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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
GfRS Info-Service 3/2025

Der GfRS Info-Service 3/2025 ist online! i️ Dieser bietet quartalsweise einen Überblick über die (anstehenden) Änderungen im Bio-Recht. Viel Spaß bei der Lektüre 📖
https://lnkd.in/e9vFx7Ga

Weitere Infos: www.gfrs.de

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Gründungsgeschichte

Der Ökolandbau in der DDR und zu Wendezeiten. Ein spannendes Kapitel Zeitgeschichte !
Zum Beispiel die Gründungsgeschichte vom GÄA e. V. 👏 :
"Wir haben als unbequeme Protestgruppe in der DDR angefangen, gegen die Umweltzerstörung zu kämpfen. Heimlich haben unsere Gründer Informationsmaterial aus Westdeutschland geschmuggelt, um sich selbst und andere zur ökologischen Landwirtschaft weiterzubilden. In kleinen Kreisen wurde darüber diskutiert, wie auch in der DDR nachhaltiger gewirtschaftet werden und die schwerwiegenden Umweltschäden durch intensive Landwirtschaft gemildert und schlussendlich umgekehrt werden können."

Mehr erfahren z.B. unter: https://lnkd.in/e3PjFTGe

Weitere Infos: www.oekolandbaumuseum.de

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Online seminar for scheme owners on the EU-compliant use of environmental claims and sustainability labels
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Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH

🌍 New EU Rules for Environmental Claims: What Scheme Owners Need to Know
🎯 Online Seminar for Scheme Owners on the EU-Compliant Use of Environmental Claims and Sustainability Labels
Since March 26, 2024, the EU Directive 2024/825 is in force – setting clear and binding rules on how environmental claims and sustainability labels may be used in business-to-consumer communication.
⚠️ By September 27, 2026, all sustainability schemes and labels targeting EU consumers must be fully compliant – so now is the time to get ready.
👥 In this expert-led online seminar by GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH and Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH , we’ll break down:
✔️ What the directive means for your scheme and label
✔️ How environmental claims must be communicated legally
✔️ Which new requirements apply specifically to sustainability labels
✔️ How to reduce legal risk and avoid greenwashing pitfalls
🧠 With insights from a legal expert and a specialist in sustainability standards and certification schemes.
📅 Date: November 13, 2025
🕒 Time: 15:00–17:00 CET
💶 Fee: €250
💻 Format: Online via Microsoft Teams
🔗 Register now: https://lnkd.in/e-nXX23y
🛡️ Stay compliant. Strengthen your label. Lead with credibility.
GreenClaims SustainabilityLabels SchemeOwners EUCompliance Directive2024825 EnvironmentalClaims MarketingLaw Greenwashing BLQ GfRS OnlineSeminar SustainabilityCommunication

Weitere Infos: blq-bio-beratung.de

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EPOS Bio Partner Süd GmbH

Einladung zur Online-Veranstaltung „Let’s Go Bio! – Bio leicht gemacht für die Außer-Haus-Verpflegung

Immer mehr Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung – Gastronomie, Catering, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung – möchten nachhaltiger wirtschaften und prüfen die Umstellung auf Bio-Produkte. Doch wie gelingt der Einstieg in der Praxis? Welche Anforderungen sind zu beachten – und welche Unterstützung gibt es?
Antworten auf diese Fragen liefert die kostenfreie Online-Veranstaltung „Let’s Go Bio!, die sich gezielt an Fachleute aus der Außer-Haus-Verpflegung richtet.

Sandra Wacker
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Kristina M.
Naturland Zeichen GmbH
Sebastian Funk
Johannes Emken
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Vorstellung des Vademekums
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Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH

Jetzt noch anmelden 📖 Vorstellung des Vademecums in Fulda

Gemeinsam mit der GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH laden wir herzlich zur Veranstaltung am 24. Oktober 2025 in Fulda ein. Dort wird das Vademecum zu amtlichen Untersuchungen in der ökologischen Produktion umfänglich vorgestellt. Darunter präsentieren einige Autoren Kapitel, an denen sie mitgewirkt haben und stehen gerne vor Ort für Fragen zur Verfügung.

🔎 Im Vademecum werden unter anderem folgende Inhalte thematisiert:
- Die häufigsten Pestizide in (ökologischen) Lebensmitteln
- Laboranalysen als Instrument zum Nachweis von Kontaminationen
- Mögliche Quellen, Kontaminationswege & Ursachen
- Durchgeführte Untersuchungen von Unternehmen, Kontrollstellen & Behörden

Diese Veranstaltung richtet sich an:

Öko-Kontrollstellen, Behörden, Ministerien, Bio-Lebensmittelhersteller, Beratungsunternehmen, Labore und weitere Interessierte.

🗓️ 24.10.2025
🕙 10:00 – 16:00 Uhr
📍 ParkHotel Kolpinghaus Fulda

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier:
https://lnkd.in/e5_TEX7Y

Die Veranstaltung wird im Rahmen des Projektes „SECURBIO durch das Bundesprogramm Ökologischer Landbau unterstützt.

Weitere Infos: blq-bio-beratung.de

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
European Commission wants to delay EUDR, again

The European Commission has proposed delaying the EU's anti-deforestation Reulation for the second year in a row until 31.12.2026.

https://lnkd.in/gquF4GQ4

Weitere Infos: www.foodnavigator.com

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Natürlich GfRS-biozertifiziert!

