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Regionalfenster

Das Regionalfenster informiert Verbraucherinnen und Verbraucher transparent, nachvollziehbar und unabhängig geprüft, über die Herkunft regional erzeugter Lebensmittel. Landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Äpfel, Möhren oder Kartoffeln, aber auch Blumen, die zu 100 Prozent aus einer heimischen Region stammen, können mit dem Regionalfenster ausgezeichnet werden. Bei verarbeiteten Lebensmitteln müssen mindestens die Hauptzutaten aus der definierten Region stammen. Die Verarbeitung darf nur in Deutschland stattfinden.

Landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Äpfel, Möhren oder Kartoffeln aber auch Blumen, die zu 100 % aus einer heimischen Region stammen, können mit dem Regionalfenster ausgezeichnet werden. Bei verarbeiteten Lebensmitteln müssen mindestens die Hauptzutaten aus der definierten Region stammen. Die Verarbeitung darf nur in Deutschland stattfinden.

Regionalfenster-Produkte werden von nachhaltigen Unternehmen angeboten, die ihre Produkte regional erzeugen und verarbeiten. Lieferantenbeziehungen sind transparent, Verarbeitungsorte bekannt und die Transportwege kurz, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher Regionalfenster-Produkten ihr Vertrauen schenken können.

Regionen können nach den Regularien des Regionalfensters selbst beschrieben werden. Regionen können Bundesländer, Landkreis, aber auch Naturräume wie die Lüneburger Heide oder das Erzgebirge sein.

Die Nutzung des Regionalfensters kann bei der Regionalfenster Service GmbH  beantragt werden. Antragsformulare erhalten Sie auch von uns.
Die Nutzung des Regionalfensters auf Produkten ist möglich, sobald das Erstaudit erfolgreich bestanden wurde und Ihr Unternehmen von der GfRS für das Regionalfenster zertifiziert wurde. Der Lizenzvertrag zur Zeichennutzung wird mit der Regionalfenster Service GmbH geschlossen.
Neue Regionalfenster-Produkte oder –Rohstoffe werden in die Regionalfenster-Datenbank eingepflegt und dort nach Etikettenprüfung freigegeben.

Die Abrechnung unserer Zertifizierung erfolgt nach dem GfRS-Leistungskatalog sonstige Standards.

Bei den jährlichen Audits wird geprüft, ob alle angebotenen Regionalfenster-Produkte auch tatsächlich aus der deklarierten Region stammen. Hierzu berechnen wir z.B.  Warenflüsse oder verfolgen eine Partie im Warenausgang zurück bis zum Erzeugerbetrieb, der die regionale Rohware angeliefert hat. Außerdem muss sichergestellt sein, dass nur Lieferanten zugelassen sind, die in das Regionalfenster-Prüfsystem einbezogen sind. Auch die Etiketten- und Rezepturprüfung sind Bestandteil eines Regionalfenster-Audits.Bestehende andere Zertifizierungen und Anerkennungen bei der GfRS werden genutzt, um den Prüfaufwand für das Regionalfenster zu vermindern.

Weitere Informationen rund um das Regionalfenster können auf der Homepage www.regionalfenster.de abgerufen werden.

Wir sind für Sie da

Linda Tauber, linda.tauber@remove-this.gfrs.de

Telefon: 0551 - 488 77 31

Regionalfenster

Weitere Informationen

Informieren Sie sich über das System unter www.regionalfenster.de.

Hier finden Sie unsere Vertragsbedingungen.

Unter Fragen & Antworten finden Sie grundlegende Informationen, was auf Sie zukommt, wenn Sie Ihre Produkte mit dem Regionalfenster kennzeichnen möchten.

Die Abrechnung der Zertifizierung erfolgt nach dem GfRS-Leistungskatalog sonstige Standards.

Melden Sie sich zur Zertifizierung an: Online-Anmeldung.