1) Das neue EU-Bio-Recht: Nachgelagerte Rechtsakte
Die Arbeiten an den delegierten Rechtsakten und den Umsetzungsrechtsakten zur neuen EU-Öko-VO sind nach dem Zeitplan der EU-Kommission vom Juni 2018 bis zum September 2020 vorgesehen. Vermutlich werden 12 nachgelagerte Rechtsakte zur neuen EU-Öko-Basisverordnung 2018/848 entstehen.
Die Verabschiedung der drei ersten nachgelagerten Verordnungen zu den Produktionsvorschriften verzögert sich aktuell. Sie wird nun voraussichtlich erst im Januar/Februar 2020 erfolgen.
Derzeit werden auf EU-Ebene die Beratungen zwischen Kommission und Mitgliedsstaaten zu den Kontrollvorschriften für die ökologische Produktion fortgesetzt. Die Diskussionen gestalten sich komplex. Die EU-Kommission will sowohl die Verfahrensschritte, die von Betrieben und Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft bei Verdachtsfällen umgesetzt werden sollen, festschreiben als auch die Methoden für amtliche Untersuchungen, die bei Verdachtsfällen von Öko-Kontrollstellen und zuständigen Behörden angewendet werden müssen, genau definieren. Darüber hinaus soll EU-weit ein Maßnahmenkatalog für Abweichungen und Verdachtsfälle festgelegt werden, der für Kontrollstellen und Behörden rechtsverbindlich wird.
Erst dann, wenn alle nachgelagerten Rechtsakte verabschiedet und veröffentlicht sind, entsteht Rechtssicherheit.
2) Brexit
Noch immer ist nicht klar, ob das Vereinigte Königreich 31. Oktober 2019 aus der EU ausscheiden wird.
Exporte von Öko-Produkten aus der EU in das Vereinigte Königreich werden noch bis zum 31. Dezember 2019 ohne weitere Formalitäten möglich sein. Wie es danach weitergeht, hängt davon ab, ob zwischen der EU und dem Vereinigten Königsreich ein Handelsabkommen geschlossen werden kann.
Importe von Öko-Produkten aus dem Vereinigten Königreich in die EU sind nach dem Brexit als Drittlandsimporte einzustufen. Es ist noch nicht klar, wie schnell die EU-Kommission die UK-Kontrollstellen in die entsprechenden Verzeichnisse aufnehmen kann.
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