1) Neue EU-Bio-Verordnung 2018/848
Seit dem 1. Januar 2022 gilt die neue EU-Bio-Verordnung 2018/848. Alle Änderungen sind ausführlich in unserem E-Learning erklärt. Auf der GfRS-Webpage ist in der Rubrik "Aktuelles" eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen für Bio-Landwirte, Aufbereiter/Verarbeiter, Händler und Importunternehmen zusammengestellt. Sowohl unser E-Learning als auch die GfRS-Webpage werden laufend aktualisiert.
Die EU hat zur neuen Bio-Verordnung hat eine FAQ-Liste (auf englisch) bereitgestellt, in der wichtig erscheinende Fragen beantwortet werden. Die jeweils aktuelle Fassung wird bei "Bio-Landbau auf einen Blick" verlinkt.
Bio-Produkte, die nach der bisherigen EU-Öko-Verordnung zertifiziert wurden, dürfen selbstverständlich ohne zeitliche Begrenzung als Bio-Ware abverkauft oder verwendet werden.
EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und EU-Parlament arbeiten an bestimmten Fragestellungen weiter, die bislang noch nicht geklärt sind. Intensiv diskutiert wird aktuell zu den künftigen Regelungen zu Bio-Salz, wobei sich die Produzenten von Meersalz denen von Siede- und Steinsalz konträr gegenüberstehen. Zu Heimtierfuttermitteln werden in Kürze ergänzende Regelungen erwartet, insbesondere eine Ergänzung der Positivlisten zulässiger Futtermittel. Rechtliche Vorgaben zur Insektenproduktion stehen ebenfalls auf der EU-Agenda.
Auch die Arbeit an den Positivlisten für Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Läger und Verarbeitungsunternehmen und für die Bio-Pflanzenproduktion geht weiter. Mit entsprechenden Festlegungen ist frühestens zum 1. Januar 2024 zu rechnen.
2) Landwirtschaft
2.1) Vermehrungsmaterial
Mit der am 25. März 2022 veröffentlichten delegierten Verordnung (EU) 2022/474 fand eine lange Diskussion über die künftigen Regelungen für Vermehrungsmaterial (Saatgut, Pflanzgut, Jungpflanzen) ihr Ende. Die neue Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft. Jungpflanzen, die bei Nichtverfügbarkeit von Bio-Vermehrungsmaterial nach Genehmigung aus konventionellem Saatgut oder Pflanzgut unter Biobedingungen gezogen werden, dürfen weiterhin als Bio-Jungpflanzen gekennzeichnet werden. Allerdings dürfen entsprechende Jungpflanzen nur dann eingesetzt werden, wenn keine Jungpflanzen aus Bio-Saatgut oder vegetativem Bio-Vermehrungsmaterial verfügbar sind.
Insgesamt sind die nun geltenden EU-Anforderungen für von Bio-Betrieben verwendetes Vermehrungsmaterial durch Bio-Betriebe sehr komplex. Entsprechende Anpassungen an der Datenbank OrganicXSeeds werden derzeit durchgeführt.
2.2) Knappheit bei Bio-Eiweißfuttermitteln
Aktuell ist der BÖLW intensiv bemüht, die Situation zu erfassen und mit den zuständigen Stellen bei der EU und in Deutschland eine Lösung für die aufgrund des Ukraine-Krieges angespannte Situation zu finden.
3) Wettbewerbe
Wir möchten aus aktuellem Anlass über zwei Wettbewerbe im Bereich ökologischer Landbau informieren: Die EU-Kommission vergibt im Rahmen der ersten "EU Organic Awards" Auszeichnungen in den Kategorien beste Bio-Landwirtin und bester Bio-Landwirt, beste Bio-Anbauregion, beste Bio-Stadt, beste Bio-Region, bestes kleines oder mittleres Bio-Unternehmen (KMU), bester Bio-Lebensmitteleinzelhändler und bestes Bio-Restaurant. Eine Online-Bewerbung ist bis zum 8. Juni 2022 möglich. Nähere Infos finden Sie hier.
Beim Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werden auch 2022 zukunftsweisende, innovative Betriebskonzepte, die sich in der Praxis bewährt haben, gesucht. Die Konzepte können den gesamten Betrieb umfassen oder besondere Lösungen für Teilbereiche beinhalten – etwa in der Tierhaltung, im Natur- und Ressourcenschutz oder im Energiemanagement. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2022. Nähere Infos finden Sie hier.