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Stefan Dreesmann, Dr. • 3rd+

Strong signal for the organic sector: Practical EU guide to organic control now available in Ukrainian

With over 170 participants, the online seminar held on 23 June 2025 to present the Ukrainian translation of the EU guide A Vade Mecum on  Official Investigations in Organic Production” was a resounding success. The event marks an important step towards strengthening organic farming in Ukraine.

The participants were welcomed by Maryna Kyslytska (Ministry of Agrarian Policy and Food of Ukraine), Olga Semenchuk (State Service of Ukraine on Food Safety and Consumer Protection), Dr. Stefan Dreesmann (German-Ukrainian Cooperation in Organic Farming (COA) project), and Igor Kravchenko (Swiss-Ukrainian Program Higher Value Added Trade from the Organic and Dairy Sector in Ukraine” (QFTP)). The event was moderated by Kseniia Guliyeva (COA project).

Four high-profile presentations by the following speakers provided initial insights into this publication, which was produced with funding from the German government:
●      Nicolas Verlet (formerly European Commission, now Anti-Fraud Initiative, France): Overview of the structure of the publication and Targeted information exchange in the organic supply chain;
Jochen Neuendorff (organic control body GfRS and Anti-Fraud Initiative, Germany): Laboratory analyses and causes of possible residues;
Sergiy Galashevskyy (Organic Standard certification body and Anti-Fraud Initiative, Ukraine): Investigations by control bodies.

The guide, now available in Ukrainian, offers concrete assistance, particularly for authorities and organic control bodies in dealing with suspected cases of unauthorised substances — a key issue in the new EU Organic Regulation. However, the comprehensive publication also offers valuable insights for many other stakeholders in organic farming, including organic operators and consultants.

The publication is now available at the following link:
https://lnkd.in/ed_nbqK8

The Ukrainian translation of the publication was made possible with the support of:
– German-Ukrainian Сooperation in Organic Agriculture project (COA) with financial support from the Federal Ministry of Food and Agriculture of Germany (BMEL),

– Switzerland within the framework of the Swiss-Ukrainian Programme Higher Value Added Trade from the Organic and Dairy Sector in Ukraine” (QFTP), implemented by the Research Institute of Organic Agriculture (FiBL, Switzerland) in partnership with SAFOSO AG (Switzerland).

GOPA AFC
Stefanie Maak
Elisabeth Christine Rüegg
Oleksandr Kaliberda
Kseniia Guliyeva
Organic Standard
Control Union Certifications Ukraine
Oksana Motrynchuk
Organic Initiative
Eugene Milovanov
Evgenya Yushchenko
Peter Jossi
IFOAM Organics Europe
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

westandwithukraine
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Wir überlassen nichts dem Zufall - auch nicht in schwierigen Situationen. 🚑
Lehrgang BetrieblicheErsthelfer ersteHilfeSchulungszentrum

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Today: Presentation of the Vade mecum on official investigations for the Ukrainian organic sector - 150 participants online! Many thanks, Stefan Dreesmann, Dr. GOPA AFC Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat and Research Institute of Organic Agriculture FiBL for this encouraging event!

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new week - new colleague 🚀🙌
Anna unterstützt uns künftig als Auditorin im Bereich Verarbeitung und Handel. Herzlich Willkommen!

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Das waren die Öko-Feldtage 2025 auf dem Wassergut Canitz. Vielen Dank an das ganze GÄA-Team, es war schön mit Euch!

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A warm welcome to our colleagues at the 2025 Organic Field Days – we stand with Ukraine! - Щиро вітаємо наших колег на Днях органічного поля 2025 року – ми з Україною! Research Institute of Organic Agriculture FiBL Organic Standard Information Center "Green Dossier"

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Sicher bio: Die Gastronomie auf den Öko-Feldtagen bei Leipzig auf dem Wassergut Canitz - natürlich GfRS-biozertifiziert!

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Next stop: Öko-Feldtage 2025 in Sachsen 🌳
Kommt uns heute und morgen an unserem Gemeinschafts-Stand C 1.12 besuchen 👋
Alle Details zur Veranstaltung findet ihr unter: https://oeko-feldtage.de/
ökofeldtage WassergutCanitz gäa fibl

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OPTA Europe

It is very encouraging that organic will be showcased as sustainable agricultural practice at the upcoming African Union - European Union Agriculture Ministerial Conference, featuring our frontrunner member company Tradin Organic.

Organic agriculture is a practical and scalable approach to building more resilient food systems. The African continent holds substantial potential for organic farming. Boosting the AU-EU trade in organic products is a concrete way to jointly take on the global challenge of sustainable food and climate change.

