1) Aktuelles aus Brüssel
1.1) Änderung der Positivlisten
Die EU-Kommission beabsichtigt, die zum Jahresende auslaufende Übergangsfrist bis zur Verabschiedung einer allgemeinen Positivliste von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln zu verlängern. Eine solche Positivliste gibt es bisher nur für die Reinigung und Desinfektion von Teichen, Käfigen, Becken, Fließkanälen, Gebäuden oder Anlagen für die tierische Erzeugung in Anhang IV Teil A der Verordnung (EU) 2021/1165.
2) Aktuelles zum deutschen Biorecht
2.1) Öko-Landbaugesetz (ÖLG), ÖLG-Durchführungsverordnung und Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen (Bio-AHV-Verordnung)
Der Bundestag hat Mitte Juni die "kleine Revision" des ÖLG gebilligt, mit der die Bundesländer rechtsicher Aufgaben auf die Öko-Kontrollstellen übertragen können sollen. Auch die Beratungen zur ÖLG-Durchführungsverordnung und zur Bio-AHV-Verordnung werden im Juli im Bundesrat abgeschlossen. Mit einer Veröffentlichung beider Verordnungen ist in wenigen Wochen zu rechnen.
3) Landwirtschaft
3.1) LÖK-Empfehlung zur Duldung von Novodor FC im ökologischen / biologischen Kartoffelanbau
Die LÖK empfiehlt den zuständigen Behörden der Länder befristet vom 20. April 2023 bis 17. August 2023 den Einsatz des Präparats Novodor FC im ökologischen / biologischen Kartoffelanbau entsprechend der BVL Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zu dulden, wenn die übrigen Anforderungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden.
4) Aufbereitung/Verarbeitung
4.1) Konventionelle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs
Die in Anhang IX VO (EG) Nr. 889/2008 genannten konventionellen Zutaten dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 in der Aufbereitung von Bio-Lebensmitteln verwendet werden.
Danach gilt der wesentlich restriktivere Anhang V Teil B der VO (EU) 2021/1165. Rezepturen sollten daher rechtzeitig angepasst werden.
5) Import aus Drittländern
5.1) Verfahrensänderungen für Importe in die USA ab Frühjahr 2024
Voraussichtlich ab März 2024 müssen alle Bio-Importe in die USA von einem elektronischen Importzertifikat begleitet werden, das über die "Global Organic Integrity Database" (GLOBAL) erstellt wird. Das Modul soll im Herbst 2023 bereitgestellt werden.
5.2) Verzeichnis gleichwertiger Drittländer und gleichwertiger Drittlands-Kontrollstellen
Die Liste in der Verordnung (EU) 2021/2325 wurde durch die Durchführungsverordnung 2023/1202 angepasst. Die aktuelle Fassung kann hier abgerufen werden.
Für Indien sind mehrere Kontrollstellen nicht mehr gelistet (IN-ORG-002, IN-ORG-023, IN-ORG-027 und IN-ORG-034). Für Japan gilt ähnliches: JP-BIO-008 und JP-BIO-039 entfallen, JP-BIO-042 ist hinzugekommen.
Aufgrund der Fusion mit bio.inspecta wurde der Eintrag von Albinspekt gelöscht. Biocert International Pvt Ltd. Ist nicht mehr gelistet. Bei KIWA BCS Öko-Garantie GmbH entfällt die Zulassung für die Länder Albanien, Bangladesch, Belarus, Bhutan, Kuba, Äthiopien, Guinea-Bissau, Indien, Iran, Kosovo, Mongolei, Nepal und Pakistan.
Die BIOFACH ist mehr als nur eine Messe. Sie ist der Treffpunkt für alle, die an nachhaltigen und ökologischen Produkten arbeiten.
Jeden Februar kommen Fachbesucher aus der ganzen Welt nach Nürnberg. Die Messe zeigt Innovationen, Trends und vor allem: Qualität.
Die IFOAM, der Dachverband für ökologische Anbauverbände, unterstützt die BIOFACH als Schirmherr – ein starkes Zeichen für die Bedeutung dieser Messe.
Für uns bei Brand Qualitätsfleisch ist Nachhaltigkeit ein wichtiger Teil unserer Arbeit. Deshalb nutzen wir die Biofach, um Inspiration zu holen, Netzwerke zu stärken und neue Ideen zu entwickeln.
Was bedeutet Nachhaltigkeit für euch?