Common understanding on old stock situations under Directive (EU) 2024/825 on Empowering Consumers for the Green Transition | European Commission
EmpCo -News: Pragmatischer Umgang mit Altbeständen ab September 2026 🆕
Das europäische Consumer Protection Cooperation (CPC) Network hat ein gemeinsames Verständnis zum Umgang mit sogenannten "Old Stock"-Situationen unter der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo-Richtlinie) veröffentlicht.
Die zentrale Botschaft: Keine Schonfrist – aber Augenmaß bei der Durchsetzung.
Ab dem 27. September 2026 müssen Umweltclaims und Nachhaltigkeitssiegel im B2C-Bereich den neuen Anforderungen der EmpCo-Richtlinie entsprechen. Gleichzeitig erkennen die europäischen Verbraucherschutzbehörden an, dass Produkte und Verpackungen mit bestehenden Claims, die bereits vor diesem Stichtag hergestellt, bestellt oder in den Handel gebracht wurden, praktische Übergangsherausforderungen mit sich bringen können.
Das Papier sieht deshalb einen pragmatischen Vollzugsansatz vor:
✅ Unternehmen müssen sich unverzüglich und nachweisbar um Compliance bemühen.
✅ Behörden können bei echten und spezifischen Übergangsschwierigkeiten risikobasiert und stufenweise vorgehen.
✅ Berücksichtigt werden unter anderem Verpackungszyklen, Lagerbestände, Lieferketten und die technische Umsetzbarkeit von Korrekturmaßnahmen.
✅ Erwartet werden konkrete Maßnahmen wie die Anpassung von Online-Claims, Werbematerialien und zukünftigen Verpackungen sowie eine dokumentierte Compliance-Strategie.
✅ Unverhältnismäßige Maßnahmen – etwa die Vernichtung oder der Rückruf von Altbeständen allein aufgrund der neuen Green-Claims-Regeln – sollen grundsätzlich vermieden werden.
Für Unternehmen ist das eine wichtige Orientierungshilfe bei der Vorbereitung auf den Anwendungsbeginn der EmpCo-Richtlinie. Gleichzeitig ersetzt das Dokument weder den Gesetzestext noch entfaltet es eine rechtlich bindende Wirkung.
Besonders interessant wird sein, welche praktische Bedeutung dieses Common Understanding in Deutschland entfalten wird. Während das Papier den zuständigen Behörden einen pragmatischen und verhältnismäßigen Vollzugsansatz empfiehlt, wird die EmpCo-Richtlinie in Deutschland über das UWG umgesetzt und kann damit nicht nur behördlich, sondern auch privatrechtlich durchgesetzt werden.
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