EmpCo: Last-Minute-Änderung soll Abverkauf von Altbeständen ermöglichen
Voraussichtlich wird der Bundestag am Donnerstag eine Änderung des UWG beschließen, die Unternehmen im Umgang mit Altbeständen mehr Spielraum verschafft. Dabei geht es nicht um eine Abverkaufsfrist, sondern um eine Verhältnismäßigkeitsklausel.
Diese soll verhindern, dass Waren, die ab dem 27. September nicht EmpCo-konform sind, vernichtet werden. Frei nach dem Motto „ist das schon Greenwashing oder kann das noch raus?“
Wir hatten bei Haufe Sustainability bereits über die einhorn products GmbH berichtet, die Gefahr läuft, das manche ihrer Produkte aufgrund eines nicht mehr konformen Verpackungsdesigns unverkäuflich werden.
Was es mit der nun angestrebten Notlösung auf sich hat, habe ich hier aufgeschrieben: https://lnkd.in/etmwq63d
Kann dies die benötigte Planungssicherheit schaffen oder werden Unternehmen nun mit einer Vielzahl an Einzelfallprüfungen überschwemmt? Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen aus der Praxis!
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