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🌍 Einladung zum Online-Seminar: Rechtskonforme Kommunikation mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln

Am 26. März 2024 ist die Richtlinie (EU) 2024/825 in Kraft getreten – und sie verändert die Spielregeln der Unternehmenskommunikation grundlegend. Erstmals gelten europaweit verbindliche Vorgaben für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel.

Unternehmen, Siegelgeber und Händler müssen sich ab September 2026 an die neuen Regeln halten. Jetzt ist also der richtige Zeitpunkt, um sich auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten und rechtliche Risiken zu vermeiden.

📅 Online-Seminar:
Datum: 03. März 2026
Uhrzeit: 14:00 – 16:00 Uhr
Ort: Online via Microsoft Teams
Teilnahmegebühr: 250 €
Veranstalter: Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH und GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

👩‍⚖️👨‍🔬 In unserem Online-Seminar erfahren Sie – aus juristischer und fachlicher Perspektive – unter anderem:

• Welche konkreten Auswirkungen die Richtlinie (EU) 2024/825 auf Ihre Werbe- und Kommunikationspraxis hat
• Welche neuen Anforderungen künftig für die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln gelten
• Wie Sie Ihre Umweltkommunikation rechtssicher und glaubwürdig gestalten

🕘 Programm-Highlights:
10:00 – Einführung & Überblick zur Gesetzgebung
10:15 – Teil 1: Neue Spielregeln für Umweltaussagen
11:15 – Teil 2: Anforderungen für Nachhaltigkeitssiegel
11:45 – Open Space: Fragen & Austausch mit den Referent*innen

💡 Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich frühzeitig auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vorzubereiten – für mehr Sicherheit und Transparenz in Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation.

👉 Jetzt anmelden: https://lnkd.in/es-P7kAB

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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𝗚𝗲𝘀𝘁𝗲𝗿𝗻 𝗯𝗲𝗶𝗺 𝗜𝗻𝗳𝗼𝘁𝗮𝗴 Ö𝗸𝗼𝗹𝗮𝗻𝗱𝗯𝗮𝘂 https://lnkd.in/e7EpJytb
Vielen Dank für die vielen interessanten Beiträge und spannenden Gespräche. Das Herzblut, mit dem etwa drei Öko-Landwirte Ihre Erfahrungen mit uns geteilt haben, hat einmal mehr gezeigt, dass die ökologische Wirtschaftsweise längst wettbewerbsfähig ist und dabei auch noch Spaß macht und Sinn stiftet. Toll👏

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Meinungsbeitrag Table Media Spiller

Meine Tätigkeit im Wissenschaftlichen Beirat des BMLEH ist jetzt turnusmäßig beendet; das BMLEH hat neue Kolleg:innen für die nächste Periode berufen. In einem Meinungsbeitrag für Table Media habe ich einige Erfahrungen aus meiner Politikberatung im Hinblick auf die begrenzte Strategiefähigkeit des Ministeriums - unabhängig von den jeweiligen Hausspitzen - zusammengefasst. Keine Kritik an den Mitarbeiter:innen des BMLEH, sondern im Gegenteil: Wie kann die vorhandene Motivation dort besser umgesetzt werden. Das sind interessante strukturelle Fragen. Auf Rückmeldung von anderen mit Erfahrungen in der Politik(Beratung) bin ich sehr gespannt.

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Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

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📢 Heute im Bundesgesetzblatt: Änderung des UWG

♻️ Mit der Änderung des UWG wird die sog. EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Damit werden viele gängige Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen künftig strenger reguliert — einige sogar vollständig verboten.

❗ Die jüngsten Änderungen im Wettbewerbsrecht stellen Unternehmen, Marketing- und Werbeagenturen sowie Dienstleister vor neue Herausforderungen.

📅 Das Gesetz tritt ganz überwiegend zum 27. September 2026 in Kraft.

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❓Welche Auswirkungen hat der Klimawandel heute bereits auf das Sortiment von Obst und Gemüse? Was muss ich als Lebensmittelunternehmer an rechtlichen Rahmenbedingungen beachten? Und welche Besonderheiten muss ich bei Bio-Produkten beachten?
 
