Mit der deutschen Bio-AHV-Verordnung wird die Kennzeichnung in der Gastronomie einfach und übersichtlich.
Es können Bio-Zutaten oder Bio-Erzeugnisse gekennzeichnet werden. Eine tagesaktuelle Liste der eingesetzten Zutaten und Erzeugnisse muss für die Gäste einsehbar sein. In unserem Leitfaden finden Sie viele Beispiele für Kennzeichnungsmöglichkeiten.
Bio-Zutaten oder Bio-Erzeugnisse können mit dem Bio-Siegel beworben werden. Dabei ist zu beachten, dass sich das Bio-Siegel eindeutig auf die einzelnen Bio-Zutaten oder Bio-Erzeugnisse bezieht.
Vor der Nutzung des Biosiegels ist eine kostenlose Anmeldung notwendig unter: www.oekolandbau.de/biosiegel
Sind Zutaten und/oder Erzeugnisse mit einem Bio-Hinweis gekennzeichnet, kann dies z.B. durch den Hinweis "Wir sind biozertifiziert durch die GfRS" erweitert werden.
Das EU-Bio-Logo darf in der AHV nicht verwendet werden, da die EU-Bio-Verordnung für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen nicht gilt.
Bei der Kennzeichnung von Bio-Zutaten hat es höchste Relevanz, dass der Gast auf einen Blick zwischen Bio und Nicht-Bio unterscheiden kann.
Zusätzlich zur Kennzeichnung der einzelnen Zutaten oder Erzeugnissen, gibt es die Möglichkeit den eingesetzten Bio-Anteil (bezogen auf den Gesamtwareneinkauf von Lebensmitteln) auszuzeichnen.