EuGH: Bio-Algenpulver zur Anreicherung in Biodrink zulässig - Der EuGH (Rs. C-295/25 - Lima) hat entschieden, dass ein biozertifiziertes Pulver aus gereinigten, gemahlenen und getrockneten Sedimenten der Alge Lithothamnium calcareum kein "Mineralstoff" iSd EU-Bio-VO ist, sondern "ökologische/biologische Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs", die in Bio-Lebensmitteln zur Anreicherung mit Calcium nicht verboten ist.
Lima vertrieb Bio-Reis- und -Haferdrinks mit biozertifiziertem Rotalgenpulver (reich an Calciumcarbonat). Dies beanstandete eine Behörde, da der EuGH in der Rs. C-815/19 - Natumi konventionelles Rotalgenpulver als verbotene Zufügung von Calcium in Bio-Produkten einstufte.
Der EuGH führt aus:
"[Nach der EU-Bio-VO dürfen] Mineralstoffe nur dann bei [Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln wie...] pflanzlichen Getränken verwendet werden, wenn dies „unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben“ ist.
[Die EU-Bio-VO definiert „Mineralstoffe“ nicht. Nach der Bedeutung sind sie] anorganische chemische Elemente oder Verbindungen.
[...Ersichtlich ist, dass als biologisch] zertifiziertes Pulver, das aus den gereinigten, gemahlenen und getrockneten Sedimenten der Alge Lithothamnium calcareum gewonnen wurde, die von Natur aus reich an Calciumcarbonat ist, einen organischen Bestandteil enthält. Dieses Pulver [ist daher kein Mineralstoff...]
[Weiter ist zu klären, ob...] „ökologische/biologische Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs“ dahin auszulegen ist, dass [...]biologisch zertifiziertes Pulver, [... aus Lithothamnium calcareum] umfasst.
[Art. 7 lit. a EU-Bio-VO] bestimmt, dass die Herstellung verarbeiteter [...Bio-Lebensmittel] auf dem Grundsatz beruht, dass [...]biologische Lebensmittel aus [...] biologischen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs herzustellen sind.
Der Begriff [...ist in der EU-Bio-VO nicht] definiert.
[„Zutat“ iSd EU-Bio-VO ist so] auszulegen, dass er [...] biologisch zertifiziertes Pulver [aus Lithothamnium calcareum] umfassen kann.[...]
Je nachdem, ob die Trocknung der aus [dem] Skelett gebildeten Sedimente zu [deren] „wesentlichen Veränderung“ [...führt], gehört das als [...]biologisch zertifizierte Pulver, das durch Reinigung, Mahlen und Trocknung dieser Sedimente gewonnen wurde, [...] zur Kategorie „lebende oder unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse“ [...] oder zur Kategorie „verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind“ [iSd EU-Bio-VO...]
Somit ist [...] „ökologische/biologische Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs“ [so] auszulegen, dass [...]biologisch zertifiziertes Pulver [...aus Lithothamnium calcareum] umfasst [ist].
Im Übrigen würden, wenn calciumreiche pflanzliche Getränke [nicht als biologisch] gekennzeichnet und in den Verkehr gebracht werden dürften, [Hersteller ermutigt, keine Bio-Zutaten]oder sogar Zutaten nicht landwirtschaftlichen Ursprungs zu verwenden, was dem Ziel[...einer] reichen Vielfalt an hochwertigen Lebensmitteln [...] zuwiderliefe."
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