👉 See the program https://lnkd.in/ei4rRxbB

organic trade Africa EU

BioNederland ASOBIO - Asociación Española de Elaboradores y Comercializadores Ecológicos Polska Izba Żywności Ekologicznej AöL e.V.Karst J. Kooistra Tradin Organic COLEAD.link FiBL Europe Research Institute of Organic Agriculture FiBL Andreas Kratz
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Hier gibt es spannende Einblicke in den Bio-Großhandel bei Naturkost Elkershausen - Natürlich GfRS biozertifiziert
https://lnkd.in/eUyePGuG

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Klimafreundlich wirtschaften: Wir machen das, bei der GfRS!

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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

In einer Woche geht's los! Wir sind Schirmherr auf den ÖkoFeldtagen auf dem Wassergut Canitz GmbH bei Leipzig und es gibt viele tolle Veranstaltungen.

Besuchen Sie uns am BÖLW-Stand C 3.1 mitten auf der Messe und kommen Sie zu spannenden Veranstaltungen mit BÖLW-Beteiligung (hier das ganze Programm: https://lnkd.in/eNsWciFp)!

Peter Roehrig, Tamira Zöller, Matthias Sinn, Thomas Lang, Annette Bruhns
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One week CB audits in Serbia - we assure organic quality - worldwide!

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Organic products are reliable and trustworthy - sophisticated controls detect nonconformities and fraud. And: We always improve: The presentations of the 17th conference of the Anti-Fraud-Initative are online: https://lnkd.in/eJyUMngq Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH Bionext | Ketenorganisatie Marian Blom Organic Standard Authent GmbH IOAS INC Research Institute of Organic Agriculture FiBL IFOAM Organics Europe Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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Herzlich Willkommen im GfRS-Team ☘️🎉
Wir freuen uns über Verstärkung durch Charlotte als Werkstudentin und Ann-Kathrin als Inspekteurin im Landwirtschaftsbereich, sowie Anja als Fachreferentin im Handels- und Verarbeitungsbereich.
WillkommenImTeam BioZertifizierung Nachhaltigkeit ÖkoKontrolle

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Natürlich GfRS-biozertifiziert und 100% bio: Food und Drinks auf dem Umweltfestival in Berlin.

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Natürlich GfRS-supported:
Letzte Woche fand die 33. Witzenhäusener Exkursion statt🌿
Ziel der Exkursion mit dem Titel „Bio Italia, Bella Italia? war Italien. Es wurden viele verschiedene Betriebe in Piemont und der Toskana besucht. Besonderer Fokus lag auf den Themen Wassermanagement 💦 und Slow Food 🍅, Bio-Reisanbau im Agroforstsystem, klimatisch angepasste Rinderrassen in der Toskana und Weizenpopulationen im Bio-Ackerbau.
Die Exkursion wird jährlich von Studierenden der Ökologischen Agrarwissenschaften aus Witzenhausen organisiert. Dieses Jahr waren 31 Studierende und 5 Dozierende dabei. Auch nächstes Jahr wird es wieder eine studentisch organisierte Reise ins Ausland geben, zur Stärkung der grenzübergreifenden Freundschaft und des Wissenstransfers.

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Mit 20 Fahrer:innen am Start und schon eine Tradition: Das BioC-Team, supported by GfRS, bei der TdE Tour d'Energie in Göttingen.

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Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte

🌳 Entwaldungsfreie Agrarlieferketten gestalten: Das neue OECD/FAO-Handbuch unterstützt Sie!

Beziehen oder verarbeiten Sie Agrarrohstoffe? Dann betrifft Sie das Thema Entwaldung unmittelbar.

Die Ausweitung landwirtschaftlicher Nutzflächen ist für fast 90 % der globalen Entwaldung verantwortlich – mit erheblichen Folgen für Klima, Biodiversität und Menschenrechte. Zudem verpflichtet die kommende EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) Unternehmen, lückenlos nachzuweisen, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Geschäft?

📘 Das neue OECD/FAO-Unternehmenshandbuch liefert Ihnen einen umsetzbaren Fahrplan:

✅ Komplexität reduzieren: Das Handbuch bietet Ihnen klare Schritt-für-Schritt-Anleitungen für risikobasierte Sorgfaltsprozesse, die Ihnen helfen, Entwaldung systematisch zu vermeiden – von der Identifizierung bis zur Wirksamkeitsüberprüfung.

✅ Effiziente Integration in Ihre Prozesse: Konkret umsetzbare Maßnahmen helfen Ihnen, Anti-Entwaldungsrichtlinien nahtlos in Ihr Tagesgeschäft und Lieferantenmanagement zu integrieren.

✅ Wettbewerbsfähigkeit für KMU: Spezifische Empfehlungen zeigen auch KMU auf, mit begrenzten Ressourcen wirkungsvolle Maßnahmen zu implementieren.

