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Die Folgenabschätzung für das Revisionsvorhaben der EU-Kommission Vorhaben ist weit fortgeschritten. Am 26. Juni 2013 legt die EU-Kommission auf der Sitzung des beratenden Ausschuss „Ökologischer Landbau“ verschiedene Politikoptionen vor. Mit einem Gesetzgebungsvorschlag für neue EU-Rechtsvorschriften wird für das Frühjahr 2014 gerechnet.
Parallel hierzu läuft derzeit eine Revision der Verordnung für amtliche Kontrollen. Die EU-Kommission plant, die Bio-Kontrolle vollständig in den Rechtsrahmen für die amtliche Lebens- und Futtermittelkontrolle zu integrieren.
Mit der VO (EG) Nr. 392/2013 reagierte die EU auf die im Bericht des Europäischen Rechnungshofs enthaltenen Verbesserungsvorschläge zum Bio-Kontrollsystem. Wir berichteten im Infoservice 2/2011. Die Neuregelungen betreffen vor allem den Informationsaustausch zweischen Kontrollstellen und -behörden, auch bei Kontrollstellenwechsel, und die Verfahren zur Überwachung von Öko-Kontrollstellen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten.
Die Verordnung sieht ferner die Einführung eines einheitlichen Katalogs von Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten und Verstößen durch die Behörden vor.
Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft.
Die in European Co-Operation for Accreditation organisierten Akkreditierungsstellen haben ihre Anforderungen für die Akkreditierung von Öko-Kontrollstellen präzisiert. Der neue EA-Guide EA-3/12 findet sich unter diesem Link: Policy_for_Accreditation_of_Organic_Production_Certification.pdf
Durch die Verordnungen (EG) Nr. 567/2013 und 586/2013 wurden sowohl die Drittlandsliste als auch die Liste gleichwertiger Kontrollstellen modifiziert.
Die Änderungen betreffen die für die verschiedenen Drittländer zugelassenen Öko-Kontrollstellen. Eine konsolidierte Fassung der Liste findet sich hier: Konsolidierte Fassung VO (EU) 1235/2008 Anhang-III und IV.
Ab dem 1. Januar 2014 ändern sich für die gleichwertigen Kontrollstellen Fristen: Aufnahme- und Änderungsanträge bei der EU müssen bis zum 30. September eines jeden Jahres gestellt werden, der Jahresbericht bei der EU muss bis zum 28. Februar abgegeben werden.
Weitere Änderungen ergeben sich für die Drittlandsliste:
Bio-Weine aus der Schweiz sind nun im Rahmen des Gleichwertigkeitsabkommens in der EU anerkannt.
Die Anerkennung von Tunesien wurde um ein Jahr verlängert und die Befristung für Indien aufgehoben.
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