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Marion Winkler

1w •

🎉 Morgen ist es soweit – wir eröffnen das Winoversum auf unserem Biohof in Brackenheim! 🎉

Die Deko steht bereits, aus der Küche duftet es schon – jetzt fehlt nur noch ihr! 💚

Zur Einweihung haben wir ein buntes Programm vorbereitet:
👩‍🍳 Live-Cooking mit Lisa Rechkemmer
🚜 Führungen durch unsere Landwirtschaft (16 & 18 Uhr) & den Weg der Biokiste (17 & 19 Uhr)
🎶 Live-Musik mit Marcus Remmlinger (Gitarre)
🌱 Kinderprogramm für die Kleinen
🍹 Bar ab 18 Uhr
🥗 Bio-Speisen & Getränke

Los geht´s um 15 Uhr.
Wir freuen uns riesig darauf, das Winoversum endlich mit euch zu eröffnen und gemeinsam zu feiern. ✨

Du hast morgen keine Zeit, dann schau doch einmal bei uns auf der Webseite welche weiteren Events wir bereits geplant haben: https://wino.bio/aktuelles

WinoBio Winoversum Einweihung Feier BioErleben Regionalität Familienunternehmen Wino Bio GmbH
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Marion Winkler • 3rd+

🎉 Morgen ist es soweit – wir eröffnen das Winoversum auf unserem Biohof in Brackenheim! 🎉

Die Deko steht bereits, aus der Küche duftet es schon – jetzt fehlt nur noch ihr! 💚

Zur Einweihung haben wir ein buntes Programm vorbereitet:
👩‍🍳 Live-Cooking mit Lisa Rechkemmer
🚜 Führungen durch unsere Landwirtschaft (16 & 18 Uhr) & den Weg der Biokiste (17 & 19 Uhr)
🎶 Live-Musik mit Marcus Remmlinger (Gitarre)
🌱 Kinderprogramm für die Kleinen
🍹 Bar ab 18 Uhr
🥗 Bio-Speisen & Getränke

Los geht ́s um 15 Uhr.
Wir freuen uns riesig darauf, das Winoversum endlich mit euch zu eröffnen und gemeinsam zu feiern. ✨

Du hast morgen keine Zeit, dann schau doch einmal bei uns auf der Webseite welche weiteren Events wir bereits geplant haben: https://wino.bio/aktuelles

WinoBio Winoversum Einweihung Feier BioErleben Regionalität Familienunternehmen Wino Bio GmbH
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Sandra Wacker • 3rd+

Bio leicht gemacht: Kostenfreie Online-Veranstaltung für die Außer-Haus-Verpflegung

Nach erfolgreichen Präsenzveranstaltungen in München & Nürnberg geht „Let’s Go Bio! jetzt zum ersten Mal online 🚀 – am 28.10.2025.

Ich freue mich sehr, wieder als eine der Impulsgeber*innen dabei zu sein und Einblicke in den Einstieg in die Biozertifizierung zu geben – von Chancen über erste Schritte bis hin zu möglichen Förderungen. 🌱

Außerdem erwarten euch spannende Perspektiven von Expert*innen und Praktiker*innen:
🔸 GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH – Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH: Ablauf & Anforderungen der Bio-Zertifizierung in der AHV
🔸 Kristina M. / Naturland Zeichen GmbH: Beratung & Unterstützung durch den Bio-Anbauverband
🔸 BIO PARTNER Deutschland Foodservice GmbH: Warenverfügbarkeit & Praxislösungen im Bio-Großhandel
🔸 Johannes Emken / Organiced Kitchen, Berlin: Erfahrungsbericht aus einem biozertifizierten Gastronomiekonzept

🎯 Zielgruppe: Alle Interessierten aus Gastronomie, Hotellerie, Catering, Betriebsverpflegung & Gemeinschaftsverpflegung – insbesondere Küchenleitungen, Betriebsleitungen, Einkäufer:innen & Nachhaltigkeitsbeauftragte.

📅 Dienstag, 28. Oktober 2025
🕒 14:00–16:30 Uhr
💻 Online & kostenfrei

👉 Anmeldung: https://lnkd.in/gjJwdxHM


Ich freue mich auf den Austausch mit euch 🤗
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Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte

EU-Kommission schlägt Verschiebung der EUDR vor. 🌳📆 Was Sie jetzt wissen müssen.

Die EU-Kommission erwägt, den Anwendungsstart der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr auf Ende 2026 zu verschieben. Was steckt dahinter und was können Sie als Unternehmen nun tun?

Ein Blick auf die Fakten:

🧐 Warum wird eine Verschiebung erwogen?
Als Grund für ihren Vorschlag zur Verschiebung gibt die EU-Kommission an, dass das EU-Informationssystem noch nicht bereit sei, die zu erwartende Menge an Sorgfaltserklärungen zu verarbeiten.

🏛️ Wie geht es nun weiter?
Die Verschiebung ist noch nicht beschlossen. Es folgen nun Beratungen zwischen EU-Kommission, Europäischem Rat und EU-Parlament. Sollte es zu einer Verschiebung kommen, werden wir darüber informieren.

📈 Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Eine mögliche Verschiebung ändert nichts an der Gültigkeit oder den Anforderungen der Verordnung – Änderungen zu den Sorgfaltspflichten wurden bislang nicht kommuniziert. Wir empfehlen Ihnen weiterhin am Ball zu bleiben und sich auf die Umsetzung der EUDR-Anforderungen vorzubereiten.

Nähere Infos gibt es wie immer in den Kommentaren ⤵️

Anwendungsstart Entwaldung
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Single Ansicht

Heute ist EU-Bio-Tag 👏 https://lnkd.in/dYfB6asx

Passend dazu hat die AMI die Strukturdaten aus 2024 veröffentlicht: "Die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Deutschland wächst weiter – 2024 allerdings deutlich langsamer als in den Vorjahren." https://lnkd.in/eta__fJE
Es bleibt also weiterhin viel zu tun !

