Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und Großbritannien auf ein Handelsabkommen geeinigt. Wegen des Austritts von Großbritannien aus der EU haben sich die gesetzlichen Regelungen für den Handel mit Bio-Produkten zwischen den beiden Wirtschaftsräumen seit Jahresbeginn 2021 geändert.
Neues nationales Bio-Gesetz in Großbritannien
- Ab dem 1. Januar 2021 gilt in Großbritannien (England, Schottland und Wales) nationales Recht für Bio-Produkte. Wenn Bio-Produkte in Großbritannien als solche gekennzeichnet werden, müssen sie nach nationalem Recht erzeugt, verarbeitet und etikettiert werden.
EU-Importe von Bio-Produkten aus Großbritannien
- Großbritannien wurde in die Drittlandsliste der EU-Bio-Verordnung aufgenommen.
- Der Import von Bio-Produkten aus Großbritannien ist ab dem 1. Januar 2021 als Drittlandsimport unter Nutzung des EU-Systems TRACES möglich.
- Unternehmen aus Großbritannien, die Bioprodukte in die EU exportieren wollen, müssen sich für den Export im EU Trade Control and Expert System New Technology (TRACES NT) als Exporteur registrieren und durch ihre Öko-Kontrollstelle aus Großbritannien validieren lassen.
- Das EU-Bio-Logo kann fakultativ verwendet werden.
- EU-Einfuhrunternehmen müssen sich als Importeur bei der GfRS anmelden.
Exporte von Bio-Produkten aus der EU nach Großbritannien