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Handel und Verarbeitung
von Öko-Produkten

Wir zertifizieren Ihr Handels- oder Verarbeitungsunternehmen auf Grundlage der EU-Bio-Verordnung und prüfen auf Ihren Wunsch nach den Richtlinien bekannter Anbauverbände wie zum Beispiel Bioland, Demeter, Ecovin oder Naturland.

Zertifiziert nach EU-Bio-Verordnung – wie funktioniert das? 

Mit der Vermarktung von Bio-Produkten kann begonnen werden, wenn das Unternehmen nach dem ersten Audit das Auswertungsschreiben der GfRS mit dem Bio-Zertifikat erhalten hat.

Die GfRS veröffentlicht wie viele andere Öko-Kontrollstellen alle ihre Bio-Zertifikatsinhaber auf der Internet-Plattform www.bioc.info. In dieser Datenbank können Sie den Zertifizierungsstatus Ihrer Lieferanten online über das Anlegen einer elektronischen Lieferantenliste in Echtzeit verfolgen, ohne weiter gescannte Bio-Zertifikate oder gar Papierkopien sammeln zu müssen. Sobald sich der Zertifizierungsstatus eines Ihrer Lieferanten ändert, werden Sie automatisch per E-mail informiert. Eine BioC-Liste mit bis zu fünf Lieferanten ist kostenfrei.

Erste Voraussetzung ist, dass Ihr Lieferant bio-zertifiziert ist. Als Nachweis für diese Zertifizierung muss das Bio-Zertifikat des Rechnungsstellers der gelieferten Bio-Ware vorliegen. Ein Muster finden Sie im Anhang VI der VO (EU) Nr. 2018/848. Eine Überprüfung des Zertifizierungsstatus ist auch über eine elektronische Lieferantenliste in der Datenbank www.bioc.info möglich, so dass das aufwändige Sammeln von eingescannten oder kopierten Zertifikaten entfallen kann (siehe die vorherige Frage: Was ist die Internetdatenbank www.bioc.info?).

Bei der Bio-Wareneingangsprüfung werden die Angaben auf dem Lieferschein mit der Kennzeichnung der angelieferten Produkte verglichen. Auf den Etiketten der Bio-Produkte und auf den Warenbegleitdokumenten (Lieferschein/Rechnung) müssen ein artikelbezogener Bio-Hinweis, die Code-Nummer der Kontrollstelle und ggf. die Losnummer vorhanden sein. Die Kennzeichnung der Ware muss den Angaben auf den Dokumenten entsprechen.

Das Ergebnis der Bio-Wareneingangsprüfung muss nachvollziehbar dokumentiert werden, z.B. mit „Bio ok“ (auch als Stempel möglich) oder durch Abhaken der Code-Nummer auf den Wareneingangspapieren.

Achtung: In Frankreich, Italien und Spanien werden sogenannte "Lizenzen" ausgestellt. Hierbei handelt es sich nicht um Bio-Zertifikate!

Als "Umstellungsware" werden pflanzliche Produkte bezeichnet, bei denen die vollständige Umstellungszeit auf den ökologischen Landbau noch nicht abgelaufen ist.

Achtung: Rohstoffe und Zutaten aus der Umstellung können nur sehr eingeschränkt verwendet werden. Im Falle einer Kennzeichnung als Umstellungsware dürfen verarbeitete Produkte nur eine einzige Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs enthalten (z.B. Apfel-Direktsaft). Solche Produkte dürfen weder mit dem EU-Bio-Logo noch dem deutschen Bio-Siegel gekennzeichnet werden.

Biologische Erzeugnisse müssen jederzeit eindeutig identifizierbar sein (z.B. durch Lagerung in Originalgebinden). Eine Vermischung bzw. eine Verwechslung mit Nicht-Bio-Produkten sowie eine Kontamination mit unzulässigen Stoffen müssen jederzeit ausgeschlossen werden. Die Trennung kann beispielsweise durch eine eindeutige Kennzeichnung von Regalen oder von Lagerplätzen erfolgen. Umgefüllte Zutaten müssen eindeutig beschriftet werden, zum Beispiel mit dem Originaletikett.

Bio-Verarbeitungsprodukte enthalten i.d.R. 100% landwirtschaftliche Bio-Zutaten. Nur wenn eine Zutat auf dem Markt nicht in biologischer Qualität verfügbar ist, darf der Hersteller einige wenige Zutaten landwirtschaftlicher Herkunft auch in konventioneller Qualität einsetzen. Diese Ausnahme gilt nur für wenige Zutaten, die in Anhang VIII und Anhang IX der EU-Bio-Durchführungsverordnung (gilt noch bis zum 31. Dezember 2023) bzw. in Anhang V Teil B der VO (EU) Nr. 2021/1165 aufgelistet sind. In einem aufbereiteten Bio-Produkt darf ein Verarbeiter nie die gleiche Zutat parallel in biologischer und konventioneller Qualität verwenden („Zwillingsverbot“).

Bei einigen Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen, die in den Anhängen VIII und IX aufgeführt sind, besteht ein Risiko, dass sie mit Hilfe gentechnologisch veränderter Organismen (GVO) hergestellt werden können. Um dies auszuschließen, muss der Lieferant eine Bestätigung abgegeben. Der entsprechende Vordruck kann bei der GfRS angefordert werden.

Sollten Sie für die Herstellung Ihres Bio-Produktes eine Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs benötigen, die doch nicht in Bio-Qualität verfügbar ist, so ist es ggf. möglich für diese Zutat eine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu beantragen. Informationen und Formulare dazu finden Sie unter www.ble.de.

