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Zeit für Bio-Kaffee!

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BIO-BOOM IM SUPERMARKT. STILLSTAND IN DER KANTINE?

7 % IM HANDEL. 1,3 % IN DER KANTINE. WARUM?

Über Bio in Kantinen wird häufig über Kosten diskutiert. Eine Frage die aussenvor bleibt ist allerdings:
Warum wünschen sich Gäste mehr Bio – während viele Anbieter noch zögern?

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache.
Laut dem BMEL-Ernährungsreport 2024 sind 50 % der Deutschen der Meinung, dass Restaurants und Kantinen zu wenige Bio-Gerichte anbieten. Gleichzeitig werden in Deutschland täglich rund 17 Millionen Mahlzeiten außer Haus ausgegeben. Die Gemeinschaftsverpflegung besitzt damit einen enormen Hebel für eine nachhaltigere Ernährung.

Noch interessanter wird der Vergleich mit dem Lebensmitteleinzelhandel:
*Dort liegt der Bio-Marktanteil inzwischen bei rund 7 %. In der Gemeinschaftsverpflegung hingegen beträgt der Bio-Anteil lediglich rund 1,3 %.*

Zwischen dem Einkaufsverhalten im Supermarkt und dem Angebot in Kantinen ist damit eine deutliche Lücke entstanden.
Die Nachfrage ist vorhanden.
Die Frage ist: Warum bildet das Angebot sie noch nicht ab?

Denn Gäste verbinden mit Bio:

- nachvollziehbare Herkunft,
- Qualität und Geschmack,
- frische, saisonale Zutaten,
- mehr pflanzenbasierte Gerichte,
- weniger Zusatzstoffe,
- glaubwürdige Nachhaltigkeit,
- Keine Genmanipulation und keine Pestizide.

Viele Küchenbetriebe, die ihren Bio-Anteil erhöhen, berichten deshalb nicht nur über ökologische Vorteile. Sie nutzen Bio auch zur Profilierung – gegenüber Gästen ebenso wie im Wettbewerb um Mitarbeitende.

Die eigentliche Diskussion sollte daher lauten:
"Können wir es uns leisten, an den Erwartungen unserer Gäste vorbeizukochen?"

Oder anders gefragt:

Wenn Verbraucher im Supermarkt selbstverständlich zu Bio greifen – warum erfüllen wir diese Erwartung nicht auch gleichermaßen im Betriebsrestaurant?


Quellen:
BMEL Ernährungsreport 2024 (50 % wünschen sich mehr Bio in Restaurants und Kantinen)
BÖLW Branchenreport 2025 (Bio-Marktanteil im Lebensmitteleinzelhandel rund 7 %)
BIOFACH/BMLE zur Außer-Haus-Verpflegung (Bio-Anteil in der Gemeinschaftsverpflegung rund 1,3 %)

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Ein spannender Tag liegt hinter uns! 🐄🐔
In dieser Woche durften wir eine Tierwohlschulung in den Bereichen Rinder und Geflügel auf Thudts Hof durchführen. Der direkte Austausch auf dem Betrieb und die praxisnahen Einblicke machen solche Schulungen besonders wertvoll, denn Tierwohl lebt vom gemeinsamen Lernen und dem Blick in die Praxis.
Ein herzliches Dankeschön an das Team von Thudts Hof für die offene Gastfreundschaft und die Möglichkeit, einen lehrreichen Tag mit den Herden vor Ort zu verbringen!
Ein besonderes Highlight gab es außerdem: Genau am Tag unserer Schulung war kurzfristig auch das Filmteam der NDR Hofgeschichten auf dem Hof. Vielleicht entdeckt ihr bei der Ausstrahlung ja sogar den einen oder anderen Eindruck unseres Schulungstages.
Mehr über den Betrieb erfahrt ihr unter: https://www.thudts-hof.de/
#Tierwohl #Rinderhaltung #Geflügelhaltung #Landwirtschaft #Praxis #Schulung

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Natürlich GfRS-#biozertifiziert - wir gratulieren!

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Natürlich GfRS-biozertifiziert - in Berlin!

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Much faster than expected: the European Commission has today adopted the revised #ESRS through a Delegated Act.

The Commission also adopted the Delegated Act establishing the new Voluntary Sustainability Reporting Standard (VS), which will serve as the reporting benchmark under the new value chain cap.

Both Delegated Acts are now subject to scrutiny by the European Parliament and the Council. They have an initial two-month scrutiny period during which either institution may object (which, however is rare).

If neither objects, the Delegated Acts will enter into force following publication in the Official Journal.

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Links to all official documents and annexes in the comments below...

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V-Label Home Page

🌱 Teil 2 unserer Serie: Was steckt hinter Nachhaltigkeitsstandards?
Immer mehr Menschen achten beim Einkauf darauf, ob Produkte vegetarisch oder vegan sind. Doch woher wissen Verbraucherinnen und Verbraucher, dass die Angaben auf der Verpackung tatsächlich stimmen?
Hier kommt das #VLabel ins Spiel.
Das V-Label ist eine international anerkannte und geschützte Marke zur Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Produkten.

