2.1 Neue EU-Importregelungen / Äquivalenzverzeichnis von Drittlands-Kontrollstellen
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1267/2011 vom 6. Dezember 2011 wurde die erste Liste von in Drittländern tätigen Öko-Kontrollstellen, die nach den EG-Rechtsvorschriften zum Ökologischen Landbau gleichwertigen Standards tätig sind, im Amtsblatt veröffentlicht. Die Neuregelung wird zum 1. Juli 2012 rechtswirksam.
Bislang finden sich nur 30 der insgesamt 73 antragstellenden Öko-Kontrollstellen im Verzeichnis. Für Öko-Ware, die von diesen Listen-Kontrollstellen zertifiziert wurde, ist nach dem 1. Juli 2012 keine Vermarktungsgenehmigung mehr erforderlich, wenn der betreffende Produktscope in der Liste für die jeweilige Öko-Kontrollstelle genannt ist. Für alle übrigen in Drittländern tätigen Öko-Kontrollstellen können aktuell weiterhin Vermarktungsgenehmigungen beantragt werden. Noch vor dem 1. Juli 2012 soll die Liste einer ersten Revision unterzogen werden.
Bei der Liste der anerkannten Drittländer ergeben sich keine Änderungen. Der Zoll wird bei allen Verfahren weiterhin am Importvorgang beteiligt sein.