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Common understanding on old stock situations under Directive (EU) 2024/825 on Empowering Consumers for the Green Transition | European Commission

EmpCo -News: Pragmatischer Umgang mit Altbeständen ab September 2026 🆕

Das europäische Consumer Protection Cooperation (CPC) Network hat ein gemeinsames Verständnis zum Umgang mit sogenannten "Old Stock"-Situationen unter der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo-Richtlinie) veröffentlicht.

Die zentrale Botschaft: Keine Schonfrist – aber Augenmaß bei der Durchsetzung.

Ab dem 27. September 2026 müssen Umweltclaims und Nachhaltigkeitssiegel im B2C-Bereich den neuen Anforderungen der EmpCo-Richtlinie entsprechen. Gleichzeitig erkennen die europäischen Verbraucherschutzbehörden an, dass Produkte und Verpackungen mit bestehenden Claims, die bereits vor diesem Stichtag hergestellt, bestellt oder in den Handel gebracht wurden, praktische Übergangsherausforderungen mit sich bringen können.

Das Papier sieht deshalb einen pragmatischen Vollzugsansatz vor:
✅ Unternehmen müssen sich unverzüglich und nachweisbar um Compliance bemühen.
✅ Behörden können bei echten und spezifischen Übergangsschwierigkeiten risikobasiert und stufenweise vorgehen.
✅ Berücksichtigt werden unter anderem Verpackungszyklen, Lagerbestände, Lieferketten und die technische Umsetzbarkeit von Korrekturmaßnahmen.
✅ Erwartet werden konkrete Maßnahmen wie die Anpassung von Online-Claims, Werbematerialien und zukünftigen Verpackungen sowie eine dokumentierte Compliance-Strategie.
✅ Unverhältnismäßige Maßnahmen – etwa die Vernichtung oder der Rückruf von Altbeständen allein aufgrund der neuen Green-Claims-Regeln – sollen grundsätzlich vermieden werden.

Für Unternehmen ist das eine wichtige Orientierungshilfe bei der Vorbereitung auf den Anwendungsbeginn der EmpCo-Richtlinie. Gleichzeitig ersetzt das Dokument weder den Gesetzestext noch entfaltet es eine rechtlich bindende Wirkung.

Besonders interessant wird sein, welche praktische Bedeutung dieses Common Understanding in Deutschland entfalten wird. Während das Papier den zuständigen Behörden einen pragmatischen und verhältnismäßigen Vollzugsansatz empfiehlt, wird die EmpCo-Richtlinie in Deutschland über das UWG umgesetzt und kann damit nicht nur behördlich, sondern auch privatrechtlich durchgesetzt werden.

#GreenClaims #EmpCo #UWG

https://lnkd.in/ec9yAFZt

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Now out: EU Organic Import Statistics 2025

The new factsheet "The EU imports of organic agri-food products - Key developments in 2025" has been published. Data on import volumes of organic products come from the Commission’s online management tool TRACES (TRAde Control and Expert System). The import data are summarised in terms of origin and destination, as well as in terms of product classes and categories.

Volumes of imported organic products up by 12.8% in 2025, reaching a new record Total imports of organic agri-food products in the EU increased from 2.64 million t in 2024 to 2.98 million t in 2025 (+12.8%). This marks the highest volume of organic imports since the start of the collection of such data in 2018.

Organic imports increased over most product categories, including fruits and vegetables as well as their preparations, arable crops and plant-based products, as well as coffee and mixed food preparations. On the other hand, a decrease was recorded in imports of organic meat, dairy and fish products.

The Netherlands remained the top destination of organic imports into the EU with a share of 36% and saw a significant increase in total volumes (+14%). Germany (+11%) remained 2nd while Italy became the 3rd destination with a strong increase in imports (+26%), while Belgium dropped to 4th place (-2%). In France (5th) and Denmark (6th) organic imports increased strongly, by 22% and 44% respectively.

Ecuador continues to reign at the top of the exporters of organic products to the EU (+10% compared to 2024), with a further increase in volumes of exports of organic bananas (+11%). Imports of organic bananas from other main origins remained relatively stable.

Imports of soya cake from China increased by 35%, helping the country record the highest gains (+32%) and remain the 2nd most important country of origin. Imports from Peru (3rd place) also increased (+16%), mainly due to higher imports of coffee, tropical fruit and lemons, while Dominican Republic rose to 4th place (+5%) thanks to an increase in cocoa bean imports.
- Imports from Togo grew fastest among the other top suppliers (+47%), thanks soya seeds and soya cake. Imports from Colombia also increased (+10%) while from India they were stable. On the other hand, a decline in imports was noted for Ukraine (-14%) and Türkiye (-4%), while the United Kingdom (+8%) was replaced in the Top 10 origins by Pakistan (+19%).

Report + datatables: https://lnkd.in/esdRZfRS
Report https://lnkd.in/eMzbMrYA

#OrganicEurope, #OrganicEU, #OrganicImports, #OrganicExports

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🌱 Teil 2 unserer Serie: Was steckt hinter Nachhaltigkeitsstandards?
Immer mehr Menschen achten beim Einkauf darauf, ob Produkte vegetarisch oder vegan sind. Doch woher wissen Verbraucherinnen und Verbraucher, dass die Angaben auf der Verpackung tatsächlich stimmen?
Hier kommt das #VLabel ins Spiel.
Das V-Label ist eine international anerkannte und geschützte Marke zur Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Produkten.