📢 Diesen Fragen gehen wir in unseren kommenden Webinaren auf den Grund.
 
🌳 Am 25. Februar von 14:00–17:00 Uhr wird Hans-Jürgen Kirsch von HJK Fruchtfreunde Category Consulting über das Thema „Der Klimawandel – eine besondere Herausforderung an den Fruchthandel“ referieren. Schwerpunkte sind unter anderem der aktuelle Status, die Rolle von Qualität und Produktvariation sowie die Rolle des Handels.
 
🧾 Am 9. März von 13:00–14:30 erläutert Armin Wolf als Inhaber der QM-Orga die „gesetzlichen Grundlagen als Lebensmittelunternehmer“. Neben allgemeinen gesetzlichen Anforderungen stehen unter anderem der Codex Alimentarius sowie Informationen aus Anhang II der VO (EU) 852/2004 sowie die Auslegung von Normen im Vergleich zu Gesetzen auf der Tagesordnung.
 
🌍 Am 12.März findet das Webinar „Bio-Importe von Obst und Gemüse – Mehr Sicherheit beim bürokratischen Aufwand“ von 14:00–17:00 Uhr statt. Die Referentinnen Malgorzata Ficner-Bethe (GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH) und Johanna Stumpner (Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH) rücken den Importverlauf und häufige Fehler sowie die Kontrollbescheinigung (COI) und das elektronische System TRACES in den Fokus.
 
 
➡️ Anmelden könnt ihr euch hier: https://lnkd.in/eWMYjfQi
Für alle Webinare könnt ihr euch bis zwei Tage vor dem jeweiligen Termin noch anmelden. DFHV-Mitglieder profitieren wie immer von einer reduzierten Teilnahmegebühr.
 
👉 Bei Fragen hilft euch Ariane Grabow oder info@frischeseminar.de gerne weiter!

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Gut gedacht – schlecht gemacht. Auf diesen Nenner lässt sich die Debatte zur praktischen Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers Directive) bringen. Auf dem #Biofach Kongress diskutierten Vertreter aus Handel, Verarbeitung und Verbänden die Chancen – aber auch die aktuellen Herausforderungen für die Biobranche.
#bioland #aoel #greenclaims #kaufland #verbraucherzentrale

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🌍 Einladung zum Online-Seminar: Rechtskonforme Kommunikation mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln

Am 26. März 2024 ist die Richtlinie (EU) 2024/825 in Kraft getreten – und sie verändert die Spielregeln der Unternehmenskommunikation grundlegend. Erstmals gelten europaweit verbindliche Vorgaben für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel.

Unternehmen, Siegelgeber und Händler müssen sich ab September 2026 an die neuen Regeln halten. Jetzt ist also der richtige Zeitpunkt, um sich auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten und rechtliche Risiken zu vermeiden.

📅 Online-Seminar:
Datum: 03. März 2026
Uhrzeit: 14:00 – 16:00 Uhr
Ort: Online via Microsoft Teams
Teilnahmegebühr: 250 €
Veranstalter: Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH und GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

👩‍⚖️👨‍🔬 In unserem Online-Seminar erfahren Sie – aus juristischer und fachlicher Perspektive – unter anderem:

• Welche konkreten Auswirkungen die Richtlinie (EU) 2024/825 auf Ihre Werbe- und Kommunikationspraxis hat
• Welche neuen Anforderungen künftig für die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln gelten
• Wie Sie Ihre Umweltkommunikation rechtssicher und glaubwürdig gestalten

🕘 Programm-Highlights:
10:00 – Einführung & Überblick zur Gesetzgebung
10:15 – Teil 1: Neue Spielregeln für Umweltaussagen
11:15 – Teil 2: Anforderungen für Nachhaltigkeitssiegel
11:45 – Open Space: Fragen & Austausch mit den Referent*innen

💡 Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich frühzeitig auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vorzubereiten – für mehr Sicherheit und Transparenz in Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation.

👉 Jetzt anmelden: https://lnkd.in/es-P7kAB

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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Wie weiter mit Bio - was ist wichtig?