Konkret bedeutet das:
✔ Das Produkt erfüllt die festgelegten Anforderungen für die Kennzeichnung als vegetarisch oder vegan.
✔ Zutaten, Hilfsstoffe und mögliche Bestandteile tierischen Ursprungs werden geprüft und bewertet.
✔ Die Kennzeichnung erfolgt nach einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien.

Für uns als Kontrollstelle ist entscheidend:
🔎 Stimmen die Angaben zu Zutaten, Hilfsstoffen und Herstellungsprozessen mit den Anforderungen des V-Labels überein?
🔎 Sind die Produktionsabläufe transparent dokumentiert und nachvollziehbar?
🔎 Werden Risiken wie Kreuzkontaminationen erkannt und durch geeignete Maßnahmen vermieden?

Unser Fazit:
Das V-Label macht auf einen Blick sichtbar, ob ein Produkt vegetarisch oder vegan ist. Aber erst durch verlässliche Kontrollen entsteht das notwendige Vertrauen in diese Kennzeichnung.

💬 Achtet ihr beim Einkauf auf die Kennzeichnung „vegetarisch“ oder „vegan“?

Mehr Informationen zum V-Label: https://lnkd.in/eVUjcBTC oder unter https://lnkd.in/e92fzQUF
#Nachhaltigkeit #Transparenz #VLabel #Vegan #Vegetarisch #Zertifizierung

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Die DLG Feldtage in Bernburg sind im vollem Gange https://lnkd.in/eGvCG7N
Natürlich ist auch der Ökolandbau wieder mit dabei. Große Saatgutfirmen zeigen im direkten Vergleich, was in ihren Öko-Sorten steckt. Auf der Ausstellungsfläche für den Ökolandbau stehen Verbände Rede und Antwort. Sie zeigen praxisnah, warum die ökologische Wirtschaftsweise eine echte, zukunftsfähige Alternative für Betriebe ist. 👏

Größer wird es wieder 2027 bei den Öko-Feldtagen.
Wir freuen uns schon riesig 🚀 https://lnkd.in/ewC6p2J7

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Common understanding on old stock situations under Directive (EU) 2024/825 on Empowering Consumers for the Green Transition | European Commission

EmpCo -News: Pragmatischer Umgang mit Altbeständen ab September 2026 🆕

Das europäische Consumer Protection Cooperation (CPC) Network hat ein gemeinsames Verständnis zum Umgang mit sogenannten "Old Stock"-Situationen unter der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo-Richtlinie) veröffentlicht.

Die zentrale Botschaft: Keine Schonfrist – aber Augenmaß bei der Durchsetzung.

Ab dem 27. September 2026 müssen Umweltclaims und Nachhaltigkeitssiegel im B2C-Bereich den neuen Anforderungen der EmpCo-Richtlinie entsprechen. Gleichzeitig erkennen die europäischen Verbraucherschutzbehörden an, dass Produkte und Verpackungen mit bestehenden Claims, die bereits vor diesem Stichtag hergestellt, bestellt oder in den Handel gebracht wurden, praktische Übergangsherausforderungen mit sich bringen können.

Das Papier sieht deshalb einen pragmatischen Vollzugsansatz vor:
✅ Unternehmen müssen sich unverzüglich und nachweisbar um Compliance bemühen.
✅ Behörden können bei echten und spezifischen Übergangsschwierigkeiten risikobasiert und stufenweise vorgehen.
✅ Berücksichtigt werden unter anderem Verpackungszyklen, Lagerbestände, Lieferketten und die technische Umsetzbarkeit von Korrekturmaßnahmen.
✅ Erwartet werden konkrete Maßnahmen wie die Anpassung von Online-Claims, Werbematerialien und zukünftigen Verpackungen sowie eine dokumentierte Compliance-Strategie.
✅ Unverhältnismäßige Maßnahmen – etwa die Vernichtung oder der Rückruf von Altbeständen allein aufgrund der neuen Green-Claims-Regeln – sollen grundsätzlich vermieden werden.

Für Unternehmen ist das eine wichtige Orientierungshilfe bei der Vorbereitung auf den Anwendungsbeginn der EmpCo-Richtlinie. Gleichzeitig ersetzt das Dokument weder den Gesetzestext noch entfaltet es eine rechtlich bindende Wirkung.

Besonders interessant wird sein, welche praktische Bedeutung dieses Common Understanding in Deutschland entfalten wird. Während das Papier den zuständigen Behörden einen pragmatischen und verhältnismäßigen Vollzugsansatz empfiehlt, wird die EmpCo-Richtlinie in Deutschland über das UWG umgesetzt und kann damit nicht nur behördlich, sondern auch privatrechtlich durchgesetzt werden.

