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Natürlich GfRS-biozertifiziert - in Berlin!

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Much faster than expected: the European Commission has today adopted the revised #ESRS through a Delegated Act.

The Commission also adopted the Delegated Act establishing the new Voluntary Sustainability Reporting Standard (VS), which will serve as the reporting benchmark under the new value chain cap.

Both Delegated Acts are now subject to scrutiny by the European Parliament and the Council. They have an initial two-month scrutiny period during which either institution may object (which, however is rare).

If neither objects, the Delegated Acts will enter into force following publication in the Official Journal.

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Links to all official documents and annexes in the comments below...

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Common understanding on old stock situations under Directive (EU) 2024/825 on Empowering Consumers for the Green Transition | European Commission

EmpCo -News: Pragmatischer Umgang mit Altbeständen ab September 2026 🆕

Das europäische Consumer Protection Cooperation (CPC) Network hat ein gemeinsames Verständnis zum Umgang mit sogenannten "Old Stock"-Situationen unter der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo-Richtlinie) veröffentlicht.

Die zentrale Botschaft: Keine Schonfrist – aber Augenmaß bei der Durchsetzung.

Ab dem 27. September 2026 müssen Umweltclaims und Nachhaltigkeitssiegel im B2C-Bereich den neuen Anforderungen der EmpCo-Richtlinie entsprechen. Gleichzeitig erkennen die europäischen Verbraucherschutzbehörden an, dass Produkte und Verpackungen mit bestehenden Claims, die bereits vor diesem Stichtag hergestellt, bestellt oder in den Handel gebracht wurden, praktische Übergangsherausforderungen mit sich bringen können.

Das Papier sieht deshalb einen pragmatischen Vollzugsansatz vor:
✅ Unternehmen müssen sich unverzüglich und nachweisbar um Compliance bemühen.
✅ Behörden können bei echten und spezifischen Übergangsschwierigkeiten risikobasiert und stufenweise vorgehen.
✅ Berücksichtigt werden unter anderem Verpackungszyklen, Lagerbestände, Lieferketten und die technische Umsetzbarkeit von Korrekturmaßnahmen.
✅ Erwartet werden konkrete Maßnahmen wie die Anpassung von Online-Claims, Werbematerialien und zukünftigen Verpackungen sowie eine dokumentierte Compliance-Strategie.
✅ Unverhältnismäßige Maßnahmen – etwa die Vernichtung oder der Rückruf von Altbeständen allein aufgrund der neuen Green-Claims-Regeln – sollen grundsätzlich vermieden werden.

Für Unternehmen ist das eine wichtige Orientierungshilfe bei der Vorbereitung auf den Anwendungsbeginn der EmpCo-Richtlinie. Gleichzeitig ersetzt das Dokument weder den Gesetzestext noch entfaltet es eine rechtlich bindende Wirkung.

Besonders interessant wird sein, welche praktische Bedeutung dieses Common Understanding in Deutschland entfalten wird. Während das Papier den zuständigen Behörden einen pragmatischen und verhältnismäßigen Vollzugsansatz empfiehlt, wird die EmpCo-Richtlinie in Deutschland über das UWG umgesetzt und kann damit nicht nur behördlich, sondern auch privatrechtlich durchgesetzt werden.

#GreenClaims #EmpCo #UWG

https://lnkd.in/ec9yAFZt

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Now out: EU Organic Import Statistics 2025

The new factsheet "The EU imports of organic agri-food products - Key developments in 2025" has been published. Data on import volumes of organic products come from the Commission’s online management tool TRACES (TRAde Control and Expert System). The import data are summarised in terms of origin and destination, as well as in terms of product classes and categories.

Volumes of imported organic products up by 12.8% in 2025, reaching a new record Total imports of organic agri-food products in the EU increased from 2.64 million t in 2024 to 2.98 million t in 2025 (+12.8%). This marks the highest volume of organic imports since the start of the collection of such data in 2018.

Organic imports increased over most product categories, including fruits and vegetables as well as their preparations, arable crops and plant-based products, as well as coffee and mixed food preparations. On the other hand, a decrease was recorded in imports of organic meat, dairy and fish products.

The Netherlands remained the top destination of organic imports into the EU with a share of 36% and saw a significant increase in total volumes (+14%). Germany (+11%) remained 2nd while Italy became the 3rd destination with a strong increase in imports (+26%), while Belgium dropped to 4th place (-2%). In France (5th) and Denmark (6th) organic imports increased strongly, by 22% and 44% respectively.

Ecuador continues to reign at the top of the exporters of organic products to the EU (+10% compared to 2024), with a further increase in volumes of exports of organic bananas (+11%). Imports of organic bananas from other main origins remained relatively stable.