✅ Fundierte Entscheidungen: Hilfreiche Tools und Datenquellen unterstützen Sie bei der Identifizierung von Entwaldungsrisiken und der Bewertung der Rohstoffe.

✅ Stärkung Ihrer Stakeholder-Beziehungen: Anregungen für Kontroll- und Beschwerdemechanismen ermöglichen die aktive Einbindung betroffener Gruppen und etablieren Frühwarnsysteme.

Übrigens: Sie fallen auch unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz? Dann werden Sie in diesem Handbuch Synergien zu Ihren bereits bestehenden Prozessen erkennen!

🤓 Sie wollen mit der Umsetzung starten oder Ihre Prozesse weiterentwickeln? Besuchen Sie unsere Veranstaltungsreihe „Entwaldungsfreie Lieferketten in der Praxis oder nutzen Sie unsere individuelle Beratung.

Die Links finden Sie in den Kommentaren👇

Federal Ministry for Economic Affairs and Energy National Contact Point for Responsible Business Conduct

EUDR Entwaldung bizhumanrights

Weitere Infos: media.licdn.com

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Katharina Reuter • 3rd+

„Klimaneutral, "umweltfreundlich hergestellt" – was davon darf bald nicht mehr auf die Verpackung? 🧐

„100 % nachhaltig – solche Aussagen werden schwierig. 🚫 Die EU plant, pauschale und irreführende GreenClaims zu untersagen. Und das ist dringend nötig.

In meinem Lightning Talk auf der re:publica 2025 habe ich vorgestellt, welche Aussagen nach aktuellem Entwurf nicht mehr zulässig sein sollen und was das für Unternehmen bedeutet.

Mit der EmpCo sind folgende Dinge nicht mehr erlaubt:
➡️ Allgemeine, vage Umweltaussagen
➡️ Eigenlabel ohne Zertifizierungssystem
➡️ Unspezifische Gesamtaussagen
➡️ Vergleiche ohne Basis und Details
➡️ Selbstverständlichkeiten: Allgemeine Praxis im Markt und gesetzlich vorgeschriebene Merkmale
➡️„Klimaneutral-Claims auf Basis von Kompensation

Künftig gilt: Nachvollziehbare, überprüfbare Kommunikation ist der Schlüssel!

👉 Meine Highlights waren u.a. der Austausch mit Rouven, Maja mit Reaktionär. Generationen, Zeitgeister und Zukunft” und dass ich Marc-Uwe für ein Foto getroffen habe. Känguru-Fangirl! Was nehmt ihr von der re:publica mit?

Chapeau, Andreas Gebhard & Team, was ihr jedes Jahr auf die Beine stellt!
Nantjen Küsel
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Laima Lebedzinskiene • 3rd+

🎤 Gegužės 27–28 d. dalyvavau Briuselyje vykusioje konferencijoje „Sistemingas požiūris į oficialų tyrimą („Systematic Approach to Official Investigation), kurią organizavo Anti Fraud Initiative (AFI).
Renginyje susitiko įvairių grandžių ekologinės gamybos sektoriaus atstovai – nuo Europos Komisijos pareigūnų iki veiklos vykdytojų. Konferencijoje daug dėmesio skirta ne tik sistemingo ir nuoseklaus požiūrio į oficialių tyrimų vykdymą svarbai, bet ir sukčiavimo atvejams ekologinėje gamyboje.
🔎 Pagal Reglamento (ES) 2018/848 29 straipsnį, kilus įtarimui dėl neatitikties ekologinės gamybos reikalavimams, sertifikavimo įstaigos ar kontrolės institucijos privalo nedelsiant pradėti oficialų tyrimą. Tyrimo tikslas – nustatyti ekologinėje gamyboje neleistinos medžiagos atsiradimo priežastį ir šaltinį.
💡 Aiškiai nuskambėjo žinutė: kovoti su sukčiavimu ekologinėje gamyboje – būtina, nes kiekvienas toks atvejis kenkia pasitikėjimui ekologiniu ženklu ir vartotojų tikėjimu ekologiškais produktais, o tai atsiliepia visai rinkai – nuo gamintojo iki galutinio vartotojo.
Džiaugiuosi galėjusi pasisemti žinių, pasidalinti patirtimi ir grįžti su dar stipresniu įsitikinimu, kad skaidrumas ir pasitikėjimas yra kertinės ekologinės gamybos vertybės 🌱
AFI FraudPrevention Ekoagros
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Saskia van Ruth • 3rd+