Weitere Infos: www.ami-informiert.de

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Zusammen schaffen wir mehr! 5. Projekttreffen des Konsortiums ÖkoTier in Fulda. Tierwohlbeurteilung ist bei der Bio-Kontrolle unverzichtbar, bei Verbänden und Öko-Kontrollstellen. Unser Beitrag: Die Koordination und Entwicklung des Schulungskonzepts und E-Learnings für kompetente Bio-Kontrolleur:innen. Thünen Institute Friedrich-Loeffler-Institut Bioland e.V. Naturland e.V. Biokreis e.V. GÄA ABCERT AG Kontrollgesellschaft Ecoland Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung University of Kassel

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Authent GmbH • 3rd+

Yesterday (Friday 19/09), Authent successfully organised the first of 7 trainings on officialinvestigations under EU organic Regulation 2018/848.

These trainings are based on the Vademecum, which can be downloaded on www.organic-integrity.org (in English, French, Ukrainian and Bulgarian).
Each of the 7 trainings allows interested parties to learn more about one specific chapter.

Special thanks and credits to Dr Lippert and Dr Fricke from LaborLippert who guided the participants through the practices and challenges of laboratories.

A selection of the keymessages:
1. Analysis is a tool which has the potential to be useful in the assessement of compliance with organic production standards.
2. Sampling, which comes before the analysis, should be carried out with great care.
3. Laboratories, although accredited, offer their services according respecting baseline requirements but in addition, also to their own policies. Differences in such services are inevitable.

The topic of the next training session will be Source&Cause.
This will take place on Friday 26/09, 1:30 PM CET.
Speakers will explain what "source and cause" are and how investigators could proceed to determine them in a systematic way?
Such knowledge is equally useful for supervisors and auditors.

Interested parties can still register: https://lnkd.in/eCXDSgfq

Weitere Infos: media.licdn.com

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Ein solides Fundament für kompetente Nachwuchskräfte: der fünfte Basiskurs der Justus Liebig University Giessen Christian Herzig und GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH - hat Spass gemacht mit Euch!

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Christian Herzig • 3rd+

5d •

Bio-Nachwuchsfachkräfte und Expert*innen für die Zukunft!

🌿 Gestern ging eine spannende und vollgepackte Woche unseres von der BLE anerkannten Basiskurses zur Öko-Kontrolle & Zertifizierung zu Ende. Es hat großen Spaß gemacht!

Ein herzliches Dankeschön an Dr. Jochen Neuendorff (GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH) für die langjährige Zusammenarbeit! Mit unserem Kurs haben wir in den letzten Jahren schon über 60 Bio-Nachwuchsfachkräfte und Bio-Expert*innen erreicht. 🎉

Ein besonderer Moment: die offizielle Zertifikatsübergabe durch Thomas Zebunke vom BMLEH an alle Teilnehmende am Ende des letzten Tages! Hierunter waren auch wieder Studierende unseres JLU-Masterstudiengangs Nachhaltige Ernährungswirtschaft (www.instagram.com/newi.jlu), die nun ebenfalls ein berufsqualifizierendes Zertifikat in den Händen halten.

Ein Blick zurück:
• Breite Expertise: 5 Tage mit Fachreferent:innen direkt aus der Betriebs-, Kontroll- und Behördenpraxis aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen.
• Spannende Exkursionen und Betriebe: Erleben, wie Öko-Kontrolle wirklich funktioniert, auf dem Gladbacher Hof (Bioland/Naturland), bei der Vollkornbäckerei Siebenkorn (demeter) und dem Bio-Gastronom & Caterer Veganatural Gießen.
• Blended Learning: Die Blockwoche wurde in den letzten Wochen durch zwei professionelle E-Learningeinheiten der GfRS vorbereitet, die von allen erfolgreich durchlaufen wurden.

Ein besonderes Dankeschön geht an die drei Betriebsleiter bzw. Geschäftsführer der von uns besuchten Betriebe – Johannes Eisert, Johannes Guttandin & Meinhard Rediske – sowie an Holger Reising von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Adalbert Fricke vom Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW, Ann-Kathrin Sames und Julia Sagrauske von der Öko-Behörde Hessen / RP Gießen, Jürgen Heß vom FiBL Deutschland, den vielen Kontrolleur*innen aus der Praxis (Alix Rosen, Selina K., Lucinda Davis…) und dem Klatschmohn in Gießen für die Stärkungsmöglichkeit in den Mittagspausen 😉

Wir sagen „Herzlichen Glückwunsch“ an alle Teilnehmer*innen und wünschen viel Erfolg beim Mitgestalten der Bio-Zukunft! 🌿✨

Justus Liebig University Giessen Georg Rieck Fabienne Hens Johanna Böll Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL Alexander Beck Rainer Roehl Carola Strassner
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Rechtskonforme Kommunikation mit Umweltaussagen
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Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH

🔍 Green Claims im Fokus – Sind Ihre Umweltaussagen noch erlaubt?
Neues EU-Recht zur Nachhaltigkeitskommunikation – jetzt informieren und rechtssicher agieren!
Am 28.10.2025 bieten Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH und GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH ein kompaktes Online-Seminar zur richtlinienkonformen Unternehmenskommunikation mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln an.
🟢 Seit dem 26. März 2024 gilt die Richtlinie (EU) 2024/825 – und mit ihr klare Regeln, was als zulässige Umweltwerbung gilt und was künftig als unlautere Geschäftspraxis gilt.
🔒 Ab dem 27. September 2026 müssen Unternehmen ihre Kommunikationsstrategie entsprechend angepasst haben.
Was Sie im Seminar erwartet:
💬 Praxisnahe Einblicke von einer Rechtsexpertin & einem Zertifizierungsspezialisten
📘 Verständlich erklärt:
Was ist mit Richtlinie (EU) 2024/825 künftig noch erlaubt?
Welche Anforderungen gelten für Nachhaltigkeitssiegel?
Wie können Sie Risiken frühzeitig vermeiden?
📅 Datum: 28.10.2025
🕙 Uhrzeit: 10:00–12:00 Uhr
💻 Ort: Online (MS Teams)
💶 Preis: 250 €
🔗 Jetzt anmelden: https://lnkd.in/e5JqxqF7

