Die zuständigen Landes-Öko-Behörden führen die ökorechtliche Prüfung für die einzelnen Importvorgänge aus Drittländern vor der Verzollung durch. Die Sendungen müssen also vor Eintreffen immer zunächst bei der Landes-Öko-Behörde angemeldet werden. Die Prüfung der Landes-Öko-Behörden umfasst für alle Importpartien eine Prüfung der in TRACES durch die Drittlands-Öko-Kontrollstelle hinterlegten Dokumente. Darüber hinaus werden stichprobenartig Nämlichkeitskontrollen und risikoorientierte Warenkontrollen durchgeführt. Die Prüfung muss immer vor der Verzollung durchgeführt werden und wird in der Kontrollbescheinigung (COI) dokumentiert.
Grenzkontrollpflichtige Bio-Partien, die aus phytosanitären oder aus anderen lebens-/futtermittelrechtlichen Gründen bei einer Grenzkontrollstelle (GKS) vorgeführt werden müssen, werden dort geprüft. Eine Liste solcher Erzeugnisse findet sich u.a. in den Anhängen der der VO (EU) 2021/632, (EU) 2019/1793 und der VO (EU) 2019/2072 (bitte konsolidierte Fassungen nutzen). Weitere Auskünfte zur GKS-Pflichtigkeit von Importpartien geben GKS und Zoll. Das COI wird bei der Anmeldung an der Grenzkontrollstelle im Teil 1 des Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED) in TRACES hinzugefügt (Feld I.9 – Begleitdokumente) und der Warentyp (Öko/Organic) im Feld I.31 angegeben. Bei der GGED-Erstellung durch die GKS wird im Teil 2 GGED (bei Feld II.5 – andere Kontrollen) auf die ordnungsgemäß erfolgte Öko-Kontrolle hingewiesen.
Alle anderen Partien werden am Ort der Überführung in den zollrechtlichen Verkehr kontrolliert. Dieser Ort kann im COI bis zur Anmeldung der Sendung durch den Importeur geändert werden.
Für einen reibungslosen Ablauf ist eine möglichst rasche und rechtzeitige Anmeldung der einzelnen Importe bei der zuständigen Landes-Öko-Behörde von großer Bedeutung.
Die EU-Kommission erlässt zudem Verordnungen, in denen Hochrisikoprodukte und -länder veröffentlicht werden. Über die aktuellen Listen berichtet der GfRS Info-Service. Bei Sendungen von Erzeugnissen mit hohem Risiko führen die zuständigen Landes-Öko-Behörden im Rahmen der amtlichen Prüfung systematische Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen durch.
Nachfolgend haben wir die uns vorliegenden Rundschreiben der Landes-Öko-Behörden zum neuen Verfahren zusammengestellt und empfehlen dringend, die dort beschriebenen Vorgaben zu beachten.
Als #VDSKC möchten wir euch ganz herzlich zum 30-jährigen Bestehen gratulieren. Hinter euch liegen drei Jahrzehnte voller Engagement, Innovation und Hingabe für die gesunde #Kinderernährung – eine herausragende Leistung, auf die euer gesamtes Team stolz sein kann.
Was einst bescheiden in einer einzigen Schule begann, hat sich zu einem Leuchtturm der #Schulverpflegung entwickelt. Euer Anspruch, „wie bei Mama zuhause“ zu kochen, ist dabei nicht nur ein Versprechen – sondern gelebte Praxis. Mit echter Nähe zur Schulgemeinschaft, einem feinen Gespür für die Bedürfnisse von Kindern und eurem kompromisslosen Bekenntnis zu Qualität habt ihr in Hamburg ein Modell erschaffen, das bundesweit Maßstäbe setzt.
Wir freuen uns, Okan Saiti und Jörg Wieckenberg als engagierte Mitglieder in unserem Verband zu wissen. Auf viele weitere gemeinsame Jahre im Einsatz für gutes Essen in Kitas und Schulen!