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💡 Fresh from Biofach 2026: How smart to handle residue findings.
One of the key takeaways from this year's Biofach? We finally have blueprints for investigating pesticide residues in organic products. It’s not just about the lab result—it’s about an intelligent approach to the investigation that follows.
The "Vademecum" offers this approach you need for individual case assessments. Download here: www.organic-integrity.org #Biofach2026 #OrganicMarket #SupplyChain #FoodQuality Authent GmbH samanta rosi belliere Serge MASSART

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Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

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Alle guten Dinge sind drei: Ein weiteres Bio-AHV-Zertfikat durften wir auf der Biofach an das Erlebnispädagogische Schullandheim Barkhausen übergeben. Bioland mit Silber-Status - Herzlichen Glückwunsch!
#Schullandheim #bioGastronomie Bioland e.V.

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Auch der Naturland Zeichen GmbH durften wir gestern feierlich das AHV-Bio-Zertifikat mit Gold-Status auf der Biofach übergeben. Herzlichen Glückwunsch!
Foto by Christoph Assmann

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Besucht uns auch beim AHV-Event auf der Biofach - zusammen mit a'verdis!
#Gastronomie #Bio #AHV #BioAHVV #BIOFACH

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Wir freuen uns auf spannende Veranstaltungen auf der BIOFACH!

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Die Koffer sind gepackt.
𝗕𝗶𝗼𝗳𝗮𝗰𝗵 𝟮𝟬𝟮𝟲 - 𝗛𝗮𝗹𝗹𝗲 𝟲 𝗦𝘁𝗮𝗻𝗱 𝟯𝟮𝟱
Komm an unseren Stand – Frag uns aus!

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Wir freuen uns auf spannende Veranstaltungen auf der BIOFACH!

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Wir machen mit! Kommt zu unserer Veranstaltung am 10.2.2026 auf dem BIOFACH - Kongress, 11.45 - 13.00 Uhr, NCC Ost, Raum Instanbul Thünen-Institut @FLI Bioland e.V. Naturland e.V. EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG REWE Group REWE ALDI SÜD ALDI Nord Group Kaufland Lidl in Deutschland Alnatura Netto Marken-Discount Naturkost West

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So viel Engagement und Herzblut von den verschiedensten Seiten - einfach unglaublich. Ein großes DANKESCHÖN dafür! Wir freuen uns auf mehr davon!🥕🌟🎉🍽️👩‍🍳🌿🍄‍🟫🙌🎈

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FAQ der EU-Kommission zur EU-Bio-Verordnung mit neuem Update vom 22. Jaunar 2026: Können Betriebe Umstellungstiere vermarkten? Welchen Status haben Jungtiere, die von im Umstellumgsprozess befindlichen Tieren geboren werden?
https://lnkd.in/dTfTAQh5

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Bio in der Profiküche – was funktioniert wirklich?

Informieren, Austauschen und gemeinsam Weiterdenken
Genau dafür laden wir Küchenpraktiker:innen auf die BIOFACH 2026 ein.

📍 Sonderfläche „Bio außer Haus“ | Halle 6 I Stand 6-275
Auch in diesem Jahr möchten wir wieder zu einem vielfältigen praxisnahen Programm auf die Bio-AHV-Sonderfläche einladen! Freuen Sie sich auf:

🔹 spannende Panels und kompakte Fachvorträge u.a. von und mit Naturland Zeichen GmbH, Bioland e.V., EPOS Bio Partner Süd GmbH, Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI GmbH), Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW, Kantine Zukunft, Adelheid Birmelin von Demeter-Felderzeugnisse GmbH, Patric Frisse von Midsona Deutschland

🔹 tägliche Live-Showcookings, bei denen Spitzenköche wie Estella Schweizer, Nina Meyer vom Bio-Berghotel Ifenblick und maximilian korschinsky zeigen, wie sie Bio-Produkte einsetzen.

⭐ Highlight am Freitagvormittag (11:00–13:30 Uhr): „Küche trifft Hersteller“
Hier geht es nicht um Theorie, sondern um Ihre Praxis:
✔ Welche Bio-Nudeln halten lange Standzeiten aus?
✔ Welcher Bio-Käse überzeugt in Verarbeitung und Geschmack?
✔ Welche Bio-Produkte rechnen sich im Küchenalltag?