#GreenClaims #EmpCo #UWG

https://lnkd.in/ec9yAFZt

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Now out: EU Organic Import Statistics 2025

The new factsheet "The EU imports of organic agri-food products - Key developments in 2025" has been published. Data on import volumes of organic products come from the Commission’s online management tool TRACES (TRAde Control and Expert System). The import data are summarised in terms of origin and destination, as well as in terms of product classes and categories.

Volumes of imported organic products up by 12.8% in 2025, reaching a new record Total imports of organic agri-food products in the EU increased from 2.64 million t in 2024 to 2.98 million t in 2025 (+12.8%). This marks the highest volume of organic imports since the start of the collection of such data in 2018.

Organic imports increased over most product categories, including fruits and vegetables as well as their preparations, arable crops and plant-based products, as well as coffee and mixed food preparations. On the other hand, a decrease was recorded in imports of organic meat, dairy and fish products.

The Netherlands remained the top destination of organic imports into the EU with a share of 36% and saw a significant increase in total volumes (+14%). Germany (+11%) remained 2nd while Italy became the 3rd destination with a strong increase in imports (+26%), while Belgium dropped to 4th place (-2%). In France (5th) and Denmark (6th) organic imports increased strongly, by 22% and 44% respectively.

Ecuador continues to reign at the top of the exporters of organic products to the EU (+10% compared to 2024), with a further increase in volumes of exports of organic bananas (+11%). Imports of organic bananas from other main origins remained relatively stable.

Imports of soya cake from China increased by 35%, helping the country record the highest gains (+32%) and remain the 2nd most important country of origin. Imports from Peru (3rd place) also increased (+16%), mainly due to higher imports of coffee, tropical fruit and lemons, while Dominican Republic rose to 4th place (+5%) thanks to an increase in cocoa bean imports.
- Imports from Togo grew fastest among the other top suppliers (+47%), thanks soya seeds and soya cake. Imports from Colombia also increased (+10%) while from India they were stable. On the other hand, a decline in imports was noted for Ukraine (-14%) and Türkiye (-4%), while the United Kingdom (+8%) was replaced in the Top 10 origins by Pakistan (+19%).

Report + datatables: https://lnkd.in/esdRZfRS
Report https://lnkd.in/eMzbMrYA

#OrganicEurope, #OrganicEU, #OrganicImports, #OrganicExports

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Mit der neuen EU-EmpCo-Richtlinie unterliegen Nachhaltigkeitslabel zukünftig strengeren Auflagen. Das FairBio-Siegel erfüllt diese Vorgaben mit einer unabhängigen Zertifizierung, transparenten Kriterien, hohen sozialen und ökologischen Standards sowie einer kontinuierlichen Kontrolle. Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Meisterernst hat die EmpCo-Konformität des FairBio-Programms nun juristisch bestätigt.
#FairBio #EmpCo #Nachhaltigkeit #FairerHandel #Transparenz

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Heute ist Tag des offenen Hofes in Niedersachsen https://lnkd.in/dhze6KJC
Kommt vorbei, zum Beispiel beim Biolandbetrieb Penk https://lnkd.in/eiGXgH4W und fragt unserer Lea zur Bio-Zertifizierung aus. Gleich neben Tom von Bioland und Teresa von Öko Korn Nord.
Oder fahrt zum Klostergut Wiebrechtshausen und erfahrt Spannendes zur Öko-Pflanzenzüchtung https://lnkd.in/eU6CQ43T.
Überall mit tollem Programm für Groß und Klein 😊.
Natürlich GfRS-#biozertifiziert

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#Hiring – Wir suchen Unterstützung für unser Team Bio-Weinbau und -Önologie in Göttingen! 🍇 🍇
Alle offenen Stellen befinden sich unter https://lnkd.in/eWWNR6nm.

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Wir suchen Dich!

Wir suchen Dich! Werde Teil unseres Teams im Handels- und Verarbeitungsbereich in Göttingen 🎯

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Wir gratulieren ganz herzlich - das ist sehr verdient und hoffentlich mega erfolgreich!

Natürlich GfRS-#biozertifiziert - und von Bioland e.V. ausgezeichnet.

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Spannende Videoserie: https://lnkd.in/euhMrdXv
"Extreme Wetterereignisse, steigende Kosten und wachsende Unsicherheiten setzen landwirtschaftliche Betriebe in ganz Europa unter Druck.
Eine neue Videoserie von FiBL und Bioland, entstanden im Rahmen des EU-Projekts Climate Farm Demo, zeigt, wie Biolandwirt*innen in Niedersachsen mit praxisnahen Lösungen darauf reagieren."

Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

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Organic certification opens doors to international markets, but it also brings practical challenges.
How do small-scale farmers keep records? How do they document field activities and input use? How do they adapt to changing EU requirements?
In our experience, certification works best when supported by simple tools such as logbooks, field records, and regular local follow-up.
The goal is to make compliance practical and useful, not just an administrative task. Together with Highlands Organic and TOAM, we are continuously working to improve and simplify these systems so they function well for farmers.
#organicfarming #tanzania #organic

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Gemeinsam die Zukunft des Ökolandbaus gestalten! 🌱
​Die kontinuierliche Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus gelingt nur durch einen engen Dialog zwischen Praxis, Wissenschaft und Politik. Deshalb bringen wir unsere Expertise in den Fachbeirat Ökolandbau des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) ein.
​Bei der jüngsten Sitzung des Gremiums stand der Austausch über aktuelle strategische Weichenstellungen im Fokus – dieses Mal kompetent vertreten durch unsere Kollegin Franziska Günther.
​Ein herzliches Dankeschön an das ML und alle Beiratsmitglieder für die konstruktive Zusammenarbeit. Gemeinsam setzen wir uns weiterhin für verlässliche Rahmenbedingungen, hohe Integrität und starke Impulse in der Bio-Branche ein!

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Wissen teilen, Erfahrungen reflektieren und gemeinsam besser werden – darum ging es bei unserer dreitägigen internen Schulung im April.
Unsere Auditoren und Auditorinnen wurden zu aktuellen Anforderungen, gesetzlichen Neuerungen und praxisrelevanten Entwicklungen im Bio-Bereich geschult. Zudem wurden Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr gemeinsam reflektiert, um Abläufe und Prüfprozesse weiter zu optimieren.
Vielen Dank an alle Teilnehmenden für den engagierten Austausch und die praxisnahen Diskussionen – so stärken wir die Qualität und Integrität des Bio-Sektors und sichern eine verlässliche Kontrolle entlang der Bio-Wertschöpfungskette! 🌱
Am Ende des zweiten Schulungstages klang der Abend in angenehmer Atmosphäre bei Flammkuchen und einer Improvisationstheater-Aufführung vor Ort aus. Eine schöne Gelegenheit für den informellen Austausch und das Miteinander im Team.
#ÖkoKontrolle #BioZertifizierung #Weiterbildung #Qualitätssicherung #Teamwork #Wissensaustausch

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Wir bitten Euch, Leon Küpker, unseren Werkstudenten, bei seiner Arbeit zur EUDR zu unterstützen!

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🧐Warum setzt eine rasant wachsende Hotelkette wie Motel One Group beim Frühstück seit vielen Jahren konsequent und sehr erfolgreich auf Bio?
Und warum setzt die Hühner- und Entenbraterei Ammer ausgerechnet auf dem Müchener #Oktoberfest bereits seit 2000 auf Bio-Hendl und Co? Und warum serviert der Oldenburger Kita- und #Schulcaterer Ratatouille trotz starken Kostendruck seinen kleinen Gästen Bio-Gerichte?
🤔 Doch die größte Frage bleibt: ➡️ Warum sind diesen Beispielen bislang nicht deutlich mehr Küchenchefs gefolgt? Dabei verspricht der Einsatz von Bio-Lebensmitteln neue Umsatzpotenziale und schärft das Profil. Noch dazu wächst die Bio-Fan-Gemeinde stetig an, immer mehr Menschen greifen im Supermarktregal zu Bio. Und in Großküchen und Gastronomie?
Im Digital-Talk am 13. Mai von 11 bis 14 Uhr erläutere ich mit meinen drei Talkgästen:
➡️ Frederike Sophia Adden, Stellvertretende Geschäftsführung, Schul- und Kitacaterer Ratatouille
➡️ Josef Schmidbauer, Inhaber der Hühner- und Entenbraterei Ammer,
➡️ Manfred Hofer, Geschäftsführer, Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG
wie 🥕 #Bio zum Erfolg 💯 wird und wie sich seit 2020 der Markt entwickelt hat. Die Teilnahme an dem Talk ist kostenfrei. Es lohnt sich! Hier geht es zur Anmeldung: https://lnkd.in/dkPXUhBN

Frauke Brodkorb-Kettenbach Christian Funk Jaala Lefebre #Gemeinschaftsverpflegung #Gastronomie dfv Conference Group

Fotos: Transgourmet, Ratatouille, Anna-Luisa Ballauf

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📈 Bio-Umsätze boomen trotz Inflation

📣 +6 % #Umsatzwachstum im ersten Quartal 2026
📣 4,91 Mrd. € Umsatz mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken

Bio lieget deutlich über:
🔸 der allgemeinen Lebensmittel-Teuerung (+1,8 %)
🔸 dem Wachstum des gesamten Lebensmittelmarkts (+2,5 %)

#Wachstumstreiber sind 🛍️ #Drogeriemärkte (14 % Wachstum). 📦
#ECommerce hat ebenfalls ein deutlich zweistelliges Plus.