Imports of soya cake from China increased by 35%, helping the country record the highest gains (+32%) and remain the 2nd most important country of origin. Imports from Peru (3rd place) also increased (+16%), mainly due to higher imports of coffee, tropical fruit and lemons, while Dominican Republic rose to 4th place (+5%) thanks to an increase in cocoa bean imports.
- Imports from Togo grew fastest among the other top suppliers (+47%), thanks soya seeds and soya cake. Imports from Colombia also increased (+10%) while from India they were stable. On the other hand, a decline in imports was noted for Ukraine (-14%) and Türkiye (-4%), while the United Kingdom (+8%) was replaced in the Top 10 origins by Pakistan (+19%).

Report + datatables: https://lnkd.in/esdRZfRS
Report https://lnkd.in/eMzbMrYA

#OrganicEurope, #OrganicEU, #OrganicImports, #OrganicExports

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🌱 Teil 2 unserer Serie: Was steckt hinter Nachhaltigkeitsstandards?
Immer mehr Menschen achten beim Einkauf darauf, ob Produkte vegetarisch oder vegan sind. Doch woher wissen Verbraucherinnen und Verbraucher, dass die Angaben auf der Verpackung tatsächlich stimmen?
Hier kommt das #VLabel ins Spiel.
Das V-Label ist eine international anerkannte und geschützte Marke zur Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Produkten.

Konkret bedeutet das:
✔ Das Produkt erfüllt die festgelegten Anforderungen für die Kennzeichnung als vegetarisch oder vegan.
✔ Zutaten, Hilfsstoffe und mögliche Bestandteile tierischen Ursprungs werden geprüft und bewertet.
✔ Die Kennzeichnung erfolgt nach einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien.

Für uns als Kontrollstelle ist entscheidend:
🔎 Stimmen die Angaben zu Zutaten, Hilfsstoffen und Herstellungsprozessen mit den Anforderungen des V-Labels überein?
🔎 Sind die Produktionsabläufe transparent dokumentiert und nachvollziehbar?
🔎 Werden Risiken wie Kreuzkontaminationen erkannt und durch geeignete Maßnahmen vermieden?

Unser Fazit:
Das V-Label macht auf einen Blick sichtbar, ob ein Produkt vegetarisch oder vegan ist. Aber erst durch verlässliche Kontrollen entsteht das notwendige Vertrauen in diese Kennzeichnung.

💬 Achtet ihr beim Einkauf auf die Kennzeichnung „vegetarisch“ oder „vegan“?

Mehr Informationen zum V-Label: https://lnkd.in/eVUjcBTC oder unter https://lnkd.in/e92fzQUF
#Nachhaltigkeit #Transparenz #VLabel #Vegan #Vegetarisch #Zertifizierung

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Die DLG Feldtage in Bernburg sind im vollem Gange https://lnkd.in/eGvCG7N
Natürlich ist auch der Ökolandbau wieder mit dabei. Große Saatgutfirmen zeigen im direkten Vergleich, was in ihren Öko-Sorten steckt. Auf der Ausstellungsfläche für den Ökolandbau stehen Verbände Rede und Antwort. Sie zeigen praxisnah, warum die ökologische Wirtschaftsweise eine echte, zukunftsfähige Alternative für Betriebe ist. 👏

Größer wird es wieder 2027 bei den Öko-Feldtagen.
Wir freuen uns schon riesig 🚀 https://lnkd.in/ewC6p2J7

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Mit der neuen EU-EmpCo-Richtlinie unterliegen Nachhaltigkeitslabel zukünftig strengeren Auflagen. Das FairBio-Siegel erfüllt diese Vorgaben mit einer unabhängigen Zertifizierung, transparenten Kriterien, hohen sozialen und ökologischen Standards sowie einer kontinuierlichen Kontrolle. Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Meisterernst hat die EmpCo-Konformität des FairBio-Programms nun juristisch bestätigt.
#FairBio #EmpCo #Nachhaltigkeit #FairerHandel #Transparenz

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Heute ist Tag des offenen Hofes in Niedersachsen https://lnkd.in/dhze6KJC
Kommt vorbei, zum Beispiel beim Biolandbetrieb Penk https://lnkd.in/eiGXgH4W und fragt unserer Lea zur Bio-Zertifizierung aus. Gleich neben Tom von Bioland und Teresa von Öko Korn Nord.
Oder fahrt zum Klostergut Wiebrechtshausen und erfahrt Spannendes zur Öko-Pflanzenzüchtung https://lnkd.in/eU6CQ43T.
Überall mit tollem Programm für Groß und Klein 😊.
Natürlich GfRS-#biozertifiziert

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#Hiring – Wir suchen Unterstützung für unser Team Bio-Weinbau und -Önologie in Göttingen! 🍇 🍇
Alle offenen Stellen befinden sich unter https://lnkd.in/eWWNR6nm.

