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Auf dem Biofach-Kongress 2022 war die GfRS intensiv vertreten. Auf der Webpage der Messe können die Veranstaltungen und Vorträge (nur) von Teilnehmenden der Biofach kostenfrei abgerufen werden:
Mit der Verordnung (EU) 2022/1450 ermöglicht es die EU-Kommission den EU-Mitgliedsstaaten, auch adulte Schweine und Geflügel mit konventionellen Eiweißfuttermitteln zu füttern. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass zuvor von den zuständigen Behörden ein Katastrophenfall gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2146 festgestellt wurde. In Deutschland gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen.
Mittlerweile wird die Versorgungslage wieder als ausreichend eingeschätzt. Mit einer Rücknahme entsprechender Allgemeinverfügungen zum Einsatz von konventionellen Eiweiß-Futtermitteln für adulte Tiere ist daher kurzfristig in den einzelnen Bundesländern zu rechnen.
Die EU-Kommission hat am 23. September 2022 zwei Ausnahmeregelungen vom Sortenzulassungsrecht fur Öko-Sorten veröffentlicht. Sie betreffen Ackerbaukulturen und Gemüse. Abweichungen sind vor allem bei den Homogenitätsanforderungen möglich. Sowohl die Resistenz oder Toleranz gegenüber Krankheiten als auch die Anpassung an unterschiedliche lokale Boden- und Klimabedingungen sind zu prüfen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis zum 30. Juni 2023 nationale Regelungen erlassen, die ab 1. Juli 2023 anzuwenden sind.
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