1) Arbeitsprogramm 2023 zur EU-Bio-Verordnung 2018/848
Die EU-Kommission führt derzeit die Arbeiten am delegierten Rechtsakt zu Salz weiter fort. Die öffentliche Konsultation wurde mit einer Vielzahl von Kommentierungen abgeschlossen.
EGTOP, die Expertengruppe für die ökologische Produktion, soll Vorschläge für Produktionsvorschriften für die ökologische Insektenproduktion erarbeiten und wurde entsprechend mandatiert.
Weiterhin sollen 2023 Kriterien für die Positivlisten von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln entwickelt werden.
2) Rückstände in Bio-Lebensmitteln: AFI-Veranstaltung am 9. Februar 2023 in Brüssel
Anfang Februar führte die Anti-Fraud-Initiative eine internationale Multistakeholder-Veranstaltung in der bayerischen Landesvertretung in Brüssel durch. Die Diskussion, wie mit Rückstandsfällen und Kontaminationen bei Bio-Produkten umgegangen werden soll, verlief intensiv. Besonders erfreulich war, dass die EU Organic Unit zahlreich bei der Veranstaltung vertreten war. Programm und Vorträge des Events können hier abgerufen werden.
3) Landwirtschaft
3.1) Änderung der Positivlisten
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/121 der Kommission vom 17. Januar 2023 wurden die Positivlisten geändert. Es wurden einige Wirkstoffe mit geringem Risiko zugelassen, zudem gibt es eine Anwendungserweiterung für das Pyrethroid Deltamethrin. Bei den Düngern dürfen künftig Phosphorrezyklaten wie Struvit verwendet werden, jedoch nicht aus industrieller Tierhaltung. Eine aggregierte Fassung der Positivlisten kann hier abgerufen werden.
3.2) Genehmigung zur Verwendung von konventionellem vegetativem Vermehrungsmaterial
In einigen Bundesländern haben die zuständigen Länderbehörden entschieden, selbst über entsprechende Anträge zu entscheiden und die Öko-Kontrollstellen mit vorbereitenden Arbeiten zu beauftragen. Die meisten Bundesländer haben sich entschieden, diese Aufgabe durch Beleihung auf Öko-Kontrollstellen zu übertragen, um ein schlankes Verwaltungsverfahren zu erreichen. Die entsprechenden Mehrkosten gehen zu Lasten der antragstellenden Bio-Betriebe. Die GfRS setzt sich für eine entsprechende Beleihung der Öko-Kontrollstellen ein.
4) Aufbereitung/Verarbeitung
4.1) Änderung der Positivlisten
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/121 der Kommission vom 17. Januar 2023 wurden auch die Positivlisten im Verarbeitungsbereich angepasst. Es wurden neue Futtermittelzusatzstoffe für Heimtierfutter in den Anhang Futtermittel aufgenommen. Neben Phosphaten sind es einige Verdickungsmittel, Taurin (nur für Katzen- und Hundefutter) und Ammoniumchlorid (nur für Katzen). Ansonsten erfolgten kleinere Änderungen, wie eine Berichtigung bei Guarkernmehl oder die Änderung der Anwendungsbedingungen von Hefen und Hefeerzeugnissen. Eine aggregierte Fassung der Positivlisten kann hier abgerufen werden.
4.2) Vorschriften zur Kennzeichnung von Bio-Heimtierfuttermitteln
Die Verordnung zur Kennzeichnung von Heimtierfutter, die Kommission, Rat und EU-Parlament gemeinsam beschließen müssen, muß das normale
Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Mit der Fertigstellung wird im Sommer 2023 gerechnet.