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GfRS Info-Service 3/2026

📈 Bio-Kontrolle & Zertifizierung: Alles Wichtige im neuen GfRS Info-Service 3/2026 🚜🌱
​Wer in der Bio-Branche auf dem Laufenden bleiben will, kommt an den aktuellen Updates der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) nicht vorbei. Den vollständigen Info-Service gibt es hier zum Nachlesen:
https://lnkd.in/eyiaUhzb

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🇨🇿 𝗦𝗽𝗮𝗻𝗻𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗭𝗲𝗶𝘁 𝗶𝗻 𝗧𝘀𝗰𝗵𝗲𝗰𝗵𝗶𝗲𝗻
Unsere Kollegin Meriem Saidi hat tschechische Inspekteur:innen und Mitarbeiter:innen von Behörden und des Ministeriums im Bereich der ökologische Geflügelhaltung geschult. Ein wertvoller Austausch und eine spannende Gelegenheit, Wissen und Erfahrung zu teilen.
Vielen Dank an alle Beteiligten für die gute Organisation 🙌
@Bioinstitut https://lnkd.in/dbJvP74R

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🥪🍎 25 Jahre #BioBrotbox!

Am Sonntag werden wieder Bio-Brotboxen bei #TerraNaturkost gepackt. In diesem Jahr gibt es einen besonderen Grund zum Feiern: Die Bio-Brotbox wird #25Jahre alt! 🎉

Seit 25 Jahren setzt sich die Initiative schon dafür ein, Kinder und ihre Familien für ein #gesundes und #nachhaltiges Frühstück zu begeistern.

In diesem Jahr packen mehr als 400 Freiwillige rund 63.000 Bio-Brotboxen für Erstklässlerinnen und Erstklässler in #Berlin und #Brandenburg. Gemeinsam mit zahlreichen Ehrenamtlichen unterstützen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Aktion.

Wir freuen uns auf die große Jubiläums-Packaktion! 💚

Weitere Informationen hier: https://lnkd.in/dwixExFV

Fotos: Christian Lietzmann

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Brüsselbedingte Flickschusterei 🤷

...oder: Wie die Bundesregierung diese Woche in einer Nacht-und-Nebel-Aktion eine EmpCo-Lösung in ein sachfremdes Gesetz einschleuste...

Für die heute erschienene Lebensmittel Zeitung habe ich den Krimi um den "Abverkauf von Altbeständen im Rahmen der EmpCo" kommentiert. 🌿🛒🍃

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Doch noch eine Schonfrist für Umweltwerbung: Im Einzelfall für Waren.
 
Kurz vor dem Stichtag hat der Bundestag gestern Abend mit § 15b UWG eine Übergangsregel ergänzt. Ab dem kommenden Sonntag gelten im UWG die neuen Vorgaben für Nachhaltigkeitswerbung, die auf der EmpCo-Richtlinie beruhen. Eigentlich.
 
Nun soll eine eilig eingefügte Sonderregelung vermeiden, dass Ware, die bereits im Markt ist, wegen unzulässiger Umweltaussagen vernichtet werden muss. Die Entwurfsbegründung hatte dabei vor allem „Slow Mover“ wie Bücher im Blick.
 
Eine echte Abverkaufsfrist ist das allerdings nicht. § 15b UWG schließt einen Unterlassungsanspruch nur aus, wenn er nach Abwägung aller Interessen unverhältnismäßig wäre. Es kommt also auf den Einzelfall an. Das Gesetz nennt dafür vier Maßstäbe: Wie schwer wiegt der Verstoß? Was wäre nötig, um ihn zu beseitigen? Was würde die Beseitigung kosten? Welche Umweltbelastung würde eine Vernichtung der Ware bedeuten?
 
Die Regel erfasst nur Waren, die vor dem 27.09.2026 in Verkehr gebracht wurden, und gilt selbst nur zwei Jahre.
 
Für alle übrige Werbung bleibt es beim Sonntag als Stichtag. Website, Online-Shop und Social-Media-Kanäle, aber auch Kataloge und Plakate müssen zum Wochenende ausnahmslos rechtskonform sein.

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Rede der Bundesministerin zum “Tag des guten Essens” im Jahr 2050

+++LEAK+++

2050 ist #Bio normal, #Landwirtschaft zunehmend resilient und gutes #Essen keine soziale Frage mehr. Bundesministerin Clara Hartung erklärt in ihrer Rede, wie #Deutschland da hingekommen ist.

Was wohl die #Agrarlinisterkonferenz, die aktuell tagt, für Vorstellungen von 2050 hat? Wie sieht Deutschlands Land- und #Ernährungswirtschaft dann aus?

Die kleine Fiktion ist mein Plädoyer für mehr Rumspinnen und Visionen für die #Zukunft, auf die wir hinarbeiten möchten.

Ach, und wir immer: Es gilt das gesprochene Wort.

Happy Tag des #Ökolandbau!

