2) Verarbeitung und Handel
2.1 Neues EU-Öko-Logo und Weinkennzeichnung
Nach Auffassung der zuständigen Öko-Landesbehörden ist eine Verwendung des EU-Öko-Logos nicht möglich, wenn Erzeugnisse dem Weinrecht unterliegen. Ob dies bei einer Verwendung von Zutaten aus Öko-Wein ebenfalls gilt, ist noch nicht geklärt.
2.2 Umgang mit Rückstandsfunden
Rückstände von unzulässigen Mitteln (z.B. Pflanzenschutzmittel, GVO) sind immer wichtige Hinweise, die darauf hindeuten, dass Anforderungen der EG-Rechtsvorschriften zum Ökologischen Landbau von Lieferanten möglicherweise nicht eingehalten wurden.
Aus diesem Grund sollten solche Funde der zuständigen Öko-Kontrollstelle gemeldet werden. Unterlagen wie das Analysetestat, die Lieferpapiere und das Bio-Zertifikat des Lieferanten werden regelmäßig zur Weiterverfolgung benötigt. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Öko-Kontrollstellen und zuständigen Behörden, erforderlichenfalls über Landesgrenzen hinweg. Dann, wenn das Bio-Zertifikat des Lieferanten als Folge des Rückstandsfundes suspendiert oder entzogen wird, erfolgt selbstverständlich eine Rückinformation des Unternehmens, das den Fund gemeldet hat.
Die BIOFACH ist mehr als nur eine Messe. Sie ist der Treffpunkt für alle, die an nachhaltigen und ökologischen Produkten arbeiten.
Jeden Februar kommen Fachbesucher aus der ganzen Welt nach Nürnberg. Die Messe zeigt Innovationen, Trends und vor allem: Qualität.
Die IFOAM, der Dachverband für ökologische Anbauverbände, unterstützt die BIOFACH als Schirmherr – ein starkes Zeichen für die Bedeutung dieser Messe.
Für uns bei Brand Qualitätsfleisch ist Nachhaltigkeit ein wichtiger Teil unserer Arbeit. Deshalb nutzen wir die Biofach, um Inspiration zu holen, Netzwerke zu stärken und neue Ideen zu entwickeln.
Was bedeutet Nachhaltigkeit für euch?