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#EUDR: Die Unternehmen können sich jetzt auf die neue Lage einrichten!

Action Points:

Eigene Betroffenheit hinterfragen - da ändert sich einiges.

Dienstleisterverträge auf den Prüfstand.

Als Lieferant: in den Dialog mit Kunden gehen. Denn jetzt muss der Markt auch noch die angebotenen Erleichterungen aufnehmen. Nicht trivial, wenn Prozesse und Standards teilweise bereits ausgerollt sind.

Aber gute Nachrichten: auch in Zukunft darf es unter dem Weihnachtsbaum 🌲 dann viele Bücher 📕 geben - mit Geschenkpapier 🎁 .

Frohes Fest!

Kai Barz Hanno Bender Gerrit-Milena Falker Julia Schäfer Dr. Andreas Schäfer Lucas Günther

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#EUDR: Verschiebung und inhaltliche Anpassungen bestätigt❗️🇪🇺

Das Europäische Parlament hat heute, am 17. Dezember 2025, den Änderungen an der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) zugestimmt. Damit wurden die im Trilog erzielten Kompromisse parlamentarisch verabschiedet. 

💡Hinweis: Die bestätigten Änderungen decken sich mit der Einigung aus dem Trilog.

Für die EUDR steht damit Folgendes fest:

1️⃣ Verschobener Anwendungsbeginn: 
Die Anwendung verschiebt sich für alle Akteure um ein Jahr, das heißt für große Unternehmen auf den 30. Dezember 2026 und für Kleinst- und Kleinunternehmen auf den 30. Juni 2027.

2️⃣ Reduzierte Pflichten: 
Die Pflicht zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung liegt bei dem Unternehmen, das ein relevantes Produkt oder Rohstoff erstmals auf dem EU-Markt platziert (Erstinverkehrbringer). Für kleine Primärerzeuger reicht künftig eine einmalige, vereinfachte Erklärung.

3️⃣ Druckerzeugnisse:
Gedruckte Produkte (Bücher, Zeitungen, …) mit dem HS-Code „ex 49“ wurden aus dem Anhang I der Verordnung gestrichen und fallen daher nicht mehr in den Anwendungsbereich.

4️⃣ Review-Klausel: 
Die Kommission wird beauftragt, bis April 2026 den administrativen Aufwand der Verordnung erneut zu bewerten – insbesondere im Hinblick auf Kleinst- und Kleinunternehmen.

❗️Damit die Änderungen rechtswirksam werden, steht nun als letzter Verfahrensschritt die formale Billigung durch den Rat aus, gefolgt von der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union noch vor Ende des Jahres.


#News #Entwaldung #bizhumanrights

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Roadmap

Und eine Roadmap zur Arbeit an der Sekundärgesetzgebung gibt es seit heute auch.

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Spannender Beitrag zur Bio-Umstellung im Handwerk !
Für alle (noch) Unentschlossenen - lest doch mal rein - so einfach geht Bio-Zertifizerung ☺️

https://lnkd.in/eTCWnj-n

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🌱 BIO: Ein unterschätzter ESG-Treiber für Unternehmen

Immer mehr Unternehmen fragen sich: Wie können wir unsere ESG-Ziele schneller, glaubwürdiger und messbarer erreichen?
Ein oft übersehener Hebel liegt direkt auf dem Teller: regionale Bio-Wertschöpfung im Betriebsrestaurant.

Warum das so wirkungsvoll ist:

🔹 CO₂-Reduktion durch kurze Wege
Regionale Bio-Lieferketten senken Transportemissionen spürbar – ein schneller und direkt messbarer Beitrag zu Scope-3-Zielen.

🔹 Bessere Daten für Nachhaltigkeitsberichte
Bio-Zertifizierungen liefern klare Standards und nachvollziehbare Kennzahlen für Berichte, Audits und ESG-Reporting.

🔹 Sorgfaltspflichten leichter erfüllbar
Transparente, regionale Wertschöpfungsketten machen Risikoanalysen einfacher – und stärken Compliance & Reputation.

Fazit:
Wer Bio in der Betriebsverpflegung strategisch nutzt, stärkt nicht nur die eigene Nachhaltigkeitsperformance, sondern schafft auch echte Mehrwerte für Mitarbeitende, Umwelt und Marke.

👉 Zeit, Bio nicht nur als Ernährungsthema zu sehen – sondern als ESG-Strategiebaustein.

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„Keine Kennzeichnung nötig.“

Ein Satz, der die Lebensmittelwelt viel Vertrauen kosten wird. 
Und was wir als Verbraucher jetzt über Gentechnik im Essen wissen müssen.

Die EU hat sich auf Lockerungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel geeinigt und die Diskussionen laufen heiß.

Die Befürworter sprechen von robusteren Pflanzen.
Die Kritiker von fehlender Transparenz.

→ Das Argument: Es seien nur „körpereigene Veränderungen“.
→ Das Problem: Wir sehen es nicht. Und wir schmecken es nicht. Aber wir sollen es essen.

Als jemand, der sein Leben lang mit Lebensmitteln arbeitet, sage ich: 
Das geht in die falsche Richtung.

Ich habe keine Angst vor Technik, aber ich habe Respekt vor den Menschen. Und Menschen müssen wissen, was sie essen.

Wie sollen Verbraucher eine bewusste Entscheidung treffen, wenn wir ihnen die entscheidende Information wegnehmen?