Diese Bio-Hersteller aus verschiedenen Produktgruppen stehen direkt Rede und Antwort – offen, praxisnah und auf Augenhöhe: @Peter Bungenberg Aurora Kaas GmbH, Andreas Günthner von Öko-Bäckerei- Konditorei Mauerer, @Marco Pichler von Josef Pichler Biofleisch, Boris Rafalski von SoulSpice, Matthias Münch von Teigwarenfabrik Jeremias GmbH, Camilla Pfaffhausen und Reinhard Raffenberg von HappeaMeat GmbH

👉 Kommen Sie vorbei, bringen Sie Ihre Fragen mit und tauschen Sie sich mit Kolleg:innen aus der AHV aus.

Der Link zum Programm: https://lnkd.in/eWjJwGdv

Wir freuen uns auf den Dialog!
Rainer Roehl, Carola Strassner, Evamarie Stengel, Giulia Nentwig

#BIOFACH206 #BioAußerHaus #AHV #Küchenpraxis #Gemeinschaftsverpflegung #Großküche #Bio #Catering #Großverbraucher #Nachhaltigkeit #BioAHVV

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Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

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2026 ist das Jahr der Landwirtin !
Kurzer Blick in unsere Datenbank: Bei 25% der von uns zertifizierten landwirtschaftlichen Bio-Betrieben sitzen Frauen auf Entscheidungsposten, sei es als Betriebsinhaberin, Gesellschafterin oder Geschäftsführerin.
! !! Super !! !
Gut zu wissen: Viele Betriebsinhaber, die mit Verabschiedung der EU-ÖKO-VO in den 90`igern auf Ökolandbau umgestellt haben, gehen jetzt in die wohlverdiente Rente - ein guter Zeitpunkt also für die Würdigung der Frauen in der Landwirtschaft und eine große Chance für z.B. Väter, das Zepter an Ihre Töchter weiter zu geben 😊
https://lnkd.in/edgkdtfi

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Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

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#Pressekonferenz Gleich geht's los!

Um 12 Uhr beginnt der Livestream zur Pressekonferenz @GrüneWoche Run auf Bio im Markt, Zurückhaltung auf dem Acker.

Hier geht's zum Stream: https://lnkd.in/dEYZ9FYK

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Keine Öko-Kontrollstellennummer im Werbeprospekt - Der EuGH (C-745/24) sieht in der EU-BioVO keine Pflicht zur Angabe der Öko-Kontrollstellennummer des Unternehmers, der den letzten Erzeugungs- oder Aufbereitungsvorgang vorgenommen hat, in Werbeprospekten, die physisch von den beworbenen Bio-Produkten getrennt sind.

Der VSW hatte die fehlende Codenummer für Bio-Lebensmittel in Prospekten von Globus Handelshof abgemahnt. Das LG Saarbrücken hatte den EuGH ua gefragt, ob jede Werbung für ein Bioprodukt Kennzeichnung iSd EU-BioVO ist und ob sich aus der EU-BioVO eine Pflicht zur Angabe der Codenummer auch für räumlich getrennte Werbung für Bioprodukte ergibt.

Der EuGH führt aus:
"[... In keiner Sprachfassung der EU-BioVO gehört] der Begriff „Werbung“, [...] zu den [...] Formen der Kennzeichnung, nämlich „Verpackungen, Schriftstücke, Tafeln, Etikette, Ringe oder Verschlüsse jeglicher Art“[...]. Nach dem Wortlaut [...lässt sich] weder „Werbung“ als Form der „Kennzeichnung“ qualifizieren, noch können [die] Begriffe gleichgesetzt werden.

[Die] gleichzeitige Verwendung [von] „Kennzeichnung“ und „Werbung“ in [in vielen Artikeln der EU-Bio-VO zeigt], dass [sie...] systematisch zwischen diesen [...] unterscheidet, ohne dass der erste [den zweiten einschließt]. Daraus folgt, dass „Werbung“ [keine] „Kennzeichnung“ [iSv Art. 3 Nr. 52 EU-BioVO] darstellen kann [...].

