Wie im GfRS-Info-Service 1/2009 bereits berichtet, haben die Ökolandbaubehörden der Bundesländer und die KdK in den vergangenen Monaten intensiv über Maßnahmen zur Verbesserung des Kontrollverfahrens beraten. Anfang Oktober 2009 wurde das Maßnahmenpaket auf der Sitzung der Länderreferenten für den Ökologischen Landbau verabschiedet.
Ab dem 1. Januar 2010 müssen die deutschen Öko-Kontrollstellen mindestens 20% ihrer Inspektionen unangekündigt durchführen und den Warenfluss in 30% der Betriebe und Unternehmen stufenübergreifend mit Hilfe von Cross-Checks prüfen. Weitere Vorgaben betreffen den Informationsaustausch zwischen Öko-Kontrollstellen bei Mehrfachzertifizierung und Verfahren zur Dokumentation und Prüfung bei schwerwiegenden Abweichungen.
Schließlich müssen in 5% der Fälle, in denen Betriebe und Unternehmen keine eigenen Analyseergebnisse vorlegen können, durch die Öko-Kontrollstellen risikoorientiert Proben entnommen und im Labor analysiert werden.
Für von der GfRS zertifizierte Betriebe und Unternehmen wird sich ab 2010 nur wenig ändern, da die GfRS fast alle Maßnahmen bereits umsetzt. Eine Ausnahme bildet die zusätzlich geforderte, behördlich veranlasste Probenahme und -analytik. Die entsprechenden Kosten werden ab 2010 über eine Poolbildung abgerechnet.
Mehr als 80 Vertreter von Behörden, Handels- und Zertifizierungsstellen aus zwölf europäischen Ländern und den USA trafen sich Anfang Dezember 2009 in Brüssel zum Informationsaustausch und zur Diskussion, wie das Betrugsrisiko reduziert und Unregelmäßigkeiten im Biohandel vermieden werden können. Das Treffen knüpfte an frühere Workshops der Anti-Fraud-Initiative in Bonn, Frick, Amsterdam, Hamburg und Bologna an. Berichte und Präsentationen der Veranstaltung können auf www.organic-integrity.org abgerufen werden.
Drei Entwürfe des neuen EU-Logos stehen auf der EU-Webpage zum Ökologischen Landbau zur Abstimmung. Die Nutzung des neuen Logos soll ab dem 1. Juli 2010 verpflichtend werden.
Derzeit ist vorgesehen, dass altes Verpackungsmaterial bis zum 1. Juli 2012 weiter verwendet werden kann. Abgepackte und etikettierte Öko-Produkte können bis zum Ablauf ihrer Mindesthaltbarkeitsdauer weiter vermarktet werden, ohne dass die Etikettierung geändert werden muss.
Mit dem neuen EU-Öko-Logo werden europaweit auch die Code-Nummern für Öko-Kontrollstellen harmonisiert. Auch die Code-Nummern der deutschen Öko-Kontrollstellen müssen wohl angepasst werden. Nach dem aktuellen Verordnungsentwurf würde die Code-Nummer der GfRS zukünftig nicht mehr "DE-039-Öko-Kontrollstelle", sondern "DE-Öko-039" lauten.
Die Regelungen für Öko-Wein und die Einbeziehung der Kellereiwirtschaft in die EU-Rechtsvorschriften stehen kurz vor der Verabschiedung. Die aktuelle Entwurfsfassung liegt diesem Info-Service für Abonnenten bei.
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