Konkret bedeutet das:
✔ Das Produkt erfüllt die festgelegten Anforderungen für die Kennzeichnung als vegetarisch oder vegan.
✔ Zutaten, Hilfsstoffe und mögliche Bestandteile tierischen Ursprungs werden geprüft und bewertet.
✔ Die Kennzeichnung erfolgt nach einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien.

Für uns als Kontrollstelle ist entscheidend:
🔎 Stimmen die Angaben zu Zutaten, Hilfsstoffen und Herstellungsprozessen mit den Anforderungen des V-Labels überein?
🔎 Sind die Produktionsabläufe transparent dokumentiert und nachvollziehbar?
🔎 Werden Risiken wie Kreuzkontaminationen erkannt und durch geeignete Maßnahmen vermieden?

Unser Fazit:
Das V-Label macht auf einen Blick sichtbar, ob ein Produkt vegetarisch oder vegan ist. Aber erst durch verlässliche Kontrollen entsteht das notwendige Vertrauen in diese Kennzeichnung.

💬 Achtet ihr beim Einkauf auf die Kennzeichnung „vegetarisch“ oder „vegan“?

Mehr Informationen zum V-Label: https://lnkd.in/eVUjcBTC oder unter https://lnkd.in/e92fzQUF
#Nachhaltigkeit #Transparenz #VLabel #Vegan #Vegetarisch #Zertifizierung

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Die DLG Feldtage in Bernburg sind im vollem Gange https://lnkd.in/eGvCG7N
Natürlich ist auch der Ökolandbau wieder mit dabei. Große Saatgutfirmen zeigen im direkten Vergleich, was in ihren Öko-Sorten steckt. Auf der Ausstellungsfläche für den Ökolandbau stehen Verbände Rede und Antwort. Sie zeigen praxisnah, warum die ökologische Wirtschaftsweise eine echte, zukunftsfähige Alternative für Betriebe ist. 👏

Größer wird es wieder 2027 bei den Öko-Feldtagen.
Wir freuen uns schon riesig 🚀 https://lnkd.in/ewC6p2J7

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Mit der neuen EU-EmpCo-Richtlinie unterliegen Nachhaltigkeitslabel zukünftig strengeren Auflagen. Das FairBio-Siegel erfüllt diese Vorgaben mit einer unabhängigen Zertifizierung, transparenten Kriterien, hohen sozialen und ökologischen Standards sowie einer kontinuierlichen Kontrolle. Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Meisterernst hat die EmpCo-Konformität des FairBio-Programms nun juristisch bestätigt.
#FairBio #EmpCo #Nachhaltigkeit #FairerHandel #Transparenz

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Heute ist Tag des offenen Hofes in Niedersachsen https://lnkd.in/dhze6KJC
Kommt vorbei, zum Beispiel beim Biolandbetrieb Penk https://lnkd.in/eiGXgH4W und fragt unserer Lea zur Bio-Zertifizierung aus. Gleich neben Tom von Bioland und Teresa von Öko Korn Nord.
Oder fahrt zum Klostergut Wiebrechtshausen und erfahrt Spannendes zur Öko-Pflanzenzüchtung https://lnkd.in/eU6CQ43T.
Überall mit tollem Programm für Groß und Klein 😊.
Natürlich GfRS-#biozertifiziert

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#Hiring – Wir suchen Unterstützung für unser Team Bio-Weinbau und -Önologie in Göttingen! 🍇 🍇
Alle offenen Stellen befinden sich unter https://lnkd.in/eWWNR6nm.

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Wir suchen Dich!

Wir suchen Dich! Werde Teil unseres Teams im Handels- und Verarbeitungsbereich in Göttingen 🎯

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Wir gratulieren ganz herzlich - das ist sehr verdient und hoffentlich mega erfolgreich!

Natürlich GfRS-#biozertifiziert - und von Bioland e.V. ausgezeichnet.

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Spannende Videoserie: https://lnkd.in/euhMrdXv
"Extreme Wetterereignisse, steigende Kosten und wachsende Unsicherheiten setzen landwirtschaftliche Betriebe in ganz Europa unter Druck.
Eine neue Videoserie von FiBL und Bioland, entstanden im Rahmen des EU-Projekts Climate Farm Demo, zeigt, wie Biolandwirt*innen in Niedersachsen mit praxisnahen Lösungen darauf reagieren."

Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

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Organic certification opens doors to international markets, but it also brings practical challenges.
How do small-scale farmers keep records? How do they document field activities and input use? How do they adapt to changing EU requirements?
In our experience, certification works best when supported by simple tools such as logbooks, field records, and regular local follow-up.
The goal is to make compliance practical and useful, not just an administrative task. Together with Highlands Organic and TOAM, we are continuously working to improve and simplify these systems so they function well for farmers.
#organicfarming #tanzania #organic

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Gemeinsam die Zukunft des Ökolandbaus gestalten! 🌱
​Die kontinuierliche Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus gelingt nur durch einen engen Dialog zwischen Praxis, Wissenschaft und Politik. Deshalb bringen wir unsere Expertise in den Fachbeirat Ökolandbau des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) ein.
​Bei der jüngsten Sitzung des Gremiums stand der Austausch über aktuelle strategische Weichenstellungen im Fokus – dieses Mal kompetent vertreten durch unsere Kollegin Franziska Günther.
​Ein herzliches Dankeschön an das ML und alle Beiratsmitglieder für die konstruktive Zusammenarbeit. Gemeinsam setzen wir uns weiterhin für verlässliche Rahmenbedingungen, hohe Integrität und starke Impulse in der Bio-Branche ein!

