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TRACES.NT ist ein Datenbanksystem der Europäischen Union (TRAde Control and Expert System New Technology). Seine Nutzung ist verpflichtend, um den physischen Warenweg im Zusammenhang mit EU-Importen von Bio-Produkten abzubilden.
Mit der Beschreibung von TRACES.NT und den FAQ's informieren wir Sie, wie Sie sich als Importeur bei TRACES.NT registrieren und wie die Öko-Importe abgewickelt werden.
Bitte beachten Sie, dass ab Januar 2022 Bio-Importe bei den zuständigen Landes-Öko-Behörden angemeldet werden müssen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Service.
Im Feld 9 der Kontrollbescheinigung in TRACES NT ist das zuständige Zollamt unter der Angabe des Dienststellenschlüssels einzutragen.
Link zur Liste der deutschen (Haupt-)Zollämter
Einige Bundesländer stellen Informationen für Importeure bereit und Antragsformulare für die Freischaltung der Registrierung durch die zuständige Behörde.
Baden-Württemberg:
Anleitung für Importeure
Antrag auf Erteilung von Zugangsrechten zu TRACES.NT
Bayern:
Anleitung für Importeure
Berlin und Brandenburg
Anleitung für Importeure, Antrag auf Erteilung von Zugangsrechten
Nordrhein-Westfalen:
Anleitung für Importeure (Stand: 10.11.2017)
Antrag auf Erteilung von Zugangsrechten zu TRACES.NT
Sachsen:
Anleitung für Importeure
In zwei Schritten können sich Responsible For the Load (RFL)-Spediteure bei TRACES NT anmelden:
Bei den RFL-Unternehmen handelt sich nicht um zertifizierte Bio-Unternehmen. Es sind herkömmliche Spediteure, die sich in TRACES registrieren und validieren lassen können.
Die Validierung läuft zunächst über DG SANTE. Später können auch die CCAs und BCPs die Speditionen und Benutzer der Speditionen validieren. Ein Benutzer, der als RFL in TRACES registriert wird, kann keine COI Bescheinigung erstellen und auch nicht im Namen des Empfängers unterschreiben. Dies können ausschließlich die zertifizierten Unternehmen. Ein RFL kann die Bescheinigungen einsehen, in denen das Unternehmen erwähnt ist und, wenn die Ware geteilt werden soll, kann der RFL die Teilung vornehmen. Die Teilbescheinigung muss jedoch vom zertifizierten Empfänger unterschrieben werden.
FAQs: webgate.ec.europa.eu/tracesnt/help/general/content/faqs.htm
Aktuelles: webgate.ec.europa.eu/tracesnt/help/general/content/a_home/what-s-new.htm
Deutschland: DE-ÖKO-039
Österreich: AT-BIO-004
Luxemburg: LU-BIO-07