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EmpCo: Last-Minute-Änderung soll Abverkauf von Altbeständen ermöglichen

Voraussichtlich wird der Bundestag am Donnerstag eine Änderung des UWG beschließen, die Unternehmen im Umgang mit Altbeständen mehr Spielraum verschafft. Dabei geht es nicht um eine Abverkaufsfrist, sondern um eine Verhältnismäßigkeitsklausel.
Diese soll verhindern, dass Waren, die ab dem 27. September nicht EmpCo-konform sind, vernichtet werden. Frei nach dem Motto „ist das schon Greenwashing oder kann das noch raus?“

Wir hatten bei Haufe Sustainability bereits über die einhorn products GmbH berichtet, die Gefahr läuft, das manche ihrer Produkte aufgrund eines nicht mehr konformen Verpackungsdesigns unverkäuflich werden.

Was es mit der nun angestrebten Notlösung auf sich hat, habe ich hier aufgeschrieben: https://lnkd.in/etmwq63d

Kann dies die benötigte Planungssicherheit schaffen oder werden Unternehmen nun mit einer Vielzahl an Einzelfallprüfungen überschwemmt? Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen aus der Praxis!

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Import von Bio-Produkten: So geht´s richtig!

🌍Bio-Importe sicher im Blick – aktuelle Entwicklungen und praktische Lösungen

📅 29. Oktober 2026
🕙 10:00-13:00 Uhr
📍 Online

Der Import von Bio-Produkten ist ein wichtiger Baustein für die Vielfalt des europäischen Bio-Marktes. Gleichzeitig stellt er Unternehmen immer wieder vor besondere Herausforderungen: regulatorische Anforderungen entwickeln sich weiter, Kontrollvorgaben ändern sich und bei bestimmten Produkten und Herkunftsländern ist besondere Aufmerksamkeit gefragt.

Was bedeuten aktuelle Entwicklungen für die tägliche Importpraxis? Welche Risiken sollten Unternehmen kennen? Und wie lässt sich bei Verdachtsfällen oder auffälligen Analysenergebnissen sicher und angemessen handeln?

Unser Webinar bringt Sie auf den aktuellen Stand und bietet zugleich Raum für konkrete Fragen aus der Praxis. Gemeinsam mit erfahrenen Referent*innen beleuchten wir aktuelle Entwicklungen rund um Bio-Importe, berichten aus der Kontrollüberwachung und zeigen, worauf es beim Umgang mit Risiken und Verdachtsfällen ankommt.

🔎 Auf dem Programm stehen unter anderem:
✅ Aktuelles aus Brüssel: Revision der Bio-Verordnung und neue Liste für Hoch-Risiko-Produkte mit Johanna Stumpner
✅ Aktuelles aus der Kontrollüberwachung von Importen mit Jens Walter
✅ Risiken, Verdachtsfälle und positive Analysenbefunde: Worauf sollten Importeure achten und was ist das beste Vorgehen? mit Jochen Neuendorff und Felix LIPPERT
✅ Vorstellung International Network on Organic Trade mit Sabrina Landmann
✅ Raum für Fragen und Erfahrungsaustausch

💶 Kosten:
275€ zzgl. MwSt.

👉 Jetzt anmelden:
https://lnkd.in/eAcKW2ba

📌 Veranstalter: Büro Lebensmittelkunde & Qualität GmbH (BLQ) & GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

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🌿 Looking forward to an inspiring international exchange in Tehran!
The International Conference on the Production Development & Export of Organic Damask Rose, Medicinal Plants and Their Derivatives will take place on 23 September 2026 in Tehran, bringing together expertise in organic production, certification, international trade and access to the European market.
I’m particularly grateful to Dr. Jochen Neuendorff and GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH, as well as FiBL, for sharing their expertise and contributing to the programme.
Very pleased to see IQS-Group GmbH supporting this international exchange. 🌱
Wishing everyone involved meaningful discussions, new connections and opportunities for future cooperation.
📍 Tehran, Iran
📅 23 September 2026
#OrganicAgriculture #OrganicTrade #OrganicCertification #MarketAccess #MedicinalPlants #DamaskRose #InternationalCooperation #Iran #IQSGroup #FiBL #GFRS

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Neue EmpCo-Anforderungen: Green Claims und Nachhaltigkeitssiegel ab dem 27. September 2026

📢 Der Countdown läuft: In genau einer Woche startet die Anwendung der EmpCo-Richtlinie und damit die neuen Regeln zu umweltbezogenen Angaben und Darstellungen. Wer kurzfristig einen kompakten Überblick über alle maßgeblichen Eckpunkte und Vorschriften sucht, wird bei Wolters Kluwer: IP Law fündig. Dort ist mein aktueller Beitrag erschienen: „Neue EmpCo-Anforderungen: Green Claims und Nachhaltigkeitssiegel ab dem 27. September 2026“.