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Wir suchen Dich!

Wir suchen Dich! Werde Teil unseres Teams im Handels- und Verarbeitungsbereich in Göttingen 🎯

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Wir gratulieren ganz herzlich - das ist sehr verdient und hoffentlich mega erfolgreich!

Natürlich GfRS-#biozertifiziert - und von Bioland e.V. ausgezeichnet.

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Spannende Videoserie: https://lnkd.in/euhMrdXv
"Extreme Wetterereignisse, steigende Kosten und wachsende Unsicherheiten setzen landwirtschaftliche Betriebe in ganz Europa unter Druck.
Eine neue Videoserie von FiBL und Bioland, entstanden im Rahmen des EU-Projekts Climate Farm Demo, zeigt, wie Biolandwirt*innen in Niedersachsen mit praxisnahen Lösungen darauf reagieren."

Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

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Organic certification opens doors to international markets, but it also brings practical challenges.
How do small-scale farmers keep records? How do they document field activities and input use? How do they adapt to changing EU requirements?
In our experience, certification works best when supported by simple tools such as logbooks, field records, and regular local follow-up.
The goal is to make compliance practical and useful, not just an administrative task. Together with Highlands Organic and TOAM, we are continuously working to improve and simplify these systems so they function well for farmers.
#organicfarming #tanzania #organic

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Gemeinsam die Zukunft des Ökolandbaus gestalten! 🌱
​Die kontinuierliche Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus gelingt nur durch einen engen Dialog zwischen Praxis, Wissenschaft und Politik. Deshalb bringen wir unsere Expertise in den Fachbeirat Ökolandbau des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) ein.
​Bei der jüngsten Sitzung des Gremiums stand der Austausch über aktuelle strategische Weichenstellungen im Fokus – dieses Mal kompetent vertreten durch unsere Kollegin Franziska Günther.
​Ein herzliches Dankeschön an das ML und alle Beiratsmitglieder für die konstruktive Zusammenarbeit. Gemeinsam setzen wir uns weiterhin für verlässliche Rahmenbedingungen, hohe Integrität und starke Impulse in der Bio-Branche ein!

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Wissen teilen, Erfahrungen reflektieren und gemeinsam besser werden – darum ging es bei unserer dreitägigen internen Schulung im April.
Unsere Auditoren und Auditorinnen wurden zu aktuellen Anforderungen, gesetzlichen Neuerungen und praxisrelevanten Entwicklungen im Bio-Bereich geschult. Zudem wurden Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr gemeinsam reflektiert, um Abläufe und Prüfprozesse weiter zu optimieren.
Vielen Dank an alle Teilnehmenden für den engagierten Austausch und die praxisnahen Diskussionen – so stärken wir die Qualität und Integrität des Bio-Sektors und sichern eine verlässliche Kontrolle entlang der Bio-Wertschöpfungskette! 🌱
Am Ende des zweiten Schulungstages klang der Abend in angenehmer Atmosphäre bei Flammkuchen und einer Improvisationstheater-Aufführung vor Ort aus. Eine schöne Gelegenheit für den informellen Austausch und das Miteinander im Team.
#ÖkoKontrolle #BioZertifizierung #Weiterbildung #Qualitätssicherung #Teamwork #Wissensaustausch

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Wir bitten Euch, Leon Küpker, unseren Werkstudenten, bei seiner Arbeit zur EUDR zu unterstützen!

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🧐Warum setzt eine rasant wachsende Hotelkette wie Motel One Group beim Frühstück seit vielen Jahren konsequent und sehr erfolgreich auf Bio?
Und warum setzt die Hühner- und Entenbraterei Ammer ausgerechnet auf dem Müchener #Oktoberfest bereits seit 2000 auf Bio-Hendl und Co? Und warum serviert der Oldenburger Kita- und #Schulcaterer Ratatouille trotz starken Kostendruck seinen kleinen Gästen Bio-Gerichte?
🤔 Doch die größte Frage bleibt: ➡️ Warum sind diesen Beispielen bislang nicht deutlich mehr Küchenchefs gefolgt? Dabei verspricht der Einsatz von Bio-Lebensmitteln neue Umsatzpotenziale und schärft das Profil. Noch dazu wächst die Bio-Fan-Gemeinde stetig an, immer mehr Menschen greifen im Supermarktregal zu Bio. Und in Großküchen und Gastronomie?
Im Digital-Talk am 13. Mai von 11 bis 14 Uhr erläutere ich mit meinen drei Talkgästen:
➡️ Frederike Sophia Adden, Stellvertretende Geschäftsführung, Schul- und Kitacaterer Ratatouille
➡️ Josef Schmidbauer, Inhaber der Hühner- und Entenbraterei Ammer,
➡️ Manfred Hofer, Geschäftsführer, Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG
wie 🥕 #Bio zum Erfolg 💯 wird und wie sich seit 2020 der Markt entwickelt hat. Die Teilnahme an dem Talk ist kostenfrei. Es lohnt sich! Hier geht es zur Anmeldung: https://lnkd.in/dkPXUhBN

