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GfRS Info-Service 2/2023

1) Aktuelles aus Brüssel

1.1) Änderung der Positivlisten

Die EU-Kommission beabsichtigt, die zum Jahresende auslaufende Übergangsfrist bis zur Verabschiedung einer allgemeinen Positivliste von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln zu verlängern. Eine solche Positivliste gibt es bisher nur für die Reinigung und Desinfektion von Teichen, Käfigen, Becken, Fließkanälen, Gebäuden oder Anlagen für die tierische Erzeugung in Anhang IV Teil A der Verordnung (EU) 2021/1165.

2) Aktuelles zum deutschen Biorecht

2.1) Öko-Landbaugesetz (ÖLG), ÖLG-Durchführungsverordnung und Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen (Bio-AHV-Verordnung)

Der Bundestag hat Mitte Juni die "kleine Revision" des ÖLG gebilligt, mit der die Bundesländer rechtsicher Aufgaben auf die Öko-Kontrollstellen übertragen können sollen. Auch die Beratungen zur ÖLG-Durchführungsverordnung und zur Bio-AHV-Verordnung werden im Juli im Bundesrat abgeschlossen. Mit einer Veröffentlichung beider Verordnungen ist in wenigen Wochen zu rechnen.

3) Landwirtschaft

3.1) LÖK-Empfehlung zur Duldung von Novodor FC im ökologischen / biologischen Kartoffelanbau

Die LÖK empfiehlt den zuständigen Behörden der Länder befristet vom 20. April 2023 bis 17. August 2023 den Einsatz des Präparats Novodor FC im ökologischen / biologischen Kartoffelanbau entsprechend der BVL Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zu dulden, wenn die übrigen Anforderungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden.

4) Aufbereitung/Verarbeitung

4.1) Konventionelle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs

Die in Anhang IX VO (EG) Nr. 889/2008 genannten konventionellen Zutaten dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 in der Aufbereitung von Bio-Lebensmitteln verwendet werden.
Danach gilt der wesentlich restriktivere Anhang V Teil B der VO (EU) 2021/1165. Rezepturen sollten daher rechtzeitig angepasst werden.

5) Import aus Drittländern

5.1) Verfahrensänderungen für Importe in die USA ab Frühjahr 2024

Voraussichtlich ab März 2024 müssen alle Bio-Importe in die USA von einem elektronischen Importzertifikat begleitet werden, das über die "Global Organic Integrity Database" (GLOBAL) erstellt wird. Das Modul soll im Herbst 2023 bereitgestellt werden.

5.2) Verzeichnis gleichwertiger Drittländer und gleichwertiger Drittlands-Kontrollstellen

Die Liste in der Verordnung (EU) 2021/2325 wurde durch die Durchführungsverordnung 2023/1202 angepasst. Die aktuelle Fassung kann hier abgerufen werden.

Für Indien sind mehrere Kontrollstellen nicht mehr gelistet (IN-ORG-002, IN-ORG-023, IN-ORG-027 und IN-ORG-034). Für Japan gilt ähnliches: JP-BIO-008 und JP-BIO-039 entfallen, JP-BIO-042 ist hinzugekommen.

Aufgrund der Fusion mit bio.inspecta wurde der Eintrag von Albinspekt gelöscht. Biocert International Pvt Ltd. Ist nicht mehr gelistet. Bei KIWA BCS Öko-Garantie GmbH entfällt die Zulassung für die Länder Albanien, Bangladesch, Belarus, Bhutan, Kuba, Äthiopien, Guinea-Bissau, Indien, Iran, Kosovo, Mongolei, Nepal und Pakistan.

GfRS Info-Service

Info-Service 2024: 1/2024

 
Info-Service Archiv  
Info-Service 2023: 1/2023, 2/2023, 3/2023, 4/2023 Info-Service 2015: 1/2015, 2/2015, 3/2015, 4/2015

Info-Service 2022: 1/2022, 2/20223/2022, 4/2022

Info-Service 2021: 1/2021, 2/2021, 3/2021, 4/2021

Info-Service 2020: 1/2020, 2/2020, 3/2020, 4/2020

Info-Service 2019: 1/2019, 2/2019, 3/2019, 4/2019

Info-Service 2018: 1/2018, 2/2018, 3/2018, 4/2018

Info-Service 2017: 1/2017, 2/2017, 3/2017, 4/2017

Info-Service 2016: 1/2016, 2/2016, 3/2016, 4/2016

Info-Service 2014: 1/2014, 2/2014, 3/2014, 4/2014

Info-Service 2013: 1/2013, 2/2013, 3/2013, 4/2013

Info-Service 2012: 1/2012, 2/2012, 3/2012, 4/2012

Info-Service 2011: 1/2011, 2/2011, 3/2011, 4/2011

Info-Service 2010: 1/2010, 2/2010, 3/2010, 4/2010

Info-Service 2009: 1/2009, 2/2009, 3/2009, 4/2009

Info-Service 2008: 1/2008, 2/2008, 3/2008, 4/2008