💬 Tina Andres, BÖLW Vorstandsvorsitzende, kommentiert:

„Bio bleibt auch in Krisenzeiten eine #Wachstumsbranche. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für eine Lebensmittelwirtschaftet, die mit der Natur arbeitet, ohne chemisch-synthetische Pestizide und ohne Kunstdünger."

Wir haben die Quartalszahlen gemeinsam mit der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI GmbH) erhoben basierend auf den Daten von NielsenIQ YouGov bioVista GmbH BioBerater - SDServices.

👉 Zur ganzen PM: https://lnkd.in/dEt9tkDH

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🌱 Teil 1 unserer Serie: Was steckt hinter Nachhaltigkeitsstandards?
Viele Produkte werben mit „regional“, aber was bedeutet das eigentlich?
Im Alltag möchten viele bewusst einkaufen und legen Wert darauf, dass Lebensmittel aus der eigenen Nähe stammen. Im Supermarkt ist jedoch oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, woher ein Produkt tatsächlich kommt.
Das #Regionalfenster sorgt hier für mehr Transparenz.

Konkret gibt das Label Auskunft darüber:
✔ Aus welcher Region die Hauptzutaten stammen
✔ Wo das Produkt verarbeitet wurde
✔ Wie hoch der Anteil regionaler Zutaten ist

Das bedeutet:
Es ist kein Qualitäts- oder Nachhaltigkeitssiegel im engeren Sinne,
sondern ein Transparenzinstrument für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Für uns als Kontrollstelle ist entscheidend:
🔎Sind die Herkunftsangaben korrekt?
🔎Sind sie nachvollziehbar dokumentiert?
🔎Und werden sie unabhängig überprüft?

Unser Fazit:
Das Regionalfenster schafft Klarheit über die Herkunft von Lebensmitteln -
aber erst durch verlässliche Kontrolle wird daraus echtes Vertrauen.

💬 Hättet ihr gedacht, dass „regional“ so konkret definiert und geprüft wird?

Mehr Informationen zum Regionalfenster: https://lnkd.in/dEZZPKUh oder unter https://lnkd.in/dEim86Jy
#Nachhaltigkeit #Regionalität #Transparenz #Zertifizierung

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🌱 Nachhaltigkeit ist mehr als nur Bio
Viele kennen das Bio-Siegel – im Alltag begegnen uns jedoch deutlich mehr Siegel, wie z.B. „klimaneutral“, „regional“, „tierwohlgerecht“ oder "vegan/vegetarisch".
Was steckt eigentlich dahinter? Und wer prüft, ob diese Versprechen wirklich eingehalten werden?
Als Inspektions- und Zertifizierungsstelle beschäftigen wir uns genauer damit und möchten euch daher in den nächsten Wochen ein paar der Nachhaltigkeitsstandards, die wir in unserem Portfolio anbieten, vorstellen.
#Nachhaltigkeit #Bio #Transparenz #Lebensmittel #Zertifizierung #Verbraucherschutz

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Hattest du auch schon mal das Gefühl, dass das Thema Klimaschutz in den Hintergrund gerückt ist? Dann kommt hier die gute Nachricht: Ist es nicht ! Vielleicht aktuell politisch, aber nicht gesellschaftlich 😊 Dieser sehr interessante Podcast vom FiBL gibt Zuversicht. Ungeduldige starten direkt bei Minute 41:25
https://lnkd.in/eAbtvURP

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🌿 Qualität sichern, Vertrauen schaffen: Basisqualifikation Öko-Kontrolle
Zusammen mit Christian Herzig von der stellen wir unseren Basiskurs bei der DVS (Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume) zum Thema „Basisqualifikation Öko-Kontrolle und Zertifizierung“ vor.
In einer Welt, in der Transparenz für Verbraucher immer wichtiger wird, ist eine rechtssichere und effektive Kontrolle das Fundament der gesamten Bio-Branche.
Ein großes Dankeschön an die DVS für die Organisation und die Möglichkeit zum Austausch. Nur so können wir den hohen Standard halten, den der Öko-Sektor verdient.
#ÖkoKontrolle #BioZertifizierung #DVS #Nachhaltigkeit #Landwirtschaft #BioVerordnung #Qualitätssicherung #LändlicheRäume

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Schluss mit Siegel-Show?

Im Regal herrscht oft eher Etiketten-Foklore als echte Orientierung: grüne Icons, weiche Versprechen, hübsche Claims. Für Kunden ist kaum noch zu erkennen, was geprüft ist — und was bloß gut gestaltet wurde.

Genau da setzt EmpCo an. Künftig dürfen Umweltversprechen nicht mehr im Nebel stehen.

Das ist überfällig. Nur hat die Sache einen Haken: Die neuen Regeln erhöhen den Druck auf Hersteller und Händler massiv. Wer Verpackungen und Sortimente lange im Voraus plant, kann nicht einfach per Fingerschnipp umstellen.