Frauke Brodkorb-Kettenbach Christian Funk Jaala Lefebre #Gemeinschaftsverpflegung #Gastronomie dfv Conference Group

Fotos: Transgourmet, Ratatouille, Anna-Luisa Ballauf

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📈 Bio-Umsätze boomen trotz Inflation

📣 +6 % #Umsatzwachstum im ersten Quartal 2026
📣 4,91 Mrd. € Umsatz mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken

Bio lieget deutlich über:
🔸 der allgemeinen Lebensmittel-Teuerung (+1,8 %)
🔸 dem Wachstum des gesamten Lebensmittelmarkts (+2,5 %)

#Wachstumstreiber sind 🛍️ #Drogeriemärkte (14 % Wachstum). 📦
#ECommerce hat ebenfalls ein deutlich zweistelliges Plus.

💬 Tina Andres, BÖLW Vorstandsvorsitzende, kommentiert:

„Bio bleibt auch in Krisenzeiten eine #Wachstumsbranche. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für eine Lebensmittelwirtschaftet, die mit der Natur arbeitet, ohne chemisch-synthetische Pestizide und ohne Kunstdünger."

Wir haben die Quartalszahlen gemeinsam mit der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI GmbH) erhoben basierend auf den Daten von NielsenIQ YouGov bioVista GmbH BioBerater - SDServices.

👉 Zur ganzen PM: https://lnkd.in/dEt9tkDH

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🌱 Teil 1 unserer Serie: Was steckt hinter Nachhaltigkeitsstandards?
Viele Produkte werben mit „regional“, aber was bedeutet das eigentlich?
Im Alltag möchten viele bewusst einkaufen und legen Wert darauf, dass Lebensmittel aus der eigenen Nähe stammen. Im Supermarkt ist jedoch oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, woher ein Produkt tatsächlich kommt.
Das #Regionalfenster sorgt hier für mehr Transparenz.

Konkret gibt das Label Auskunft darüber:
✔ Aus welcher Region die Hauptzutaten stammen
✔ Wo das Produkt verarbeitet wurde
✔ Wie hoch der Anteil regionaler Zutaten ist

Das bedeutet:
Es ist kein Qualitäts- oder Nachhaltigkeitssiegel im engeren Sinne,
sondern ein Transparenzinstrument für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Für uns als Kontrollstelle ist entscheidend:
🔎Sind die Herkunftsangaben korrekt?
🔎Sind sie nachvollziehbar dokumentiert?
🔎Und werden sie unabhängig überprüft?

Unser Fazit:
Das Regionalfenster schafft Klarheit über die Herkunft von Lebensmitteln -
aber erst durch verlässliche Kontrolle wird daraus echtes Vertrauen.

💬 Hättet ihr gedacht, dass „regional“ so konkret definiert und geprüft wird?

Mehr Informationen zum Regionalfenster: https://lnkd.in/dEZZPKUh oder unter https://lnkd.in/dEim86Jy
#Nachhaltigkeit #Regionalität #Transparenz #Zertifizierung

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🌱 Nachhaltigkeit ist mehr als nur Bio
Viele kennen das Bio-Siegel – im Alltag begegnen uns jedoch deutlich mehr Siegel, wie z.B. „klimaneutral“, „regional“, „tierwohlgerecht“ oder "vegan/vegetarisch".
Was steckt eigentlich dahinter? Und wer prüft, ob diese Versprechen wirklich eingehalten werden?
Als Inspektions- und Zertifizierungsstelle beschäftigen wir uns genauer damit und möchten euch daher in den nächsten Wochen ein paar der Nachhaltigkeitsstandards, die wir in unserem Portfolio anbieten, vorstellen.
#Nachhaltigkeit #Bio #Transparenz #Lebensmittel #Zertifizierung #Verbraucherschutz

