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Die künftige Regelung für den konventionellen Futterzukauf von Öko-Betrieben konnte 2011 nicht mehr rechtzeitig verabschiedet werden, um noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden zu können.
Sie soll nun voraussichtlich zu Jahresanfang 2012 publiziert werden und rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Den aktuellen Entwurf für die Ergänzungsverordnung finden Sie hier.
Die meisten zuständigen Behörden der Bundesländer haben bereits jetzt mitgeteilt, dass sie übergangsweise die bisherige Regelung fortführen werden.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1267/2011 vom 6. Dezember 2011 wurde die erste Liste von in Drittländern tätigen Öko-Kontrollstellen, die nach den EG-Rechtsvorschriften zum Ökologischen Landbau gleichwertigen Standards tätig sind, im Amtsblatt veröffentlicht. Die Neuregelung wird zum 1. Juli 2012 rechtswirksam.
Bislang finden sich nur 30 der insgesamt 73 antragstellenden Öko-Kontrollstellen im Verzeichnis. Für Öko-Ware, die von diesen Listen-Kontrollstellen zertifiziert wurde, ist nach dem 1. Juli 2012 keine Vermarktungsgenehmigung mehr erforderlich, wenn der betreffende Produktscope in der Liste für die jeweilige Öko-Kontrollstelle genannt ist. Für alle übrigen in Drittländern tätigen Öko-Kontrollstellen können aktuell weiterhin Vermarktungsgenehmigungen beantragt werden. Noch vor dem 1. Juli 2012 soll die Liste einer ersten Revision unterzogen werden.
Bei der Liste der anerkannten Drittländer ergeben sich keine Änderungen. Der Zoll wird bei allen Verfahren weiterhin am Importvorgang beteiligt sein.
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