1 Aktuelles zum Bio-Recht
1.1 Überarbeitung der EU-Bio-Verordnung 2018/848
Nachdem der Rat bereits im Mai seine Verhandlungspositionen beschlossen hat, hat am 14.07.2026 auch der Agrarausschuss des EU-Parlamentes seine Position festgelegt. Die endgültige Ausgestaltung bleibt Gegenstand der Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament, die am 20. Oktober 2026 stattfinden sollen.
1.2 Roadmap für weitere Änderungen des EU-Bio-Rechts
Auf Grundlage der im Dezember 2025 von der EU-Kommission vorgelegten Roadmap sollen nachgelagerte Rechtsakte der EU-Bio-Verordnung 2018/848 sukzessive geändert und vereinfacht werden.
1.3 Änderungen im EU-Pflanzenschutzrecht: Omnibus X
Die EU-Kommission plant im Rahmen des Omnibus X-Paketes, das Lebensmittel- und Futterrecht zu vereinfachen und zu stärken. Der Vorschlag enthält auch eine neue Definition für sogenannte „Biocontrol-Substanzen“. Diese Gruppe würden künftig alle im Ökolandbau zugelassenen Stoffe beinhalten. EU-Rat und Europäisches Parlament arbeiten derzeit noch an ihren Positionen. Die ursprünglich für Ende Oktober geplante Abstimmung im Parlament könnte sich verzögern.
1.4 EmpCo-Richtlinie und deutsches UWG
Wichtige Änderung beim Greenwashing-Schutz: Wie im Info-Service 4/2025 angekündigt, müssen seit dem 27. September 2026 Unternehmen, Händler und Programmeigner die neuen Vorgaben des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beachten. Es basiert auf der EU-Richtlinie 2024/825 (Empco-Richtlinie). Kurz vor Inkrafttreten hat der deutsche Gesetzgeber noch eine Regelung für das UWG beschlossen, die Abmahnungen gegen einen Empco-Verstoß bis zum 27. September 2028 unter den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stellt.
2 Landwirtschaftliche Erzeugung
2.1 Futterknappheit aufgrund von Dürre
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit in den Sommermonaten 2026 haben erste Bundesländer den Katastrophenfall gemäß Artikel 22 VO (EU) 2018/848 ausgerufen. Damit ist die Nutzung konventioneller Flächen zur Beweidung oder Futtergewinnung unter bestimmten Bedingungen nach Antragstellung möglich. Betroffene Betriebe wenden sich bitte an die GfRS.
2.2 Bundesumweltministerium legt Entwurf zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei Umbau und Neubau von Tierhaltungsanlagen
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) soll angepasst werden.
Im § 9 soll der Abs. (3a) Nr. 1 Buchst. b hinzugefügt werden. Wer seinen Stall zur Verbesserung der Haltungsbedingungen umbaut, ohne die Anzahl der Tierplätze zu erhöhen, soll künftig von der Umweltverträglichkeitsprüfung befreit werden.
3 Import/Export
3.1 Import: Gültigkeit der Drittlandsliste bis 2036 verlängert
Öko-Produkte aus Drittländern können nach der EU-Bio-VO 2018/848 über zwei Wege in die EU importiert werden:
- Die Bio-Produkte wurden in einem Drittland konform zu den Vorgaben der EU-Bio-Verordnung erzeugt und von einer durch die EU-Kommission anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstelle überprüft
- Die Bio-Produkte stammen aus einem Drittland, das ein Handelsabkommen für Bio-Produkte mit der EU geschlossen hat und entsprechen den Bedingungen und Vorgaben dieses Abkommens. Übergangsweise sollte bis 31.12.2026 zusätzlich die Drittlandsliste der alten EU-Bio-VO (Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325) gelten.
Da die Verhandlungen über die Handelsabkommen teils sehr langwierig sind, kann die Frist zum Jahresende nicht eingehalten werden. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1789 vom 23. Juli 2026 treten daher folgende Änderungen in Kraft:
Die Frist für die Gültigkeit der alten Drittlandsliste wurde um 10 Jahre bis 31.12.2036 verlängert.
- Argentinien: Aufnahme der Kontrollstelle Control Union Argentina SA (AR-BIO-005).
- Australien: Entzug der Anerkennung von NASAA Certified Organic (AU-BIO-004).
- Indien:
Aussetzung der Anerkennung folgender Kontrollstellen: Natural Organic Certification Agro Pvt. Ltd (IN-ORG-011), Global Certification Society (IN-ORG-029), Krushi Certification Private Limited (IN-ORG-038).
Anerkennung von vier weiteren Kontrollstellen: TQ Cert Services Private Limited (IN-ORG-006), Baltic Testing India Pvt. Ltd. (IN-ORG-045), Zenith Certifications Private Limited (IN-ORG-046), Trace Assure Global Certifications Private Limited (IN-ORG-047).
Mehrere Aktualisierungen der Namen und Website-Adressen bestehender Kontrollstellen.
- Japan: Änderung des Namens und der Website-Adresse von Ecocert Japan Ltd (JP-BIO-006).
- Südkorea: Entzug der Anerkennung von DODAM Eco-Friendly (KR-ORG-044) und mehrere Änderungen an Namen und Website-Adressen anerkannter Kontrollstellen.
- Tunesien: Entzug der Anerkennung für INNORPI (TN-BIO-007) und CERES GmbH (TN-BIO-009) sowie mehrere Aktualisierungen der Namen und Website-Adressen bestehender Kontrollstellen und der zuständigen Behörde.
- Vereinigte Staaten: Entzug der Anerkennung des Yolo County Department of Agriculture (US-ORG-059) sowie mehrere Aktualisierungen der Namen und Website-Adressen bestehender Kontrollstellen.
3.2 Export: Bio-Exportbescheinigungen rechtzeitig anfordern!
Sind für den Export von Bio-Waren in EU-Drittländer spezielle partiebezogene Exportzertifikate nötig, weisen wir darauf hin, dass die Unterlagen rechtzeitig bei der GfRS angefordert werden müssen. In den meisten Fällen müssen diese Zertifikate vor dem Export der Partie aus der EU ausgestellt werden.
3.3 Export nach USA: Änderung Zolltarifnummern
Die US-Zolltarifnummern wurden zum 01. Juli 2026 angepasst.
Die aktuelle Liste ist auf der Website des U.S. Department of Agriculture’s (USDA) einsehbar.