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Hattest du auch schon mal das Gefühl, dass das Thema Klimaschutz in den Hintergrund gerückt ist? Dann kommt hier die gute Nachricht: Ist es nicht ! Vielleicht aktuell politisch, aber nicht gesellschaftlich 😊 Dieser sehr interessante Podcast vom FiBL gibt Zuversicht. Ungeduldige starten direkt bei Minute 41:25
https://lnkd.in/eAbtvURP

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🌿 Qualität sichern, Vertrauen schaffen: Basisqualifikation Öko-Kontrolle
Zusammen mit Christian Herzig von der stellen wir unseren Basiskurs bei der DVS (Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume) zum Thema „Basisqualifikation Öko-Kontrolle und Zertifizierung“ vor.
In einer Welt, in der Transparenz für Verbraucher immer wichtiger wird, ist eine rechtssichere und effektive Kontrolle das Fundament der gesamten Bio-Branche.
Ein großes Dankeschön an die DVS für die Organisation und die Möglichkeit zum Austausch. Nur so können wir den hohen Standard halten, den der Öko-Sektor verdient.
#ÖkoKontrolle #BioZertifizierung #DVS #Nachhaltigkeit #Landwirtschaft #BioVerordnung #Qualitätssicherung #LändlicheRäume

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Schluss mit Siegel-Show?

Im Regal herrscht oft eher Etiketten-Foklore als echte Orientierung: grüne Icons, weiche Versprechen, hübsche Claims. Für Kunden ist kaum noch zu erkennen, was geprüft ist — und was bloß gut gestaltet wurde.

Genau da setzt EmpCo an. Künftig dürfen Umweltversprechen nicht mehr im Nebel stehen.

Das ist überfällig. Nur hat die Sache einen Haken: Die neuen Regeln erhöhen den Druck auf Hersteller und Händler massiv. Wer Verpackungen und Sortimente lange im Voraus plant, kann nicht einfach per Fingerschnipp umstellen.

Wir haben uns in der Redaktion angesehen, warum der Kampf gegen Greenwashing notwendig ist — und warum er für viele Unternehmen trotzdem unerquicklich, teuer und bürokratisch wird. Green Claims können schnell zu Kostenfallen werden.

🔗 Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Lebensmittel Praxis oder direkt hier: https://lnkd.in/eYayzcUW

Inga Schwind dm-drogerie markt Deutschland Lidl in Deutschland Alnatura Deutsche Umwelthilfe Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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China’s organic market offers significant opportunities, while regulation, certification, and market requirements remain key success factors.

Everyone interested in international market opportunities, sustainable agriculture, and the agri food sector in China is warmly invited to join this insightful webinar.
It is a great opportunity to gain valuable insights, exchange with experts, and explore new perspectives for trade and cooperation.

With contributions by: 中国农业大学, Naturland e.V., AöL e.V., GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Sino-German Agricultural Centre (DCZ), GFA Consulting Group GmbH

#OrganicAgriculture #ChinaMarket #AgriFood #MarketAccess #Sustainability #OrganicTrade #GermanyChina

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Irrtümer zur EmpCo-Richtlinie

🌿 Manchmal gibt es Missverständnisse, die unschöne Folgen mit sich bringen können.

In den letzten Wochen und Monaten bin ich in Gesprächen und Posts auf so einige Irrtümer bezüglich der EmpCo-Richtlinie gestoßen. Manche davon halten sich hartnäckig.

Daher würde ich gern einmal drei Missverständnisse ausräumen.

Zurück auf Anfang:
Die EmpCo-Richtlinie wird u.a. den Rechtsrahmen von Werbung mit nachhaltigkeitsbezogenen Aussagen ändern. 
Es gibt neue Verbote, die teilweise strenger sind, als das, was wir bisher zu irreführender Werbung mit Green Claims kennen. Zu per se-Verboten habe ich schon mehrfach hier gepostet. 
Auch die Werbung mit Nachhaltigkeitssiegeln bekommt neue strenge Vorgaben. Ebenso die Werbung mit zukünftigen Umweltleistungen.

Für Unternehmen ergeben sich Risiken, wenn ihre Werbemaßnahmen zum Zeitpunkt der Anwendbarkeit der neuen Regeln ab dem 27.09.2026 nicht EmpCo-konform sind.

Im Kontext der EmpCo-Richtlinie und des 3. UWG-Änderungsgesetzes fallen mir insbesondere folgende Fehlannahmen auf:

1.        Teilweise besteht der Irrglaube, die Anwendbarkeit der Vorschriften beziehe sich nur auf bestimmte Branchen und man selbst sei nicht betroffen.