The Anti Fraud Initiative gathered in Brussels today and I was very pleased to deliver the keynote discussing the broader issue of food fraud. Many talks but also interesting workshops were very engaging. All focused on investigations when residues of pesticides are discovered in organic products. Here (image) Tom Nizet of Authent GmbH, presented ‘the most wanted pesticides’. I agree that levels of pesticide residues in organic production should be targeted, on the other hand, organic food fraud opportunities range beyond pesticides obviously. On the other hand, it was good to see how many different type of stakeholders mingled during the event and I am hopeful they also join the EFF-CoP: European Food Fraud Community of Practice to get access to the latest research resources and engage with others in the counter food fraud field.



foodfraud foodauthenticity
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Kseniia Guliyeva • 3rd+

I was pleased to take part for the project German-Ukrainian cooperation in Organic Agriculture” in the AFI Conference A Systematic Approach for Official Investigations.” This event offered a valuable opportunity to discuss modern approaches to official investigations in organic production, exchange experiences with colleagues from different countries, and get inspired with new ideas for improving practical approaches in Ukraine.

A particular highlight was listening to leading experts, exploring current challenges in the field, and reviewing the tools presented in the publication A Vade Mecum on Official Investigation in Organic Products” — which will soon be made available in Ukrainian for our national organic sector. We also had the chance to generate fresh perspectives and solutions together.

I'm truly grateful for the opportunity to be part of such a dynamic professional community and to contribute to these essential discussions.
Sincere thanks to the organizers and all participants for the insightful sessions, new professional connections, and the vibrant exchange of knowledge.

BLE COA, OrganicinUkraine AFIConference2025 InvestigationsInOrganics VadeMecum OrganicFarming ProfessionalGrowth Networking Brussel
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Sergiy Galashevskyy • 3rd+

Two intense and inspiring days at the AFI Conference 2025 in Brussels 🇧🇪

This week, I had the honour to both present and moderate at the Anti Fraud Initiative (AFI). This year’s conference focused on systematic approaches to official investigations in the organic sector.

🔍 On Day 1, I joined a panel alongside colleagues from IOAS and GfRS to reflect on good (and bad) practices in residue-related investigations — a topic where theory often clashes with field reality. I shared our perspective from Ukraine and the experience of Organic Standard in dealing with routine residue cases and developing practical solutions.

🤝 On Day 2, I moderated one of the working groups — focused on how control bodies and competent authorities can improve the investigation process and the system overall. The discussion was sharp and constructive, and I’m proud of the insights we produced together.

🎯 The AFI Conference is a space where professionals challenge each other, share case studies, and push toward a more credible and consistent organic control system across Europe.

Big thanks to the organisers, moderators, and speakers — and of course to all participants for the valuable exchange!
And I was especially glad to meet some of my colleagues from EOCC Board in person again.


AFI
OrganicStandard
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Anti Fraud Initiative / Organic Integrity Network
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IOAS INC

🌱🔍 IOAS is proud to participate in the 2025 Anti-Fraud Initiative (AFI) Conference, taking place today and tomorrow in Brussels.

IOAS Technical Director, Amaia Aldana, will participate on "Good (and bad) approaches for official investigations: A reality check." This session is part of a broader effort to strengthen integrity in the organic sector.

We look forward to contributing to meaningful discussions and sharing insights that support transparency and trust in organic certification.

IOAS OrganicIntegrity AFIConference2025 FoodFraud OrganicCertification SustainableAgriculture

Weitere Infos: buff.ly

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Today in Brussels: Conference of the Anti-Fraud-Initiative - how to deal with traces of residues as potential indicators for organic food fraud https://lnkd.in/ePeKCDCY

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Heute in Brüssel: Konferenz der Anti-Fraud-Initiative zu amtlichen Untersuchungen bei Bio https://lnkd.in/eJvJCuBM Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH Authent GmbH EU Agriculture and Food OPTA Europe EOCC ivzw Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL

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Patric Frisse • 3rd+

Idealer Test: Bio-Zertifizierung für Caterings bei Veranstaltungen
So kann jeder Betrieb befristet testen....

————————-

1. Zweck der Veranstaltungszertifizierung

Zielgruppe: AHV-Unternehmen (Außer-Haus-Verpflegung) ohne bestehende Bio-Zertifizierung

Zweck: Einsatz und Bewerbung von Bio-Lebensmitteln auf einer einzelnen Veranstaltung

Gültigkeit: Maximal zwei Monate, nur für die jeweilige Veranstaltung

————————-

2. Anforderungen

Gleiche Anforderungen wie bei unbefristeter Bio-Zertifizierung:

Betriebsbeschreibung

Lieferanten- und Warenlisten

Bei Verwendung des Bio-AHV-Logos: Aufstellung des Bio-Anteils in % und Euro-Wert

————————-

3. Ablauf zur Erlangung der Veranstaltungszertifizierung

Meldung & Anmeldung

- Mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

- Bei zugelassener Öko-Kontrollstelle und zuständiger Landesbehörde

- Vertrag & Unterlagenbereitstellung

- Vertragsabschluss mit Öko-Kontrollstelle

- Übermittlung aller erforderlichen Dokumente (s.o.)