Der einzige wirklich sichere Weg, gentechnikfrei einzukaufen, bleibt damit Bio. Denn Bio-Produkte dürfen weiterhin nicht gentechnisch verändert sein und müssen klar gekennzeichnet werden. Alles andere kann – und darf - gentechnisch verändert sein.

Die Frage ist also nicht: Ist Gentechnik gut oder schlecht?
Die Frage ist: Weiß ich, was da auf meinem Teller liegt?


Wollen wir wirklich eine Lebensmittelwelt, in der man nur noch mit Aufpreis wissen kann, was man isst?

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🛒 Immer mehr Menschen greifen bewusst zu Bio: 59 % der Befragten achten beim Einkauf auf das #Bio-Siegel. Das zeigt der #Ernährungsreport 2025 des Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

Ein Blick auf die Entwicklung zeigt einen starken Trend:
Von 47 % im Jahr 2015 ist die Zahl derer, die „immer oder meistens“ darauf achten, bis heute signifikant angestiegen.

Das zeigt: Bio ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

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Heute haben wir uns im Rahmen eines Workshops aus der Veranstaltungsreihe #Bioverarbeiten mit dem Thema Einstieg in den Bio-Import beschäftigt.
Ich habe für das Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH ein paar Zahlen zum Ökolandbau und den Bio-Märkten der Welt präsentiert und gemeinsam mit den Teilnehmenden einen Blick auf die Importverfahren geworfen. Dank Malgorzata Ficner-Bethe von der GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH haben wir gelernt, dass das korrekte Ausfüllen der Kontrollbescheinigung das A&O ist und uns gemeinsam ein paar typische Fehler angeschaut, die die Teilnehmenden hoffentlich zukünftig vermeiden.

Andreas Schörner von Kloth & Köhnken Teehandel GmbH Teehandel hat einige Erfahrungen aus Sicht eines Bio-Importeurs mit uns geteilt und Jannika Meierdierks und Solveig Meyer von der Vollers Group berichteten von ihren Erfahrungen als klassischer Zolldienstleister und Lagerhalter für Bio-Ware. Agnes Lüdemann hat uns zuletzt noch einen kleinen Einblick in das Unternehmen Vollers Group gegeben.
An dieser Stelle herzlichen Dank an alle Referierenden und an die Firma Vollers für die Einladung. 👏

Es wurde viel gefragt und diskutiert und hoffentlich auch viel gelernt. 💡

Die Veranstaltung wurde im Rahmen des #BÖL durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gefördert.

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Der deutsche Bio-Markt wächst erneut: https://lnkd.in/d-2hyViN

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Natürlich GfRS-#biozertifiziert! Die jüngst als Bio-Leuchtturm ausgezeichnete Kantine der GLS-Bank in Bochum

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„Die Ökobewegung stellt im Moment eher einen großen Dampfer dar – ohne eine klare Richtung: Ein starkes System, das aber durch unterschiedliche Interessen mal hierhin, mal dorthin schaukelt", sagt Blogger und Landwirt Ingmar Jaschok-Hops. FairBio hat ihn gefragt, welchen Kurs der „Dampfer Bio“ aus seiner Sicht zukünftig nehmen wird.
#fairesbiovonhier #regionalität #ökolandbau

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Ökolandbau schafft Arbeitsplätze. Auch bei uns! Wir begrüßen Lea und Nicki im Team der Landwirtschaft und gratulieren zur Zulassung 🎉👏🎊

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🌍 Ohne Insekten keine #Ernährungssicherheit – und keine #Zukunft.

Neue Forschung der Universität Hohenheim zeigt: Wenn die Insektenpopulation in Europa bis 2030 um 90 % einbricht, entstehen Schäden von rund 24 Milliarden Euro. Die Ernten von Obst, Gemüse und Ölsaaten würden teils um mehr als 20 % zurückgehen – mit Folgen für uns alle:

🍎 weniger Vitamin- und Mineralstoffversorgung
🥦 sinkende Verfügbarkeit regionaler Produkte
💸 steigende Preise durch Abhängigkeit vom Import

Das zeigt deutlich: Unser #Ernährungssystem hängt an gesunden #Ökosystemen. 🐝

Bio stärkt die #Artenvielfalt – und schützt damit unsere #Lebensgrundlagen.

Mit vielfältigen Fruchtfolgen, blühenden Feldrändern und dem Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide schafft #Bio-Landwirtschaft sichere Rückzugsräume für Bestäuber und sorgt für stabile Ernten – heute und morgen.

Hier gehts zur Studie von Arndt Feuerbacher et al.: https://lnkd.in/dyu2CuZQ


#BioWirkt #Artenvielfalt #Ernährungssicherheit #NachhaltigeLandwirtschaft #BÖLW #InsektenSchutz #PolitikFürBio

Bild: Being Organic in EU

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Gute Neuigkeiten: DIE ZEIT berichtet über einen anhaltenden Bio-Boom. „Die meisten Bio-Produkte werden im Lebensmitteleinzelhandel verkauft“ – und: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland kaufen Schätzungen zufolge mehr Bio-Lebensmittel als je zuvor.“ Der Umsatz steigt in diesem Jahr laut einer Studie der Duale Hochschule Baden-Württemberg in Heilbronn voraussichtlich um rund 10 % auf 18,7 Milliarden Euro.