Nach der EU-Bio-Verordnung sollen praktische Maßnahmen beschrieben und umgesetzt werden, damit die unternehmensinternen Prozesse die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung durchgängig erfüllen, Kontaminationen und Vermischungen vermieden werden und die Bio-Ware „echt bio“ bleibt (Vorsorgekonzept).

Wenn auch konventionelle Produkte verarbeitet werden, muss bei der Verarbeitung streng darauf geachtet werden, dass es zu keiner Vermischung von Bio-Ware mit konventionellen Erzeugnissen kommt. Es ist in einem solchen Fall erforderlich, Maßnahmen für eine räumliche oder zeitliche Trennung bei der Aufbereitung zu beschreiben, umzusetzen und eine nachvollziehbare Dokumentation dazu zu führen. In einem Warenflussdiagramm beschreiben Sie den Ablauf von der Bestellung bis zum Warenausgang der Bio-Produkte. Anschließend identifizieren Sie die Prozessschritte, an denen die Integrität der Bio-Ware gefährdet werden könnte (bspw. durch Kontaminationen oder Vermischung). Diese werden als „bio-kritische-Kontrollpunkte (Bio-KKP)“ oder auch Organic Critical Points (OCP) bezeichnet. An diesen Punkten müssen entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, die in einem Konzept dokumentiert werden. Weitere Infos zur Erstellung eines Vorsorgekonzepts finden Sie in dieser Broschüre und hier.

Wenn vorverpackte Lebensmittel mit Bio-Hinweis gekennzeichnet werden sollen, muss auf den Etiketten zusätzlich das EU-Bio-Logo, die Code-Nummer der Kontrollstelle des Letztverarbeiters (für die GfRS die DE-ÖKO-039) und eine Herkunftsangabe (EU-Landwirtschaft, Nicht-EU-Landwirtschaft oder EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft) aufgeführt werden. In der Zutatenliste sind zudem die Zutaten zu kennzeichnen, die aus biologischem Landbau stammen, z.B. mit Sternchenkennzeichnung.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Merkblättern:

Für Futtermittel gelten besondere Kennzeichnungsregeln.
Für die Nutzung des Biosiegels können Sie Ihr Unternehmen kostenlos anmelden unter: www.oekolandbau.de/biosiegel

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzewpt und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten"?

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzewpt und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Das erste Audit führen wir nach der Prüfung Ihrer Antragsunterlagen durch. Zunächst wird das Meldeformular für die zuständige Landes-Bio-Behörde vervollständigt. Danach wird überprüft, ob die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Offene Fragen werden besprochen und erforderlichenfalls Maßnahmen vereinbart, die im Unternehmen umgesetzt werden müssen, damit die Bio-Zertifizierung erfolgen kann.

Nach dem Audit erhalten Sie eine Auswertung, in der ggf. Maßnahmen aufgeführt sind, die sicherstellen, dass die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Anschließend wird durch die GfRS eine Zertifizierungsentscheidung getroffen. Wenn die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllt sind, stellen wir Ihnen ein Bio-Zertifikat aus.

Die GfRS veröffentlicht wie viele weitere Öko-Kontrollstellen ihre Bio-Zertifikatsinhaber auf der Internet-Plattform www.bioc.info.

Folgeaudits werden angekündigt und unangekündigt durchgeführt. Ihre Häufigkeit richtet sich nach der Risikoklasse, in die Ihr Unternehmen von der GfRS eingestuft wurde. Es wird geprüft, ob Ihr Unternehmen auch weiterhin die Vorschriften der EU-Bio-Verordnung erfüllt.

Bitte teilen Sie uns wesentliche Änderungen im Unternehmen auch schon vor dem nächsten Audit schriftlich mit. Wichtige Änderungen sind für uns beispielsweise die Aufnahme neuer Verarbeitungsverfahren, neue Dienstleister in der Bio-Wertschöpfungskette oder Anschriftenänderungen.

Links für Verarbeiter
www.oekolandbau.de/verarbeiter/
Verarbeiterbereich des Ökolandbau-Portals mit vielen Informationen zum Einstieg in die Bio-Verarbeitung

Links für Händler
www.oekolandbau.de/haendler/
Händlerbereich des Ökolandbau-Portals mit vielen Informationen zur Marktentwicklung, Beschaffung und Verkaufspraxis

Wir sind für Sie da

Handel:
Antonia Dinsenbacher, antonia.dinsenbacher@remove-this.gfrs.de

Verarbeitung:
Ulfila Bartels, ulfila.bartels@remove-this.gfrs.de

Hotline: 0551 - 488 77 31

Bio-Siegel EU-Bio-Logo

Weitere Informationen

Die EU-Bio-Verordnung schützt die Begriffe "bio" oder "öko". Lassen Sie sich die EU-Bio-Verordnung hier erklären.
Weitere Detailinfos zur EU-Bio-Verordnung finden Sie in unserem E-Learning www.org-lex.eu.

Lesen Sie wie die Bio-Zertifizierung für VerarbeitungHandel und Futtermittelherstellung abläuft.

Broschüre: Risikomanagement zur Sicherung der Bio-Integrität in handwerklichen Verarbeitungsunternehmen.

Das Bio-Siegel ist das bundeseinheitliche Dachzeichen für Bio-Lebensmittel. Informieren Sie sich über seine Verwendungsmöglichkeiten.

Broschüre Zertifiziert Bio - erfolgreich im Einzelhandel

Hier finden Sie unsere Vertragsbedingungen.

Die Abrechnung unserer Zertifizierung erfolgt nach dem GfRS-Leistungskatalog.

Melden Sie sich zur Zertifizierung an: Online-Anmeldung.