[Das Erfordernis, dass die...] Codenummer der [...] Kontrollstelle an gut sichtbarer Stelle, deutlich lesbar und unverwischbar angebracht sein muss, [... stellt] auf die „Kennzeichnung“ des Erzeugnisses [...] ab und erfasst somit nicht die von diesem Erzeugnis physisch getrennte Werbung wie die [...] Faltblattwerbung.

[...Art. 30 I EU-BioVO beschränkt sich] darauf, den Begriff des [als bio gekennzeichneten] Erzeugnisses, sei es in der Kennzeichnung, in der Werbung oder in den Geschäftspapieren, zu erläutern. Der Verweis auf [diesen] kann daher nicht bewirken, dass die Pflicht zur Angabe der Codenummer [...] auf jede Werbung erstreckt wird, mit der ein Erzeugnis [als "Bio" beworben wird. Deshalb] kann die Wendung „sich auf dieses Erzeugnis beziehen“[...] weder dahin ausgelegt werden, dass damit „Werbung“ in den Anwendungsbereich [der] „Kennzeichnung“ einbezogen würde, noch dahin, dass danach die Pflichten, die [...] für die Kennzeichnung gelten, auf Werbung ausgeweitet werden [...]

[Im] Einklang mit [...] Ziel, das Vertrauen der Verbraucher in [Öko-Erzeugnisse] zu stärken, [wird] mit der Angabe der Codenummer der [...] Kontrollstelle, die [die Kontrolle des Herstellers] vorgenommen hat, auf dem Etikett [...] bezweckt, die Rückverfolgbarkeit der Kontrollen sicherzustellen[...]. Zur Gewährleistung [dessen reicht es], diese Codenummer entweder auf dem Etikett [...]oder auf Verpackungen, Schriftstücken, Tafeln, Ringen oder Verschlüssen [als] Formen der Kennzeichnung [...] anzugeben, ohne dass es erforderlich wäre, sie auch in der physisch von diesen Erzeugnissen getrennten Werbung anzugeben."

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Der GfRS-Info-Service 4/2025 ist online: https://lnkd.in/ehsG9RQG

Zum Inhalt:
EU-Bio-Recht: Die EU-Kommission plant eine Öffnung und Vereinfachungen der EU-Bio-Verordnung.
Sicherheit gegen Greenwashing: Die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie soll für einen fairen Wettbewerb und klare Kommunikationsregeln für Nachhaltigkeitsclaims sorgen.
Modernisierte Plattformen: Ab Mitte Januar steht der Relaunch der Plattformen organicXseeds und organicXplants online.
Arzneimittel: Rizinusöl ist nicht bio-zertifizierbar.
Neues aus Hamburg: Die BUKEA passt ab 1. Januar 2026 die Gebühren für Bio-Importe an.

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Die Region im Landkreis Tangerhütte nördlich von Magdeburg ist geprägt von sandigen Böden und großen Agrarstrukturen.
Hier im kleinen Örtchen Cobbel engagiert sich seit Jahren der Insektenschutzpreisträger und leidenschaftliche Landwirt Christian Warnke mit seine Familie und viele Pionieren für den Erhalt und Aufbau seiner Böden.
Aktuell wieder mit dem tollen Projekt: https://lnkd.in/d2mP7daH 👏 Prima!

Hier erfahrt Ihr mehr: https://lnkd.in/ea2T-FfJ

Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

https://lnkd.in/eRHUWR22

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🌱𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘁𝗮𝗴 𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹𝗶𝗲ß𝘁 𝗘𝗺𝗽𝗖𝗼-𝗨𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴!

Soeben hat der Bundestag in 2./3. Lesung die deutsche Umsetzung der EmpCo beschlossen (Link unten im 1. Kommentar). Bevor dieses Gesetz dem Bundespräsidenten vorgelegt wird, muss es aber noch in den Bundesrat. Endgültig Inkrafttreten wird dieses Gesetz dann am 27. September 2026.