🔗👉 https://lnkd.in/dkH8WDNX

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„Mehr Bio“ – ja, aber bitte mit Kalkulation!
Beim Thema „mehr Bio“ – wo und wie auch immer es diskutiert wird – wird ein entscheidender Aspekt häufig ausgeklammert: die Wirtschaftlichkeit und die damit verbundene Kalkulation. Ebenso fehlt oft eine fundierte Aufklärung über die Bio-Zertifizierung selbst.
Viele Gastronomen gehen fälschlicherweise davon aus, dass eine Bio-Zertifizierung mehrere tausend Euro pro Jahr kostet und sie anschließend ausschließlich Bio-Produkte verwenden müssen. Auch der vermeintlich hohe bürokratische Aufwand schreckt viele ab.
Der eigentliche Grund für die Zurückhaltung liegt jedoch meist im wirtschaftlichen Bereich: Bio-Produkte sind teurer, und viele Gastronomen glauben, dass ihre Gäste diesen Mehrpreis nicht akzeptieren würden. Dieses Denken basiert jedoch häufig auf einer veralteten Aufschlagskalkulation.
Dabei wird oft angenommen, dass ein um 30 % höherer Wareneinsatz automatisch zu einem um 30 % höheren Verkaufspreis führen muss – einschließlich einer entsprechend höheren Marge. Tatsächlich steigen jedoch nur die Warenkosten, nicht aber die übrigen Betriebsausgaben.
Mit einer strategischen Deckungsbeitragskalkulation lässt sich dieser Effekt vermeiden. Dabei wird lediglich die Differenz des gestiegenen Wareneinsatzes an den Gast weitergegeben. So kann ein überproportionaler Anstieg des Verkaufspreises verhindert werden.
Beispiel:
Ersetzt man lediglich 12 % des Wareneinsatzes durch biologische Komponenten, die im Durchschnitt doppelt so teuer sind, ergibt sich bereits ein Bio-Anteil von über 20 % im gesamten Wareneinsatz. Der Verkaufspreis steigt dabei lediglich um rund 3,8 % – ein Wert, der für Gäste in der Regel eher akzeptabel ist.

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🌍 Einladung zum Online-Seminar: Rechtskonforme Kommunikation mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln

Am 26. März 2024 ist die Richtlinie (EU) 2024/825 in Kraft getreten – und sie verändert die Spielregeln der Unternehmenskommunikation grundlegend. Erstmals gelten europaweit verbindliche Vorgaben für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel.

Unternehmen, Siegelgeber und Händler müssen sich ab September 2026 an die neuen Regeln halten. Jetzt ist also der richtige Zeitpunkt, um sich auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten und rechtliche Risiken zu vermeiden.

📅 Online-Seminar:
Datum: 27. Januar 2026
Uhrzeit: 10:00 – 12:00 Uhr
Ort: Online via Microsoft Teams
Teilnahmegebühr: 250 €
Veranstalter: Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH & GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

👩‍⚖️👨‍🔬 In unserem Online-Seminar erfahren Sie – aus juristischer und fachlicher Perspektive – unter anderem:

• Welche konkreten Auswirkungen die Richtlinie (EU) 2024/825 auf Ihre Werbe- und Kommunikationspraxis hat
• Welche neuen Anforderungen künftig für die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln gelten
• Wie Sie Ihre Umweltkommunikation rechtssicher und glaubwürdig gestalten

🕘 Programm-Highlights:
10:00 – Einführung & Überblick zur Gesetzgebung
10:15 – Teil 1: Neue Spielregeln für Umweltaussagen
11:15 – Teil 2: Anforderungen für Nachhaltigkeitssiegel
11:45 – Open Space: Fragen & Austausch mit den Referent*innen

💡 Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich frühzeitig auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vorzubereiten – für mehr Sicherheit und Transparenz in Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation.

👉 Jetzt anmelden: https://lnkd.in/es-P7kAB

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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Klein aber fein - und natürlich GfRS-#zertifiziert!

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Natürlich GfRS-#biozertifiziert. Wir gratulieren!

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Regelmäßige Praxis-Tierwohl-Schulungen sind essenziell für Bio- Inspekteur:innen. Dieses Mal auf dem Programm der GfRS: Rinder 🐂 und Geflügel 🐓

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Danke an alle für den konstruktiven Dialog bei der Vorstellung des Vademecum letzten Freitag in Fulda. An alle, die nicht dabei sein konnten: unbedingt reinlesen! https://lnkd.in/eyP2dzCB
Der Leitfaden dient Unternehmen, Kontrollstellen und Behörden dazu, Quelle und Ursache von Rückstandsfunden strukturiert zu ergründen und zu bewerten. Gespickt mit praktischen Entscheidungshilfen und der geballten Erfahrung aus mittlerweile 35 Jahren Ökolandbau. Sollte in keinem (digitalen) Bücherregal fehlen! 🙂

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Gestern auf der Naturland Jungberatertagung das Öko-Kontrollsystem erklärt und auf viele begeisterte Zuhörer getroffen 👏 Weiter so !

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⚖️ 🇪🇺 #EUÖkoRecht: BÖLW sieht Verbesserungsbedarf für #BioImporte

Die EU-Kommission plant Anpassungen der EU-Öko-Verordnung (2018/848). Der BÖLW sieht vor allem bei Importen dringenden Handlungsbedarf.

💬 Peter Roehrig, geschäftsführender Vorstand BÖLW:

„Wir begrüßen, dass die EU-Kommission das EU-Öko-Basis-Recht öffnen will, um wichtige Anpassungen vorzunehmen, die nur auf diesem Weg zu erreichen sind.

1️⃣. muss die Kennzeichnung von gleichwertiger Bio-Ware aus dem Ausland rechtssicher gefasst werden, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Fall #Herbaria gezeigt hat.