📣 Machen Sie Ihre Nachhaltigkeitskommunikation fit für die Zukunft – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
GreenClaims Nachhaltigkeit EURecht Richtlinie2024_825 Nachhaltigkeitssiegel Umweltkommunikation Rechtskonform Marketing Compliance BLQ GfRS OnlineSeminar

Weitere Infos: blq-bio-beratung.de

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Sorgfaltspflichten von Marktteilnehmern und Händlern
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Stephan Schäfer • 3rd+

Es wird ernst: die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gibt Einblicke in den künftigen EUDR Vollzug.
Pflichtlektüre.

Kai Barz Hanno Bender Sabine Eichner Estelle Eichenauer Dr. Michael Lendle Kim Cheng

Weitere Infos: www.bvdm-online.de

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Regionales Bio-Catering in norddeutschen Kitas
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Frederike Sophia Adden • 3rd+

Wir freuen uns sehr, dass unsere Arbeit auf www.ökolandbau.de vorgestellt wird! 🥦 🥳 Andre Adden Paul Wilking

Im Artikel „Regionales Bio-Catering in norddeutschen Kitas geht es um das, was uns jeden Tag antreibt: Kinder mit frischen, regionalen Bio-Gerichten zu versorgen und dabei eng mit Landwirt:innen und Betrieben aus der Region zusammenzuarbeiten. 🥕

Wir liefern inzwischen rund 5.000 Mittagessen täglich an Kitas, Krippen und Grundschulen rund um Oldenburg – und entwickeln ständig neue Ideen, um gesunde Ernährung für Kinder spannend und lecker zu machen.

Danke an unser Team und unsere Partnerbetriebe – ohne euch wäre das nicht möglich. 💚

Hier geht’s zum Artikel: https://lnkd.in/eRdvTa4r

Weitere Infos: www.oekolandbau.de

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Ein Rittergut wurde zum Biohof der besonderen Art

Hoffest am 14.09.2025: Das Rittergut Klein Schneen wurde zum Biohof der besonderen Art - Sophie von Schnehen realisiert Bio-Landwirtschaft mit eigenen Produkten - natürlich GfRS biozertifiziert! Marie-Sophie von Schnehen https://lnkd.in/enT3Zzv7

Weitere Infos: www.hna.de

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Unser Lieblingsverband in der Metropolregion Berlin-Brandenburg feiert 25-jähriges Jubiläum - wir gratulieren der Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg e.V. auf das Allerherzlichste und wünschen Euch aus Göttingen Kraft und Engagement, auf die nächsten 25 Jahre!

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🌿 Ein wichtiger Meilenstein für die Bio-Branche!

Mit der UWG-Anpassung an die EU-Umweltwerberegeln („EmpCo“-Richtlinie) stellt der deutsche Gesetzgeber klar: Bio-Standards (egal ob staatlich oder privat) können als Nachweis für eine „hervorragende Umweltleistungen“ gelten.

Ich freue mich sehr, dass unsere gemeinsame Initiative mit Bioland e.V. und über 50 weiteren Unternehmen & Verbänden Wirkung gezeigt hat – und die Stimme der Bio-Branche in Berlin gehört wurde. 💪🍃

🙏 Herzlichen Dank an die Redaktion der Lebensmittel Zeitung für den fundierten Artikel und die Möglichkeit, meine Perspektive für den AöL e.V. einzubringen!

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Simone Gärtner

1w •

Biobranche setzt sich durch 🍃💪🌿🛒

Die Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) an die EU-Umweltwerberegeln („EmpCo“-Richtlinie) 👨‍⚖️ ist auf der Zielgeraden 🎯. Der vergangene Woche verabschiedete Kabinettsentwurf lässt viele in der Lebensmittelbranche aufatmen.

👉 Laut der EmpCo sind „allgemeine Umweltaussagen“ wie „ökologisch“ oder „umweltfreundlich“ künftig u.a. nur noch erlaubt, wenn der Werbende eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ 🏆🥇 nachweist – wobei bislang nicht so recht klar ist, was das sein soll 🤷‍♀️. In der Gesetzesbegründung zum Regierungsentwurf heißt es nun immerhin 🙏, dass auch gesetzliche und private Bio-Standards eine Begründung für eine solche Höchstleistung sein können.

👉 „Allgemeine Umweltaussagen sind demnach zulässig, die sich auf die spezifischen Vorgaben der EU-Öko-Verordnung oder auf darüberhinausgehende private Standards der Anbauverbände 👨‍🌾 wie Bioland, Demeter e.V. & Co. beziehen – etwa hinsichtlich Biodiversität 🌿, Boden, Gewässer“, betont Simone Gärtner von der AöL e.V. (Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller).

👉 Genau diese Klarstellung hatten ALDI SÜD, EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG, Lidl in Germany/Kaufland, REWE Group, tegut... gute Lebensmittel GmbH & Co. KG, HiPP-Gruppe und 51 weitere Akteure im Juli von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gefordert. 📥 Die Stellungnahme hatten AöL und Bioland e.V. initiiert.

