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Verfahrensablauf beim Import
von Bio-Produkten aus Drittländern

  

Zum Jahresbeginn 2022 haben sich in Deutschland die behördlichen Zuständigkeiten für die Prüfung und Freigabe von Bio-Importen aus Drittländern geändert.

Früher war es der Zoll jetzt führen die zuständigen Landes-Öko-Behörden die ökorechtliche Prüfung für die einzelnen Importvorgänge aus Drittländern vor der Verzollung durch. Die Sendungen müssen also vor Eintreffen immer zunächst bei der Landes-Öko-Behörde angemeldet werden. Die Prüfung der Landes-Öko-Behörden umfasst für alle Importpartien eine Prüfung der in TRACES durch die Drittlands-Öko-Kontrollstelle hinterlegten Dokumente und darüber hinaus stichprobenartig Nämlichkeitskontrollen und risikoorientierte Warenkontrollen. Die Prüfung muss immer vor der Verzollung durchgeführt werden und wird in der Kontrollbescheinigung (COI) dokumentiert.

Grenzkontrollpflichtige Bio-Partien, die aus phytosanitären oder aus anderen lebens-/futtermittelrechtlichen Gründen bei einer Grenzkontrollstelle (GKS) vorgeführt werden müssen, werden dort geprüft. Eine Liste solcher Erzeugnisse findet sich u.a. in den Anhängen der der VO (EU) 2021/632, (EU) 2019/1793 und der VO (EU) 2019/2072 (bitte konsolidierte Fassungen nutzen). Weitere Auskünfte zur GKS-Pflichtigkeit von Importpartien geben GKS und Zoll. Das COI wird bei der Anmeldung an der Grenzkontrollstelle im Teil 1 des Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED) in TRACES hinzugefügt (Feld I.9 – Begleitdokumente) und der Warentyp (Öko/Organic) im Feld I.31 angegeben. Bei der GGED-Erstellung durch die GKS wird im Teil 2 GGED (bei Feld II.5 – andere Kontrollen) auf die ordnungsgemäß erfolgte Öko-Kontrolle hingewiesen.

Alle anderen Partien werden am Ort der Überführung in den zollrechtlichen Verkehr kontrolliert. Dieser Ort kann im COI bis zur Anmeldung der Sendung durch den Importeur geändert werden.

Für einen reibungslosen Ablauf ist eine möglichst rasche und rechtzeitige Anmeldung der einzelnen Importe bei der zuständigen Landes-Öko-Behörde von großer Bedeutung.

Die EU-Kommission hat neue Leitlinien für Hochrisikoprodukte und -länder veröffentlicht. Die aktuellen Listen können unter GfRS Info-Service eingesehen werden. Bei Sendungen von Erzeugnissen mit hohem Risiko führen die zuständigen Behörden im Rahmen der amtlichen Prüfung systematische Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen durch.

Die neue EU-Bio-Verordnung gibt ein neues Format für die Kontrollbescheinigung (COI) vor.

Nachfolgend haben wir die uns vorliegenden Rundschreiben der Landes-Öko-Behörden zum neuen Verfahren zusammengestellt und empfehlen dringend, die dort beschriebenen Vorgaben zu beachten.