1) Aktuelles
Mittlerweile hat das zweite Trilogtreffen zur Revision des EU-Bio-Rechts stattgefunden. Die Verhandlungen werden zu Jahresbeginn 2016 fortgeführt.
Die FVO wird 2016 in Irland, Lettland und Ungarn Audits zur Umsetzung des EU-Bio-Rechts durchführen. Zudem ist ein Besuch in Costa Rica geplant.
2) Landwirtschaft und Aquakultur
Die Kommission bereitet in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedsstaaten Änderungen der Anhänge der VO (EG) Nr. 889/2008, zum Beispiel der Liste zugelassener Pflanzenschutzmittel, vor.
Mikroalgen sollen den Algen zugeordnet werden.
Die Verwendung konventioneller Jungtiere aus Aquakultur wird für ein weiteres Jahr möglich sein.
3) Import aus Drittländern
3.1) Elektronische Kontrollbescheinigung
In Brüssel diskutieren EU-Kommission und Mitgliedsstaaten derzeit über eine Einführung elektronischer Kontrollbescheinigungen für Importe aus Drittländern. So soll eine höhere Transparenz der Warenströme erreicht werden.
Alle Importeure werden künftig im System registriert werden, das an die EU-Datenbank TRACES angedockt wird. Nach dem durch die Kommission vorgesehenen Zeitplan soll über die Änderungsverordnung vermutlich im zeitigen Frühjahr 2016 abgestimmt werden.
3.2) Sondervorschriften für Bio-Importe aus der Ukraine
Nach den gravierenden Unregelmäßigkeiten bei Importen aus der Ukraine im Winter 2014/2015 haben sich EU-Kommission und Mitgliedsstaaten auf zusätzliche Vorgaben für die Überprüfung von Importpartien in der EU für verschiedene osteuropäische Länder geeinigt. Sie treten zum 1. Januar 2016 in Kraft und sind zunächst auf ein Jahr befristet. Bei den in den EU-Leitlinien genannten Erzeugnissen muss jede Importpartie analytisch untersucht werden und die Rückverfolgbarkeit bis zum Erzeugerbetrieb geprüft werden. Für die in der Ukraine tätigen Drittlands-Kontrollstellen gelten ähnliche risikoorientierte Kontrollvorschriften schon seit Ende Mai 2015.
3.3) Anpassung der Drittlandsliste und des Verzeichnisses gleichwertiger Öko-Kontrollstellen
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2015/1980 vom 04.11.2015 wurde das Verzeichnis anerkannter Drittländer (Anhang III der VO (EG) Nr. 1235/2008) und das Verzeichnis von durch die EU anerkannten Drittlands-Kontrollstellen (Anhang IV der VO (EG) Nr. 1235/2008) geringfügig geändert. Eine konsolidierte Fassung ist auf der GfRS-Internetseite verfügbar.