👉 An zwei weiteren Stellen geht das Kabinett auf die Forderungen der Wirtschaft ein – Stichwort Erfüllungsaufwand 💰 und Übergangsfristen 📆. Details hierzu sowie weitere Einschätzungen (von Leonie Evans, Kanzlei Meisterernst Rechtsanwälte PartG mbB / Christina Kufer, LL.M., Kanzlei Fieldfisher / Dr. Daniel Kendziur, Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte) lesen Sie hier. (Abo💲)
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Natürlich GfRS-biozertifiziert!

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Sarah Liv Luttmann • 3rd+

1w •

Wir laden herzlich zu unserem Bio-Hoffest, diesen Sonntag von 11:00 Uhr-17:00 Uhr, in Klein Schneen ein!
Es gibt es buntes Programm für Groß und Klein:
Es erwartet Euch ein spannendes Podiumsgespräch zum Thema Wertschöpfungsketten in der Region, eine Lupinenkaffee Live-Röstung, Planwagenfahren zu den anliegenden Äckern und vieles mehr. Für unsere kleinen Gäste ist auch etwas dabei: Strohhüpfburg, Mitmachaktionen und Ponyreiten.

Also kommt vorbei :)


Natürlich wird es auch leckeres bio-regionales Essen und Trinken von unseren Betrieben geben.

Das Fest wird von der Öko-Modellregion Landkreis Göttingen und Marie von Schnehen organisiert.
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BG Göttingen

Bio-Brotbox-Aktion 2025 🍌🥪
Ein gesundes Frühstück - der perfekte Start in den Schultag!

🍏 Im Rahmen unserer Bio-Brotbox-Aktion haben wir am Donnerstag insgesamt an 1.238 Erstklässler:innen von 25 verschiedenen Göttinger Grundschulen Brotdosen mit ökologischen und regionalen Produkten verteilt.

🌱 Gemeinsam mit unseren Partnern wollen wir uns so für eine gesunde Ernährung einsetzen und Kindern die Wertigkeit und den Ursprung von Lebensmitteln näherbringen.

Die Bio-Brotboxen waren in diesem Jahr gefüllt mit:
🍞 Brot von Das Backhaus -Vollkornbäckerei GmbH
🍌 einer Banane von Naturkost Elkershausen
🍎 Apfelchips der my.worX gGmbH
🍯 Aufstrichen von Ökoland und Zwergenwiese
🍵 Tee von Sonnenthor und Lebensbaum

Zusätzlich gab es für jedes Kind eine Trinkflasche der Göttinger Entsorgungsbetriebe und ein Fahrrad-Blinklicht von der ZUFALL logistics group. 🚲

🤝🏼 Auch in diesem Jahr ist die Volksbank Kassel Göttingen eG Hauptsponsor von unserer Aktion und dieGöttinger Entsorgungsbetriebee Premiumsponsor. Basicsponsoren sind dieVolksheimstätte eGG und dieGfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbHH. Lokaler Logistikpartner istDHLL.

Danke an alle Partner - ohne euch wäre die Aktion nicht möglich! 💜

wirsindgöttingen göttingen
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Natürlich GfRS-biozertifiziert: Die vowls GmbH!

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Kampf ums Ackerland

Biolee in Münster: GfRS-zertifizierter Bio-Betrieb streitet vor dem OLG Hamm mit der LWK Nordrhein-Westfalen über Landankauf. Die taz berichtet: https://lnkd.in/ePH7gXkM Kulturland-Genossenschaft Stephan Illi

Weitere Infos: taz.de

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Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Weitere Infos: www.bmjv.de

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"Viele Abnehmer wollten nicht mehr auf peruanischen Ingwer umstellen"

Natürlich GfRS-biozertifiziert!

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Jiahe Food GmbH

1w •

Der Ingwermarkt ist in Bewegung – und Europa steht vor einem Wandel.
Viele Abnehmer sind in diesem Jahr von peruanischem Ingwer auf neue Herkunftsländer umgestiegen. Die Gründe dafür sind verschieden.
Gemeinsam mit FreshPlaza und Hugo Huijbers haben wir diese Entwicklungen beleuchtet und einen umfassenden Blick auf aktuelle Trends, logistische Herausforderungen und neue Chancen geworfen.
👉 Hier geht’s zum Artikel: https://lnkd.in/e7JwCHsk

Wir freuen uns, unser Know-how in diesen Dialog einzubringen – und bedanken uns bei FreshPlaza für die Veröffentlichung!
Ingwer Lebensmittelhandel SupplyChain JiaheFood Frischeprodukte

Weitere Infos: www.freshplaza.de

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Zusammen mit BG Göttingen - und Maskottchen Zuffi - haben wir heute Morgen diese tollen Bio-Brotboxen an Schülerinnen und Schüler verteilt. Viel Freude damit! 🥪🍌🧃

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The way ahead for organic

Getting the balance right, between public and private goods, between policy and market drivers, between citizen, producer and consumer perspectives, between principles, practice and regulations, are challenges for the organic community and more generally for agricultural sustainability with all its different pathways. Gunnar's post is an interesting contribution to this debate - hopefully we can keep the focus on open communication and not entrenched factionalism.

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Nic Lampkin • 3rd+ Gunnar Rundgren • 3rd+

1w •

Why certified organic has reached its peak and what comes next.

Weitere Infos: open.substack.com

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Flexibel, vielseitig und eigenständig klingt gut? Dann werde Teil unseres Teams 🤝
https://lnkd.in/eZdpTf3b
Alle offenen Stellen sind auf unserer Website veröffentlicht: https://lnkd.in/eWWNR6nm

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Die Brote: Natürlich GfRS-biozertifiziert!

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Backshop Tiefkühl GmbH

1w •

🌱 Zwei Zertifizierungen – ein Anspruch: Produktqualität at it's best.