‼️Der Startschuss fällt bald – reinschauen lohnt sich! Link zum Beitrag finden Sie hier: https://lnkd.in/e7Dmk-6a

Danke an Wolters Kluwer Deutschland und Konstantinos Touloumpas, dass ich dieses Thema bei euch aufbereiten durfte! Es bleibt spannend, wie sich die Werbung und Kennezichnung in Zukunft entwickeln wird. 💡 🌿

#GreenClaims #EmpCo #IP

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Wie büroktratisch ist Bio?

https://lnkd.in/eYCjvBt8

mit spannender Einschätzung von Alexander Beck.

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Ich gebe es zu: Ich freue mich wie ein Kind.
Am Sonntag dürfen wir feiern. Alle einladen. Türen aufmachen. Zeigen, was viele Hände in 40 Jahren geschafft haben. Und zwar nicht in einer Präsentation, sondern live, mit Essen, Musik und hoffentlich vielen bekannten Gesichtern.
Viele von euch kennen uns vom Wochenmarkt, aus der Kiste, aus Jahren gemeinsamer Arbeit. Aber unseren neuen Standort in Bramsche haben die meisten von euch noch nie von innen gesehen. Das ändert sich am 20. September.
Unsere Erzeuger und Partner sind selbst vor Ort. Es gibt Führungen durch Bereiche, die sonst niemand betritt. Bio-Essen, Kaffee, Kuchen, Live-Musik, eine Tombola für Amal e.V. — und für Kinder sowieso mehr als genug.
40 Jahre ist eine lange Zeit. Aber an diesem Sonntag denke ich nicht an Zahlen oder Meilensteine.
Ich denke daran, mit euch anzustoßen.
Und wenn das Wetter nicht mitspielt, stoßen wir halt drinnen an.

Sonntag, 20. September, 10 bis 17 Uhr. In der Welle 17, Bramsche. Eintritt frei.
Ich freue mich auf euch.

P.S. Ich danke auch ganz besonders unseren tollen Nachbarn, die für den Tag ihre Parkplätze zur Verfügung stellen! Markus Vije, AMAZONEN-WERKE H. DREYER SE & Co. KG, CLINIC & JOB DRESS, majamo fulfillment und ELOS GmbH & Co. KG

#DieGemüsegärtner #Herbstmarkt #40Jahre #Bramsche #Bio

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📢 Noch ein Bio-Leuchtturm, noch ein Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit? Wo stehen wir eigentlich? Die Allianz für Verantwortungsvolle Esskultur (AVE) hat diese Woche ihren ersten Jahresreport vorgelegt – mit validen Zahlen, Daten und Fakten. Er zeigt, wo die 12 erfassten Mitgliedsunternehmen der #Gemeinschaftsgastronomie beim Thema Nachhaltigkeit stehen. Es sind Betriebe, die das Thema messbar vorantreiben wollen.

Ich bin seit 25 Jahren in der Branche unterwegs und durfte über die lange Zeit viele kleine und große Leuchttürme der #Nachhaltigkeit kennenlernen. Auch das Land Niedersachsen hat Ende August vier 🥕 Bio-Leuchttürme aus der GV prämiert. Sie zeigen: Nachhaltigkeit kann jeder und jede. 

❓ Doch wo stehen die Betriebe konkret? Und wo stehen alle gemeinsam? Um das herauszufinden, braucht es belastbare Daten. Denn Betriebe, die messen, steuern am Ende besser. Und Betriebe, die Erfahrungen und Wissen teilen, kommen schneller voran. Und Betriebe, die kollektiv handeln, bewegen am Ende mehr als jeder Einzelne allein. 

😀 Umso mehr habe ich mich gefreut, als kürzlich erstmals valide Zahlen von der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI GmbH) und ECOZEPT zum Bio-Einsatz in Großküchen und Gastronomie vorgelegt wurden. Danach beziehen Gastro-Betriebe 3,1 bis 3,7 % ihrer Produkte in Bio. Die Schätzzahlen lagen bis dato immer bei 1 bis 2 %. Jetzt wissen wir: In den vergangenen 20 Jahren hat sich doch messbar etwas verändert. 

➡️ Dabei steht fest: Die Tellerwende gelingt oder scheitert entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Vom Landwirt über Hersteller bis hin zum Küchenchef: Jedes Glied in der Kette hat eine eigene Rolle, die kein anderer übernehmen kann. Küchenchefs haben in dieser Kette einen großen Hebel. Durch Einkauf, Speiseplan-Gestaltung und die Kommunikation mit den Gästen könnten sie etwa den CO2-Fußabdruck schmälern, Bio forcieren und die Gesundheit der Mitarbeitenden fördern.

Der Einstieg in ein systematisches Messen ist ein erster Schritt, um besser zu werden. Dabei mangelt es den Verantwortlichen nicht am Willen, grüne Themen voranzutreiben. Allein die Rahmenbedingungen machen es vielen schwer. Häufig entscheiden Träger, Auftraggeber und Ausschreibungsverantwortliche darüber, welche grünen Kriterien in Verträgen und Vergabeverfahren verankert und bezahlt werden.

