1) Aktuelles
1.1 Laufendes Revisionsvorhaben zu den EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion
Während in Brüssel noch immer intensive Beratungen stattfinden, die durch die italienische Ratspräsidentschaft forciert werden, hat sich in Deutschland nun am 5. September auch die Agrarministerkonferenz gegen die vollständige Revision des geltenden Rechtsrahmens ausgesprochen. Auch die Koalitionsfraktionen von Union und SPD wenden sich gegen eine Totalrevision. In einem gemeinsamen Antrag warnen sie davor, mit "deutlich überzogenen Anforderungen" das Wachstum im Ökobereich auszubremsen. Ziel müsse es daher sein, das bestehende Regelwerk beizubehalten und lediglich "punktuell und gezielt" fortzuentwickeln. Der Antrag soll am 8. Oktober im Ernährungsausschuss beschlossen und am 16. Oktober im Plenum des Bundestages beraten werden.
2) Landwirtschaft
2.1 Verlängerung der Zukaufmöglichkeit für konventionelle Legehennenküken und von konventionellem Eiweißfuttermittel
Mit der Verordnung (EG) Nr. 354/2014 wurden verschiedene Ausnahmen bis zum Jahresende 2017 verlängert, und zwar die Möglichkeit des Zukaufs von konventionellen Junghennen und des Einsatzes konventioneller Eiweißfuttermittel bis zu 5% in der Jahresration für Schweine und Geflügel.
3) Import
3.1 Anpassung der Drittlandsliste und des Verzeichnisses gleichwertiger Öko-Kontrollstellen
Mit der Verordnung (EG) Nr. 355/2014 und 644/2014 wurden das Verzeichnis anerkannter Drittländer (Anhang III der VO (EG) Nr. 1235/2008) und das Verzeichnis von durch die EU anerkannten Drittlandskontrollstellen (Anhang IV der VO (EG) Nr. 1235/2008) angepasst. Eine konsolidierte Fassung ist auf der GfRS-Internetseite verfügbar.
Bio-Wein kann nun auch aus Neuseeland importiert werden. Die Kontrollstelle LibanCert wurde aus dem Verzeichnis der EU-anerkannten Drittlands-Kontrollstellen gestrichen.
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