1) Verhandlungsstand zum neuen EU-Bio-Recht
Nach über dreijährigen Verhandlungen haben sich am 28. Juni 2017 EU-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission auf einen Kompromisstext für eine neue EU-Öko-Basisverordnung geeinigt. Das Verhandlungsergebnis muss nun noch durch den EU-Agrarministerrat und durch das EU-Parlament angenommen werden. Beide Entscheidungen werden erst nach der Sommerpause fallen. Die ursprünglich bereits für den 17./18. Juli 2017 geplante Abstimmung im Agrarministerrat wurde kurzfristig verschoben. Bei positiven Abstimmungsergebnissen müssen dann noch die Durchführungsvorschriften ausgearbeitet werden. Das revidierte EU-Bio-Recht kann dann am 1. Juli 2020 in Kraft treten.
2) Aquakultur
2.1) Ernährung von Aquakulturtieren
Mit der VO (EG) Nr. 2017/838 wurde klargestellt, dass die Ernährung bestimmter Fischarten wie zum Beispiel Karpfen, Barsch, Hecht, Wels, Fellchen oder Stör nach dem Brutstadium über das natürliche Nahrungsangebot von Teichen und Seen gesichert werden muss.
3) Import
3.1) Verzeichnis der gleichwertigen Drittländer und
Drittlands-Öko-Kontrollstellen
Mit der Verordnung 2017/872 wurden die Verzeichnisse der Drittländer und zugelassenen Drittlands-Öko-Kontrollstellen erneut geändert.