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Wissen teilen, Erfahrungen reflektieren und gemeinsam besser werden – darum ging es bei unserer dreitägigen internen Schulung im April.
Unsere Auditoren und Auditorinnen wurden zu aktuellen Anforderungen, gesetzlichen Neuerungen und praxisrelevanten Entwicklungen im Bio-Bereich geschult. Zudem wurden Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr gemeinsam reflektiert, um Abläufe und Prüfprozesse weiter zu optimieren.
Vielen Dank an alle Teilnehmenden für den engagierten Austausch und die praxisnahen Diskussionen – so stärken wir die Qualität und Integrität des Bio-Sektors und sichern eine verlässliche Kontrolle entlang der Bio-Wertschöpfungskette! 🌱
Am Ende des zweiten Schulungstages klang der Abend in angenehmer Atmosphäre bei Flammkuchen und einer Improvisationstheater-Aufführung vor Ort aus. Eine schöne Gelegenheit für den informellen Austausch und das Miteinander im Team.
#ÖkoKontrolle #BioZertifizierung #Weiterbildung #Qualitätssicherung #Teamwork #Wissensaustausch

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Wir bitten Euch, Leon Küpker, unseren Werkstudenten, bei seiner Arbeit zur EUDR zu unterstützen!

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🧐Warum setzt eine rasant wachsende Hotelkette wie Motel One Group beim Frühstück seit vielen Jahren konsequent und sehr erfolgreich auf Bio?
Und warum setzt die Hühner- und Entenbraterei Ammer ausgerechnet auf dem Müchener #Oktoberfest bereits seit 2000 auf Bio-Hendl und Co? Und warum serviert der Oldenburger Kita- und #Schulcaterer Ratatouille trotz starken Kostendruck seinen kleinen Gästen Bio-Gerichte?
🤔 Doch die größte Frage bleibt: ➡️ Warum sind diesen Beispielen bislang nicht deutlich mehr Küchenchefs gefolgt? Dabei verspricht der Einsatz von Bio-Lebensmitteln neue Umsatzpotenziale und schärft das Profil. Noch dazu wächst die Bio-Fan-Gemeinde stetig an, immer mehr Menschen greifen im Supermarktregal zu Bio. Und in Großküchen und Gastronomie?
Im Digital-Talk am 13. Mai von 11 bis 14 Uhr erläutere ich mit meinen drei Talkgästen:
➡️ Frederike Sophia Adden, Stellvertretende Geschäftsführung, Schul- und Kitacaterer Ratatouille
➡️ Josef Schmidbauer, Inhaber der Hühner- und Entenbraterei Ammer,
➡️ Manfred Hofer, Geschäftsführer, Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG
wie 🥕 #Bio zum Erfolg 💯 wird und wie sich seit 2020 der Markt entwickelt hat. Die Teilnahme an dem Talk ist kostenfrei. Es lohnt sich! Hier geht es zur Anmeldung: https://lnkd.in/dkPXUhBN

Frauke Brodkorb-Kettenbach Christian Funk Jaala Lefebre #Gemeinschaftsverpflegung #Gastronomie dfv Conference Group

Fotos: Transgourmet, Ratatouille, Anna-Luisa Ballauf

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📈 Bio-Umsätze boomen trotz Inflation

📣 +6 % #Umsatzwachstum im ersten Quartal 2026
📣 4,91 Mrd. € Umsatz mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken

Bio lieget deutlich über:
🔸 der allgemeinen Lebensmittel-Teuerung (+1,8 %)
🔸 dem Wachstum des gesamten Lebensmittelmarkts (+2,5 %)

#Wachstumstreiber sind 🛍️ #Drogeriemärkte (14 % Wachstum). 📦
#ECommerce hat ebenfalls ein deutlich zweistelliges Plus.

💬 Tina Andres, BÖLW Vorstandsvorsitzende, kommentiert:

„Bio bleibt auch in Krisenzeiten eine #Wachstumsbranche. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für eine Lebensmittelwirtschaftet, die mit der Natur arbeitet, ohne chemisch-synthetische Pestizide und ohne Kunstdünger."

Wir haben die Quartalszahlen gemeinsam mit der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI GmbH) erhoben basierend auf den Daten von NielsenIQ YouGov bioVista GmbH BioBerater - SDServices.

👉 Zur ganzen PM: https://lnkd.in/dEt9tkDH

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🌱 Teil 1 unserer Serie: Was steckt hinter Nachhaltigkeitsstandards?
Viele Produkte werben mit „regional“, aber was bedeutet das eigentlich?
Im Alltag möchten viele bewusst einkaufen und legen Wert darauf, dass Lebensmittel aus der eigenen Nähe stammen. Im Supermarkt ist jedoch oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, woher ein Produkt tatsächlich kommt.
Das #Regionalfenster sorgt hier für mehr Transparenz.