Auch in diesem Jahr konnten wir sowohl unser IFS Audit Wholesale erneut mit dem Prädikat „auf höherem Niveau“ abschließen als auch unsere BioZertifizierung nach Verordnung (EU) 2018/848 erfolgreich erneuern.

Für uns sind diese Audits keine Pflichtübungen, sondern zentrale Bausteine unserer Qualitätsstrategie. Die jährliche IFS-Prüfung zeigt, dass unsere internen Prozesse höchsten Anforderungen gerecht werden – von Hygiene bis Rückverfolgbarkeit.

Gleichzeitig ist das Bio-Audit für uns eine wichtige Gelegenheit, die sich wandelnden Anforderungen unserer Kunden zu reflektieren. Indem wir unser Bio-Sortiment fortlaufend überprüfen und gezielt ausbauen, schaffen wir wertvolle Optionen für moderne Sortimentsgestaltung im Großverbraucherbereich.

✔️ Qualität
✔️ Sicherheit
✔️ Zukunftsorientierung
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Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
 

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Bio-Landwirtschaft und Bio-Weinbau

Informationen für Landwirtschaft, Garten- und Weinbau

Wir zertifizieren Ihren Betrieb auf Grundlage der EU-Bio-Verordnung und prüfen auf Ihren Wunsch nach den Richtlinien bekannter Anbauverbände wie zum Beispiel Bioland, Demeter, Ecovin oder Naturland.

Zertifiziert nach EU-Bio-Verordnung – wie funktioniert das?  

"Bio" und "Öko" sind bei Agrarerzeugnissen, Lebensmitteln, Futtermitteln und besimmten landwirtschaftsnahen Erzeugnissen geschützte Begriffe. Wer seine Produkte so kennzeichnet, muss an einem besonderen Zertifizierungverfahren teilnehmen und es wird regelmäßig überprüft, ob die Vorgaben der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Auf dem Zertifikat, das nach der Prüfung ausgestellt wird, ist vermerkt, für welche Produkte bzw. Produktkategorien Bio-Hinweise verwenden werden dürfen.

Hier finden Sie Links zur EU-Bio-Verordnung und Erläuterungen.

Voraussetzung für eine Anerkennung der Umstellungszeit ist, dass die Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den Biologischen Landbau eingehalten werden. Die Umstellungszeit beginnt i.d.R. mit der Meldung der Fläche zum Kontrollverfahren, und zwar dann, wenn Sie alleiniger Bewirtschafter der Fläche sind.

1. Jahr
Noch kein Bio-Hinweis für Erzeugnisse aus dem Pflanzenbau möglich.

2. Jahr Pflanzenbau
Ab 12 Monate nach Umstellungsbeginn ist ein Hinweis auf die Umstellung möglich: Erzeugnis aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau

2./3. Jahr Pflanzenbau
Bei Grünland und mehrjährigem Futterbau kann alles, was ab dem 24. Monat nach der Umstellung geerntet wird, mit Bio-Hinweis vermarktet werden. Für einjährige Kulturen gilt: Was ab 24 Monaten nach der Umstellung gesät wird, kann nach der Ernte mit Bio-Hinweis vermarktet werden. Dauerkulturen haben eine Umstellungszeit von 36 Monaten. Das heißt erst nach drei Jahren Umstellungszeit kann die Ernte mit Bio-Hinweis vermarktet werden.

In der Tierhaltung gibt es zwei Umstellungsvarianten. Die gesamtbetriebliche Umstellung dauert i.d.R. zwei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung der tierartspezifischen Umstellungszeiten kann die Umstellungszeit bei der getrennten Umstellung ggf. unter zwei Jahren liegen.

Wir empfehlen Ihnen für die Betriebsplanung eine Umstellungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Im Bereich der Erzeugung von Bio-Produkten sind Umstellungszeiten einzuhalten, damit sich Boden und Pflanzen an die neuen Bedingungen anpassen können. Voraussetzung für eine Anerkennung der Umstellungszeit ist, dass die Bestimmungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Die Umstellungszeit beginnt i.d.R. mit der Meldung der Fläche zum Kontrollverfahren.

1. Jahr
Noch kein Bio-Hinweis für Erzeugnisse möglich.

2. Jahr
Ab 12 Monate nach Umstellungsbeginn ist ein Hinweis auf die Umstellung möglich: "Wein aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau". Eine Anreicherung von Umstellungstrauben darf nur mit Bio-Süßreserve oder Umstellungs-Süßreserve erfolgen. Wird Bio-Zucker verwendet, darf das Endprodukt nicht mehr mit Bio-Hinweis vermarktet werden.

3. Jahr
36 Monate nach Umstellungsbeginn kann die Ernte mit einem Bio-Hinweis versehen werden.

Saatgut/Pflanzgut
In erster Linie sollen Bio-Saatgut und -Pflanzgut verwendet werden. Wenn kein ökologisches Saatgut oder Pflanzgut verfügbar ist, kann Umstellungsmaterialverwendet werden. Wenn auch kein Umstellungsmaterial verfügbar ist, kann konventionelles Material beantragt werden. Die Verfügbarkeit von Saatgut, Pflanzgut und anderem Vermehrungsmaterial aus biologischer Erzeugung und aus Umstellung wird über die Internetdatenbank organicXseeds: www.organicxseeds.com/ abgebildet. Hier können Sie nach dem Angebot und Anbietern recherchieren. Für Kernobst sind besondere Regelungen zu beachten.

Vor dem Einsatz von Pflanzenvermehrungsmaterial aus Umstellung, das nicht vom eigenen Betrieb stammt, ist ein Nachweis erforderlich, dass in der Datenbank kein vergleichbares ökologisches Material verfügbar ist.