Prüfung & Ausstellung

-Verwaltungskontrolle der Unterlagen

- Bei Erfüllung aller Kriterien: Ausstellung des Veranstaltungszertifikats



Hinweis:
Der Bio-Anteil wird nur auf den Warenbezug der Veranstaltung berechnet. Dieser muss jederzeit dem gewählten Bio-AHV-Logo-Niveau entsprechen.
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Patric Frisse • 3rd+

Ablauf der Bio-Zertifizierung gemäß Bio-AHVV: Schritt für Schritt
Auswahl und Erfassung der Bio-Zutaten

- Festlegen, welche Zutaten als „Bio gekennzeichnet werden sollen.
- Ermittlung des konkreten Bio-Anteils am Gesamtangebot.

Vertrag mit Kontrollstelle

- Abschluss eines Kontrollvertrags mit einer anerkannten Öko-Kontrollstelle für die Außer-Haus-Verpflegung.

Vorbereitung der Zertifizierungsunterlagen

- Zusammenstellung relevanter Dokumente:
- Übersicht der Bio-Zutaten
- Betriebsbeschreibung
- Lieferantenrechnungen etc.

Vor-Ort-Kontrolle

- Durchführung durch die beauftragte Kontrollstelle.

Prüfung:

- Vorbereitete Unterlagen
- Bio-Anteil insgesamt
- Korrekte Kennzeichnung der Zutaten

Erhalt des Zertifikats
- Bei erfolgreicher Kontrolle: Bio-Zertifikat und ggf. das Bio-AHV-Kennzeichen (Gold, Silber, Bronze).

Marketing und Kommunikation

- Verwendung der Zertifizierung für Werbemaßnahmen, z. B.:
- Kennzeichnung auf der Speisekarte

Kommunikation im Online- und Printbereich
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Praxis-Netzwerk startet: Bio-Handwerk mit Zukunft
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Börner-Eisenacher GmbH

Wir sind dabei – für eine starke Bio-Zukunft!

Wir freuen uns sehr, Teil des neuen Praxis-Netzwerks für Bio-Verarbeitung und -Handwerk zu sein – gefördert vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Gemeinsam mit über 60 anderen Unternehmen bringen wir unsere Erfahrung, Leidenschaft und Innovationskraft ein, um die Bio-Verarbeitung in Deutschland regional, nachhaltig und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Als - durch die GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Bio-zertifizierter - Betrieb in der Wurst- & Schinkenherstellung
mit handwerklicher Tradition stehen wir für Qualität, Verantwortung und regionale Wertschöpfung – und sind stolz, mit diesem Projekt ein Zeichen für die Zukunft der Bio-Branche zu setzten.


https://lnkd.in/eCGxXv_q

Weitere Infos: www.bmel.de

Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
 

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Bio-Landwirtschaft und Bio-Weinbau

Informationen für Landwirtschaft, Garten- und Weinbau

Wir zertifizieren Ihren Betrieb auf Grundlage der EU-Bio-Verordnung und prüfen auf Ihren Wunsch nach den Richtlinien bekannter Anbauverbände wie zum Beispiel Bioland, Demeter, Ecovin oder Naturland.

Zertifiziert nach EU-Bio-Verordnung – wie funktioniert das?  

"Bio" und "Öko" sind bei Agrarerzeugnissen, Lebensmitteln, Futtermitteln und besimmten landwirtschaftsnahen Erzeugnissen geschützte Begriffe. Wer seine Produkte so kennzeichnet, muss an einem besonderen Zertifizierungverfahren teilnehmen und es wird regelmäßig überprüft, ob die Vorgaben der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Auf dem Zertifikat, das nach der Prüfung ausgestellt wird, ist vermerkt, für welche Produkte bzw. Produktkategorien Bio-Hinweise verwenden werden dürfen.

Hier finden Sie Links zur EU-Bio-Verordnung und Erläuterungen.

Voraussetzung für eine Anerkennung der Umstellungszeit ist, dass die Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den Biologischen Landbau eingehalten werden. Die Umstellungszeit beginnt i.d.R. mit der Meldung der Fläche zum Kontrollverfahren, und zwar dann, wenn Sie alleiniger Bewirtschafter der Fläche sind.