Nicht zuletzt setzen Politik und Verwaltung die Leitplanken etwa über Verpflegungssätze, Vergaberecht oder Bio-Quoten. Dass ambitionierte Ziele im großen Maßstab erreichbar sind, zeigen Beispiele wie Kopenhagen, wo konsequente Vorgaben messbare Fortschritte bringen.

📢 Am Ende zählt, dass die Branche gemeinsam Verantwortung übernimmt – durch verbindliche Ziele, systematisches Messen und verlässliche Partnerschaften entlang der Wertschöpfungskette. Einzelne Vorreiter sind wichtig, aber für echten Fortschritt braucht es belastbare Daten und gemeinsames Handeln. Die #Tellerwende gelingt nur, wenn alle mitziehen.
 
Frauke Brodkorb-Kettenbach

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Neu im AMI Shop: Warenstromanalysen für Bio-Produkte 🌱📊
 
Der Bio-Markt verändert sich stetig: Angebotsstrukturen verschieben sich, Import- und Exportströme entwickeln sich weiter und auch die Nachfrage bleibt in Bewegung. Für Marktakteure wird es dadurch immer wichtiger, Entwicklungen fundiert einordnen zu können.
 
Genau hier setzen die neuen AMI-Warenstromanalysen für Bio-Produkte an. 🚀
 
Erstmals veröffentlicht die AMI umfassende Analysen für 8 Bio-Produktgruppen:
🥔 Kartoffeln
🥕 Gemüse
🍎 Obst
🌾 Getreide
🫘 Hülsenfrüchte
🥛 Milch
🥚 Eier
🥩 Fleisch
 
Die Analysen bieten einen fundierten Überblick über Warenströme und Mengenbilanzen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Erzeugung über Verarbeitung und Handel bis hin zum Verbrauch.
 
💡 Welche Fragen werden beantwortet?
✔️ Welche Mengen stammen aus heimischer Erzeugung?
✔️ Welche Rolle spielt der Außenhandel für die Versorgung?
✔️ Welche Mengen werden zu welchen Produkten verarbeitet?
✔️ Wie entwickeln sich Angebot und Nachfrage in einzelnen Produktbereichen?
 
Damit schaffen die Analysen mehr Transparenz im Bio-Markt und liefern eine belastbare Grundlage für Unternehmen, Organisationen und Institutionen, um Marktverhältnisse besser zu bewerten.
 
📅 Die AMI-Warenstromanalysen Bio-Produkte sind ab sofort im AMI Shop erhältlich: https://lnkd.in/easTjw9T

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Nach neun intensiven #EmpCo-Vorträgen vor Unternehmensvertretern und Kolleg:innen des gewerblichen Rechtsschutzes (u. a. bei Kammern, Verbänden und unserem BRP RENAUD Compliance Lunch) begegnen mir drei Missverständnisse immer wieder:

❌ „Wir dürfen gar nichts mehr mit Umweltbezug sagen.“
Falsch. Die EmpCo statuiert für Umweltaussagen kein Pauschalverbot und keine Zertifizierungspflicht – aber eine strenge Spezifizierungspflicht. Wer wahrheitsgemäß differenziert und spezifiziert, darf weiterhin werben.

⚠️ „Aber unsere Marken dürfen wir doch weiternutzen?“
Vorsicht. Gerade „grüne“ Marken- und Firmenbestandteile lassen sich im Alltag kaum an jedem Touchpoint rechtssicher spezifizieren. Teilweise hilft auch das nichts, wenn sie als Nachhaltigkeitssiegel einzustufen sind. Hier droht ein erhebliches Abmahnrisiko.

🛑 „Ein Sternchenhinweis rettet unser Siegel.“
Nein. Bei privaten Nachhaltigkeitssiegeln hilft keine Erläuterung. Wer kein für Dritte offenes, unabhängiges Zertifizierungssystem nach den Vorgaben der EmpCo-Richtlinie eingerichtet hat, darf das Siegel nicht mehr verwenden.

⏳ Das Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes zur EmpCo-Richtlinie am 27.09.2026 steht vor der Tür – und ich freue mich auf weitere spannende Gespräche hierzu: online sowie vor Ort in Düsseldorf, Ulm und Stuttgart!

#EmpCo #Greenwashing #Wettbewerbsrecht #GewerblicherRechtsschutz #UWG #Markenrecht

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Das war eine prima Idee, Renate Künast!

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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

2026-02-05 11:50:37

🎉 Alles Bio oder was? Das bekannte sechseckige Bio-Siegel feiert sein 25-jähriges Jubiläum und zeigt, wie selbstverständlich #Bio heute in vielen Lebensbereichen angekommen ist.

Während zu Beginn des Jahres 2001 vor allem Brot und Backwaren das staatliche Bio-Siegel trugen, sind es heute neben Klassikern wie Tee, Kräutern und Gewürzen auch fertige Kichererbsen-Currys, Bienenwachs oder sogar Heimtierfutter. 🍞 🍵

📈 Ein Blick auf unsere Zahlen verdeutlicht die beeindruckende Entwicklung. Mittlerweile gibt es über 112.000 registrierte Produkte von mehr als 7.322 Unternehmen in 29 unterschiedlichen Warengruppen.