Konkret gibt das Label Auskunft darüber:
✔ Aus welcher Region die Hauptzutaten stammen
✔ Wo das Produkt verarbeitet wurde
✔ Wie hoch der Anteil regionaler Zutaten ist

Das bedeutet:
Es ist kein Qualitäts- oder Nachhaltigkeitssiegel im engeren Sinne,
sondern ein Transparenzinstrument für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Für uns als Kontrollstelle ist entscheidend:
🔎Sind die Herkunftsangaben korrekt?
🔎Sind sie nachvollziehbar dokumentiert?
🔎Und werden sie unabhängig überprüft?

Unser Fazit:
Das Regionalfenster schafft Klarheit über die Herkunft von Lebensmitteln -
aber erst durch verlässliche Kontrolle wird daraus echtes Vertrauen.

💬 Hättet ihr gedacht, dass „regional“ so konkret definiert und geprüft wird?

Mehr Informationen zum Regionalfenster: https://lnkd.in/dEZZPKUh oder unter https://lnkd.in/dEim86Jy
#Nachhaltigkeit #Regionalität #Transparenz #Zertifizierung

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🌱 Nachhaltigkeit ist mehr als nur Bio
Viele kennen das Bio-Siegel – im Alltag begegnen uns jedoch deutlich mehr Siegel, wie z.B. „klimaneutral“, „regional“, „tierwohlgerecht“ oder "vegan/vegetarisch".
Was steckt eigentlich dahinter? Und wer prüft, ob diese Versprechen wirklich eingehalten werden?
Als Inspektions- und Zertifizierungsstelle beschäftigen wir uns genauer damit und möchten euch daher in den nächsten Wochen ein paar der Nachhaltigkeitsstandards, die wir in unserem Portfolio anbieten, vorstellen.
#Nachhaltigkeit #Bio #Transparenz #Lebensmittel #Zertifizierung #Verbraucherschutz

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Hattest du auch schon mal das Gefühl, dass das Thema Klimaschutz in den Hintergrund gerückt ist? Dann kommt hier die gute Nachricht: Ist es nicht ! Vielleicht aktuell politisch, aber nicht gesellschaftlich 😊 Dieser sehr interessante Podcast vom FiBL gibt Zuversicht. Ungeduldige starten direkt bei Minute 41:25
https://lnkd.in/eAbtvURP

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🌿 Qualität sichern, Vertrauen schaffen: Basisqualifikation Öko-Kontrolle
Zusammen mit Christian Herzig von der stellen wir unseren Basiskurs bei der DVS (Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume) zum Thema „Basisqualifikation Öko-Kontrolle und Zertifizierung“ vor.
In einer Welt, in der Transparenz für Verbraucher immer wichtiger wird, ist eine rechtssichere und effektive Kontrolle das Fundament der gesamten Bio-Branche.
Ein großes Dankeschön an die DVS für die Organisation und die Möglichkeit zum Austausch. Nur so können wir den hohen Standard halten, den der Öko-Sektor verdient.
#ÖkoKontrolle #BioZertifizierung #DVS #Nachhaltigkeit #Landwirtschaft #BioVerordnung #Qualitätssicherung #LändlicheRäume

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Schluss mit Siegel-Show?

Im Regal herrscht oft eher Etiketten-Foklore als echte Orientierung: grüne Icons, weiche Versprechen, hübsche Claims. Für Kunden ist kaum noch zu erkennen, was geprüft ist — und was bloß gut gestaltet wurde.

Genau da setzt EmpCo an. Künftig dürfen Umweltversprechen nicht mehr im Nebel stehen.

Das ist überfällig. Nur hat die Sache einen Haken: Die neuen Regeln erhöhen den Druck auf Hersteller und Händler massiv. Wer Verpackungen und Sortimente lange im Voraus plant, kann nicht einfach per Fingerschnipp umstellen.

Wir haben uns in der Redaktion angesehen, warum der Kampf gegen Greenwashing notwendig ist — und warum er für viele Unternehmen trotzdem unerquicklich, teuer und bürokratisch wird. Green Claims können schnell zu Kostenfallen werden.

🔗 Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Lebensmittel Praxis oder direkt hier: https://lnkd.in/eYayzcUW

Inga Schwind dm-drogerie markt Deutschland Lidl in Deutschland Alnatura Deutsche Umwelthilfe Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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China’s organic market offers significant opportunities, while regulation, certification, and market requirements remain key success factors.

Everyone interested in international market opportunities, sustainable agriculture, and the agri food sector in China is warmly invited to join this insightful webinar.
It is a great opportunity to gain valuable insights, exchange with experts, and explore new perspectives for trade and cooperation.

With contributions by: 中国农业大学, Naturland e.V., AöL e.V., GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Sino-German Agricultural Centre (DCZ), GFA Consulting Group GmbH

#OrganicAgriculture #ChinaMarket #AgriFood #MarketAccess #Sustainability #OrganicTrade #GermanyChina

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Irrtümer zur EmpCo-Richtlinie

🌿 Manchmal gibt es Missverständnisse, die unschöne Folgen mit sich bringen können.

In den letzten Wochen und Monaten bin ich in Gesprächen und Posts auf so einige Irrtümer bezüglich der EmpCo-Richtlinie gestoßen. Manche davon halten sich hartnäckig.