Vor dem Einsatz von konventionellem Material muss ein Antrag über die Datenbank gestellt werden.

Konventionelles Vermehrungsmaterial darf nach der Ernte nicht mit unzulässigen Mitteln behandelt worden sein.

Düngemittel

Sobald der Nährstoffbedarf Ihrer landwirtschaftlichen Flächen nicht durch pflanzenbauliche Maßnahmen (z.B. den verpflichtenden Anbau von Leguminosen) und durch betriebseigene Düngemittel gedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit (unter bestimmten Voraussetzungen) betriebsfremde Düngemittel aufzunehmen. Tierische Wirtschaftsdünger sind anderen Wirtschaftsdüngern vorzuziehen.
Der Betrieb muss in der Lage sein, den Bedarf für den Import von betriebsfremden Nährstoffen nachzuweisen.

Düngerzukauf ist immer als Ausnahme zu betrachten. Mineralische Stickstoffdünger oder aufgeschlossene Phosphordünger können im Ökolandbau nicht eingesetzt werden. Im Anhang II der EU-Verordnung 2021/1165 sind alle zulässigen Düngemittel und Bodenverbesserer aufgeführt.

Pflanzenschutzmittel
Krankheiten und Schädlingen wird im biologischen Landbau in erster Linie vorbeugend begegnet. Im Biolandbau zulässige Wirkstoffe von Pflkanzenschutzmitteln sind in Anhang I der EU-Verordnung 2021/1165 genannt. Nationale Zulassungen und Beschränkungen sind zu beachten.

Auf unserer Linkseite für Öko-Betriebsmittel sind hilfreiche Links aufgeführt.

Die Tierhaltung im ökologischen Landbau muß artgerecht sein. Daher machen die EU-Rechtsvorschriften unter Anderem klare Vorgaben für Haltungseinrichtungen und Ställe. Nicht jeder Stall, der vor der Umstellung auf ökologischen Landbau errichtet wurde, entspricht den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Eine Schweine- oder Rinderhaltung auf Vollspaltenböden oder eine Haltung von Legehennen in Kleinvolieren ist beispielsweise nicht zulässig. Allen (Säuge-)Tieren muss eine ausreichend große, feste, ausreichend trockene, eingestreute Liegefläche zur Verfügung stehen. Mindestens 50% der Stallfläche müssen planbefestigt sein. Weiterhin gibt es für alle Tierarten festgelegte Mindeststall- und Mindestauslaufflächen, welche im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2020/464 aufgeführt sind. Gegebenenfalls müssen Ställe umgebaut und/oder Tierzahlen reduziert werden. Stallumbauten müssen nicht vor Beginn der Umstellung Ihres Betriebs abgeschlossen sein, sondern sind auch im Laufe der Umstellungszeit Ihres Betriebes möglich. Nähere Informationen können Sie dazu im Rahmen einer einschlägigen Umstellungsberatung erhalten.

Ist ein Tierzukauf erforderlich, soll dieser von Bio-Betrieben erfolgen. Wenn Tiere von Bio-Betrieben nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Tiere aus konventionellen Betrieben hinzugenommen werden. Der Antrag auf Ausnahmenehmigung muss über die Internetdatenbank OrganicXLivestock gestellt werden. Die Tiere werden  mit Zugang auf dem Bio-Betrieb unter Beachtung der tierartspezifischen Umstellungszeit umgestellt.

Die Tiere müssen mit ökologischen Futtermitteln gefüttert werden.
Dabei muss das Futter soweit als möglich vom eigenen Betrieb stammen:

  • mindestens 60% bei Pflanzenfressern(ab 1.1.2024 mindestens 70%)
  • mindestens 30% bei Schweinen und Geflügel (oder in derselben Region erzeugt worden sein).

Pflanzenfresser, wie beispielsweise Rinder, Schafen und Ziegen,  ist  Weidegang zu gewähren, wann immer die Umstände dies gestatten.

In Anhang III Teil A der Verordnung (EU) Nr. 2021/1165 sind die zugelassenen konventionelle Einzelfuttermittel sowie Einzelfuttermittel mikrobiellen oder mineralischen Ursprungs aufgeführt.

In Anhang III Teil B der Verordnung (EU) Nr. 2021/1165 sind die zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe gelistet.

Generell gilt, dass alle Futtermittel und Futtermittelkomponenten nicht unter der Verwendung von genetisch veränderten Organismen (GVO) bzw. aus oder durch GVO hergestellt sein dürfen.

Anbindehaltung wird nur bei Kleinbetrieben mit Ausnahmegenehmigung der Behörde toleriert. Als Kleinbetrieb zählt ein Betrieb mit einer Anzahl von höchstens 50 Rindern zzgl. Nachzucht. Voraussetzung ist, dass ein Umbau nicht möglich ist, den Tieren mindestens zweimal pro Woche Zugang zu Auslauf gewährt, dies vom Betriebsleiter dokumentiert wird und die Anforderungen an Größe und Beschaffenheit der Liegeflächen (sauber und trocken, feste Bauweise) eingehalten werden. Zusätzlich muss während der Weidesaison solange wie möglich Weidegang angeboten werden.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK, Arbeitskreis der Öko-Landesbehörden) hat sich unter Beteiligung von Wissenschaft, Wirtschaft, Anbauverbänden und Behörden mit offenen Fragen zur ökologischen Geflügelhaltung beschäftigt und die Umsetzung des EU-Bio-Rechts für Geflügelhalter konkretisiert. Die Auslegungshinweise der Länder finden Sie hier.

Wein, Perlwein und Sekt werden mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet (Merkblatt EU-Bio-Logo).

Das deutsche Bio-Siegel darf ebenfalls verwendet werden, weiterhin aber nicht für Umstellungsware.