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher wissen das Siegel zu schätzen. Nur wer sich an die gesetzlichen Vorgaben der EU-Öko-Verordnung hält und sich regelmäßig kontrollieren lässt, darf das Bio-Siegel nutzen“, betont unsere Präsidentin Margareta Büning-Fesel.

Das Bio-Siegel wird seit 2006 bei uns betreut. Nutzende, die sich gemäß der EU-Öko-Verordnung haben zertifizieren lassen, können freiwillig das deutsche Bio-Siegel verwenden, müssen dies jedoch bei uns anzeigen.

https://lnkd.in/eG5tgj-B
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Die Preisträger: Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

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gvpraxis

2026-09-02 08:15:38

Niedersachsen hat die Preisträger des Wettbewerbs „Bio-Leuchttürme der Gemeinschaftsverpflegung“ bekannt gegeben. Erfahren Sie, welche Projekte die Jury überzeugt haben. Mehr: https://lnkd.in/ehH2g485
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Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

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Heute starten sie endlich: die Bio Wochen in NRW 🌱💚 https://lnkd.in/eDu5Jd4K
Freut euch auf aktionsreiche Tage vom 28. August bis zum 13. September – mit spannenden Veranstaltungen, besonderen Einblicken und jeder Menge Bio.

Entdeckt zum Beispiel das Hoffest auf Gut Eggeringhausen https://lnkd.in/eUBfwH5c oder stattet dem Freilichtmuseum Detmold einen Besuch ab. https://lnkd.in/eBhDMq8e
Wir wünschen euch viel Spaß beim Entdecken, Mitmachen und Genießen! 🌿

Natürlich GfRS-#biozertifiziert

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Bio-Landbau im Kaukasus? Check. ✔️ Schlüssel? Weg. ❌ Egal. Wenn der Schlüssel fehlt, wird improvisiert. Aserbaidschan lehrt uns: Wo ein Wille (und Kletter-Talent) ist, da ist auch ein Weg zu den Bio-Haselnüssen. MacGyver wäre stolz auf uns. 🔓

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How close is the EU to its goal of 25% agricultural land under organic farming?

Organic farming can help protect biodiversity, improve soil health and support more sustainable food production.

As the EU works towards its goal of having 25% of agricultural land under organic farming by 2030, we continue to highlight the role of sustainable food systems in building a greener, fairer and more resilient Europe.

Through our work, we have consistently called for:
🌱 supporting farmers during the transition to more sustainable production methods;
🌱 strengthening local and regional food supply chains;
🌱 protecting biodiversity and natural resources;
🌱 making sustainable food accessible and affordable to everyone.

Our work: link.europa.eu/vWGr4n
 
🔍 Source: Eurostat, Area under organic farming, 2024.  
 
EU Agriculture and Food

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TRACES FAQ August 2026

Seit 2017 erfolgt die Ausstellung der Kontrollbescheinigung für den Import von Bio-Waren in die EU über das elektronische System TRACES NT. Und seit 2017 begleiten wir vom BLQ dieses Thema im Rahmen von Schulungen, Beratungen und dem praxisnahen TRACES FAQ, dass wir gemeinsam mit GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH, AöL e.V. und Deutscher Fruchthandelsverband e. V. (DFHV) herausgeben.

Nun war es mal wieder Zeit für eine kleine Auffrischungsrunde - wir haben die FAQs aktualisiert, mit neuen Inhalten versehen und veraltete Infos rausgenommen. Die FAQ stehen nach wie vor kostenlos auf unserer Website (sowie auf den Websites der anderen Herausgeberinnen und Herausgeber) zur Verfügung: https://lnkd.in/e6BjUnYn

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Wir suchen Dich!

Wir suchen Dich! Werde Teil unseres Teams im Handels- und Verarbeitungsbereich in Göttingen 🎯

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Natürlich GfRS-#biozertifiziert! Herzlichen Glückwumsch aus Göttingen zum Jubiläum, auf die nächsten 30 Jahre.

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Natürlich GfRS-#biozertifiziert!