Umweltaussagen müssen demnach künftig entweder klar und in hervorgehobener Weise auf demselben Medium erläutert werden oder auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen oder durch ein Nachhaltigkeitssiegel unterlegt werden. Aussagen über zukünftige Umweltleistungen dürften nur noch auf Grundlage eines detaillierten und realistischen Umsetzungsplans mit messbaren und zeitgebundenen Zielen sowie mit klaren, objektiven und öffentlich einsehbaren Verpflichtungen getroffen werden. Nachhaltigkeitssiegel dürften, soweit nicht von staatlicher Stelle anerkannt, nur angebracht werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhten.

Die heutige Abstimmung erfolgte auf Grundlage der aktuellen 𝗕𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹𝘂𝘀𝘀𝗲𝗺𝗽𝗳𝗲𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗔𝘂𝘀𝘀𝗰𝗵𝘂𝘀𝘀𝗲𝘀 𝗳ü𝗿 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗩𝗲𝗿𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇, in der für sog. 𝗡𝗮𝗰𝗵𝗵𝗮𝗹𝘁𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁𝘀𝘀𝗶𝗲𝗴𝗲𝗹 noch Folgendes hervorgehoben wurde:

👉 Ausnahme aller Markenformen, außer der Gewährleistungsmarke

👉 Ausnahme anerkannter Verbrauchertests

👉 Privilegierung von Umwelt- und Verbraucherorganisationen sowie anerkannter NGOs

👉 Keine Einbeziehung von reinen B2B-Siegeln

Bemerkenswert ist ferner, dass der Bundestag heute auch noch folgende 𝗔𝘂𝗳𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗮𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗿𝗲𝗴𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 beschlossen hat:

👉 Abverkaufsfrist:
Aufforderung, ein Schreiben an die EU-Kommission zu richten, in dem eine Abverkaufsfrist von einem Jahr für bis zum 27. März 2026 produzierte Produkte gefordert wird;

👉 Nachhaltigkeitssiegel:
Aufforderung, ein Schreiben an die EU-Kommission zu richten, in dem diese aufgefordert wird,
a) klarzustellen, dass der Begriff des Nachhaltigkeitssiegels so zu verstehen ist, dass anerkannte, auf Grundlage vorab festgelegter Kriterien unabhängig durchgeführte und belastbare Verbrauchertests wie „ÖkoTest“ oder „Stiftung Warentest“ auch dann nicht erfasst sind, wenn beim Vertrieb von Produkten auf das Testergebnis hingewiesen wird, und
b) klarzustellen, dass Siegel/Zeichen, die nur für den B2B-Bereich bestimmt sind, keine Nachhaltigkeitssiegel darstellen, auch wenn sie im Einzelfall von Verbrauchern wahrgenommen werden können;

👉 Dark Patterns:
Aufforderung, sich im Rahmen der anstehenden Verhandlungen über den von der Europäischen Kommission angekündigten Digital Fairness Act für ein horizontales Verbot von Dark Patterns einzusetzen.

Mal abwarten, ob sich die EU-Kommission von diesen deutschen Regierungsschreiben beeindrucken lässt, ich habe da schon so eine Vermutung…

Es bleibt somit weiterhin spannend, I’ll keep you posted!

Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
 

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Import von Bioprodukten

Informationen für Importunternehmen

Wir zertifizieren Ihr Importunternehmen auf Grundlage der EU-Bio-Verordnung und prüfen auf Ihren Wunsch nach den Richtlinien bekannter Anbauverbände wie zum Beispiel BioSuisse oder Naturland.

Zertifiziert nach EU-Bio-Verordnung – wie funktioniert das? 

Wenn ein deutsches Einfuhrunternehmen Öko-Produkte aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten ("Drittländern") in die EU importieren will, stehen nach der Drittlandsregelung der EU-Bio-Verordnung zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Die Bio-Produkte wurden in einem Drittland von einer durch die EU-Kommission anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstelle überprüft (Verzeichnis der konformen Öko-Drittlands-Öko-Kontrollstellen in der VO (EU) 2021/1378 - bitte konsolidierte Fassung verwenden) oder
  2. die Bio-Produkte stammen aus einem Drittland, das ein Handelsabkommen für Bio-Produkte mit der EU geschlossen hat und entsprechen den Bedingungen und Vorgaben dieses Abkommens. Bis zum 26. Dezember 2026 gilt zusätzlich noch übergangsweise die Drittlandsliste der alten EU-Bio-Verordnung VO (EU) Nr. 834/2007. 

