Erste Voraussetzung ist, dass Ihr Lieferant bio-zertifiziert ist. Als Nachweis für diese Zertifizierung muss das Bio-Zertifikat des Rechnungsstellers der gelieferten Bio-Ware vorliegen. Ein Muster finden Sie im Anhang VI der VO (EU) Nr. 2018/848. Eine Überprüfung des Zertifizierungsstatus ist auch über eine elektronische Lieferantenliste in der Datenbank www.bioc.info möglich, so dass das aufwändige Sammeln von eingescannten oder kopierten Zertifikaten entfallen kann (siehe die vorherige Frage: Was ist die Internetdatenbank www.bioc.info?).
Bei der Bio-Wareneingangsprüfung werden die Angaben auf dem Lieferschein mit der Kennzeichnung der angelieferten Produkte verglichen. Auf den Etiketten der Bio-Produkte und auf den Warenbegleitdokumenten (Lieferschein/Rechnung) müssen ein artikelbezogener Bio-Hinweis, die Code-Nummer der Kontrollstelle und ggf. die Losnummer vorhanden sein. Die Kennzeichnung der Ware muss den Angaben auf den Dokumenten entsprechen.
Das Ergebnis der Bio-Wareneingangsprüfung muss nachvollziehbar dokumentiert werden, z.B. mit „Bio ok“ (auch als Stempel möglich) oder durch Abhaken der Code-Nummer auf den Wareneingangspapieren.
Achtung: In Frankreich, Italien und Spanien werden sogenannte "Lizenzen" ausgestellt. Hierbei handelt es sich nicht um Bio-Zertifikate!