2️⃣. braucht es längere Fristen für neue gegenseitige Bio-Abkommen mit #Drittländern. Derzeit sind die Verhandlungen mit zwölf Bio-Handelspartnern, darunter die USA, Indien, Neuseeland, Argentinien oder Korea, noch nicht so weit, um die Ende 2026 auslaufenden Vereinbarungen rechtzeitig abzulösen. 

➡️ Damit der Handel mit Bio-Produkten mit Drittländern ungehindert weiterlaufen kann, sind diese beiden Änderungen für den Bio-Sektor besonders essenziell.

Wichtig ist, dass die Eingriffe ins EU-Öko-Basis-Recht jetzt in einem schnellen Verfahren erfolgen. Deshalb raten wir, sich auf wenige Themen zu beschränken.

🧼 Dazu gehört eine bessere Regelung für #Reinigung und #Desinfektion in verarbeitenden und handelnden Betrieben. Hier befürworten wir eine Abkehr vom Prinzip der Positivlisten hin zu Kriterien für einen Ausschluss gefährlicher Wirkstoffe. Die Kommission ist gut beraten, alle anderen nötigen Verbesserungen für Bio-Betriebe über die bewährten schlanken Verfahren für nachgelagerte Rechtsakte vorzunehmen. Oft sind schon flexiblere Auslegungen hilfreich.

🐄 Von besonderer Bedeutung sind dabei Verbesserungen bei der #ÖkoTierhaltung, etwa bei der #Weide, der #Geflügelhaltung und der Überdachung von Ausläufen.” 

Foto: gregroose von Pixabay

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📢 Terminankündigung: Webinar „Bio-Obst und -Gemüse aus Drittländern“
 
Am 5. November 2025 von 14:00–17:00
 
Webinarschwerpunkte:
+ Aktueller Stand Importverfahren
+ Häufige Abweichungen
+ Rückstände, amtliche Untersuchungen, Input aus Unternehmenssicht
 
👉 Die Ausgangssituation:
Zum Jahreswechsel 2024/2025 ist es zu einer deutlichen Änderung im Bio-Importsystem gekommen. Die bisher nach Gleichwertigkeit zugelassenen Kontrollstellen müssen seit dem 1. Januar 2025 von der EU als konform anerkennt sein. Zudem gelten für Betriebe im Drittland seit dem 01.01.25 die Vorgaben der EU-Bio-Verordnung, zum Beispiel für zertifizierte Gruppen. Dies betrifft – auch – Importeure von ökologisch erzeugtem Obst und Gemüse. Fruchthändler, die Bio-Obst und -Gemüse handeln sollten daher gut informiert und im Austausch mit Ihren Lieferantinnen und Lieferanten sein, um beispielsweise Lieferengpässe zu vermeiden.
 
🎯 Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte im Qualitätsmanagement und in der Qualitätssicherung, im Einkauf und Vertrieb sowie in Laboren. Interessierte aus der gesamten Vermarktungskette des Bio-Bereiches sind ebenfalls herzlich willkommen.
 
🗨️ Referenten
Dr. Jochen Neuendorff von der GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Johanna Stumpner vom Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH (BLQ)
 


➡️ Anmeldung und weitere Seminarangebote findet ihr unter:
www.frischeseminar.de
(Unternehmen, die Mitglied im Deutscher Fruchthandelsverband e. V. (DFHV) sind, profitieren von der speziellen Seminargebühr.)



Rückfragen könnt ihr jederzeit an Ariane Grabow oder info@frischeseminar.de richten!


📰 Aktuell sind noch Plätze frei:

Aktuelles und Ausblick zu Rückständen und Kontaminanten – mit besonderem Augenmerk auf das Jahr 2026
am 19.11.2025 von 9:30–12:30

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Programmablauf Auftaktveranstaltung 27.10.25

Montag, 27.10.2025 | 9:30-14 Uhr | Calenberger Straße 2, 30169 Hannover
Die Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e. V. (MGN) lädt zur Auftaktveranstaltung des Projekts #MehrBio in der niedersächsischen Gemeinschaftsverpflegung ein.

Weitere Infos: https://lnkd.in/eK7fZyjD

Weitere Infos: media.licdn.com

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BioBitte Dialogforum - Bio im Rampenlicht. Impulse für mehr Bio in der Praxis.

Einladung zum Dialogforum "Bio im Rampenlicht. Impulse für mehr Bio in der Praxis." im Bereich Gemeinschaftsverpflegung 🍲
Mittwoch, 12.11.2025 | 9:30 – 16:00 Uhr | Hans-Böhm-Halle in 97264 Helmstadt | Kostenlos (mit Anmeldung bis 02.11.25)
Der Programmablauf, weitere Infos und die Anmeldung können der Website entnommen werden:
https://lnkd.in/eWQC4Dbt
Eine Veranstaltung des Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL in Kooperation mit den Öko-Modellregionen Unterfranken und u.a. der GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH als Gastbeitrag.

Weitere Infos: www.fibl.org

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Einladung zum Praxis-Workshop: Basiswissen Bio-Import - Einstieg leicht gemacht
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Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH

🌍 Praxis-Workshop: Basiswissen Bio-Import – Einstieg leicht gemacht

📅 02. Dezember 2025 | 10:00 – 16:00 Uhr
📍 Berthold Vollers GmbH, Bremen

Wie gelingt der Einstieg in den Bio-Import – rechtssicher, effizient und praxisnah? Bis zu 30 % der in der EU verwendeten Bio-Produkte stammen aus Drittstaaten – höchste Zeit also, sich fit zu machen für Anforderungen, Abläufe und Fallstricke! Beim ganztägigen PraxisWorkshop vermitteln Expert*innen das wichtigste Grundlagenwissen zum Import von Bio-Waren – kompakt, verständlich und praxisorientiert.

