkte aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten ("Drittländern") in die EU importieren will, stehen nach der Drittlandsregelung der EU-Bio-Verordnung zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Die ökorechtliche Prüfungen der einzelnen Importvorgänge werden durch die zuständigen Landes-Ökobehörden vor der Verzollung durchgeführt. Hier finden Sie eine Verfahrensbeschreibung und die Regelungen der einzelnen Bundesländer
Mit der Vermarktung von Bio-Produkten kann begonnen werden, wenn das Unternehmen nach dem ersten Audit das Auswertungsschreiben der GfRS mit dem Bio-Zertifikat erhalten hat. Zudem muss eine Registrierung und Validierung im elektronischen Datenbanksystem TRACES erfolgt sein.
Beim Import von Bio-Produkten aus EU-Mitgliedstaaten sind die Anforderungen dieselben wie beim Zukauf von Produkten von Lieferanten mit Sitz in Deutschland. Aus der Europäischen Union stammende, unter den Anwendungsbereich der EU-Rechtsvorschriften für den Biologischen Landbau fallende Produkte dürfen im EU-Binnenmarkt frei gehandelt werden.
Argentinien, Australien, Chile, Costa Rica, Indien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, die Schweiz, Tunesien, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika gelten als durch die Europäische Union anerkannte Drittländer. Für den Import von Waren aus diesen Staaten hat die Kommission ein vereinfachtes Importverfahren geschaffen.
Der Bio-Status von aus Drittländern importierten Einzelpartien wird über Kontrollbescheinigungen nachgewiesen ("Certificate of Inspection", COI). Diese Kontrollbescheinigungen müssen für jede importierte Partie durch die Drittlands-Öko-Kontrollstelle des Exporteurs in der Datenbank TRACES erstellt werden. Das COI wird von der Drittlands-Öko-Kontrollstelle erstellt und unterzeichnet. Vor dem Import wird das COI der zuständigen Landes-Öko-Behörde vor der Einfuhr vorgelegt. Diese prüft das COI und bestätigt es. Nach der Verzollung erfolgt die Dokumentation des Erstempfangs auf dem COI. Erst danach kann die importierte Ware als Bio-Ware vermarktet werden.
Auf unserer TRACES Seite informieren wir Sie umfassend und aktuell, wie Sie sich als Importeur bei TRACES registrieren und wie Öko-Importe abgewickelt werden.
Für Länder, die nicht in der Drittlandsliste aufgeführt sind, hat die EU-Kommission dort tätige Öko-Kontrollstellen in einer von der EU-Kommission zu führenden Liste von Drittlands-Öko-Kontrollstellen aufgeführt. Die durch die EU anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstellen sind in der Verordnung (EU) 2021/1378 genannt (bitte konsolidierte Fassung nutzen).
Der Bio-Status von aus Drittländern importierten Einzelpartien wird über Kontrollbescheinigungen nachgewiesen ("Certificate of Inspection", COI). Diese Kontrollbescheinigungen müssen für jede importierte Partie durch die Drittlands-Öko-Kontrollstelle des Exporteurs in der Datenbank TRACES erstellt werden. Das COI wird von der Drittlands-Öko-Kontrollstelle erstellt und unterzeichnet. Vor dem Import wird das COI der zuständigen Landes-Öko-Behörde vor der Einfuhr vorgelegt. Diese prüft das COI und bestätigt es. Nach der Verzollung erfolgt die Dokumentation des Erstempfangs auf dem COI. Erst danach kann die importierte Ware als Bio-Ware vermarktet werden.
TRACES ist ein Datenbanksystem der Europäischen Union (TRAde Control and Expert System). Seine Nutzung ist verpflichtend, um den physischen Warenweg im Zusammenhang mit EU-Importen von Bio-Produkten abzubilden.
Weitere Informationen zu TRACES finden Sie auf unserer TRACES Seite.
Die zuständigen Landes-Öko-Behörden führen die biorechtliche Prüfung für die einzelnen Importvorgänge aus Drittländern vor der Verzollung durchführen. Hier finden Sie eine Verfahrensbeschreibung und die Regelungen der einzelnen Bundesländer.
