Am 10. Dezember 2010 gründeten mehrere Öko-Kontrollstellen, unter ihnen die GfRS, der BÖLW, das FIBL und der bisherige Datenbankbetreiber Ulrich Fischer die BioC GmbH. Die neue GmbH nimmt ihren Geschäftsbetrieb zum 1. Januar 2011 auf. Nach der Gründung der BioC GmbH soll die Datenbank zügig in Deutschland und Europa weiter ausgebaut werden.
Seit kurzem stehen in der BioC für von der GfRS zertifizierte Unternehmen neue Funktionalitäten zur Verfügung. In der passwortgeschützten Lieferantenliste kann jetzt ein Warnfeature aktiviert werden, dass den Inhaber der Lieferantenliste automatisch per E-mail informiert, wenn Lieferanten von Öko-Kontrollstellen aus der BioC gelöscht werden. So ist eine unverzügliche Information gewährleistet, wenn Bio-Zertifikate ausgesetzt oder entzogen werden. Das zur Erstellung von Lieferantenlisten erforderliche Password kann von GfRS-Kunden bei der für das Unternehmen zuständigen GfRS-Fachreferentin abgefragt werden.
Am 24. und 25. Januar 2011 findet nach dem erfolgreichen Workshop der Anti-Fraud-Initiative in Boston/USA erneut ein Workshop in Brüssel statt. Diese Veranstaltung wird zusammen mit dem EU-Projekt CERTCOST realisiert. Programm und Anmeldeformular sind auf der AFI-Homepage verfügbar.
Nach Auffassung der zuständigen Öko-Landesbehörden ist eine Verwendung des EU-Öko-Logos nicht möglich, wenn Erzeugnisse dem Weinrecht unterliegen. Ob dies bei einer Verwendung von Zutaten aus Öko-Wein ebenfalls gilt, ist noch nicht geklärt.
Rückstände von unzulässigen Mitteln (z.B. Pflanzenschutzmittel, GVO) sind immer wichtige Hinweise, die darauf hindeuten, dass Anforderungen der EG-Rechtsvorschriften zum Ökologischen Landbau von Lieferanten möglicherweise nicht eingehalten wurden.
Aus diesem Grund sollten solche Funde der zuständigen Öko-Kontrollstelle gemeldet werden. Unterlagen wie das Analysetestat, die Lieferpapiere und das Bio-Zertifikat des Lieferanten werden regelmäßig zur Weiterverfolgung benötigt. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Öko-Kontrollstellen und zuständigen Behörden, erforderlichenfalls über Landesgrenzen hinweg. Dann, wenn das Bio-Zertifikat des Lieferanten als Folge des Rückstandsfundes suspendiert oder entzogen wird, erfolgt selbstverständlich eine Rückinformation des Unternehmens, das den Fund gemeldet hat.
Die EU-Kommission hat im Dezember 2010 angekündigt, dass noch Klärungsbedarf zu den Antragsunterlagen zahlreicher antragstellender Öko-Kontrollstellen besteht. Der Klärungsprozess soll unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten nach der Weihnachspause beginnen. Mit einer Veröffentlichung des ersten Verzeichnisses gleichwertiger Öko-Kontrollstellen wird aus diesem Grund erst für das Frühjahr bzw. den Frühsommer 2011 gerechnet.
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