1. Jahr
Noch kein Bio-Hinweis für Erzeugnisse aus dem Pflanzenbau möglich.

2. Jahr Pflanzenbau
Ab 12 Monate nach Umstellungsbeginn ist ein Hinweis auf die Umstellung möglich: Erzeugnis aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau

2./3. Jahr Pflanzenbau
Bei Grünland und mehrjährigem Futterbau kann alles, was ab dem 24. Monat nach der Umstellung geerntet wird, mit Bio-Hinweis vermarktet werden. Für einjährige Kulturen gilt: Was ab 24 Monaten nach der Umstellung gesät wird, kann nach der Ernte mit Bio-Hinweis vermarktet werden. Dauerkulturen haben eine Umstellungszeit von 36 Monaten. Das heißt erst nach drei Jahren Umstellungszeit kann die Ernte mit Bio-Hinweis vermarktet werden.

In der Tierhaltung gibt es zwei Umstellungsvarianten. Die gesamtbetriebliche Umstellung dauert i.d.R. zwei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung der tierartspezifischen Umstellungszeiten kann die Umstellungszeit bei der getrennten Umstellung ggf. unter zwei Jahren liegen.

Wir empfehlen Ihnen für die Betriebsplanung eine Umstellungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Im Bereich der Erzeugung von Bio-Produkten sind Umstellungszeiten einzuhalten, damit sich Boden und Pflanzen an die neuen Bedingungen anpassen können. Voraussetzung für eine Anerkennung der Umstellungszeit ist, dass die Bestimmungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Die Umstellungszeit beginnt i.d.R. mit der Meldung der Fläche zum Kontrollverfahren.

1. Jahr
Noch kein Bio-Hinweis für Erzeugnisse möglich.

2. Jahr
Ab 12 Monate nach Umstellungsbeginn ist ein Hinweis auf die Umstellung möglich: "Wein aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau". Eine Anreicherung von Umstellungstrauben darf nur mit Bio-Süßreserve oder Umstellungs-Süßreserve erfolgen. Wird Bio-Zucker verwendet, darf das Endprodukt nicht mehr mit Bio-Hinweis vermarktet werden.

3. Jahr
36 Monate nach Umstellungsbeginn kann die Ernte mit einem Bio-Hinweis versehen werden.

Saatgut/Pflanzgut
In erster Linie sollen Bio-Saatgut und -Pflanzgut verwendet werden. Wenn kein ökologisches Saatgut oder Pflanzgut verfügbar ist, kann Umstellungsmaterialverwendet werden. Wenn auch kein Umstellungsmaterial verfügbar ist, kann konventionelles Material beantragt werden. Die Verfügbarkeit von Saatgut, Pflanzgut und anderem Vermehrungsmaterial aus biologischer Erzeugung und aus Umstellung wird über die Internetdatenbank organicXseeds: www.organicxseeds.com/ abgebildet. Hier können Sie nach dem Angebot und Anbietern recherchieren. Für Kernobst sind besondere Regelungen zu beachten.

Vor dem Einsatz von Pflanzenvermehrungsmaterial aus Umstellung, das nicht vom eigenen Betrieb stammt, ist ein Nachweis erforderlich, dass in der Datenbank kein vergleichbares ökologisches Material verfügbar ist.

Vor dem Einsatz von konventionellem Material muss ein Antrag über die Datenbank gestellt werden.

Konventionelles Vermehrungsmaterial darf nach der Ernte nicht mit unzulässigen Mitteln behandelt worden sein.

Düngemittel

Sobald der Nährstoffbedarf Ihrer landwirtschaftlichen Flächen nicht durch pflanzenbauliche Maßnahmen (z.B. den verpflichtenden Anbau von Leguminosen) und durch betriebseigene Düngemittel gedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit (unter bestimmten Voraussetzungen) betriebsfremde Düngemittel aufzunehmen. Tierische Wirtschaftsdünger sind anderen Wirtschaftsdüngern vorzuziehen.
Der Betrieb muss in der Lage sein, den Bedarf für den Import von betriebsfremden Nährstoffen nachzuweisen.

Düngerzukauf ist immer als Ausnahme zu betrachten. Mineralische Stickstoffdünger oder aufgeschlossene Phosphordünger können im Ökolandbau nicht eingesetzt werden. Im Anhang II der EU-Verordnung 2021/1165 sind alle zulässigen Düngemittel und Bodenverbesserer aufgeführt.

Pflanzenschutzmittel
Krankheiten und Schädlingen wird im biologischen Landbau in erster Linie vorbeugend begegnet. Im Biolandbau zulässige Wirkstoffe von Pflkanzenschutzmitteln sind in Anhang I der EU-Verordnung 2021/1165 genannt. Nationale Zulassungen und Beschränkungen sind zu beachten.

Auf unserer Linkseite für Öko-Betriebsmittel sind hilfreiche Links aufgeführt.