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Endspurt beim Basiskurs Bio-Kontrolle an der Uni Gießen! 🌿 Tag 4 hatte es inhaltlich richtig in sich.
​Unsere Themen heute:
✅ QS-Systeme: Wie sichern Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft selbst die Bio-Qualität?
✅ Betrugsbekämpfung: Ein starker und sehr konkreter Einblick des LAVE NRW zu Bio-Betrugsfällen und ihrer Aufdeckung
✅ Die Rollenwippe als Bio-Kontrolleur:im: Interaktive Simulationen zum professionellen und sicheren Auftreten als Prüfer:in vor Ort.
​Die Ausbildung ist intensiv, macht aber vor allem eines: viel Mut für eine sichere Bio-Zukunft! 👏
​#BioKontrolle #Zertifizierung Justus-Liebig-Universität Giessen Christian Herzig

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Die Integrität der gesamten Bio-Wertschöpfungskette im Fokus. 🌍🌾
Bei ​Tag 3 des Basislehrgangs Bio-Kontrolle an der Justus-Liebig-Universität Giessen mit Christian Herzig stand heute das engmaschige Bio-Kontrollsystem im Mittelpunkt. Den Rahmen dafür bildete der Vortrag einer zuständigen Landes-Öko-Behörde RP Regierungspräsidium Gießen zu den gesetzlichen Grundlagen und den Akteuren im deutschen Bio-Kontrollsystem.
​Danach gab es virtuelle Kontrollrundgänge. Von Bio-Landwirtschaft über die Verarbeitung und den Import bis hin zum Einzelhandelsregal haben wir unterschiedlichste Auditsituationen simuliert Verbotene Betriebsmittel konnten praktisch angeschaut werden. Der abschließende Open Space gab dann für die Teilnehmenden mit drei jungen Bio-Inspekteur:innen den Freiraum, Fallstricke und Best Practices aus der Kontrollpraxis gemeinsam zu diskutieren.
​Ein starkes Format für die Qualitätssicherung von morgen!
​#Qualitätsmanagement #BioZertifizierung Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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Tag 2 beim Basiskurs Bio-Kontrolle an der Uni Gießen – die Praxis! 🌾🔍
Nach den theoretischen Grundlagen sind wir heute direkt in die konkrete Anwendung eingestiegen. Die zentrale Frage: Wie setzen wir die gesetzlichen Vorgaben im echten Kontrollalltag um?
Auf der heutigen Agenda standen spannende Themen:
Bio in der AHV: Eintauchen in die Kontrollen der Außer-Haus-Verpflegung. Gerade mit den aktuellen Entwicklungen rund um die Bio-AHV-Verordnung ist das ein wichtiges Schlüsselthema.
Das Kennzeichnungsquiz: Gar nicht so einfach! Hier konnten die Teilnehmenden ihr Auge für korrekte Bio-Deklarationen auf die Probe stellen.
Interaktive Workshops: Echtes Hands-on-Training! In Kleingruppen haben wir typische Inspektionsabläufe und Herausforderungen praxisnah und lösungsorientiert durchgespielt.
Gut zu sehen, mit wie viel Engagement und fachlichem Interesse hier an der Sicherung der Bio-Qualität gearbeitet wird.
#Ökolandbau #AHV #BioAHV #Qualitätssicherung Justus-Liebig-Universität Giessen Christian Herzig

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Startschuss für die sechste Auflage des Basiskurses für Bio-Kontrolle! 🎓🤝
​Heute durften wir an der Justus-Liebig-Universität Gießen die 23 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unseres gemeinsamen, mit Christian Herzig und #BLE anerkannten Basiskurses begrüßen. Unsere gemeinsame Mission: Fundiertes Wissen rund um die Zertifizierung ökologischer Lebensmittel weitergeben.
​Wir freuen uns sehr über diese Kooperation. Mit Referenten aus der Bio-Landwirtschaft, der Gastronomie und der Bio-Verarbeitung sowie aus verschiedenen zuständiger Landes-Öko-Behörden kombiniert mit handfester Praxis aus dem Alltag der Öko-Kontrollstelle GfRS bereiten wir die Akteure im Bio-Kontrollsystem optimal auf ihre wichtigen Aufgaben vor Ort vor.
​Ein gelungener erster Tag – wir sind gespannt auf den weiteren Verlauf! 🌾📋
​#Zertifizierung #Bio #Landwirtschaft #Kooperation #Wissenstransfer Justus-Liebig-Universität Giessen

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Ein schöner Artikel zu unserem Projekt BioRegion Kassel, der die wichtigsten Ergebnisse nochmal zusammenfasst.

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Zeit für Bio-Kaffee!

Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
 

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Gastronomie und Gemeinschafts­verpflegung

Einfach, klar und ehrlich: Das sind die Ziele der neuen Bio-AHV-Verordnung, die seit dem 5. Oktober 2023 gilt. Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse können mit dem deutschen Biosiegel gekennzeichnet werden. Zusätzlich kann auf Wunsch das Bio-Engagement über das Bio-AHV-Logo sichtbar gemacht werden.

Wir übernehmen als Marktführer für die Zertifizierung von Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung gerne die Bio-Zertifizierung Ihrer Küchen. Unser AHV-Team verfügt über langjährige Erfahrung und praktische Expertise.

Zusammen mit a'verdis haben wir im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau Prüfkonzepte für die Außer-Haus-Verpflegung und die Eventgastronomie entwickelt.
Unser Projekt BioZertAHV lieferte die Grundlagen für die Bio-AHV-Verordnung, nach der seit Oktober 2023 die Bio-Zertifizierung von Küchen in Deutschland durchgeführt wird. Wie die Umsetzung funktioniert, erläutert unser Leitfaden.