Daher würde ich gern einmal drei Missverständnisse ausräumen.

Zurück auf Anfang:
Die EmpCo-Richtlinie wird u.a. den Rechtsrahmen von Werbung mit nachhaltigkeitsbezogenen Aussagen ändern. 
Es gibt neue Verbote, die teilweise strenger sind, als das, was wir bisher zu irreführender Werbung mit Green Claims kennen. Zu per se-Verboten habe ich schon mehrfach hier gepostet. 
Auch die Werbung mit Nachhaltigkeitssiegeln bekommt neue strenge Vorgaben. Ebenso die Werbung mit zukünftigen Umweltleistungen.

Für Unternehmen ergeben sich Risiken, wenn ihre Werbemaßnahmen zum Zeitpunkt der Anwendbarkeit der neuen Regeln ab dem 27.09.2026 nicht EmpCo-konform sind.

Im Kontext der EmpCo-Richtlinie und des 3. UWG-Änderungsgesetzes fallen mir insbesondere folgende Fehlannahmen auf:

1.        Teilweise besteht der Irrglaube, die Anwendbarkeit der Vorschriften beziehe sich nur auf bestimmte Branchen und man selbst sei nicht betroffen.

2.        Teilweise wird irrtümlich angenommen, es bestehe automatisch ein „Schutz“ vor Greenwashing, weil man einen Nachhaltigkeitsbericht mit entsprechenden Daten und Fakten erstellt hat.

3.        Teilweise wird fälschlicherweise angenommen, die EmpCo-Richtlinie regele ausschließlich die Werbung mit ökologischen Merkmalen.

👉 In der Slideshow findet ihr eine kompakte Zusammenstellung zu diesen Irrtümern. Gern für später speichern.

❓ Welche Irrtümer sind Euch im EmpCo-Zusammenhang schon begegnet?

Über diese und weitere „EmpCo-Irrtümer“ werde ich übrigens auch in unserem GILCONS Online-Seminar am 23.04.2026 sprechen. Ich freue mich, wenn Ihr dabei seid.

GILCONS. Gillner Legal Consulting

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Wir begrüßen unsere neuen Auditorinnen Meriem und Ragni im Team der Landwirtschaft und gratulieren zur Zulassung 🎉👏🎊

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Ein tolles Engagement - natürlich GfRS-#biozertifiziert!

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Einladung zum Dialogforum für nachhaltige Verpflegung

Am 30. April bringen wir engagierte Menschen rund um Betriebskantinen, Gemeinschaftsverpflegung und nachhaltige Ernährung zusammen, wir wollen uns austauschen, neue Impulse setzen und konkrete Lösungen finden.

Im Fokus: Wie schaffen wir mehr Bio, Regionalität und pflanzenbasierte Angebote in Kantinen? Welche Rolle spielen Einkauf, Preise, Lieferketten & Kommunikation? Und wie stärken wir gleichzeitig regionale Wertschöpfung?

Freuen Sie sich auf spannende Einblicke aus der Praxis, u. a. von Akteur:innen aus Unternehmenskantinen karin Lang Isabelle Amershi Wiebke Gätjen Denis Florschütz und der Ökokontrollstelle GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH , plus interaktive Formate und Zeit zum Vernetzen.

🍎Besonders freuen wir uns noch über weitere Betriebe mit eigenen Kantinen, Kantinenleitungen und alle, die das Thema aktiv voranbringen wollen.

Ein paar Plätze sind noch frei, wir freuen uns auf Sie!

📍 Bremen. 30.04. | 14:00–17:30 Uhr

Diese Veranstaltung findet im Rahmen des Verbundprojekts WURZEL statt und wird gefördert durch das Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Heimat aufgrund eines Beschlusses des Deutschen
Bundestags im Rahmen des Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL).
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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Your opinion, please?

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​📈 Bio-Kontrolle & Zertifizierung: Alles Wichtige im neuen GfRS Info-Service 1/2026 🚜🌱
​Wer in der Bio-Branche auf dem Laufenden bleiben will, kommt an den aktuellen Updates der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) nicht vorbei. Den vollständigen Info-Service gibt es hier zum Nachlesen:
​🔗 https://lnkd.in/dDPmy5pr

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Ein großes Dankeschön an die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume für das Zusammenbringen und Vernetzen! 🤝

Wir freuen uns sehr, unseren Basisschulungskurs zur Ökokontrolle vorstellen zu dürfen. Er ist schon seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Lehrangebots am Fachbereich 09 Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement der Justus Liebig University Giessen, und vermittelt zukünftigen Nachwuchskräften in einem frühen Stadium ein spannendes Berufsbild.

Ein ganz besonderer Dank geht an unseren langjährigen Partner, die GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH, und insbesondere Jochen Neuendorff, mit dem wir dieses Angebot gemeinsam entwickelt haben und von Beginn an zusammen durchführen und stetig weiterentwickeln.🌱 Ich bin sehr gespannt auf den Austausch und die spannenden anderen Beiträge!

#Ökokontrolle #Nachhaltigkeit #Lernen #Zusammenarbeit Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
 

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Bio-Landwirtschaft und Bio-Weinbau

Informationen für Landwirtschaft, Garten- und Weinbau

Wir zertifizieren Ihren Betrieb auf Grundlage der EU-Bio-Verordnung und prüfen auf Ihren Wunsch nach den Richtlinien bekannter Anbauverbände wie zum Beispiel Bioland, Demeter, Ecovin oder Naturland.