Wir haben uns in der Redaktion angesehen, warum der Kampf gegen Greenwashing notwendig ist — und warum er für viele Unternehmen trotzdem unerquicklich, teuer und bürokratisch wird. Green Claims können schnell zu Kostenfallen werden.

🔗 Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Lebensmittel Praxis oder direkt hier: https://lnkd.in/eYayzcUW

Inga Schwind dm-drogerie markt Deutschland Lidl in Deutschland Alnatura Deutsche Umwelthilfe Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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China’s organic market offers significant opportunities, while regulation, certification, and market requirements remain key success factors.

Everyone interested in international market opportunities, sustainable agriculture, and the agri food sector in China is warmly invited to join this insightful webinar.
It is a great opportunity to gain valuable insights, exchange with experts, and explore new perspectives for trade and cooperation.

With contributions by: 中国农业大学, Naturland e.V., AöL e.V., GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Sino-German Agricultural Centre (DCZ), GFA Consulting Group GmbH

#OrganicAgriculture #ChinaMarket #AgriFood #MarketAccess #Sustainability #OrganicTrade #GermanyChina

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Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

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Irrtümer zur EmpCo-Richtlinie

🌿 Manchmal gibt es Missverständnisse, die unschöne Folgen mit sich bringen können.

In den letzten Wochen und Monaten bin ich in Gesprächen und Posts auf so einige Irrtümer bezüglich der EmpCo-Richtlinie gestoßen. Manche davon halten sich hartnäckig.

Daher würde ich gern einmal drei Missverständnisse ausräumen.

Zurück auf Anfang:
Die EmpCo-Richtlinie wird u.a. den Rechtsrahmen von Werbung mit nachhaltigkeitsbezogenen Aussagen ändern. 
Es gibt neue Verbote, die teilweise strenger sind, als das, was wir bisher zu irreführender Werbung mit Green Claims kennen. Zu per se-Verboten habe ich schon mehrfach hier gepostet. 
Auch die Werbung mit Nachhaltigkeitssiegeln bekommt neue strenge Vorgaben. Ebenso die Werbung mit zukünftigen Umweltleistungen.

Für Unternehmen ergeben sich Risiken, wenn ihre Werbemaßnahmen zum Zeitpunkt der Anwendbarkeit der neuen Regeln ab dem 27.09.2026 nicht EmpCo-konform sind.

Im Kontext der EmpCo-Richtlinie und des 3. UWG-Änderungsgesetzes fallen mir insbesondere folgende Fehlannahmen auf:

1.        Teilweise besteht der Irrglaube, die Anwendbarkeit der Vorschriften beziehe sich nur auf bestimmte Branchen und man selbst sei nicht betroffen.

2.        Teilweise wird irrtümlich angenommen, es bestehe automatisch ein „Schutz“ vor Greenwashing, weil man einen Nachhaltigkeitsbericht mit entsprechenden Daten und Fakten erstellt hat.

3.        Teilweise wird fälschlicherweise angenommen, die EmpCo-Richtlinie regele ausschließlich die Werbung mit ökologischen Merkmalen.

👉 In der Slideshow findet ihr eine kompakte Zusammenstellung zu diesen Irrtümern. Gern für später speichern.

❓ Welche Irrtümer sind Euch im EmpCo-Zusammenhang schon begegnet?

Über diese und weitere „EmpCo-Irrtümer“ werde ich übrigens auch in unserem GILCONS Online-Seminar am 23.04.2026 sprechen. Ich freue mich, wenn Ihr dabei seid.

GILCONS. Gillner Legal Consulting

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Wir begrüßen unsere neuen Auditorinnen Meriem und Ragni im Team der Landwirtschaft und gratulieren zur Zulassung 🎉👏🎊

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Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
 

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Gastronomie und Gemeinschafts­verpflegung

Einfach, klar und ehrlich: Das sind die Ziele der neuen Bio-AHV-Verordnung, die seit dem 5. Oktober 2023 gilt. Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse können mit dem deutschen Biosiegel gekennzeichnet werden. Zusätzlich kann auf Wunsch das Bio-Engagement über das Bio-AHV-Logo sichtbar gemacht werden.

Wir übernehmen als Marktführer für die Zertifizierung von Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung gerne die Bio-Zertifizierung Ihrer Küchen. Unser AHV-Team verfügt über langjährige Erfahrung und praktische Expertise.

Zusammen mit a'verdis haben wir im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau Prüfkonzepte für die Außer-Haus-Verpflegung und die Eventgastronomie entwickelt.
Unser Projekt BioZertAHV lieferte die Grundlagen für die Bio-AHV-Verordnung, nach der seit Oktober 2023 die Bio-Zertifizierung von Küchen in Deutschland durchgeführt wird. Wie die Umsetzung funktioniert, erläutert unser Leitfaden.

Bio-Zertifizierung in der Gastronomie- wie funktioniert das? 