Die ökorechtliche Prüfungen der einzelnen Importvorgänge werden durch die zuständigen Landes-Ökobehörden vor der Verzollung durchgeführt. Hier finden Sie eine Verfahrensbeschreibung und die Regelungen der einzelnen Bundesländer

Mit der Vermarktung von Bio-Produkten kann begonnen werden, wenn das Unternehmen nach dem ersten Audit das Auswertungsschreiben der GfRS mit dem Bio-Zertifikat erhalten hat. Zudem muss eine Registrierung und Validierung im elektronischen Datenbanksystem TRACES erfolgt sein. 

Beim Import von Bio-Produkten aus EU-Mitgliedstaaten sind die Anforderungen dieselben wie beim Zukauf von Produkten von Lieferanten mit Sitz in Deutschland. Aus der Europäischen Union stammende, unter den Anwendungsbereich der EU-Rechtsvorschriften für den Biologischen Landbau fallende Produkte dürfen im EU-Binnenmarkt frei gehandelt werden.

 

Argentinien, Australien, Chile, Costa Rica, Indien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, die Schweiz, Tunesien, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika gelten als durch die Europäische Union anerkannte Drittländer. Für den Import von Waren aus diesen Staaten hat die Kommission ein vereinfachtes Importverfahren geschaffen.

Der Bio-Status von aus Drittländern importierten Einzelpartien wird über Kontrollbescheinigungen nachgewiesen ("Certificate of Inspection", COI). Diese Kontrollbescheinigungen müssen für jede importierte Partie durch die Drittlands-Öko-Kontrollstelle des Exporteurs in der Datenbank TRACES erstellt werden. Das COI wird von der Drittlands-Öko-Kontrollstelle erstellt und unterzeichnet. Vor dem Import wird das COI der zuständigen Landes-Öko-Behörde vor der Einfuhr vorgelegt. Diese prüft das COI und bestätigt es. Nach der Verzollung erfolgt die Dokumentation des Erstempfangs auf dem COI. Erst danach kann die importierte Ware als Bio-Ware vermarktet werden.

Auf unserer TRACES Seite informieren wir Sie umfassend und aktuell, wie Sie sich als Importeur bei TRACES registrieren und wie Öko-Importe abgewickelt werden.

Für Länder, die nicht in der Drittlandsliste aufgeführt sind, hat die EU-Kommission dort tätige Öko-Kontrollstellen in einer von der EU-Kommission zu führenden Liste von Drittlands-Öko-Kontrollstellen aufgeführt. Die durch die EU anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstellen sind in der Verordnung (EU) 2021/1378 genannt (bitte konsolidierte Fassung nutzen).

Der Bio-Status von aus Drittländern importierten Einzelpartien wird über Kontrollbescheinigungen nachgewiesen ("Certificate of Inspection", COI). Diese Kontrollbescheinigungen müssen für jede importierte Partie durch die Drittlands-Öko-Kontrollstelle des Exporteurs in der Datenbank TRACES erstellt werden. Das COI wird von der Drittlands-Öko-Kontrollstelle erstellt und unterzeichnet. Vor dem Import wird das COI der zuständigen Landes-Öko-Behörde vor der Einfuhr vorgelegt. Diese prüft das COI und bestätigt es. Nach der Verzollung erfolgt die Dokumentation des Erstempfangs auf dem COI. Erst danach kann die importierte Ware als Bio-Ware vermarktet werden.

TRACES ist ein Datenbanksystem der Europäischen Union (TRAde Control and Expert System). Seine Nutzung ist verpflichtend, um den physischen Warenweg im Zusammenhang mit EU-Importen von Bio-Produkten abzubilden.
Weitere Informationen zu TRACES finden Sie auf unserer TRACES Seite.