Was euch erwartet:
✅ Überblick über rechtliche Anforderungen & TRACES
✅ Tipps aus der Praxis von Importeur*innen und Logistik
✅ Häufige Fehler & wie ihr sie vermeidet

🎯 Zielgruppe:
Unternehmen, die Bio-Ware importieren oder in den Bio-Import einsteigen möchten, Berater*innen, Kontrollstellen & Behörden

💶 Kosten: Keine Seminargebühren, eine Verpflegungspauschale wird erhoben

👉 Jetzt anmelden:
🔗 https://lnkd.in/edxyY_7b

📌 Veranstalter: Büro Lebensmittelkunde & Qualität GmbH (BLQ) + GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
📌 Im Rahmen von „Bio verarbeiten (gefördert durch das Bundesprogramm Ökologischer Landbau)

BioImport BioVerarbeiten PraxisWorkshop BLQ BioWirtschaft Nachhaltigkeit

Weitere Infos: blq-bio-beratung.de

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Unser Zertifizierungspartner in Bonn!

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Bundesverband Bioenergie (BBE)

3w •

AGRIZERT ist Silberpartner vom 25. Fachkongress Holzenergie 🤝

Wer ist AGRIZERT Zertifizierungs GmbH?
Mit AGRIZERT wird Zertifizierung zum Wettbewerbsvorteil: Bioenergie, die überzeugt!

Vertrauen & Marktzugang – Zertifizierte Konformität öffnet Märkte, reduziert Risiken und schafft Planungssicherheit.

Glaubwürdigkeit – Als akkreditierte, neutrale und unabhängige Zertifizierungsstelle stehen wir für verlässliche Entscheidungen.

Transparente Nachweise – Herkunft, Lieferketten und THG-Bilanzen werden prüfbar; Konformität bleibt nachvollziehbar dokumentiert.

Auf Augenhöhe – Kundennähe, hohe Branchenkenntnis und erfahrene Auditor*innen.

Zügig zum Zertifikat – Fester Ansprechpartner, kurze Wege und verlässliche Fristen.

📩 Sind Sie auch auf dem 25. Fachkongress Holzenergie vertreten?
Kontaktieren Sie uns: bioenergie@agrizert.de | +49 (0) 228 971496-0

Holzenergie25
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Einladung zur Online-Veranstaltung „Let’s Go Bio! in der AHV🍲
Mittwoch, 28. Oktober 2025 | 14:00–16:30 Uhr | Online & kostenfrei (mit Anmeldung)
Immer mehr Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung möchten nachhaltiger wirtschaften und prüfen die Umstellung auf Bio-Produkte. Doch wie gelingt der Einstieg in der Praxis? Welche Anforderungen sind zu beachten – und welche Unterstützung gibt es?
Eine Veranstaltung der Naturland Zeichen GmbH & Sandra Wacker DAS HELDEN ATELIER mit u.a. der GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH als Gastredner
https://lnkd.in/eTXGcaUt

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GfRS Info-Service 3/2025

Der GfRS Info-Service 3/2025 ist online! i️ Dieser bietet quartalsweise einen Überblick über die (anstehenden) Änderungen im Bio-Recht. Viel Spaß bei der Lektüre 📖
https://lnkd.in/e9vFx7Ga

Weitere Infos: www.gfrs.de

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Gründungsgeschichte

Der Ökolandbau in der DDR und zu Wendezeiten. Ein spannendes Kapitel Zeitgeschichte !
Zum Beispiel die Gründungsgeschichte vom GÄA e. V. 👏 :
"Wir haben als unbequeme Protestgruppe in der DDR angefangen, gegen die Umweltzerstörung zu kämpfen. Heimlich haben unsere Gründer Informationsmaterial aus Westdeutschland geschmuggelt, um sich selbst und andere zur ökologischen Landwirtschaft weiterzubilden. In kleinen Kreisen wurde darüber diskutiert, wie auch in der DDR nachhaltiger gewirtschaftet werden und die schwerwiegenden Umweltschäden durch intensive Landwirtschaft gemildert und schlussendlich umgekehrt werden können."

Mehr erfahren z.B. unter: https://lnkd.in/e3PjFTGe

Weitere Infos: www.oekolandbaumuseum.de

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Online seminar for scheme owners on the EU-compliant use of environmental claims and sustainability labels
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Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH

🌍 New EU Rules for Environmental Claims: What Scheme Owners Need to Know
🎯 Online Seminar for Scheme Owners on the EU-Compliant Use of Environmental Claims and Sustainability Labels
Since March 26, 2024, the EU Directive 2024/825 is in force – setting clear and binding rules on how environmental claims and sustainability labels may be used in business-to-consumer communication.
⚠️ By September 27, 2026, all sustainability schemes and labels targeting EU consumers must be fully compliant – so now is the time to get ready.
👥 In this expert-led online seminar by GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH and Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH , we’ll break down:
✔️ What the directive means for your scheme and label
✔️ How environmental claims must be communicated legally
✔️ Which new requirements apply specifically to sustainability labels
✔️ How to reduce legal risk and avoid greenwashing pitfalls
🧠 With insights from a legal expert and a specialist in sustainability standards and certification schemes.
📅 Date: November 13, 2025
🕒 Time: 15:00–17:00 CET
💶 Fee: €250
💻 Format: Online via Microsoft Teams
🔗 Register now: https://lnkd.in/e-nXX23y
🛡️ Stay compliant. Strengthen your label. Lead with credibility.
GreenClaims SustainabilityLabels SchemeOwners EUCompliance Directive2024825 EnvironmentalClaims MarketingLaw Greenwashing BLQ GfRS OnlineSeminar SustainabilityCommunication