2.        Teilweise wird irrtümlich angenommen, es bestehe automatisch ein „Schutz“ vor Greenwashing, weil man einen Nachhaltigkeitsbericht mit entsprechenden Daten und Fakten erstellt hat.

3.        Teilweise wird fälschlicherweise angenommen, die EmpCo-Richtlinie regele ausschließlich die Werbung mit ökologischen Merkmalen.

👉 In der Slideshow findet ihr eine kompakte Zusammenstellung zu diesen Irrtümern. Gern für später speichern.

❓ Welche Irrtümer sind Euch im EmpCo-Zusammenhang schon begegnet?

Über diese und weitere „EmpCo-Irrtümer“ werde ich übrigens auch in unserem GILCONS Online-Seminar am 23.04.2026 sprechen. Ich freue mich, wenn Ihr dabei seid.

GILCONS. Gillner Legal Consulting

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Wir begrüßen unsere neuen Auditorinnen Meriem und Ragni im Team der Landwirtschaft und gratulieren zur Zulassung 🎉👏🎊

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Ein tolles Engagement - natürlich GfRS-#biozertifiziert!

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Einladung zum Dialogforum für nachhaltige Verpflegung

Am 30. April bringen wir engagierte Menschen rund um Betriebskantinen, Gemeinschaftsverpflegung und nachhaltige Ernährung zusammen, wir wollen uns austauschen, neue Impulse setzen und konkrete Lösungen finden.

Im Fokus: Wie schaffen wir mehr Bio, Regionalität und pflanzenbasierte Angebote in Kantinen? Welche Rolle spielen Einkauf, Preise, Lieferketten & Kommunikation? Und wie stärken wir gleichzeitig regionale Wertschöpfung?

Freuen Sie sich auf spannende Einblicke aus der Praxis, u. a. von Akteur:innen aus Unternehmenskantinen karin Lang Isabelle Amershi Wiebke Gätjen Denis Florschütz und der Ökokontrollstelle GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH , plus interaktive Formate und Zeit zum Vernetzen.

🍎Besonders freuen wir uns noch über weitere Betriebe mit eigenen Kantinen, Kantinenleitungen und alle, die das Thema aktiv voranbringen wollen.

Ein paar Plätze sind noch frei, wir freuen uns auf Sie!

📍 Bremen. 30.04. | 14:00–17:30 Uhr

Diese Veranstaltung findet im Rahmen des Verbundprojekts WURZEL statt und wird gefördert durch das Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Heimat aufgrund eines Beschlusses des Deutschen
Bundestags im Rahmen des Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL).
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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Your opinion, please?

Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
 

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Handel und Verarbeitung
von Öko-Produkten

Wir zertifizieren Ihr Handels- oder Verarbeitungsunternehmen auf Grundlage der EU-Bio-Verordnung und prüfen auf Ihren Wunsch nach den Richtlinien bekannter Anbauverbände wie zum Beispiel Bioland, Demeter, Ecovin oder Naturland.

Zertifiziert nach EU-Bio-Verordnung – wie funktioniert das? 

Mit der Vermarktung von Bio-Produkten kann begonnen werden, wenn das Unternehmen nach dem ersten Audit das Auswertungsschreiben der GfRS mit dem Bio-Zertifikat erhalten hat.

Die GfRS veröffentlicht wie viele andere Öko-Kontrollstellen alle ihre Bio-Zertifikatsinhaber auf der Internet-Plattform www.bioc.info. In dieser Datenbank können Sie den Zertifizierungsstatus Ihrer Lieferanten online über das Anlegen einer elektronischen Lieferantenliste in Echtzeit verfolgen, ohne weiter gescannte Bio-Zertifikate oder gar Papierkopien sammeln zu müssen. Sobald sich der Zertifizierungsstatus eines Ihrer Lieferanten ändert, werden Sie automatisch per E-mail informiert. Eine BioC-Liste mit bis zu fünf Lieferanten ist kostenfrei.

Erste Voraussetzung ist, dass Ihr Lieferant bio-zertifiziert ist. Als Nachweis für diese Zertifizierung muss das Bio-Zertifikat des Rechnungsstellers der gelieferten Bio-Ware vorliegen. Ein Muster finden Sie im Anhang VI der VO (EU) Nr. 2018/848. Eine Überprüfung des Zertifizierungsstatus ist auch über eine elektronische Lieferantenliste in der Datenbank www.bioc.info möglich, so dass das aufwändige Sammeln von eingescannten oder kopierten Zertifikaten entfallen kann (siehe die vorherige Frage: Was ist die Internetdatenbank www.bioc.info?).

