Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

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Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfallhilfe@remove-this.gfrs.de
 

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GfRS Info-Service 1/2024

1) Aktuelles zum Biorecht

1.1) Aktuelles zum Biorecht

Alle Bio-Zertifikate von Betrieben und Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat sind mittlerweile über die europäische Plattform TRACES.NT veröffentlicht.

Praktisch ist, dass das eigene Bio-Zertifikat dort in allen EU-Amtssprachen abgerufen werden kann. Kosten für die Ausstellung fremdsprachiger Zertifikate entfallen so. Die Cookies der Webpage müssen zuvor akzeptiert werden. 

1.2) Bienenhaltung

Die EU-Kommission bereitet derzeit eine FAQ-Liste zur ökologischen Bienenhaltung vor, die intensiv mit den Mitgliedsstaaten diskutiert wird.

1.3) Schwerpunkt der Überwachung durch die Europäische Kommission in den Mitgliedsstaaten für das Jahr 2024

Bei der Überwachung der Mitgliedsstaaten legt die EU 2024 den Schwerpunkt auf die Umsetzung der Importkontrollen.

1.4) Bio-Branchenreport

Der Bio-Branchenreport für 2024 wurde veröffentlicht.

 

2) Aufbereitung/Verarbeitung

2.1) Alkoholfreier Wein soll wieder bio-zertifizierbar sein – Deutschland stellt Antrag

Aufgrund eines Verfahrensfehlers ist die Zertifizierung seit 2024 für alkoholfreie Weine in der EU nicht mehr möglich. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) am 03.03.2024 mitteilte, hat Deutschland mit Unterstützung weiterer EU-Mitgliedstaaten in Brüssel einen Antrag zur raschen Behebung dieses Problems vorgelegt. "Wer alkoholfreien Wein trinken will, sollte dies auch in Bio-Qualität tun können. Die Entalkoholisierung ist in der Öko-Verordnung bisher aber nicht erlaubt – das kann man eigentlich niemandem erklären", sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir im Vorfeld seines Besuchs der Weinmesse EUROVINO in Karlsruhe. 

2.2) Leitfaden zur umweltfreundlichen Reinigung & Desinfektion

Das Büro Lebensmittelkunde und Qualität hat einen Leitfaden für die Reinigung und Desinfektion in Verarbeitungs- und Lagerstätten von Lebensmittelherstellern entwickelt. Der Leitfaden unterstützt dabei, das bestehende Reinigungs- und Desinfektionsmanagement umweltfreundlicher zu gestalten. Zudem kann er bei der Vorbereitung auf die für 2026 geplanten Änderungen der EU-Bio-Verordnung hinsichtlich Reinigung und Desinfektion im nachgelagerten Bereich helfen. 
 

3) Import/Export

3.1) Gleichwertigkeit EU und UK

Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben am 6. Dezember 2023 die Gleichwertigkeit bestätigt. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.gfrs.de/aktuelles/brexit/

3.2) Änderungen der Verzeichnisse anerkannter, gleichwertiger Drittlands-Öko-Kontrollstellen

Die Verzeichnisse anerkannter Drittländer und anerkannter gleichwertiger Drittlands-Öko-Kontrollstellen wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2785 vom 14.12.2023 geändert. Es gibt Änderungen bei den in Kanada, Israel, Japan, Korea und den USA zugelassenen Öko-Kontrollstellen. Die anerkannten, gleichwertigen Drittlands-Öko-Kontrollstellen Ecogruppo Italia und TÜV Nord Integra (Übertragung der Unternehmen auf CCPB) stellen ihre Drittlandstätigkeiten ein. Eine konsolidierte Fassung der Verzeichnisse finden Sie hier.

3.2) Neues Verzeichnis der konformen Drittlands-Öko-Kontrollstellen

Der EU-Kommission liegen mittlerweile rund 50 Anträge von in Drittländern tätigen, konformen Öko-Kontrollstellen vor. Mit der Veröffentlichung des ersten Verzeichnisses wird im Herbst 2024 gerechnet. Es soll dann monatlich aktualisiert werden.

3.3) Zollanmeldung bei Bio-Einzelimporten in die EU

Noch immer werden bei der Zollanmeldung von Bio-Ware manchmal wichtige Angaben bei der Zollanmeldung vergessen. In der Zollanmeldung müssen der Code C644 sowie die Nummer des COIs vermerkt werden, damit eine ordnungsgemäße Bio-Verzollung erfolgt und die Partien nicht ihren Bio-Status verlieren.
 

 
GfRS Info-Service

Info-Service 2024: 1/2024

 
Info-Service Archiv  
Info-Service 2023: 1/2023, 2/2023, 3/2023, 4/2023 Info-Service 2015: 1/2015, 2/2015, 3/2015, 4/2015

Info-Service 2022: 1/2022, 2/20223/2022, 4/2022

Info-Service 2021: 1/2021, 2/2021, 3/2021, 4/2021

Info-Service 2020: 1/2020, 2/2020, 3/2020, 4/2020

Info-Service 2019: 1/2019, 2/2019, 3/2019, 4/2019

Info-Service 2018: 1/2018, 2/2018, 3/2018, 4/2018

Info-Service 2017: 1/2017, 2/2017, 3/2017, 4/2017

Info-Service 2016: 1/2016, 2/2016, 3/2016, 4/2016

Info-Service 2014: 1/2014, 2/2014, 3/2014, 4/2014

Info-Service 2013: 1/2013, 2/2013, 3/2013, 4/2013

Info-Service 2012: 1/2012, 2/2012, 3/2012, 4/2012

Info-Service 2011: 1/2011, 2/2011, 3/2011, 4/2011

Info-Service 2010: 1/2010, 2/2010, 3/2010, 4/2010

Info-Service 2009: 1/2009, 2/2009, 3/2009, 4/2009

Info-Service 2008: 1/2008, 2/2008, 3/2008, 4/2008