Weitere Infos: blq-bio-beratung.de

Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
 

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Bio-Landwirtschaft und Bio-Weinbau

Informationen für Landwirtschaft, Garten- und Weinbau

Wir zertifizieren Ihren Betrieb auf Grundlage der EU-Bio-Verordnung und prüfen auf Ihren Wunsch nach den Richtlinien bekannter Anbauverbände wie zum Beispiel Bioland, Demeter, Ecovin oder Naturland.

Zertifiziert nach EU-Bio-Verordnung – wie funktioniert das?  

"Bio" und "Öko" sind bei Agrarerzeugnissen, Lebensmitteln, Futtermitteln und besimmten landwirtschaftsnahen Erzeugnissen geschützte Begriffe. Wer seine Produkte so kennzeichnet, muss an einem besonderen Zertifizierungverfahren teilnehmen und es wird regelmäßig überprüft, ob die Vorgaben der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Auf dem Zertifikat, das nach der Prüfung ausgestellt wird, ist vermerkt, für welche Produkte bzw. Produktkategorien Bio-Hinweise verwenden werden dürfen.

Hier finden Sie Links zur EU-Bio-Verordnung und Erläuterungen.

Voraussetzung für eine Anerkennung der Umstellungszeit ist, dass die Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den Biologischen Landbau eingehalten werden. Die Umstellungszeit beginnt i.d.R. mit der Meldung der Fläche zum Kontrollverfahren, und zwar dann, wenn Sie alleiniger Bewirtschafter der Fläche sind.

1. Jahr
Noch kein Bio-Hinweis für Erzeugnisse aus dem Pflanzenbau möglich.

2. Jahr Pflanzenbau
Ab 12 Monate nach Umstellungsbeginn ist ein Hinweis auf die Umstellung möglich: Erzeugnis aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau

2./3. Jahr Pflanzenbau
Bei Grünland und mehrjährigem Futterbau kann alles, was ab dem 24. Monat nach der Umstellung geerntet wird, mit Bio-Hinweis vermarktet werden. Für einjährige Kulturen gilt: Was ab 24 Monaten nach der Umstellung gesät wird, kann nach der Ernte mit Bio-Hinweis vermarktet werden. Dauerkulturen haben eine Umstellungszeit von 36 Monaten. Das heißt erst nach drei Jahren Umstellungszeit kann die Ernte mit Bio-Hinweis vermarktet werden.

In der Tierhaltung gibt es zwei Umstellungsvarianten. Die gesamtbetriebliche Umstellung dauert i.d.R. zwei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung der tierartspezifischen Umstellungszeiten kann die Umstellungszeit bei der getrennten Umstellung ggf. unter zwei Jahren liegen.

Wir empfehlen Ihnen für die Betriebsplanung eine Umstellungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Im Bereich der Erzeugung von Bio-Produkten sind Umstellungszeiten einzuhalten, damit sich Boden und Pflanzen an die neuen Bedingungen anpassen können. Voraussetzung für eine Anerkennung der Umstellungszeit ist, dass die Bestimmungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Die Umstellungszeit beginnt i.d.R. mit der Meldung der Fläche zum Kontrollverfahren.

1. Jahr
Noch kein Bio-Hinweis für Erzeugnisse möglich.

2. Jahr
Ab 12 Monate nach Umstellungsbeginn ist ein Hinweis auf die Umstellung möglich: "Wein aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau". Eine Anreicherung von Umstellungstrauben darf nur mit Bio-Süßreserve oder Umstellungs-Süßreserve erfolgen. Wird Bio-Zucker verwendet, darf das Endprodukt nicht mehr mit Bio-Hinweis vermarktet werden.

3. Jahr
36 Monate nach Umstellungsbeginn kann die Ernte mit einem Bio-Hinweis versehen werden.

Saatgut/Pflanzgut
In erster Linie sollen Bio-Saatgut und -Pflanzgut verwendet werden. Wenn kein ökologisches Saatgut oder Pflanzgut verfügbar ist, kann Umstellungsmaterialverwendet werden. Wenn auch kein Umstellungsmaterial verfügbar ist, kann konventionelles Material beantragt werden. Die Verfügbarkeit von Saatgut, Pflanzgut und anderem Vermehrungsmaterial aus biologischer Erzeugung und aus Umstellung wird über die Internetdatenbank organicXseeds: www.organicxseeds.com/ abgebildet. Hier können Sie nach dem Angebot und Anbietern recherchieren. Für Kernobst sind besondere Regelungen zu beachten.

Vor dem Einsatz von Pflanzenvermehrungsmaterial aus Umstellung, das nicht vom eigenen Betrieb stammt, ist ein Nachweis erforderlich, dass in der Datenbank kein vergleichbares ökologisches Material verfügbar ist.

Vor dem Einsatz von konventionellem Material muss ein Antrag über die Datenbank gestellt werden.

Konventionelles Vermehrungsmaterial darf nach der Ernte nicht mit unzulässigen Mitteln behandelt worden sein.