Die Tierhaltung im ökologischen Landbau muß artgerecht sein. Daher machen die EU-Rechtsvorschriften unter Anderem klare Vorgaben für Haltungseinrichtungen und Ställe. Nicht jeder Stall, der vor der Umstellung auf ökologischen Landbau errichtet wurde, entspricht den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Eine Schweine- oder Rinderhaltung auf Vollspaltenböden oder eine Haltung von Legehennen in Kleinvolieren ist beispielsweise nicht zulässig. Allen (Säuge-)Tieren muss eine ausreichend große, feste, ausreichend trockene, eingestreute Liegefläche zur Verfügung stehen. Mindestens 50% der Stallfläche müssen planbefestigt sein. Weiterhin gibt es für alle Tierarten festgelegte Mindeststall- und Mindestauslaufflächen, welche im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2020/464 aufgeführt sind. Gegebenenfalls müssen Ställe umgebaut und/oder Tierzahlen reduziert werden. Stallumbauten müssen nicht vor Beginn der Umstellung Ihres Betriebs abgeschlossen sein, sondern sind auch im Laufe der Umstellungszeit Ihres Betriebes möglich. Nähere Informationen können Sie dazu im Rahmen einer einschlägigen Umstellungsberatung erhalten.

Ist ein Tierzukauf erforderlich, soll dieser von Bio-Betrieben erfolgen. Wenn Tiere von Bio-Betrieben nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Tiere aus konventionellen Betrieben hinzugenommen werden. Der Antrag auf Ausnahmenehmigung muss über die Internetdatenbank OrganicXLivestock gestellt werden. Die Tiere werden  mit Zugang auf dem Bio-Betrieb unter Beachtung der tierartspezifischen Umstellungszeit umgestellt.

Die Tiere müssen mit ökologischen Futtermitteln gefüttert werden.
Dabei muss das Futter soweit als möglich vom eigenen Betrieb stammen:

  • mindestens 60% bei Pflanzenfressern(ab 1.1.2024 mindestens 70%)
  • mindestens 30% bei Schweinen und Geflügel (oder in derselben Region erzeugt worden sein).

Pflanzenfresser, wie beispielsweise Rinder, Schafen und Ziegen,  ist  Weidegang zu gewähren, wann immer die Umstände dies gestatten.

In Anhang III Teil A der Verordnung (EU) Nr. 2021/1165 sind die zugelassenen konventionelle Einzelfuttermittel sowie Einzelfuttermittel mikrobiellen oder mineralischen Ursprungs aufgeführt.

In Anhang III Teil B der Verordnung (EU) Nr. 2021/1165 sind die zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe gelistet.

Generell gilt, dass alle Futtermittel und Futtermittelkomponenten nicht unter der Verwendung von genetisch veränderten Organismen (GVO) bzw. aus oder durch GVO hergestellt sein dürfen.

Anbindehaltung wird nur bei Kleinbetrieben mit Ausnahmegenehmigung der Behörde toleriert. Als Kleinbetrieb zählt ein Betrieb mit einer Anzahl von höchstens 50 Rindern zzgl. Nachzucht. Voraussetzung ist, dass ein Umbau nicht möglich ist, den Tieren mindestens zweimal pro Woche Zugang zu Auslauf gewährt, dies vom Betriebsleiter dokumentiert wird und die Anforderungen an Größe und Beschaffenheit der Liegeflächen (sauber und trocken, feste Bauweise) eingehalten werden. Zusätzlich muss während der Weidesaison solange wie möglich Weidegang angeboten werden.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK, Arbeitskreis der Öko-Landesbehörden) hat sich unter Beteiligung von Wissenschaft, Wirtschaft, Anbauverbänden und Behörden mit offenen Fragen zur ökologischen Geflügelhaltung beschäftigt und die Umsetzung des EU-Bio-Rechts für Geflügelhalter konkretisiert. Die Auslegungshinweise der Länder finden Sie hier.

Wein, Perlwein und Sekt werden mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet (Merkblatt EU-Bio-Logo).

Das deutsche Bio-Siegel darf ebenfalls verwendet werden, weiterhin aber nicht für Umstellungsware.

Ist eine Kennzeichnung mit dem Warenzeichen eines Bio-Anbauverbandes geplant, sind die Verbandsrichtlinien zu beachten.

Für den Ausbau von Weinen gelten die Anforderungen des Anhang V Teil D der VO (EU) Nr. 2021/1165.

Für bereits füllfertig ausgebaute Weine, die vor dem 01.01.2022 hergestellt wurden, wird weiterhin der Anhang VIIIa (EG (VO) 889/2008) zugrundegelegt.

Worauf muss ich bei der Weinverarbeitung achten?

