1) Aktuelles zum Biorecht
Zur Vereinfachung der EU-Bio-Verordnung wurden im Rahmen von Fit4Future EU-Mitgliedsstaaten und Stakeholder konsultiert. Mittlerweile liegt ein Entwurf des Berichterstatters mit neun Vorschlägen vor. Sie umfassen mehr Transparenz zu den Regelungen und Auslegungen der Verordnung, eine Straffung der Regelungen, Folgenabschätzungen bei neuen Rechtsakten zu den bürokratischen Lasten, angemessene Übergangsfristen, die Harmonisierung der Auslegung und Umsetzung der Regelungen in den EU-Mitgliedsstaaten, die Vereinfachung der GAP-Regeln für Öko-Betriebe und Verbesserungsvorschläge für Importe von Bio-Waren in die EU.
2) Landwirtschaftliche Erzeugung
2.1) LÖK-Beschluss Kernobstregelung
Die Kernobstregelung, die die Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für konventionelles Pflanzgut von Apfel, Birne und Quitte regelt, wurde durch die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) aktualisiert. Neu ist die Aufteilung der Mindestanforderungen an die Pflanzgut-qualität bei schwachwachsenden und mittelstark- bis starkwachsenden Unterlagen. Außerdem wurden die Anhänge, z.B. die Listen der neuen Sorten, überarbeitet. Die Voraussetzungen für die Antragsstellung und die Anforderungen an die Vorbestellfrist bleiben ansonsten unverändert.
3) Aufbereitung
3.1) Gastronomie: Infoveranstaltung zur neuen Bio-AHVV
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) bietet am 14.11.2024 eine kostenlose Online-Veranstaltungen zum Thema "Bio und Regional in der Gemeinschaftsverpflegung - Siegel und Zertifizierung" an. Weitere Infos und die Anmeldung für die Online-Veranstaltung finden sich hier: https://www.kern.bayern.de/veranstaltungen_gv
4) Import/Export
4.1) Exporte in das Vereinigte Königreich (UK)
Für den Export von Bio-Waren nach Großbritannien ist nach derzeitigem Stand bis zum 1. Februar 2027 kein UK-Importzertifikat erforderlich. Weitere Infos zum Brexit finden sich hier: https://www.gfrs.de/aktuelles/brexit/
4.2) Exporte in die USA
Wichtige Neuerung für den Export von Bio-Ware in die USA ist, dass US-Importeure seit dem 19.09.2024 nach den NOP-Standards zertifiziert sein müssen.
4.3) Importe in die EU: Umstellung auf Konformität
Wie bereits im letzten Info-Service erwähnt, müssen ab Januar 2025 alle direkt von der EU zugelassenen Drittlands-Kontrollstellen die EU-Öko-Verordnung identisch wie in der EU anwenden („Konformität“). Im Zuge der Umstellung vom alten Verfahren der Gleichwertigkeit zur Konformität werden zunächst Drittlands-Öko-Kontrollstellen durch die EU-Kommission zugelassen und in Anhang II der VO (EU) 2021/1378 gelistet. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1748 wurden am 24.06.2024 die ersten 17 Kontrollstellen zugelassen. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2140 wurden am 06.08.2024 weitere 15 Kontrollstellen aufgenommen. Ein dritter Entwurf zur Ergänzung der Liste ist noch bis zum 09.10.2024 in der öffentlichen Konsultation. Er soll noch in diesem Jahr rechtskräftig werden. Auch 2025 sind noch weitere Kontrollstellenzulassungen zu erwarten.
Zugelassene Drittlands-Kontrollstellen können Erzeuger:innen und Unternehmer:innen im Drittland sukzessive gemäß Verordnung (EU) 2018/848 zertifizieren und ihnen Bio-Zertifikate nach VO (EU) 2018/848 ausstellen. Bis zum 15.10.2025 gilt eine Übergangsfrist, in der noch Zertifikate, die nach den bislang gültigen Regeln ausgestellt werden, gültig bleiben.
4.2) BLQ/GfRS-Importseminar
Das Büro für Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ) und die GfRS laden am 07.11.2024 zum Informationsseminar „Import von Bio-Produkten: So geht´s richtig!“ ein. Die Veranstaltung ermöglicht einen komprimierten Einblick in das komplexe Geschehen rund um Drittlandsimporte in die Europäische Union. Weitere Infos und die Anmeldung finden sich auf der Website des BLQ.