Düngemittel

Sobald der Nährstoffbedarf Ihrer landwirtschaftlichen Flächen nicht durch pflanzenbauliche Maßnahmen (z.B. den verpflichtenden Anbau von Leguminosen) und durch betriebseigene Düngemittel gedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit (unter bestimmten Voraussetzungen) betriebsfremde Düngemittel aufzunehmen. Tierische Wirtschaftsdünger sind anderen Wirtschaftsdüngern vorzuziehen.
Der Betrieb muss in der Lage sein, den Bedarf für den Import von betriebsfremden Nährstoffen nachzuweisen.

Düngerzukauf ist immer als Ausnahme zu betrachten. Mineralische Stickstoffdünger oder aufgeschlossene Phosphordünger können im Ökolandbau nicht eingesetzt werden. Im Anhang II der EU-Verordnung 2021/1165 sind alle zulässigen Düngemittel und Bodenverbesserer aufgeführt.

Pflanzenschutzmittel
Krankheiten und Schädlingen wird im biologischen Landbau in erster Linie vorbeugend begegnet. Im Biolandbau zulässige Wirkstoffe von Pflkanzenschutzmitteln sind in Anhang I der EU-Verordnung 2021/1165 genannt. Nationale Zulassungen und Beschränkungen sind zu beachten.

Auf unserer Linkseite für Öko-Betriebsmittel sind hilfreiche Links aufgeführt.

Die Tierhaltung im ökologischen Landbau muß artgerecht sein. Daher machen die EU-Rechtsvorschriften unter Anderem klare Vorgaben für Haltungseinrichtungen und Ställe. Nicht jeder Stall, der vor der Umstellung auf ökologischen Landbau errichtet wurde, entspricht den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Eine Schweine- oder Rinderhaltung auf Vollspaltenböden oder eine Haltung von Legehennen in Kleinvolieren ist beispielsweise nicht zulässig. Allen (Säuge-)Tieren muss eine ausreichend große, feste, ausreichend trockene, eingestreute Liegefläche zur Verfügung stehen. Mindestens 50% der Stallfläche müssen planbefestigt sein. Weiterhin gibt es für alle Tierarten festgelegte Mindeststall- und Mindestauslaufflächen, welche im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2020/464 aufgeführt sind. Gegebenenfalls müssen Ställe umgebaut und/oder Tierzahlen reduziert werden. Stallumbauten müssen nicht vor Beginn der Umstellung Ihres Betriebs abgeschlossen sein, sondern sind auch im Laufe der Umstellungszeit Ihres Betriebes möglich. Nähere Informationen können Sie dazu im Rahmen einer einschlägigen Umstellungsberatung erhalten.

Ist ein Tierzukauf erforderlich, soll dieser von Bio-Betrieben erfolgen. Wenn Tiere von Bio-Betrieben nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Tiere aus konventionellen Betrieben hinzugenommen werden. Der Antrag auf Ausnahmenehmigung muss über die Internetdatenbank OrganicXLivestock gestellt werden. Die Tiere werden  mit Zugang auf dem Bio-Betrieb unter Beachtung der tierartspezifischen Umstellungszeit umgestellt.

Die Tiere müssen mit ökologischen Futtermitteln gefüttert werden.
Dabei muss das Futter soweit als möglich vom eigenen Betrieb stammen:

  • mindestens 60% bei Pflanzenfressern(ab 1.1.2024 mindestens 70%)
  • mindestens 30% bei Schweinen und Geflügel (oder in derselben Region erzeugt worden sein).

Pflanzenfresser, wie beispielsweise Rinder, Schafen und Ziegen,  ist  Weidegang zu gewähren, wann immer die Umstände dies gestatten.

In Anhang III Teil A der Verordnung (EU) Nr. 2021/1165 sind die zugelassenen konventionelle Einzelfuttermittel sowie Einzelfuttermittel mikrobiellen oder mineralischen Ursprungs aufgeführt.

In Anhang III Teil B der Verordnung (EU) Nr. 2021/1165 sind die zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe gelistet.

Generell gilt, dass alle Futtermittel und Futtermittelkomponenten nicht unter der Verwendung von genetisch veränderten Organismen (GVO) bzw. aus oder durch GVO hergestellt sein dürfen.

Anbindehaltung wird nur bei Kleinbetrieben mit Ausnahmegenehmigung der Behörde toleriert. Als Kleinbetrieb zählt ein Betrieb mit einer Anzahl von höchstens 50 Rindern zzgl. Nachzucht. Voraussetzung ist, dass ein Umbau nicht möglich ist, den Tieren mindestens zweimal pro Woche Zugang zu Auslauf gewährt, dies vom Betriebsleiter dokumentiert wird und die Anforderungen an Größe und Beschaffenheit der Liegeflächen (sauber und trocken, feste Bauweise) eingehalten werden. Zusätzlich muss während der Weidesaison solange wie möglich Weidegang angeboten werden.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK, Arbeitskreis der Öko-Landesbehörden) hat sich unter Beteiligung von Wissenschaft, Wirtschaft, Anbauverbänden und Behörden mit offenen Fragen zur ökologischen Geflügelhaltung beschäftigt und die Umsetzung des EU-Bio-Rechts für Geflügelhalter konkretisiert. Die Auslegungshinweise der Länder finden Sie hier.

Wein, Perlwein und Sekt werden mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet (Merkblatt EU-Bio-Logo).

Das deutsche Bio-Siegel darf ebenfalls verwendet werden, weiterhin aber nicht für Umstellungsware.

Ist eine Kennzeichnung mit dem Warenzeichen eines Bio-Anbauverbandes geplant, sind die Verbandsrichtlinien zu beachten.