Die für die Freigabe zuständigen Behörden in den anderen EU Mitgliedsstaaten können auf dieser Liste eingesehen werden.
Biologische Erzeugnisse müssen jederzeit eindeutig identifizierbar sein (z.B. durch Lagerung in Originalgebinden). Eine Vermischung bzw. eine Verwechslung mit Nicht-Bio-Produkten sowie eine Kontamination mit unzulässigen Stoffen müssen ausgeschlossen werden. Die Trennung kann beispielsweise durch eine eindeutige Kennzeichnung eines Regals oder eines Lagerplatzes erfolgen, umgefüllte Zutaten müssen eindeutig beschriftet werden, gerne mit dem Originaletikett versehen.
Lagerhalter, die in Ihrem Auftrag importierte Partien annehmen und lagern bzw. weiter aufbereiten (sogenannte "Erste Empfänger"), müssen für diese Tätigkeit bio-zertifiziert sein.
Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Brodukten?"
Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzewpt und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"
Das erste Audit führen wir nach der Prüfung Ihrer Antragsunterlagen durch. Zunächst wird das Meldeformular für die zuständige Landes-Öko-Behörde vervollständigt. Danach wird überprüft, ob die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Offene Fragen werden besprochen und erforderlichenfalls Maßnahmen vereinbart, die im Unternehmen umgesetzt werden müssen, damit die Bio-Zertifizierung erfolgen kann.
Nach dem Audit erhalten Sie eine Auswertung, in der ggf. Maßnahmen aufgeführt sind, die sicherstellen, dass die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Anschließend wird durch die GfRS eine Zertifizierungsentscheidung getroffen. Wenn die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllt sind, stellen wir Ihnen ein Bio-Zertifikat aus.
Die GfRS veröffentlicht wie viele weitere Öko-Kontrollstellen ihre Bio-Zertifikatsinhaber auf der Internet-Plattform www.bioc.info.
Folgeaudits werden angekündigt und unangekündigt durchgeführt. Ihre Häufigkeit richtet sich nach der Risikoklasse, in die Ihr Unternehmen von der GfRS eingestuft wurde. Es wird geprüft, ob Ihr Unternehmen auch weiterhin die Vorschriften der EU-Bio-Verordnung erfüllt.
Bitte teilen Sie uns wesentliche Änderungen im Unternehmen auch schon vor dem nächsten Audit schriftlich mit. Wichtige Änderungen sind für uns beispielsweise die Aufnahme neuer Verarbeitungsverfahren, neue Dienstleister in der Bio-Wertschöpfungskette oder Anschriftenänderungen.
Links für Importeure:
www.oekolandbau.de/handel/import
Informationen der BLE:
Import und Vermarktung von biologischen Erzeugnissen aus Drittländern
Import von Bio-Lebensmitteln:
Malgorzata Ficner-Bethe, mfb@gfrs.de
Die EU-Bio-Verordnung schützt die Begriffe "bio" oder "öko". Lassen Sie sich die EU-Bio-Verordnung hier erklären.
Weitere Detailinfos finden Sie in unserem E-Learning www.org-lex.eu.
Lesen Sie, wie Sie bei Ihrem Drittlandsimporten die Bio-Integrität sicherstellen können: Leitfaden für Importe von Bio-Produkten aus Drittländern in die Europäische Union
Informationen der BLE zum Import und zur Vermarktung von biologischen Erzeugnissen aus Drittländern: Informationsseite
Auf unserer TRACES Seite informieren wir Sie umfassend und aktuell, wie Sie sich als Importeur bei TRACES.NT registrieren und wie Öko-Importe abgewickelt werden.
Lesen Sie wie die Bio-Zertifizierung für Importunternehmen abläuft.
Hier finden Sie unsere Vertragsbedingungen.
Die Abrechnung unserer Zertifizierung erfolgt nach dem GfRS-Leistungskatalog.
Melden Sie sich zur Zertifizierung an: Online-Anmeldung.