1) Aktuelles aus Brüssel
1.1) Delegierter EU-Rechtsakt für Bio-Salz gescheitert
Seit vier Jahren wurde in Brüssel ein EU-Rechtsakt mit detaillierten Erzeugungsvorschriften für Bio-Salz kontrovers diskutiert.
Am 2. Mai 2023 legte die EU-Kommission einen finalen Entwurf vor.
Am 11. Juli 2023 legte nun das EU-Parlament sein Veto gegen den geplanten Rechtsakt ein. Durch dieses Veto des EU-Parlaments ist der Vorschlag gescheitert.
Trotzdem ist Salz weiter im Geltungsbereich der EU-Bio-Verordnung. Unternehmen können Bio-Salz auf den Markt bringen, wenn es den in Artikel 4 und 5 niedergelegten Zielen und Grundsätzen sowie den in Artikel 9 festgelegten allgemeinen Produktionsregeln der EU-Bio-Verordnung entspricht.
1.2) Verordnung zur Kennzeichnung von Heimtierfutter
Seit dem 1. Januar 2022 sind auch Heimtierfuttermittel im Geltungsbereich der EU-Bio-Verordnung.
Spezielle Regelungen zur Kennzeichnung und zu den erlaubten Futtermittelkomponenten fehlten jedoch bisher.
Rat und EU-Parlament haben sich im Juni 2023 auf einen gemeinsamen Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Öko-Heimtierfutter geeinigt. Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist im Spätherbst 2023 zu rechnen. Bio-Heimtierfutter mit mindestens 95% Bio-Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs darf prominent als Bio-Heimtierfutter ausgelobt werden. Ansonsten kann auch Heimtierfutter mit geringeren Bio-Anteilen nach der Zutatenregel und mit Fisch oder Wild verkauft werden, allerdings ohne EU-Bio-Logo. Für die Anpassung von Etiketten wird es eine sechsmonatige Übergangsfrist geben. Weiterhin ist auch eine Abverkaufsmöglichkeit für nach dem 1. Januar 2022 produziertem Heimtierfutter, das noch nicht den neuen Regeln entspricht, vorgesehen.
Die für die Herstellung von Heimtierfuttermittel zulässigen Futtermittelkomponenten und Zusatzstoffe sind in Anhang III der VO (EU) 2021/1165 gelistet. Mit der Änderungsverordnung 2023/121 wurden fehlende Zusatzstoffe für Heimtierfuttermittel im Anhang III ergänzt.
1.3) Brexit: Exporte von Bio-Produkten aus der EU nach Großbritannien
Ab dem 1. Februar 2025 soll für den Export in das Vereinigte Königreich eine UK-Kontrollbescheinigung erforderlich werden. Der Stichtag für das Inkrafttreten dieser Regelung wurde schon mehrfach verschoben, dies kann auch künftig erneut geschehen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Brexit Seite.
2) Aktuelles zum deutschen Biorecht
2.1) Bio-AHV-Verordnung
Die Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen (Bio-AHV-Verordnung) wurde am 4. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft.
Sie soll den Bio-Einsatz in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung in Deutschland erleichtern, indem die Bio-Zertifizierung von Großküchen in Deutschland nicht mehr analog zum zunehmend komplexen EU-Bio-Recht umgesetzt werden muss.
Hier finden Sie ein kurzes Merkblatt zu den wichtigsten Änderungen.
Am 20. Oktober 2023 werden a’verdis und GfRS ein Webinar zur neuen Verordnung durchführen, bei dem auch BMEL und Länder Rede und Antwort zu den neuen Anforderungen stehen.
2.2) Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV)
Am 7. Juli 2023 verabschiedete der Bundesrat eine Änderung des ÖLG und der ÖLG-DV. Die ÖLG-Änderung bringt zwei wichtige Neuerungen: Bereits zugelassene Bio-Kontrollstellen übernehmen auch künftig die Kontrollen und die Zertifizierung der Bio-Außer-Haus-Verpflegung in Deutschland. Die Länder erhalten, wie von ihnen gefordert, eine Ermächtigung, mit der sie Kontrollaufgaben rechtssicher an Kontrollstellen übertragen können. Mit der ÖLG-DV wird die bisherige Kontrollstellenzulassungsverordnung abgelöst.
3) Aufbereitung/Verarbeitung
3.1) Konventionelle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs
Die in Anhang IX VO (EG) Nr. 889/2008 genannten konventionellen Zutaten dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 in der Aufbereitung von Bio-Lebensmitteln verwendet werden. Danach gilt der wesentlich restriktivere Anhang V Teil B der VO (EU) 2021/1165. Rezepturen sollten spätestens jetzt angepasst werden.
3.2) Übergangslösung "entalkoholisiertes" Getränk aus Bio Wein“ ab 2024 nicht mehr zulässig
Die in Deutschland am 28. Dezember 2022 eingeführte Übergangslösung für die Kennzeichnung von entalkoholisierten Getränken aus Bio-Wein musste zum 29.09.2023 aufgrund von negativem Feedback aus Brüssel beendet werden.
Der Abverkauf ist nach Mitteilung der zuständigen Landes-Öko-Behörden noch bis 31. Dezember 2023 möglich. Deutschland hat beantragt, dass Vakuumdestillation zugelassen werden soll. Dieser Vorschlag wird von anderen Mitgliedsstaaten unterstützt.
Ohne eine behördliche Aberkennung behält natürlich jedes am Markt befindliche Bio-Erzeugnis seinen Bio-Status.
4) Import/Export
4.1) Bio-Importe in die EU: Statistische Auswertungen
Die EU-Kommission hat aktuelle Statistiken zu Bio-Importen in die Europäische Union für das Jahr 2022 veröffentlicht, die hier abgerufen werden können.
4.2) Verzeichnis von konformen Drittlands-Öko-Kontrollstellen
Bislang liegen bei der EU-Kommission lediglich fünf Anträge von in Drittländern tätigen Öko-Kontrollstellen vor.
4.3) Export nach Südkorea
Zum Jahresanfang 2024 soll sich die Importzertifikatsnummer ändern. Sie integriert künftig die TRACES-Zertifikatsnummer.