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Der Weg für ein neues EU-Bio-Recht ist nach jahrelangen Verhandlungen frei: Am 20.11.2017 stimmte die Ratsarbeitsgruppe und am 22.11.2017 der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments der Kompromissfassung zu. Damit wurde ein Verhandlungsprozess abgeschlossen, der im März 2014 mit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine revidierte Öko-Verordnung begann.
Die neue Verordnung soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Zuvor müssen auf EU-Ebene noch eine Reihe von delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakten abgestimmt werden.
Der Anwendungsbereich der revidierten Öko-Verordnung wird auf neue Erzeugnisse wie zum Beispiel Mate, ätherische Öle, Wachs und Salz ausgeweitet.
Die Verwendungsmöglichkeit von konventionellen Eiweißfuttermitteln bei Öko-Schweinen und Öko-Geflügel bis zu einer Höchstgrenze von 5% in der Jahresration wurde mit der Durchführungsverordnung 2017/2273 bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.
Mit der Verordnung 2017/1862 wurde die Antragsfrist für Drittlands-Öko-Kontrollstellen, die konform zur Öko-Verordnung arbeiten, auf den 31. Oktober 2018 verlängert.
Ende November 2017 wurden die Leitlinien für Drittlandsimporte aus Osteuropa erneut modifiziert. Sie gelten nun nur noch für Importe aus Kasachstan, der Ukraine und aus Russland und können bei uns abgerufen werden: Guidelines on additional official controls on products originating from Ukraine, Kazakhstan and Russian Federation (en), Leitlinien für zusätzliche offizielle Kontrollen von Erzeugnissen mit Ursprung in der Ukraine, Kasachstan und der Russischen Föderation (de).
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