Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
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oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
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Brexit

Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und Großbritannien auf ein Handelsabkommen geeinigt. Wegen des Austritts von Großbritannien aus der EU haben sich die gesetzlichen Regelungen für den Handel mit Bio-Produkten zwischen den beiden Wirtschaftsräumen seit Jahresbeginn 2021 geändert.

Neues nationales Bio-Gesetz in Großbritannien

  • Ab dem 1. Januar 2021 gilt in Großbritannien (England, Schottland und Wales) nationales Recht für Bio-Produkte. Wenn Bio-Produkte in Großbritannien als solche gekennzeichnet werden, müssen sie nach nationalem Recht erzeugt, verarbeitet und etikettiert werden.

EU-Importe von Bio-Produkten aus Großbritannien

  • Großbritannien wurde in die Drittlandsliste der EU-Bio-Verordnung aufgenommen.
  • Der Import von Bio-Produkten aus Großbritannien ist ab dem 1. Januar 2021 als Drittlandsimport unter Nutzung des EU-Systems TRACES möglich.
  • Unternehmen aus Großbritannien, die Bioprodukte in die EU exportieren wollen, müssen sich für den Export im EU Trade Control and Expert System New Technology (TRACES NT) als Exporteur registrieren und durch ihre Öko-Kontrollstelle aus Großbritannien validieren lassen.
  • Das EU-Bio-Logo kann fakultativ verwendet werden.
  • EU-Einfuhrunternehmen müssen sich als Importeur bei der GfRS anmelden.

Exporte von Bio-Produkten aus der EU nach Großbritannien

  • Bio-Produkte, die nach der EU-Bio-Verordnung zertifiziert sind, werden in Großbritannien als gleichwertig anerkannt. 
  • Unternehmen aus Großbritannien, die Bioprodukte aus der EU importieren wollen, müssen sich dort als Importeur registrieren lassen. Das EU-Bio-Logo darf aus Importprodukten mit Destination Großbritannien weiter verwendet werden.
  • Möglicherweise wird ab dem 1. Januar 2025 eine GB-Kontrollbescheinigung verlangt, die an den dortigen Grenzkontrollstellen vorgelegt und bestätigt werden muß. Der Stichtag für das Inkrafttreten dieser Regelung wurde bereits mehrfach verschoben. Weitere Informationen finden Sie hier:
     

    Sonderfall Nordirland

    • In Nordirland gilt auch nach dem 1. Januar 2021 die EU-Bio-Verordnung. Daher können Bioprodukte aus Nordirland weiterhin ohne zusätzliche Anforderungen in die EU geliefert werden.
    • Für Exporte aus Nordirland nach Großbritannien wird keine GB-Kontrollbescheinigung benötigt.
    • Exporte aus Großbritannien nach Nordirland müssen jedoch unter Nutzung des TRACES-Systems erfolgen.