Bei der Bio-Wareneingangsprüfung werden die Angaben auf dem Lieferschein mit der Kennzeichnung der angelieferten Produkte verglichen. Auf den Etiketten der Bio-Produkte und auf den Warenbegleitdokumenten (Lieferschein/Rechnung) müssen ein artikelbezogener Bio-Hinweis, die Code-Nummer der Kontrollstelle und ggf. die Losnummer vorhanden sein. Die Kennzeichnung der Ware muss den Angaben auf den Dokumenten entsprechen.

Das Ergebnis der Bio-Wareneingangsprüfung muss nachvollziehbar dokumentiert werden, z.B. mit „Bio ok“ (auch als Stempel möglich) oder durch Abhaken der Code-Nummer auf den Wareneingangspapieren.

Achtung: In Frankreich, Italien und Spanien werden sogenannte "Lizenzen" ausgestellt. Hierbei handelt es sich nicht um Bio-Zertifikate!

Als "Umstellungsware" werden pflanzliche Produkte bezeichnet, bei denen die vollständige Umstellungszeit auf den ökologischen Landbau noch nicht abgelaufen ist.

Achtung: Rohstoffe und Zutaten aus der Umstellung können nur sehr eingeschränkt verwendet werden. Im Falle einer Kennzeichnung als Umstellungsware dürfen verarbeitete Produkte nur eine einzige Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs enthalten (z.B. Apfel-Direktsaft). Solche Produkte dürfen weder mit dem EU-Bio-Logo noch dem deutschen Bio-Siegel gekennzeichnet werden.

Biologische Erzeugnisse müssen jederzeit eindeutig identifizierbar sein (z.B. durch Lagerung in Originalgebinden). Eine Vermischung bzw. eine Verwechslung mit Nicht-Bio-Produkten sowie eine Kontamination mit unzulässigen Stoffen müssen jederzeit ausgeschlossen werden. Die Trennung kann beispielsweise durch eine eindeutige Kennzeichnung von Regalen oder von Lagerplätzen erfolgen. Umgefüllte Zutaten müssen eindeutig beschriftet werden, zum Beispiel mit dem Originaletikett.

Bio-Verarbeitungsprodukte enthalten i.d.R. 100% landwirtschaftliche Bio-Zutaten. Nur wenn eine Zutat auf dem Markt nicht in biologischer Qualität verfügbar ist, darf der Hersteller einige wenige Zutaten landwirtschaftlicher Herkunft auch in konventioneller Qualität einsetzen. Diese Ausnahme gilt nur für wenige Zutaten, die in Anhang VIII und Anhang IX der EU-Bio-Durchführungsverordnung (gilt noch bis zum 31. Dezember 2023) bzw. in Anhang V Teil B der VO (EU) Nr. 2021/1165 aufgelistet sind. In einem aufbereiteten Bio-Produkt darf ein Verarbeiter nie die gleiche Zutat parallel in biologischer und konventioneller Qualität verwenden („Zwillingsverbot“).

Bei einigen Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen, die in den Anhängen VIII und IX aufgeführt sind, besteht ein Risiko, dass sie mit Hilfe gentechnologisch veränderter Organismen (GVO) hergestellt werden können. Um dies auszuschließen, muss der Lieferant eine Bestätigung abgegeben. Der entsprechende Vordruck kann bei der GfRS angefordert werden.

Sollten Sie für die Herstellung Ihres Bio-Produktes eine Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs benötigen, die doch nicht in Bio-Qualität verfügbar ist, so ist es ggf. möglich für diese Zutat eine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu beantragen. Informationen und Formulare dazu finden Sie unter www.ble.de.

Nach der EU-Bio-Verordnung sollen praktische Maßnahmen beschrieben und umgesetzt werden, damit die unternehmensinternen Prozesse die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung durchgängig erfüllen, Kontaminationen und Vermischungen vermieden werden und die Bio-Ware „echt bio“ bleibt (Vorsorgekonzept).

Wenn auch konventionelle Produkte verarbeitet werden, muss bei der Verarbeitung streng darauf geachtet werden, dass es zu keiner Vermischung von Bio-Ware mit konventionellen Erzeugnissen kommt. Es ist in einem solchen Fall erforderlich, Maßnahmen für eine räumliche oder zeitliche Trennung bei der Aufbereitung zu beschreiben, umzusetzen und eine nachvollziehbare Dokumentation dazu zu führen. In einem Warenflussdiagramm beschreiben Sie den Ablauf von der Bestellung bis zum Warenausgang der Bio-Produkte. Anschließend identifizieren Sie die Prozessschritte, an denen die Integrität der Bio-Ware gefährdet werden könnte (bspw. durch Kontaminationen oder Vermischung). Diese werden als „bio-kritische-Kontrollpunkte (Bio-KKP)“ oder auch Organic Critical Points (OCP) bezeichnet. An diesen Punkten müssen entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, die in einem Konzept dokumentiert werden. Weitere Infos zur Erstellung eines Vorsorgekonzepts finden Sie in dieser Broschüre und hier.