Eine Kennzeichnung und Auszeichnung von Bio-Zutaten und -Erzeugnissen kann begonnen werden, wenn das Unternehmen sich bei der zuständigen Landesbehörde angemeldet und ein gültiges Bio-Zertifikat erhalten hat. Das Zertifikat wird Ihnen von der GfRS zusammen mit dem Auswertungsschreiben zugesandt.

Mit der deutschen Bio-AHV-Verordnung wird die Kennzeichnung in der Gastronomie einfach und übersichtlich.

Es können Bio-Zutaten oder Bio-Erzeugnisse gekennzeichnet werden. Eine tagesaktuelle Liste der eingesetzten Zutaten und Erzeugnisse muss für die Gäste einsehbar sein. In unserem Leitfaden finden Sie viele Beispiele für Kennzeichnungsmöglichkeiten.
Bio-Zutaten oder Bio-Erzeugnisse können mit dem Bio-Siegel beworben werden. Dabei ist zu beachten, dass sich das Bio-Siegel eindeutig auf die einzelnen Bio-Zutaten oder Bio-Erzeugnisse bezieht.

Biosiegel


Vor der Nutzung des Biosiegels ist eine kostenlose Anmeldung notwendig unter: www.oekolandbau.de/biosiegel

Sind Zutaten und/oder Erzeugnisse mit einem Bio-Hinweis gekennzeichnet, kann dies z.B. durch den Hinweis "Wir sind biozertifiziert durch die GfRS" erweitert werden.

Das EU-Bio-Logo darf in der AHV nicht verwendet werden, da die EU-Bio-Verordnung für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen nicht gilt.

Bei der Kennzeichnung von Bio-Zutaten hat es höchste Relevanz, dass der Gast auf einen Blick zwischen Bio und Nicht-Bio unterscheiden kann.

Zusätzlich zur Kennzeichnung der einzelnen Zutaten oder Erzeugnissen, gibt es die Möglichkeit den eingesetzten Bio-Anteil (bezogen auf den Gesamtwareneinkauf von Lebensmitteln) auszuzeichnen.

 

Die neue Bio-AHV-Verordnung ermöglicht, das Bio-Engagement Ihrer Küche über den wertmäßigen Anteil der Bio-Lebensmittel am Gesamt-Lebensmitteleinkauf sichtbar zu machen.

Es werden folgende drei Auszeichnungskategorien unterschieden:

  • Gold: Bio-Anteil von 90-100%
  • Silber: Bio-Anteil von 50-89%
  • Bronze: Bio-Anteil von 20-49%

Bio-AHV Siegel: Gold, Silber, Bronze

Die Berechnung des wertmäßigen Bio-Anteils für die Auszeichnungskategorien sind selbstständig monatlich durchzuführen. Eine Änderung des Bio-Anteils, der zur Einordnung in eine andere Kategorie führt, ist der GfRS mitzuteilen, sofern diese Änderung länger als einen Monat andauert.

Unterstützung bei der Dokumentation der Bio-Anteile finden Sie hier.

Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse müssen entweder von nach der EU-Bio-Verordnung zertifizierten Lieferanten zugekauft worden sein oder vom eigenen biozertifizierten landwirtschaftlichen Betrieb stammen. Unter www.bioc.info haben Sie nach Registrierung die Möglichkeit, Ihre Lieferanten, in einer elektronischen Lieferantenliste abzuspeichern. Sollten Sie Ihre Bio-Waren im Lebensmitteleinzelhandel oder anderen Einkaufsstätten (Märkte, Hofläden) beziehen, ist kein EU-Bio-Zertifikat nötig. 

Zugekaufte Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen müssen immer mit einem Etikett mit Bio-Hinweisen versehen und auf Lieferscheinen und Rechnungen artikelbezogen als biologisches Produkt ausgewiesen sein. (z.B. „Bio-Kartoffeln“). Die Wareneingangsbelege werden für die Bio-Inspektion dokumentiert.

Bio-Zutaten und -Erzeugnisse müssen immer eindeutig identifizierbar sein (z.B. durch Lagerung in Originalgebinden). Eine Verwechslung mit Nicht-Bio-Produkten soll ausgeschlossen sein. Die Trennung kann beispielsweise durch eine eindeutige Kennzeichnung von Regalen oder von Lagerplätzen erfolgen. Umgefüllte Zutaten müssen eindeutig beschriftet werden, zum Beispiel mit dem Originaletikett.

Bio-Zutaten und -Erzeugnisse dürfen am selben Tag nicht gleichzeitig in konventioneller Qualität verwendet werden.

Eine Verwechslung von bio und konventionell muss am Lager sicher ausgeschlossen sein. Wir empfehlen daher einen Komplettaustausch von Zutaten und Erzeugnissen. Irrtümer sind dann nicht mehr möglich. Eine parallele Lagerung von Zutaten und Erzeugnissen unterschiedlicher Qualitätsstufen (bio, konventionell) ist nur dann möglich, wenn zusätzliche Dokumentationen geführt werden (Art und Anzahl der ausgegebenen Speisen und Getränken).

