Argentinien, Australien, Chile, Costa Rica, Indien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, die Schweiz, Tunesien und die Vereinigten Staaten von Amerika gelten als durch die Europäische Union anerkannte Drittländer. Für den Import von Waren aus diesen Staaten hat die Kommission ein vereinfachtes Importverfahren geschaffen.
Der Bio-Status von aus Drittländern importierter Ware wird über Kontrollbescheinigungen nachgewiesen ("Certificate of Inspection", COI). Diese Kontrollbescheinigungen müssen für jede importierte Partie durch die Drittlands-Öko-Kontrollstelle des Exporteurs in der europäischen Internetdatenbank Traces NT erstellt werden. Das COI wird von der Drittlands-Öko-Kontrollstelle unterzeichnet. Vor dem Import wird das COI der zuständigen EU-Bio-Behörde vor der Einfuhr vorgelegt. Diese prüft das COI und bestätigt es. Nach der Verzollung erfolgt die Dokumentation des Erstempfangs auf dem COI. Erst danach kann die importierte Ware als Bio-Ware vermarktet werden.
Auf unserer TRACES Seite informieren wir Sie umfassend und aktuell, wie Sie sich als Importeur bei TRACES.NT registrieren und wie Öko-Importe abgewickelt werden.
Die GfRS muss über jede in die Gemeinschaft eingeführte Partie unterrichtet werden. Dies erfolgt in der Regel automatisch über TRACES NT. Nur bei einem Ausfall des Systems muss der Import per E-Mail gemeldet werden.