Zertifiziert nach EU-Bio-Verordnung – wie funktioniert das?  

"Bio" und "Öko" sind bei Agrarerzeugnissen, Lebensmitteln, Futtermitteln und besimmten landwirtschaftsnahen Erzeugnissen geschützte Begriffe. Wer seine Produkte so kennzeichnet, muss an einem besonderen Zertifizierungverfahren teilnehmen und es wird regelmäßig überprüft, ob die Vorgaben der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Auf dem Zertifikat, das nach der Prüfung ausgestellt wird, ist vermerkt, für welche Produkte bzw. Produktkategorien Bio-Hinweise verwenden werden dürfen.

Hier finden Sie Links zur EU-Bio-Verordnung und Erläuterungen.

Voraussetzung für eine Anerkennung der Umstellungszeit ist, dass die Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den Biologischen Landbau eingehalten werden. Die Umstellungszeit beginnt i.d.R. mit der Meldung der Fläche zum Kontrollverfahren, und zwar dann, wenn Sie alleiniger Bewirtschafter der Fläche sind.

1. Jahr
Noch kein Bio-Hinweis für Erzeugnisse aus dem Pflanzenbau möglich.

2. Jahr Pflanzenbau
Ab 12 Monate nach Umstellungsbeginn ist ein Hinweis auf die Umstellung möglich: Erzeugnis aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau

2./3. Jahr Pflanzenbau
Bei Grünland und mehrjährigem Futterbau kann alles, was ab dem 24. Monat nach der Umstellung geerntet wird, mit Bio-Hinweis vermarktet werden. Für einjährige Kulturen gilt: Was ab 24 Monaten nach der Umstellung gesät wird, kann nach der Ernte mit Bio-Hinweis vermarktet werden. Dauerkulturen haben eine Umstellungszeit von 36 Monaten. Das heißt erst nach drei Jahren Umstellungszeit kann die Ernte mit Bio-Hinweis vermarktet werden.

In der Tierhaltung gibt es zwei Umstellungsvarianten. Die gesamtbetriebliche Umstellung dauert i.d.R. zwei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung der tierartspezifischen Umstellungszeiten kann die Umstellungszeit bei der getrennten Umstellung ggf. unter zwei Jahren liegen.

Wir empfehlen Ihnen für die Betriebsplanung eine Umstellungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Im Bereich der Erzeugung von Bio-Produkten sind Umstellungszeiten einzuhalten, damit sich Boden und Pflanzen an die neuen Bedingungen anpassen können. Voraussetzung für eine Anerkennung der Umstellungszeit ist, dass die Bestimmungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Die Umstellungszeit beginnt i.d.R. mit der Meldung der Fläche zum Kontrollverfahren.

1. Jahr
Noch kein Bio-Hinweis für Erzeugnisse möglich.

2. Jahr
Ab 12 Monate nach Umstellungsbeginn ist ein Hinweis auf die Umstellung möglich: "Wein aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau". Eine Anreicherung von Umstellungstrauben darf nur mit Bio-Süßreserve oder Umstellungs-Süßreserve erfolgen. Wird Bio-Zucker verwendet, darf das Endprodukt nicht mehr mit Bio-Hinweis vermarktet werden.

3. Jahr
36 Monate nach Umstellungsbeginn kann die Ernte mit einem Bio-Hinweis versehen werden.

Saatgut/Pflanzgut
In erster Linie sollen Bio-Saatgut und -Pflanzgut verwendet werden. Wenn kein ökologisches Saatgut oder Pflanzgut verfügbar ist, kann Umstellungsmaterialverwendet werden. Wenn auch kein Umstellungsmaterial verfügbar ist, kann konventionelles Material beantragt werden. Die Verfügbarkeit von Saatgut, Pflanzgut und anderem Vermehrungsmaterial aus biologischer Erzeugung und aus Umstellung wird über die Internetdatenbank organicXseeds: www.organicxseeds.com/ abgebildet. Hier können Sie nach dem Angebot und Anbietern recherchieren. Für Kernobst sind besondere Regelungen zu beachten.

Vor dem Einsatz von Pflanzenvermehrungsmaterial aus Umstellung, das nicht vom eigenen Betrieb stammt, ist ein Nachweis erforderlich, dass in der Datenbank kein vergleichbares ökologisches Material verfügbar ist.

Vor dem Einsatz von konventionellem Material muss ein Antrag über die Datenbank gestellt werden.

Konventionelles Vermehrungsmaterial darf nach der Ernte nicht mit unzulässigen Mitteln behandelt worden sein.

Düngemittel

Sobald der Nährstoffbedarf Ihrer landwirtschaftlichen Flächen nicht durch pflanzenbauliche Maßnahmen (z.B. den verpflichtenden Anbau von Leguminosen) und durch betriebseigene Düngemittel gedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit (unter bestimmten Voraussetzungen) betriebsfremde Düngemittel aufzunehmen. Tierische Wirtschaftsdünger sind anderen Wirtschaftsdüngern vorzuziehen.
Der Betrieb muss in der Lage sein, den Bedarf für den Import von betriebsfremden Nährstoffen nachzuweisen.

