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GfRS Info-Service 1/2015

1) Aktuelles zum Revisionsvorhaben zum EU-Bio-Recht

Obwohl beim Agrarrat am 15. Dezember 2014, noch unter italienischer Ratspräsidentschaft, lediglich ein Fortschrittsbericht zum Revisionsvorschlag verabschiedet werden konnte, setzt die nun litauische Ratspräsidentschaft die Verhandlungen zur Revision der EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion weiter fort. Zu diesem Zweck legt sie fortlaufend neue Kompromisspapiere vor.

Bei der Orientierungsdebatte im Agrarrat am 16. März 2015 debattierten die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedsstaaten über die von der EU-Kommission vorgeschlagenen besonderen Grenzwerte für Rückstände in Öko-Produkten und über die Themen Kontrolle und Import.

Parallel bereitet das Europäische Parlament seine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag vor. Es ist schon jetzt abzusehen, dass das Parlament eine große Zahl von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen vorlegen wird. Anlässlich einer Aussprache über seinen Berichtsentwurf zum EU-Kommissionsvorschlag stellte M. Häusling, der federführende Abgeordnete, im Landwirtschaftsausschuss klar, eine erste Positionierung des Gremiums nicht mehr für Juni, sondern für Juli anzustreben. In der Folge könnten die Schlussverhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission, der Trilog, im Oktober 2015 beginnen.

2) Aquakultur

Mit der VO (EG) 1358/2014 wurden verschiedene Regelungen zur Herkunft von Aquakulturtieren und zu den zulässigen Futtermitteln für Aquakulturtiere angepasst. Wilde Fischbrut darf künftig unter bestimmten Restriktionen als Besatzmaterial verwendet werden. Auch die Liste zulässiger Mittel für die Reinigung und Desinfektion von Anlagen wurde geändert. 

Die Neuregelungen wurden zum 1. Januar 2015 rechtswirksam.

3) Aufbereitung/Handel

3.1 Handel mit Öko-Produkten aus Rumänien

Verschiedene deutsche Öko-Landesbehörden weisen darauf hin, dass rumänische Öko-Partien, die in andere EU-Mitgliedsstaaten verkauft werden, aufgrund nationaler rumänischer Rechtsbestimmungen nur mit einem Partiezertifikat vermarktet werden dürfen.

Diese Partiezertifikate müssen von einer in Rumänien zugelassenen Öko-Kontrollstelle ausgestellt worden sein.

4) Aufbereitung/Handel

4.1 Import von Öko-Erzeugnissen aus Drittländernn

Mit der Verordnung (EU) 131/2015 der Kommission vom 23. Januar 2015 wurde Südkorea für verarbeitete Öko-Erzeugnisse in die Drittlandsliste aufgenommen. Südkorea erkennt im Gegenzug verarbeitete Öko-Produkte aus der Europäischen Union an. Das Abkommen trat zum 1. Februar 2015 in Kraft.

Fragen und Antworten zum Äquivalenzabkommen können auf der GfRS-Webpage abgerufen werden.

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