Wenn vorverpackte Lebensmittel mit Bio-Hinweis gekennzeichnet werden sollen, muss auf den Etiketten zusätzlich das EU-Bio-Logo, die Code-Nummer der Kontrollstelle des Letztverarbeiters (für die GfRS die DE-ÖKO-039) und eine Herkunftsangabe (EU-Landwirtschaft, Nicht-EU-Landwirtschaft oder EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft) aufgeführt werden. In der Zutatenliste sind zudem die Zutaten zu kennzeichnen, die aus biologischem Landbau stammen, z.B. mit Sternchenkennzeichnung.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Merkblättern:

Für Futtermittel gelten besondere Kennzeichnungsregeln.
Für die Nutzung des Biosiegels können Sie Ihr Unternehmen kostenlos anmelden unter: www.oekolandbau.de/biosiegel

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzewpt und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten"?

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzewpt und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Das erste Audit führen wir nach der Prüfung Ihrer Antragsunterlagen durch. Zunächst wird das Meldeformular für die zuständige Landes-Bio-Behörde vervollständigt. Danach wird überprüft, ob die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Offene Fragen werden besprochen und erforderlichenfalls Maßnahmen vereinbart, die im Unternehmen umgesetzt werden müssen, damit die Bio-Zertifizierung erfolgen kann.

Nach dem Audit erhalten Sie eine Auswertung, in der ggf. Maßnahmen aufgeführt sind, die sicherstellen, dass die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Anschließend wird durch die GfRS eine Zertifizierungsentscheidung getroffen. Wenn die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllt sind, stellen wir Ihnen ein Bio-Zertifikat aus.

Die GfRS veröffentlicht wie viele weitere Öko-Kontrollstellen ihre Bio-Zertifikatsinhaber auf der Internet-Plattform www.bioc.info.

Folgeaudits werden angekündigt und unangekündigt durchgeführt. Ihre Häufigkeit richtet sich nach der Risikoklasse, in die Ihr Unternehmen von der GfRS eingestuft wurde. Es wird geprüft, ob Ihr Unternehmen auch weiterhin die Vorschriften der EU-Bio-Verordnung erfüllt.

Bitte teilen Sie uns wesentliche Änderungen im Unternehmen auch schon vor dem nächsten Audit schriftlich mit. Wichtige Änderungen sind für uns beispielsweise die Aufnahme neuer Verarbeitungsverfahren, neue Dienstleister in der Bio-Wertschöpfungskette oder Anschriftenänderungen.

Links für Verarbeiter
www.oekolandbau.de/verarbeiter/
Verarbeiterbereich des Ökolandbau-Portals mit vielen Informationen zum Einstieg in die Bio-Verarbeitung

Links für Händler
www.oekolandbau.de/haendler/
Händlerbereich des Ökolandbau-Portals mit vielen Informationen zur Marktentwicklung, Beschaffung und Verkaufspraxis

Wir sind für Sie da

Handel:
Antonia Dinsenbacher, antonia.dinsenbacher@remove-this.gfrs.de

Verarbeitung:
Ulfila Bartels, ulfila.bartels@remove-this.gfrs.de

Hotline: 0551 - 488 77 31

Bio-Siegel EU-Bio-Logo

Weitere Informationen

Die EU-Bio-Verordnung schützt die Begriffe "bio" oder "öko". Lassen Sie sich die EU-Bio-Verordnung hier erklären.
Weitere Detailinfos zur EU-Bio-Verordnung finden Sie in unserem E-Learning www.org-lex.eu.

Lesen Sie wie die Bio-Zertifizierung für VerarbeitungHandel und Futtermittelherstellung abläuft.

Broschüre: Risikomanagement zur Sicherung der Bio-Integrität in handwerklichen Verarbeitungsunternehmen.

Das Bio-Siegel ist das bundeseinheitliche Dachzeichen für Bio-Lebensmittel. Informieren Sie sich über seine Verwendungsmöglichkeiten.

Broschüre Zertifiziert Bio - erfolgreich im Einzelhandel

Hier finden Sie unsere Vertragsbedingungen.

Die Abrechnung unserer Zertifizierung erfolgt nach dem GfRS-Leistungskatalog.

Melden Sie sich zur Zertifizierung an: Online-Anmeldung.