Düngerzukauf ist immer als Ausnahme zu betrachten. Mineralische Stickstoffdünger oder aufgeschlossene Phosphordünger können im Ökolandbau nicht eingesetzt werden. Im Anhang II der EU-Verordnung 2021/1165 sind alle zulässigen Düngemittel und Bodenverbesserer aufgeführt.

Pflanzenschutzmittel
Krankheiten und Schädlingen wird im biologischen Landbau in erster Linie vorbeugend begegnet. Im Biolandbau zulässige Wirkstoffe von Pflkanzenschutzmitteln sind in Anhang I der EU-Verordnung 2021/1165 genannt. Nationale Zulassungen und Beschränkungen sind zu beachten.

Auf unserer Linkseite für Öko-Betriebsmittel sind hilfreiche Links aufgeführt.

Die Tierhaltung im ökologischen Landbau muß artgerecht sein. Daher machen die EU-Rechtsvorschriften unter Anderem klare Vorgaben für Haltungseinrichtungen und Ställe. Nicht jeder Stall, der vor der Umstellung auf ökologischen Landbau errichtet wurde, entspricht den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Eine Schweine- oder Rinderhaltung auf Vollspaltenböden oder eine Haltung von Legehennen in Kleinvolieren ist beispielsweise nicht zulässig. Allen (Säuge-)Tieren muss eine ausreichend große, feste, ausreichend trockene, eingestreute Liegefläche zur Verfügung stehen. Mindestens 50% der Stallfläche müssen planbefestigt sein. Weiterhin gibt es für alle Tierarten festgelegte Mindeststall- und Mindestauslaufflächen, welche im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2020/464 aufgeführt sind. Gegebenenfalls müssen Ställe umgebaut und/oder Tierzahlen reduziert werden. Stallumbauten müssen nicht vor Beginn der Umstellung Ihres Betriebs abgeschlossen sein, sondern sind auch im Laufe der Umstellungszeit Ihres Betriebes möglich. Nähere Informationen können Sie dazu im Rahmen einer einschlägigen Umstellungsberatung erhalten.

Ist ein Tierzukauf erforderlich, soll dieser von Bio-Betrieben erfolgen. Wenn Tiere von Bio-Betrieben nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Tiere aus konventionellen Betrieben hinzugenommen werden. Der Antrag auf Ausnahmenehmigung muss über die Internetdatenbank OrganicXLivestock gestellt werden. Die Tiere werden  mit Zugang auf dem Bio-Betrieb unter Beachtung der tierartspezifischen Umstellungszeit umgestellt.

Die Tiere müssen mit ökologischen Futtermitteln gefüttert werden.
Dabei muss das Futter soweit als möglich vom eigenen Betrieb stammen:

  • mindestens 60% bei Pflanzenfressern(ab 1.1.2024 mindestens 70%)
  • mindestens 30% bei Schweinen und Geflügel (oder in derselben Region erzeugt worden sein).

Pflanzenfresser, wie beispielsweise Rinder, Schafen und Ziegen,  ist  Weidegang zu gewähren, wann immer die Umstände dies gestatten.

In Anhang III Teil A der Verordnung (EU) Nr. 2021/1165 sind die zugelassenen konventionelle Einzelfuttermittel sowie Einzelfuttermittel mikrobiellen oder mineralischen Ursprungs aufgeführt.

In Anhang III Teil B der Verordnung (EU) Nr. 2021/1165 sind die zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe gelistet.

Generell gilt, dass alle Futtermittel und Futtermittelkomponenten nicht unter der Verwendung von genetisch veränderten Organismen (GVO) bzw. aus oder durch GVO hergestellt sein dürfen.

Anbindehaltung wird nur bei Kleinbetrieben mit Ausnahmegenehmigung der Behörde toleriert. Als Kleinbetrieb zählt ein Betrieb mit einer Anzahl von höchstens 50 Rindern zzgl. Nachzucht. Voraussetzung ist, dass ein Umbau nicht möglich ist, den Tieren mindestens zweimal pro Woche Zugang zu Auslauf gewährt, dies vom Betriebsleiter dokumentiert wird und die Anforderungen an Größe und Beschaffenheit der Liegeflächen (sauber und trocken, feste Bauweise) eingehalten werden. Zusätzlich muss während der Weidesaison solange wie möglich Weidegang angeboten werden.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK, Arbeitskreis der Öko-Landesbehörden) hat sich unter Beteiligung von Wissenschaft, Wirtschaft, Anbauverbänden und Behörden mit offenen Fragen zur ökologischen Geflügelhaltung beschäftigt und die Umsetzung des EU-Bio-Rechts für Geflügelhalter konkretisiert. Die Auslegungshinweise der Länder finden Sie hier.

Wein, Perlwein und Sekt werden mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet (Merkblatt EU-Bio-Logo).

Das deutsche Bio-Siegel darf ebenfalls verwendet werden, weiterhin aber nicht für Umstellungsware.

Ist eine Kennzeichnung mit dem Warenzeichen eines Bio-Anbauverbandes geplant, sind die Verbandsrichtlinien zu beachten.

Für den Ausbau von Weinen gelten die Anforderungen des Anhang V Teil D der VO (EU) Nr. 2021/1165.

