1.1 EU-Kommission zieht Vorschlag zur Regelung der Kellereiwirtschaft zurück
Der EU-Kommissar für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung Dacian Ciolos teilte am 17. Juni 2010 in einer Pressemitteilung mit, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Einbeziehung der Weinbereitung in die EU-Rechtsvorschriften zum Ökologischen Landbau zurückzieht.
Dieser Schritt wurde damit begründet, dass der Kommissionvorschlag im Ständigen Ausschuß der EU-Mitgliedsstaaten in Brüssel nicht mehrheitsfähig war.
1.2 Aktuelle Liste der EU-Öko-Kontrollstellen
Im Mai 2010 wurde ein aktuelles Verzeichnis der EU-Öko-Kontrollstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Version Sept. 2010 verlinkt).
Das neue Verzeichnis enthält auch die neuen, europaweit harmonisierten Code-Nummern. Die neue Code-Nummer der GfRS lautet DE-ÖKO-039.
1.3 Übergangsfristen zum neuen EU-Öko-Logo
Bis zum 1. Juli 2012 gelten Übergangsfristen für Verpackungsmaterial: Bis zu diesem Termin dürfen Verpackungen, die nach den Vorgaben der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 oder der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 gestaltet sind, auch ohne das neue EU-Öko-Logo weiter verwendet werden. Die abgepackten Öko-Erzeugnisse müssen natürlich den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften entsprechen.
Die großzügigen Übergangsregelungen ermöglichen, dass bisher verwendetes Verpackungsmaterial aufgebraucht und auch nachgedruckt werden kann. Sie beziehen sich auf die Verwendung des EU-Bio-Logos, der alten Code-Nummer DE-039-Öko-Kontrollstelle und der neuen Herkunftskennzeichnung.
Öko-Produkte, die vor dem 1. Juli 2010 etikettiert wurden, dürfen unbefristet abverkauft werden.