Das Verfahren beginnt mit Ihrer Auftragserteilung und der Rücksendung des Auftrages inklusive aller angeforderten Unterlagen an die GfRS. Die sogenannte Betriebsbeschreibung erfasst die für uns wichtigen Grunddaten zu Ihrem Unternehmen und dient uns zur Vorbereitung der ersten Inspektion.

Nach erfolgreicher Antragsprüfung vereinbaren wir einen Termin für die erste Inspektion. Vor Ort werden die bio-relevanten Unterlagen geprüft und bei einem Betriebsrundgang überprüft, ob die Anforderungen gemäß der Bio-AHV-Verordnung eingehalten werden.

  • Entsprechen die Angaben in der Betriebsbeschreibung beim Betriebsrundgang den Gegebenheiten vor Ort?
  • Werden alle Vorgaben erfüllt (z.B. Vorliegen gültiger Bio-Zertifikate, eindeutige Kennzeichnung der Bio-Zutaten)?
  • Sind alle Mitarbeiter über die Bio-Anforderungen informiert?
  • Gibt es noch offene Fragen zur Zertifizierung oder zur Bio-AHV-Verordnung?

Im Anschluss an die Inspektion erstellen wir eine Auswertung, in der wir Ihnen noch einmal die wichtigsten Aspekte für eine erfolgreiche Umsetzung der Verordnung zusammenfassen. Eventuell erforderliche Korrekturmaßnahmen werden Ihnen mitgeteilt. Daraufhin wird eine Zertifizierungsentscheidung getroffen und Ihnen ein Zertifikat ausgestellt.

Die GfRS veröffentlicht ihre bio-zertifizierten Unternehmen auf der Online-Plattform www.bioc.info. In dieser Datenbank können Sie auch den Zertifizierungsstatus Ihrer Lieferanten überprüfen.

In den Folgejahren wird Ihr Unternehmen mindestens einmal pro Jahr unangekündigt von Mitarbeitenden der GfRS besucht. Dabei wird geprüft, ob auch weiterhin alle Anforderungen eingehalten werden.

Wesentliche Änderungen wie z.B. Adressänderungen oder eine Änderung des Bio-Anteils für die Auszeichnungskategorie, sollten Sie uns zeitnah mitteilen, damit wir die jährlichen Folgeinspektionen optimal vorbereiten können, oder ggf. Ihr Zertifikat auf eine andere Auszeichnungskategorie ausstellen können. Damit werden die Inspektionen für Sie so kurz und günstig wie möglich gehalten.

Für die Gastronomie gilt die EU-Bio-Verordnung nicht.

Die Bio-Zertifizierung für die Gemeinschaftsverpflegung ist in Deutschland durch das Öko-Landbaugesetz und die Bio-AHV-Verordnung geregelt.

Die Bio-AHV-Verordnung beinhaltet beispielsweise die Kennzeichnungsoptionen von Zutaten und Erzeugnissen und die Aufzeichnungspflichten für die Auszeichnungskategorien (Gold, Silber und Bronze).

Die Kennzeichnungsmöglichkeiten mit dem deutschen Bio-Siegel werden durch das Öko-Kennzeichnungsgesetz und die Öko-Kennzeichnungsverordnung geregelt.

Wir sind für Sie da

Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung:
Meike Moldenhauer, meike.moldenhauer@gfrs.de
Jenny Danner, jenny.danner@remove-this.gfrs.de

Hotline: 0551 - 488 77 31



 

Die AHV Bio Siegel: Gold, Silber und Bronze

Weitere Informationen

Lesen Sie, wie die Bio-Zertifizierung für die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung abläuft.

§ 6 im deutschen Öko-Landbaugesetz und die Bio-AHV-Verordnung schützen die Begriffe "bio" oder "öko" in der Gemeinschaftsverpflegung. Die EU-Bio-Verordnung gilt für die AHV nicht. 

Unser Praxisleitfaden erläutert die Umsetzung der Bio-AHV-Verordnung. Unterstützung für die Dokumentation der Bio-Anteile bei Nutzung des neuen Bio-AHV-Logos finden Sie hier

Das Bio-Siegel ist das bundeseinheitliche Dachzeichen für Bio-Lebensmittel. Informieren Sie sich über seine Verwendungsmöglichkeiten.

Hier finden Sie unsere Vertragsbedingungen.

Die Abrechnung unserer Zertifizierung erfolgt nach dem GfRS-Leistungskatalog.

Melden Sie sich zur Zertifizierung an: Online-Anmeldung.

www.oekolandbau.de/ausser-haus-verpflegung/
Der Bereich Außer-Haus-Verpflegung des Ökolandbau-Portals mit vielen Informationen zur Bio-AHV.