Bestimmte Verarbeitungsschritte sind bei der Bio-Weinbereitung verboten.
Hierzu gehören unter anderem:

  • Erhitzung des Erzeugnisses über 75°C
  • Teilweise Konzentrierung durch Kälte
  • Entschwefelung durch physikalische Verfahren (auch bei Süßreserve!)
  • Behandlung durch Elektrodialyse zur Weinsteinstabilisierung
  • Teilweise Entalkoholisierung von Wein
  • Behandlung mit Kationenaustauschern zur Weinsteinstabilisierung

Auch der Gesamt-SO2-Gehalt (gemessen auf die gefüllte, verkaufsfertige Flasche) wird bei ökologisch erzeugten Weinen begrenzt:

  • Rotweine unter 2 g/l Restzucker - maximal 100 mg/l
  • Weißweine und Roséweine unter 2 g/l Restzucker – maximal 150 mg/l

Ist eine Kennzeichnung mit dem Warenzeichen eines Bio-Anbauverbandes geplant, sind die Verbandsrichtlinien zu beachten.

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzept und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten"?

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzewpt und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Das erste Audit führen wir nach der Prüfung Ihrer Antragsunterlagen durch. Zunächst wird das Meldeformular für die zuständige Landes-Bio-Behörde vervollständigt. Danach wird überprüft, ob die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Offene Fragen werden besprochen und erforderlichenfalls Maßnahmen vereinbart, die im Unternehmen umgesetzt werden müssen, damit die Bio-Zertifizierung erfolgen kann.

Nach dem Audit erhalten Sie eine Auswertung, in der ggf. Maßnahmen aufgeführt sind, die sicherstellen, dass die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Anschließend wird durch die GfRS eine Zertifizierungsentscheidung getroffen. Wenn die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllt sind, stellen wir Ihnen ein Bio-Zertifikat aus.
Die GfRS veröffentlicht wie viele weitere Öko-Kontrollstellen ihre Bio-Zertifikatsinhaber auf der Internet-Plattform www.bioc.info.

Folgeaudits werden angekündigt und unangekündigt durchgeführt. Ihre Häufigkeit richtet sich nach der Risikoklasse, in die Ihr Unternehmen von der GfRS eingestuft wurde, i.d.R. einmal jährlich. Es wird geprüft, ob Ihr Unternehmen auch weiterhin die Vorschriften der EU-Bio-Verordnung erfüllt.

Bitte teilen Sie uns wesentliche Änderungen im Unternehmen auch schon vor dem nächsten Audit schriftlich mit. Wichtige Änderungen sind für uns beispielsweise die Aufnahme neuer Verarbeitungsverfahren, neue Dienstleister in der Bio-Wertschöpfungskette oder Anschriftenänderungen.

Bio-Anbauverbände:
www.ecovin.de, www.bioland.de, www.demeter.de

Links für Landwirte und Gartenbauer
www.oekolandbau.de/erzeuger/
Erzeugerbereich des Ökolandbau-Portals mit vielen Informationen zum Bio-Anbau. Für Betriebe mit Hofverarbeitung ist auch der Bereich für Verarbeiter interessant.
Darüber hinaus bieten die Landwirtschaftskammern bzw. –ämter der einzelnen Bundesländer sowie verschiedene freie Berater und Berater der Anbauverbände Hilfestellung bei der Umstellung auf den ökologischen Landbau an.

 

Links für Winzer
Beratung für den Ökologischen Weinbau:
www.dlr-rnh.rlp.de, www.oekolandbau.rlp.de, brw-eltville.de/dez-weinbau/

Staatliches Weinbauinstitut Freiburg, Merzhauser Straße 119, 79100 Freiburg
Matthias Wolff, Johannes Hügle
Tel. 0761/40165-989, Fax: 0761/40165-70,
Matthias Wolff: 0170/7947059, Johannes Hügle: 0160/90772705

Wir sind für Sie da

Bio-Landwirtschaft und Gartenbau:
Vanessa Westphal, vanessa.westphal@remove-this.gfrs.de

Bio-Weinbau:
Brigitte Dierkes, brigitte.dierkes@remove-this.gfrs.de

Hotline: 0551 - 370 753 47

Weitere Informationen

Die EU-Bio-Verordnung schützt die Begriffe "bio" oder "öko". Lassen Sie sich die EU-Bio-Verordnung hier erklären.
Weitere Detailinfos finden Sie in unserem E-Learning www.org-lex.eu.

Lesen Sie wie die Bio-Zertifizierung für die Landwirtschaft, Landwirtschaft mit Aquakultur, Imkerei, Futtermittelhersteller abläuft.

Lesen Sie wie die Bio-Zertifizierung im Weinbau abläuft.

Unser Leitfaden für den biologischen Zierpflanzenbau informiert Sie zur Bio-Zertifizierung in diesen Sonderkulturbetrieben.

Hier finden Sie unsere Vertragsbedingungen.

Die Abrechnung unserer Zertifizierung erfolgt nach dem GfRS-Leistungskatalog.

Melden Sie sich zur Zertifizierung an: Online-Anmeldung.