Für den Ausbau von Weinen gelten die Anforderungen des Anhang V Teil D der VO (EU) Nr. 2021/1165.

Für bereits füllfertig ausgebaute Weine, die vor dem 01.01.2022 hergestellt wurden, wird weiterhin der Anhang VIIIa (EG (VO) 889/2008) zugrundegelegt.

Worauf muss ich bei der Weinverarbeitung achten?

Bestimmte Verarbeitungsschritte sind bei der Bio-Weinbereitung verboten.
Hierzu gehören unter anderem:

  • Erhitzung des Erzeugnisses über 75°C
  • Teilweise Konzentrierung durch Kälte
  • Entschwefelung durch physikalische Verfahren (auch bei Süßreserve!)
  • Behandlung durch Elektrodialyse zur Weinsteinstabilisierung
  • Teilweise Entalkoholisierung von Wein
  • Behandlung mit Kationenaustauschern zur Weinsteinstabilisierung

Auch der Gesamt-SO2-Gehalt (gemessen auf die gefüllte, verkaufsfertige Flasche) wird bei ökologisch erzeugten Weinen begrenzt:

  • Rotweine unter 2 g/l Restzucker - maximal 100 mg/l
  • Weißweine und Roséweine unter 2 g/l Restzucker – maximal 150 mg/l

Ist eine Kennzeichnung mit dem Warenzeichen eines Bio-Anbauverbandes geplant, sind die Verbandsrichtlinien zu beachten.

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzept und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten"?

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzewpt und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Das erste Audit führen wir nach der Prüfung Ihrer Antragsunterlagen durch. Zunächst wird das Meldeformular für die zuständige Landes-Bio-Behörde vervollständigt. Danach wird überprüft, ob die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Offene Fragen werden besprochen und erforderlichenfalls Maßnahmen vereinbart, die im Unternehmen umgesetzt werden müssen, damit die Bio-Zertifizierung erfolgen kann.

Nach dem Audit erhalten Sie eine Auswertung, in der ggf. Maßnahmen aufgeführt sind, die sicherstellen, dass die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Anschließend wird durch die GfRS eine Zertifizierungsentscheidung getroffen. Wenn die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllt sind, stellen wir Ihnen ein Bio-Zertifikat aus.
Die GfRS veröffentlicht wie viele weitere Öko-Kontrollstellen ihre Bio-Zertifikatsinhaber auf der Internet-Plattform www.bioc.info.

Folgeaudits werden angekündigt und unangekündigt durchgeführt. Ihre Häufigkeit richtet sich nach der Risikoklasse, in die Ihr Unternehmen von der GfRS eingestuft wurde, i.d.R. einmal jährlich. Es wird geprüft, ob Ihr Unternehmen auch weiterhin die Vorschriften der EU-Bio-Verordnung erfüllt.

Bitte teilen Sie uns wesentliche Änderungen im Unternehmen auch schon vor dem nächsten Audit schriftlich mit. Wichtige Änderungen sind für uns beispielsweise die Aufnahme neuer Verarbeitungsverfahren, neue Dienstleister in der Bio-Wertschöpfungskette oder Anschriftenänderungen.

Bio-Anbauverbände:
www.ecovin.de, www.bioland.de, www.demeter.de

Links für Landwirte und Gartenbauer
www.oekolandbau.de/erzeuger/
Erzeugerbereich des Ökolandbau-Portals mit vielen Informationen zum Bio-Anbau. Für Betriebe mit Hofverarbeitung ist auch der Bereich für Verarbeiter interessant.
Darüber hinaus bieten die Landwirtschaftskammern bzw. –ämter der einzelnen Bundesländer sowie verschiedene freie Berater und Berater der Anbauverbände Hilfestellung bei der Umstellung auf den ökologischen Landbau an.

 

Links für Winzer
Beratung für den Ökologischen Weinbau:
www.dlr-rnh.rlp.de, www.oekolandbau.rlp.de, brw-eltville.de/dez-weinbau/

Staatliches Weinbauinstitut Freiburg, Merzhauser Straße 119, 79100 Freiburg
Matthias Wolff, Johannes Hügle
Tel. 0761/40165-989, Fax: 0761/40165-70,
Matthias Wolff: 0170/7947059, Johannes Hügle: 0160/90772705

Wir sind für Sie da

Bio-Landwirtschaft und Gartenbau:
Vanessa Westphal, vanessa.westphal@remove-this.gfrs.de

Bio-Weinbau:
Brigitte Dierkes, brigitte.dierkes@remove-this.gfrs.de

Hotline: 0551 - 370 753 47

Weitere Informationen

Die EU-Bio-Verordnung schützt die Begriffe "bio" oder "öko". Lassen Sie sich die EU-Bio-Verordnung hier erklären.
Weitere Detailinfos finden Sie in unserem E-Learning www.org-lex.eu.

Lesen Sie wie die Bio-Zertifizierung für die Landwirtschaft, Landwirtschaft mit Aquakultur, Imkerei, Futtermittelhersteller abläuft.

Lesen Sie wie die Bio-Zertifizierung im Weinbau abläuft.

Unser Leitfaden für den biologischen Zierpflanzenbau informiert Sie zur Bio-Zertifizierung in diesen Sonderkulturbetrieben.

Hier finden Sie unsere Vertragsbedingungen.

Die Abrechnung unserer Zertifizierung erfolgt nach dem GfRS-Leistungskatalog.

Melden Sie sich zur Zertifizierung an: Online-Anmeldung.