Bio-Zertifizierung in der Gastronomie- wie funktioniert das? 

Eine Kennzeichnung und Auszeichnung von Bio-Zutaten und -Erzeugnissen kann begonnen werden, wenn das Unternehmen sich bei der zuständigen Landesbehörde angemeldet und ein gültiges Bio-Zertifikat erhalten hat. Das Zertifikat wird Ihnen von der GfRS zusammen mit dem Auswertungsschreiben zugesandt.

Mit der deutschen Bio-AHV-Verordnung wird die Kennzeichnung in der Gastronomie einfach und übersichtlich.

Es können Bio-Zutaten oder Bio-Erzeugnisse gekennzeichnet werden. Eine tagesaktuelle Liste der eingesetzten Zutaten und Erzeugnisse muss für die Gäste einsehbar sein. In unserem Leitfaden finden Sie viele Beispiele für Kennzeichnungsmöglichkeiten.
Bio-Zutaten oder Bio-Erzeugnisse können mit dem Bio-Siegel beworben werden. Dabei ist zu beachten, dass sich das Bio-Siegel eindeutig auf die einzelnen Bio-Zutaten oder Bio-Erzeugnisse bezieht.

Biosiegel


Vor der Nutzung des Biosiegels ist eine kostenlose Anmeldung notwendig unter: www.oekolandbau.de/biosiegel

Sind Zutaten und/oder Erzeugnisse mit einem Bio-Hinweis gekennzeichnet, kann dies z.B. durch den Hinweis "Wir sind biozertifiziert durch die GfRS" erweitert werden.

Das EU-Bio-Logo darf in der AHV nicht verwendet werden, da die EU-Bio-Verordnung für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen nicht gilt.

Bei der Kennzeichnung von Bio-Zutaten hat es höchste Relevanz, dass der Gast auf einen Blick zwischen Bio und Nicht-Bio unterscheiden kann.

Zusätzlich zur Kennzeichnung der einzelnen Zutaten oder Erzeugnissen, gibt es die Möglichkeit den eingesetzten Bio-Anteil (bezogen auf den Gesamtwareneinkauf von Lebensmitteln) auszuzeichnen.

 

Die neue Bio-AHV-Verordnung ermöglicht, das Bio-Engagement Ihrer Küche über den wertmäßigen Anteil der Bio-Lebensmittel am Gesamt-Lebensmitteleinkauf sichtbar zu machen.

Es werden folgende drei Auszeichnungskategorien unterschieden:

  • Gold: Bio-Anteil von 90-100%
  • Silber: Bio-Anteil von 50-89%
  • Bronze: Bio-Anteil von 20-49%

Bio-AHV Siegel: Gold, Silber, Bronze

Die Berechnung des wertmäßigen Bio-Anteils für die Auszeichnungskategorien sind selbstständig monatlich durchzuführen. Eine Änderung des Bio-Anteils, der zur Einordnung in eine andere Kategorie führt, ist der GfRS mitzuteilen, sofern diese Änderung länger als einen Monat andauert.

Unterstützung bei der Dokumentation der Bio-Anteile finden Sie hier.

Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse müssen entweder von nach der EU-Bio-Verordnung zertifizierten Lieferanten zugekauft worden sein oder vom eigenen biozertifizierten landwirtschaftlichen Betrieb stammen. Unter www.bioc.info haben Sie nach Registrierung die Möglichkeit, Ihre Lieferanten, in einer elektronischen Lieferantenliste abzuspeichern. Sollten Sie Ihre Bio-Waren im Lebensmitteleinzelhandel oder anderen Einkaufsstätten (Märkte, Hofläden) beziehen, ist kein EU-Bio-Zertifikat nötig. 

Zugekaufte Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen müssen immer mit einem Etikett mit Bio-Hinweisen versehen und auf Lieferscheinen und Rechnungen artikelbezogen als biologisches Produkt ausgewiesen sein. (z.B. „Bio-Kartoffeln“). Die Wareneingangsbelege werden für die Bio-Inspektion dokumentiert.

Bio-Zutaten und -Erzeugnisse müssen immer eindeutig identifizierbar sein (z.B. durch Lagerung in Originalgebinden). Eine Verwechslung mit Nicht-Bio-Produkten soll ausgeschlossen sein. Die Trennung kann beispielsweise durch eine eindeutige Kennzeichnung von Regalen oder von Lagerplätzen erfolgen. Umgefüllte Zutaten müssen eindeutig beschriftet werden, zum Beispiel mit dem Originaletikett.

Bio-Zutaten und -Erzeugnisse dürfen am selben Tag nicht gleichzeitig in konventioneller Qualität verwendet werden.

Eine Verwechslung von bio und konventionell muss am Lager sicher ausgeschlossen sein. Wir empfehlen daher einen Komplettaustausch von Zutaten und Erzeugnissen. Irrtümer sind dann nicht mehr möglich. Eine parallele Lagerung von Zutaten und Erzeugnissen unterschiedlicher Qualitätsstufen (bio, konventionell) ist nur dann möglich, wenn zusätzliche Dokumentationen geführt werden (Art und Anzahl der ausgegebenen Speisen und Getränken).

