Auf EU-Ebene wird intensiv an einer Änderung der Positivlisten (Verordnung 2021/1165) und zu Regelungen für Bio-Heimtierfutter (Konsultationsverfahren bis zum 23.1.2023) gearbeitet.
Auch die durch die EU vorgeschlagenen Regelungen für Bio-Salz sind im Entwurf veröffentlicht und können bis zum 4. Januar 2023 kommentiert werden. Der Rechtsakt ist einseitig auf Meersalz ausgerichtet. So entsteht eine strukturelle Benachteiligung von Stein-, Sole- und Siedesalz. Dadurch werden Salzproduzenten in EU-Ländern, die nicht Meeranrainer sind, unangemessen benachteiligt. Der EU-Entwurf ist daher stark umstritten, wie die hohe Zahl von über 100 Kommentaren (Stand 22.12.22) zeigt. Da es sich um einen delegierten Rechtsakt handelt, müssten die EU-Mitgliedsstaaten oder das EU-Parlament ein Veto gegen den Entwurf organisieren, wenn die EU-Kommission ihren Entwurf aufgrund der vielen Kommentare nicht zurückzieht.
EU-Regelungen für Insekten werden dagegen noch einige Zeit auf sich warten lassen. Grund dafür ist, dass auf EU-Ebene noch Restriktionen der Novel-Food-Verordnung und der EU-Futtermittelgesetzgebung rechtlich analysiert werden.
Mit den EU-Verordnungen 2022/2238 und 2022/2240 wurde von der EU gesetzlich normiert, dass von den Öko-Kontrollstellen ein von der EU-Kommission bereitgestelltes E-Seal (elektronisches Siegel) bei Kontrollbescheinigungen für Importe aus Drittländern (COI) ab dem 1. Dezember 2022 und für Unternehmenszertifikate ab dem 1. Juli 2023 verwendet werden muss.
Die EU-Kommission hat zudem eine FAQ-Liste zur EU-Bio-Verordnung (deutsche Übersetzung) veröffentlicht.
In Deutschland hat das BMEL den Entwurf der neuen Bio-AHVV veröffentlicht. Das BMEL möchte mit der Bio-AHVV speziell auf die Belange der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) zugeschnittene nationale Regelungen schaffen.
Ziel der Neuregelung ist es nach Mitteilung des Ministeriums, Küchen die Teilnahme an der Bio-Zertifizierung zu erleichtern und einfache und klare Kennzeichnungsvorschriften zu schaffen. Der Rechtsrahmen soll eine Steigerung des Einsatzes von Bio-Lebensmitteln in der AHV unterstützen, wie das BMEL mitteilt. Die Frist für mögliche Stellungnahmen endet am 4. Januar 2023.
Zum Jahreswechsel 2022/2023 werden in allen deutschen Bundesländern die aufgrund des Ukraine-Krieges geschaffenen Ausnahmeregelungen ausgelaufen sein. Ab dem 1. Januar 2023 gibt es daher nur noch die Möglichkeit, für Junggeflügel und Ferkel bei Knappheit von Bio-Eiweiß die Nutzung von bis zu 5 Prozent konventionellem Eiweiß zu beantragen.
Die Übergangsregelung für durch die EU anerkannte Drittländer läuft noch bis zum 31. Dezember2026. Bis zu diesem Termin soll die bisherige, einseitige Anerkennung durch Handelsabkommen abgelöst werden. Dazu hat die EU-Kommission den Beschluss (EU) 2022/2341 gefasst, mit welchen Drittländern Verhandlungen aufgenommen werden sollen.
Dies sind Argentinien, Australien, Costa Rica, Indien, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Neuseeland, Südkorea, Tunesien und die USA. Mit Chile, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich wurden bereits Handelsabkommen geschlossen. Eine Übersicht findet sich hier.
Mit den EU-Verordnungen 2022/2047, 2022/2049 und 2022/2468 wurden die Anhänge I und II der VO (EU) 2021/2325 berichtigt und geändert. Hier findet sich eine aktuelle Übersicht der von der EU zugelassenen Drittlands-Öko-Kontrollstellen: EU-VO_2021-2325_Anhang-I-II_consolid.pdf
Am 19. Dezember 2022 informierte die EU-Kommission die von ihr zugelassenen Drittlands-Öko-Kontrollstellen zur Liste der Hochrisikoprodukte und -länder für das Jahr 2023 (=Leitlinienprodukte). Das EU-Schreiben für Drittlands-Öko-Kontrollstellen kann hier abgerufen werden. Entsprechende Festlegungen für die EU-Importbehörden für das Jahr 2023 sind hier verfügbar.
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