Für bereits füllfertig ausgebaute Weine, die vor dem 01.01.2022 hergestellt wurden, wird weiterhin der Anhang VIIIa (EG (VO) 889/2008) zugrundegelegt.

Worauf muss ich bei der Weinverarbeitung achten?

Bestimmte Verarbeitungsschritte sind bei der Bio-Weinbereitung verboten.
Hierzu gehören unter anderem:

  • Erhitzung des Erzeugnisses über 75°C
  • Teilweise Konzentrierung durch Kälte
  • Entschwefelung durch physikalische Verfahren (auch bei Süßreserve!)
  • Behandlung durch Elektrodialyse zur Weinsteinstabilisierung
  • Teilweise Entalkoholisierung von Wein
  • Behandlung mit Kationenaustauschern zur Weinsteinstabilisierung

Auch der Gesamt-SO2-Gehalt (gemessen auf die gefüllte, verkaufsfertige Flasche) wird bei ökologisch erzeugten Weinen begrenzt:

  • Rotweine unter 2 g/l Restzucker - maximal 100 mg/l
  • Weißweine und Roséweine unter 2 g/l Restzucker – maximal 150 mg/l

Ist eine Kennzeichnung mit dem Warenzeichen eines Bio-Anbauverbandes geplant, sind die Verbandsrichtlinien zu beachten.

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzept und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten"?

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzewpt und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Das erste Audit führen wir nach der Prüfung Ihrer Antragsunterlagen durch. Zunächst wird das Meldeformular für die zuständige Landes-Bio-Behörde vervollständigt. Danach wird überprüft, ob die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Offene Fragen werden besprochen und erforderlichenfalls Maßnahmen vereinbart, die im Unternehmen umgesetzt werden müssen, damit die Bio-Zertifizierung erfolgen kann.

Nach dem Audit erhalten Sie eine Auswertung, in der ggf. Maßnahmen aufgeführt sind, die sicherstellen, dass die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Anschließend wird durch die GfRS eine Zertifizierungsentscheidung getroffen. Wenn die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllt sind, stellen wir Ihnen ein Bio-Zertifikat aus.
Die GfRS veröffentlicht wie viele weitere Öko-Kontrollstellen ihre Bio-Zertifikatsinhaber auf der Internet-Plattform www.bioc.info.

Folgeaudits werden angekündigt und unangekündigt durchgeführt. Ihre Häufigkeit richtet sich nach der Risikoklasse, in die Ihr Unternehmen von der GfRS eingestuft wurde, i.d.R. einmal jährlich. Es wird geprüft, ob Ihr Unternehmen auch weiterhin die Vorschriften der EU-Bio-Verordnung erfüllt.

Bitte teilen Sie uns wesentliche Änderungen im Unternehmen auch schon vor dem nächsten Audit schriftlich mit. Wichtige Änderungen sind für uns beispielsweise die Aufnahme neuer Verarbeitungsverfahren, neue Dienstleister in der Bio-Wertschöpfungskette oder Anschriftenänderungen.

Bio-Anbauverbände:
www.ecovin.de, www.bioland.de, www.demeter.de

Links für Landwirte und Gartenbauer
www.oekolandbau.de/erzeuger/
Erzeugerbereich des Ökolandbau-Portals mit vielen Informationen zum Bio-Anbau. Für Betriebe mit Hofverarbeitung ist auch der Bereich für Verarbeiter interessant.
Darüber hinaus bieten die Landwirtschaftskammern bzw. –ämter der einzelnen Bundesländer sowie verschiedene freie Berater und Berater der Anbauverbände Hilfestellung bei der Umstellung auf den ökologischen Landbau an.

 

Links für Winzer
Beratung für den Ökologischen Weinbau:
www.dlr-rnh.rlp.de, www.oekolandbau.rlp.de, brw-eltville.de/dez-weinbau/

Staatliches Weinbauinstitut Freiburg, Merzhauser Straße 119, 79100 Freiburg
Matthias Wolff, Johannes Hügle
Tel. 0761/40165-989, Fax: 0761/40165-70,
Matthias Wolff: 0170/7947059, Johannes Hügle: 0160/90772705

Wir sind für Sie da

Bio-Landwirtschaft und Gartenbau:
Vanessa Westphal, vanessa.westphal@remove-this.gfrs.de

Bio-Weinbau:
Brigitte Dierkes, brigitte.dierkes@remove-this.gfrs.de

Hotline: 0551 - 370 753 47

Weitere Informationen

Die EU-Bio-Verordnung schützt die Begriffe "bio" oder "öko". Lassen Sie sich die EU-Bio-Verordnung hier erklären.
Weitere Detailinfos finden Sie in unserem E-Learning www.org-lex.eu.

Lesen Sie wie die Bio-Zertifizierung für die Landwirtschaft, Landwirtschaft mit Aquakultur, Imkerei, Futtermittelhersteller abläuft.

Lesen Sie wie die Bio-Zertifizierung im Weinbau abläuft.

Unser Leitfaden für den biologischen Zierpflanzenbau informiert Sie zur Bio-Zertifizierung in diesen Sonderkulturbetrieben.

Hier finden Sie unsere Vertragsbedingungen.

Die Abrechnung unserer Zertifizierung erfolgt nach dem GfRS-Leistungskatalog.

Melden Sie sich zur Zertifizierung an: Online-Anmeldung.