Das Verfahren beginnt mit Ihrer Auftragserteilung und der Rücksendung des Auftrages inklusive aller angeforderten Unterlagen an die GfRS. Die sogenannte Betriebsbeschreibung erfasst die für uns wichtigen Grunddaten zu Ihrem Unternehmen und dient uns zur Vorbereitung der ersten Inspektion.

Nach erfolgreicher Antragsprüfung vereinbaren wir einen Termin für die erste Inspektion. Vor Ort werden die bio-relevanten Unterlagen geprüft und bei einem Betriebsrundgang überprüft, ob die Anforderungen gemäß der Bio-AHV-Verordnung eingehalten werden.

  • Entsprechen die Angaben in der Betriebsbeschreibung beim Betriebsrundgang den Gegebenheiten vor Ort?
  • Werden alle Vorgaben erfüllt (z.B. Vorliegen gültiger Bio-Zertifikate, eindeutige Kennzeichnung der Bio-Zutaten)?
  • Sind alle Mitarbeiter über die Bio-Anforderungen informiert?
  • Gibt es noch offene Fragen zur Zertifizierung oder zur Bio-AHV-Verordnung?

Im Anschluss an die Inspektion erstellen wir eine Auswertung, in der wir Ihnen noch einmal die wichtigsten Aspekte für eine erfolgreiche Umsetzung der Verordnung zusammenfassen. Eventuell erforderliche Korrekturmaßnahmen werden Ihnen mitgeteilt. Daraufhin wird eine Zertifizierungsentscheidung getroffen und Ihnen ein Zertifikat ausgestellt.

Die GfRS veröffentlicht ihre bio-zertifizierten Unternehmen auf der Online-Plattform www.bioc.info. In dieser Datenbank können Sie auch den Zertifizierungsstatus Ihrer Lieferanten überprüfen.

In den Folgejahren wird Ihr Unternehmen mindestens einmal pro Jahr unangekündigt von Mitarbeitenden der GfRS besucht. Dabei wird geprüft, ob auch weiterhin alle Anforderungen eingehalten werden.

Wesentliche Änderungen wie z.B. Adressänderungen oder eine Änderung des Bio-Anteils für die Auszeichnungskategorie, sollten Sie uns zeitnah mitteilen, damit wir die jährlichen Folgeinspektionen optimal vorbereiten können, oder ggf. Ihr Zertifikat auf eine andere Auszeichnungskategorie ausstellen können. Damit werden die Inspektionen für Sie so kurz und günstig wie möglich gehalten.

Für die Gastronomie gilt die EU-Bio-Verordnung nicht.

Die Bio-Zertifizierung für die Gemeinschaftsverpflegung ist in Deutschland durch das Öko-Landbaugesetz und die Bio-AHV-Verordnung geregelt.

Die Bio-AHV-Verordnung beinhaltet beispielsweise die Kennzeichnungsoptionen von Zutaten und Erzeugnissen und die Aufzeichnungspflichten für die Auszeichnungskategorien (Gold, Silber und Bronze).

Die Kennzeichnungsmöglichkeiten mit dem deutschen Bio-Siegel werden durch das Öko-Kennzeichnungsgesetz und die Öko-Kennzeichnungsverordnung geregelt.

Wir sind für Sie da

Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung:
Meike Moldenhauer, meike.moldenhauer@gfrs.de
Jenny Danner, jenny.danner@remove-this.gfrs.de Anna Hartwig, anna.hartwig@gfrs.de

Hotline: 0551 - 488 77 31



 

Die AHV Bio Siegel: Gold, Silber und Bronze

Weitere Informationen

Lesen Sie, wie die Bio-Zertifizierung für die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung abläuft.

§ 6 im deutschen Öko-Landbaugesetz und die Bio-AHV-Verordnung schützen die Begriffe "bio" oder "öko" in der Gemeinschaftsverpflegung. Die EU-Bio-Verordnung gilt für die AHV nicht. 

Unser Praxisleitfaden erläutert die Umsetzung der Bio-AHV-Verordnung. Unterstützung für die Dokumentation der Bio-Anteile bei Nutzung des neuen Bio-AHV-Logos finden Sie hier. 

Das Bio-Siegel ist das bundeseinheitliche Dachzeichen für Bio-Lebensmittel. Informieren Sie sich über seine Verwendungsmöglichkeiten.

Hier finden Sie unsere Vertragsbedingungen.

Die Abrechnung unserer Zertifizierung erfolgt nach dem GfRS-Leistungskatalog.

Melden Sie sich zur Zertifizierung an: Online-Anmeldung.

www.oekolandbau.de/ausser-haus-verpflegung/
Der Bereich Außer-Haus-Verpflegung des Ökolandbau-Portals mit vielen Informationen zur Bio-AHV.