Ist eine Kennzeichnung mit dem Warenzeichen eines Bio-Anbauverbandes geplant, sind die Verbandsrichtlinien zu beachten.

Für den Ausbau von Weinen gelten die Anforderungen des Anhang V Teil D der VO (EU) Nr. 2021/1165.

Für bereits füllfertig ausgebaute Weine, die vor dem 01.01.2022 hergestellt wurden, wird weiterhin der Anhang VIIIa (EG (VO) 889/2008) zugrundegelegt.

Worauf muss ich bei der Weinverarbeitung achten?

Bestimmte Verarbeitungsschritte sind bei der Bio-Weinbereitung verboten.
Hierzu gehören unter anderem:

  • Erhitzung des Erzeugnisses über 75°C
  • Teilweise Konzentrierung durch Kälte
  • Entschwefelung durch physikalische Verfahren (auch bei Süßreserve!)
  • Behandlung durch Elektrodialyse zur Weinsteinstabilisierung
  • Teilweise Entalkoholisierung von Wein
  • Behandlung mit Kationenaustauschern zur Weinsteinstabilisierung

Auch der Gesamt-SO2-Gehalt (gemessen auf die gefüllte, verkaufsfertige Flasche) wird bei ökologisch erzeugten Weinen begrenzt:

  • Rotweine unter 2 g/l Restzucker - maximal 100 mg/l
  • Weißweine und Roséweine unter 2 g/l Restzucker – maximal 150 mg/l

Ist eine Kennzeichnung mit dem Warenzeichen eines Bio-Anbauverbandes geplant, sind die Verbandsrichtlinien zu beachten.

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzept und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten"?

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzewpt und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Das erste Audit führen wir nach der Prüfung Ihrer Antragsunterlagen durch. Zunächst wird das Meldeformular für die zuständige Landes-Bio-Behörde vervollständigt. Danach wird überprüft, ob die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Offene Fragen werden besprochen und erforderlichenfalls Maßnahmen vereinbart, die im Unternehmen umgesetzt werden müssen, damit die Bio-Zertifizierung erfolgen kann.

Nach dem Audit erhalten Sie eine Auswertung, in der ggf. Maßnahmen aufgeführt sind, die sicherstellen, dass die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Anschließend wird durch die GfRS eine Zertifizierungsentscheidung getroffen. Wenn die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllt sind, stellen wir Ihnen ein Bio-Zertifikat aus.
Die GfRS veröffentlicht wie viele weitere Öko-Kontrollstellen ihre Bio-Zertifikatsinhaber auf der Internet-Plattform www.bioc.info.

Folgeaudits werden angekündigt und unangekündigt durchgeführt. Ihre Häufigkeit richtet sich nach der Risikoklasse, in die Ihr Unternehmen von der GfRS eingestuft wurde, i.d.R. einmal jährlich. Es wird geprüft, ob Ihr Unternehmen auch weiterhin die Vorschriften der EU-Bio-Verordnung erfüllt.

Bitte teilen Sie uns wesentliche Änderungen im Unternehmen auch schon vor dem nächsten Audit schriftlich mit. Wichtige Änderungen sind für uns beispielsweise die Aufnahme neuer Verarbeitungsverfahren, neue Dienstleister in der Bio-Wertschöpfungskette oder Anschriftenänderungen.

Bio-Anbauverbände:
www.ecovin.de, www.bioland.de, www.demeter.de

Links für Landwirte und Gartenbauer
www.oekolandbau.de/erzeuger/
Erzeugerbereich des Ökolandbau-Portals mit vielen Informationen zum Bio-Anbau. Für Betriebe mit Hofverarbeitung ist auch der Bereich für Verarbeiter interessant.
Darüber hinaus bieten die Landwirtschaftskammern bzw. –ämter der einzelnen Bundesländer sowie verschiedene freie Berater und Berater der Anbauverbände Hilfestellung bei der Umstellung auf den ökologischen Landbau an.

 

Links für Winzer
Beratung für den Ökologischen Weinbau:
www.dlr-rnh.rlp.de, www.oekolandbau.rlp.de, brw-eltville.de/dez-weinbau/

Staatliches Weinbauinstitut Freiburg, Merzhauser Straße 119, 79100 Freiburg
Matthias Wolff, Johannes Hügle
Tel. 0761/40165-989, Fax: 0761/40165-70,
Matthias Wolff: 0170/7947059, Johannes Hügle: 0160/90772705

Wir sind für Sie da

Bio-Landwirtschaft und Gartenbau:
Vanessa Westphal, vanessa.westphal@remove-this.gfrs.de

Bio-Weinbau:
Brigitte Dierkes, brigitte.dierkes@remove-this.gfrs.de

Hotline: 0551 - 370 753 47

Weitere Informationen

Die EU-Bio-Verordnung schützt die Begriffe "bio" oder "öko". Lassen Sie sich die EU-Bio-Verordnung hier erklären.
Weitere Detailinfos finden Sie in unserem E-Learning www.org-lex.eu.

Lesen Sie wie die Bio-Zertifizierung für die Landwirtschaft, Landwirtschaft mit Aquakultur, Imkerei, Futtermittelhersteller abläuft.

Lesen Sie wie die Bio-Zertifizierung im Weinbau abläuft.

Unser Leitfaden für den biologischen Zierpflanzenbau informiert Sie zur Bio-Zertifizierung in diesen Sonderkulturbetrieben.

Hier finden Sie unsere Vertragsbedingungen.

Die Abrechnung unserer Zertifizierung erfolgt nach dem GfRS-Leistungskatalog.

Melden Sie sich zur Zertifizierung an: Online-Anmeldung.