1) Neues EU-Bio-Recht
Erster nachgelagerter Rechtsakt zur neuen EU-Öko-Verordnung verabschiedet
Anfang März wurde der erste Durchführungsrechtsakt zur Verordnung (EU) 2018/848 verabschiedet. Er soll im März im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Festgelegt werden Anforderungen an Ställe und Ausläufe für Rinder, Pferde, Ziegen, Schafe, Schweine, Geflügel, Wild und Kaninchen sowie Besatzdichten und Vorgaben für die Aquakultur. Für alle Säugetiere werden Mindest-Säugezeiten festgelegt. Bei Schweinen darf der Spaltenbodenanteil künftig maximal 50% betragen. Für Gehegewild und Kaninchen werden erstmals Produktionsregeln mit Vorgaben für die Größe und Gestaltung der Wildgehege sowie Vorgaben zur Größe und Gestaltung der Ställe und Ausläufe für Kaninchen eingeführt.
Unter www.org-lex.eu bieten GfRS und BLQ ein E-Learning zur neuen EU-Bio-Verordnung an.
2) Import
Änderungen von Anhang III und IV der VO (EG) Nr. 1235/2008
Das Verzeichnis der gleichwertigen Drittländer und der gleichwertigen Drittlands-Öko-Kontrollstellen wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) 2020/25 geändert.
Argencert wurde aus dem Verzeichnis der gleichwertigen Drittlands-Öko-Kontrollstellen gestrichen. DQS Polska und FairCert Certification Services wurden für die in der Verordnung genannten Länder neu zugelassen. Für andere Drittlands-Öko-Kontrollstellen wurden die Drittländer, in denen die Stellen tätig sein dürfen, angepasst.