1) Auf dem Weg zum neuen EU-Bio-Recht
Die neue EU-Öko-Basisverordnung VO (EG) Nr. 2018/848 vom 30. Mai 2018 wurde am 14. Juni 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Verordnung soll am 1. Januar 2021 rechtswirksam werden.
Auf europäischer Ebene laufen nun die Arbeiten an den nachgelagerten Rechtsakten.
2) Aufbereitung/Verarbeitung
2.1) Verwendung von Lecithin
Ab dem 1. Januar 2019 darf kein konventionelles Lecithin mehr bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln verwendet werden. Dies war eine Änderung des Anhang VIII aus der Verordnung (EG) Nr. 2016/673, die zum 31.12.2018 in Kraft tritt.
Konventionelles, gentechnikfreies Lecithin darf bis zu diesem Zeitpunkt noch verwendet werden. Mit gentechnikfreiem, konven-tionellem Lecithin hergestellte und fertig verpackte Erzeugnisse dürfen auch nach dem 01.01.2019 weiter vermarktet werden.
3) Weitere Zertifizierungsprogramme
3.1) V-Label und Ecoveg
Nach Zulassung durch die Systemträger kann die GfRS vegetarische und vegane Lebensmittel prüfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webpage <link zertifizierung v-label>www.sicher.bio, unter dem Menüpunkt Zertifizierung/V-Label.