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Bis zum 10. April 2013 können Verbraucher und Marktbeteiligte noch an einer Online-Befragung der Europäischen Kommission zur Weiterentwicklung der EU-Rechtsvorschriften teilnehmen (http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=orgagric2013&lang=de). Parallel dazu ist ein europaweites, durch das Thünen-Institut koordiniertes Evaluierungsvorhaben angelaufen, an dem auch Experten der GfRS mitwirken.
Die Konsultation und die externe Evaluierung zielen darauf ab, Grundlagen für eine 2013 beginnende Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau zu schaffen.
Zum 31. Dezember 2013 werden verschiedene Ausnahmen für die Öko-Tierhaltung in Altgebäuden auslaufen. Mit einer Verlängerung der Regelungen durch die EU ist nicht zu rechnen.
Zu den betroffenen Ausnahmeregelungen gehört die Anbindehaltung von Rindern in Altgebäuden (Artikel 95 Nr. 1 der VO (EG) Nr. 889/2008) und Regelungen, die besonders die Öko-Geflügelhaltung in Altgebäuden betreffen (Artikel 95 Nr. 2 der VO (EG) Nr. 889/2008).
Betrieben, die noch über entsprechende behördliche Ausnahmegenehmigungen verfügen, ist dringend zu empfehlen, umgehend Anpassungsmaßnahmen an die für sie ab dem 1. Januar 2014 geltenden Anforderungen vorzunehmen.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 125/2013 wird für Indien die Erzeugniskategorie „Verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind“ zum 1. April aus der Drittlandsliste gestrichen.
Importunternehmen, die verarbeitete Öko-Lebensmittel aus Indien in die EU einführen, sollten daher schnellstmöglich andere Importoptionen, beispielsweise Vermarktungsgenehmigungen nach Artikel 19 VO (EG) Nr. 1235/2008 prüfen und erforderlichenfalls beantragen.
Dem Vernehmen nach bemüht sich die indische Behörde APEDA bei der EU um eine Erneuerung der Listung. Es gilt jedoch als eher unwahrscheinlich, dass dies noch vor dem 1. April erfolgen wird.
Durch die Verordnung (EG) Nr. 125/2013 wurden zudem neue Drittlands-Kontrollstellen in die Liste gleichwertiger Kontrollstellen aufgenommen und bestehende Zulassungen modifiziert. Konsolidierte Fassung der Liste
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