Nicht glauben - prüfen! Unsere Prüfungen und Zertifizierungen stehen für glaubwürdige Öko-Produkte.
@InfoGfRS bei X (EX-Twitter)
Auch bei Mastodon: @GfRS@norden.social
Mo - Fr: 9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon 0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)
Mo - Fr: 9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon 0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)
Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfallhilfe@remove-this.gfrs.de
Die Arbeiten an den delegierten Rechtsakten und den Umsetzungsrechtsakten zur neuen EU-Öko-VO sind nach dem Zeitplan der EU-Kommission vom Juni 2018 bis zum September 2020 vorgesehen. Vermutlich werden 12 nachgelagerte Rechtsakte zur neuen EU-Öko-Basisverordnung 2018/848 entstehen.
Die Verabschiedung der drei ersten nachgelagerten Verordnungen zu den Produktionsvorschriften verzögert sich aktuell. Sie wird nun voraussichtlich erst im Januar/Februar 2020 erfolgen.
Derzeit werden auf EU-Ebene die Beratungen zwischen Kommission und Mitgliedsstaaten zu den Kontrollvorschriften für die ökologische Produktion fortgesetzt. Die Diskussionen gestalten sich komplex. Die EU-Kommission will sowohl die Verfahrensschritte, die von Betrieben und Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft bei Verdachtsfällen umgesetzt werden sollen, festschreiben als auch die Methoden für amtliche Untersuchungen, die bei Verdachtsfällen von Öko-Kontrollstellen und zuständigen Behörden angewendet werden müssen, genau definieren. Darüber hinaus soll EU-weit ein Maßnahmenkatalog für Abweichungen und Verdachtsfälle festgelegt werden, der für Kontrollstellen und Behörden rechtsverbindlich wird.
Erst dann, wenn alle nachgelagerten Rechtsakte verabschiedet und veröffentlicht sind, entsteht Rechtssicherheit.
Noch immer ist nicht klar, ob das Vereinigte Königreich 31. Oktober 2019 aus der EU ausscheiden wird.
Exporte von Öko-Produkten aus der EU in das Vereinigte Königreich werden noch bis zum 31. Dezember 2019 ohne weitere Formalitäten möglich sein. Wie es danach weitergeht, hängt davon ab, ob zwischen der EU und dem Vereinigten Königsreich ein Handelsabkommen geschlossen werden kann.
Importe von Öko-Produkten aus dem Vereinigten Königreich in die EU sind nach dem Brexit als Drittlandsimporte einzustufen. Es ist noch nicht klar, wie schnell die EU-Kommission die UK-Kontrollstellen in die entsprechenden Verzeichnisse aufnehmen kann.
Info-Service Archiv | |
Info-Service 2022: 1/2022, 2/2022, 3/2022, 4/2022 | |
Info-Service 2021: 1/2021, 2/2021, 3/2021, 4/2021 Info-Service 2020: 1/2020, 2/2020, 3/2020, 4/2020 Info-Service 2019: 1/2019, 2/2019, 3/2019, 4/2019 Info-Service 2018: 1/2018, 2/2018, 3/2018, 4/2018 Info-Service 2017: 1/2017, 2/2017, 3/2017, 4/2017 | Info-Service 2014: 1/2014, 2/2014, 3/2014, 4/2014 Info-Service 2013: 1/2013, 2/2013, 3/2013, 4/2013 Info-Service 2012: 1/2012, 2/2012, 3/2012, 4/2012 Info-Service 2011: 1/2011, 2/2011, 3/2011, 4/2011 Info-Service 2010: 1/2010, 2/2010, 3/2010, 4/2010 |
Deutschland: DE-ÖKO-039
Österreich: AT-BIO-004
Luxemburg: LU-BIO-07