Die zuständigen Landes-Öko-Behörden führen die biorechtliche Prüfung für die einzelnen Importvorgänge aus Drittländern vor der Verzollung durchführen. Hier finden Sie eine Verfahrensbeschreibung und die Regelungen der einzelnen Bundesländer.

Die für die Freigabe zuständigen Behörden in den anderen EU Mitgliedsstaaten können auf dieser Liste eingesehen werden.

Biologische Erzeugnisse müssen jederzeit eindeutig identifizierbar sein (z.B. durch Lagerung in Originalgebinden). Eine Vermischung bzw. eine Verwechslung mit Nicht-Bio-Produkten sowie eine Kontamination mit unzulässigen Stoffen müssen ausgeschlossen werden. Die Trennung kann beispielsweise durch eine eindeutige Kennzeichnung eines Regals oder eines Lagerplatzes erfolgen, umgefüllte Zutaten müssen eindeutig beschriftet werden, gerne mit dem Originaletikett versehen.

Lagerhalter, die in Ihrem Auftrag importierte Partien annehmen und lagern bzw. weiter aufbereiten (sogenannte "Erste Empfänger"), müssen für diese Tätigkeit bio-zertifiziert sein.

Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Brodukten?"

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzewpt und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Das erste Audit führen wir nach der Prüfung Ihrer Antragsunterlagen durch. Zunächst wird das Meldeformular für die zuständige Landes-Öko-Behörde vervollständigt. Danach wird überprüft, ob die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Offene Fragen werden besprochen und erforderlichenfalls Maßnahmen vereinbart, die im Unternehmen umgesetzt werden müssen, damit die Bio-Zertifizierung erfolgen kann.

Nach dem Audit erhalten Sie eine Auswertung, in der ggf. Maßnahmen aufgeführt sind, die sicherstellen, dass die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Anschließend wird durch die GfRS eine Zertifizierungsentscheidung getroffen. Wenn die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllt sind, stellen wir Ihnen ein Bio-Zertifikat aus.

Die GfRS veröffentlicht wie viele weitere Öko-Kontrollstellen ihre Bio-Zertifikatsinhaber auf der Internet-Plattform www.bioc.info.

Folgeaudits werden angekündigt und unangekündigt durchgeführt. Ihre Häufigkeit richtet sich nach der Risikoklasse, in die Ihr Unternehmen von der GfRS eingestuft wurde. Es wird geprüft, ob Ihr Unternehmen auch weiterhin die Vorschriften der EU-Bio-Verordnung erfüllt.

Bitte teilen Sie uns wesentliche Änderungen im Unternehmen auch schon vor dem nächsten Audit schriftlich mit. Wichtige Änderungen sind für uns beispielsweise die Aufnahme neuer Verarbeitungsverfahren, neue Dienstleister in der Bio-Wertschöpfungskette oder Anschriftenänderungen.

Wir sind für Sie da

Import von Bio-Lebensmitteln:
Malgorzata Ficner-Bethe, mfb@remove-this.gfrs.de

Hotline: 0551 - 488 77 31

Weitere Informationen

Die EU-Bio-Verordnung schützt die Begriffe "bio" oder "öko". Lassen Sie sich die EU-Bio-Verordnung hier erklären.
Weitere Detailinfos finden Sie in unserem E-Learning www.org-lex.eu.

Lesen Sie, wie Sie bei Ihrem Drittlandsimporten die Bio-Integrität sicherstellen können: Leitfaden für Importe von Bio-Produkten aus Drittländern in die Europäische Union

Informationen der BLE zum Import und zur Vermarktung von biologischen Erzeugnissen aus Drittländern: Informationsseite

Auf unserer TRACES Seite informieren wir Sie umfassend und aktuell, wie Sie sich als Importeur bei TRACES.NT registrieren und wie Öko-Importe abgewickelt werden.

Lesen Sie wie die Bio-Zertifizierung für Importunternehmen abläuft.

Hier finden Sie unsere Vertragsbedingungen.

Die Abrechnung unserer Zertifizierung erfolgt nach dem GfRS-Leistungskatalog.

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