Nun ist sie fertiggestellt: Die revidierte EG-Öko-Verordnung kann zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Sehr vieles, was schon aus der "alten" EG-Verordnung über den Ökologischen Landbau bekannt und in die Praxis eingeführt war, bleibt erhalten und gilt auch künftig unter der revidierten Verordnung.
Neu und sicher gewöhnungsbedürftig ist die Struktur der revidierten EG-Öko-Verordnung: Statt einer einzigen EG-Öko-Verordnung mit Anhängen wird es künftig eine Basisverordnung und mehrere Verordnungen zur Umsetzung dieser Basisverordnung geben.
Die EG-Öko-Basisverordnung 834/2007, die schon im Juni 2007 veröffentlicht wurde, legt als Ratsverordnung die Eckpfeiler fest.
Darüber hinaus wird es mehrere Kommissionsverordnungen mit Durchführungsbestimmungen geben.
Die erste, am 2. Juli 2008 beschlossene Kommissionsverordnung beinhaltet die Durchführungsbestimmungen für die landwirtschaftliche Erzeugung, die Verarbeitung, den Handel und den Import von Öko-Produkten im EU-Binnenmarkt. Sie soll im September 2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Eine zweite Kommissionsverordnung wird die Durchführungsbestimmungen für Importe aus Drittländern beinhalten. Die Inhalte dieser Verordnung werden aktuell noch zwischen EU-Kommission und Mitgliedsstaaten verhandelt.
Um den Übergang von der "alten" zur "neuen" EG-Öko-Verordnung für Sie reibungslos zu gestalten, möchten wir Sie 2008 über Extrausgaben des GfRS-Info-Service fortlaufend über die Neuerungen und den Stand der Interpretation durch Öko-Kontrollstellen und zuständige Behörden in Deutschland auf dem Laufenden halten.
Darüber hinaus wird die bewährte Broschüre "EG-Verordnung Ökologischer Landbau" des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Beteiligung der GfRS im Moment überarbeitet. Sie soll im Herbst 2008 neu erscheinen und praxisnah über die neuen Anforderungen informieren.
Schließlich wird die GfRS Informationsveranstaltungen zur neuen EG-Öko-Verordnung anbieten. Die erste Informationsveranstaltung am 10. September 2008 ist leider ausgebucht. Eine weitere Veranstaltung für die Zielgruppe der Handels-, Verarbeitungs- und Importunternehmen wird am 2. Dezember 2008 stattfinden. Informationen finden Sie hier. Für Landwirte und Winzer wird es in Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern Seminare geben. Sprechen Sie uns an!
Für Öko-Erzeugungsbetriebe bringt die neue EG-Verordnung einige Erleichterungen: die Pflicht zur Bedarfsanerkennung verschiedener Düngemittel und Pflanzenschutzmittel über die GfRS entfällt. Öko-Betriebe müssen den Einsatz und die Begründung aber weiter dokumentieren und bei den Inspektionen vorlegen können. Ähnliches gilt für Tierzukäufe mit Ausnahme von Geflügel.
Die Anmeldeverpflichtung für unverplombte Einzeltransporte bei der GfRS entfällt, sofern auch der Abnehmer der Öko-Ware am Zertifizierungsverfahren nach der EG-Öko-Verordnung teilnimmt.
Die Rahmenbedingungen für die Umstellung von Tieren werden sich nach den neuen Durchführungsbestimmungen wohl ändern. Während eine "gleichzeitige" Umstellung des Gesamtbetriebes (Flächen und Tiere) in 24 Monaten auch nach dem 31. Dezember 2008 unverändert möglich sein wird, ist dies für die Variante "getrennte Umstellung" beim Einsatz von Umstellungsfutter von eigenen Flächen und Zukauf von Öko-Futter noch nicht geklärt.
Der durch die "alte" EG-Öko-Verordnung vorgegebene Pflichthinweis "hergestellt im Rahmen der Umstellung auf den Ökologischen Landbau" wurde vereinacht zu: "Erzeugnis aus der Umstellung auf den ökologischen
Landbau".
Die Anbindehaltung in kleinen Betrieben wird weiter möglich bleiben. Allerdings müssen sowohl Sommerweidegang als auch Auslauf angeboten werden.
Produkte der Aquakultur und Meeresalgen werden ab dem 1. Januar 2009 unter den Anwendungsbereich der Öko-Verordnung fallen. Da die diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen noch nicht festgelegt wurden, gelten zunächst die Bestimmungen der EG-Öko-Basisverordnung (Artikel 13 für Meeresalgen und Artikel 15 für die Aquakultur) und darüber hinaus anerkannte private Standards.
Nach der "alten" EG-Öko-Verordnung bis zum 31. Dezember 2008 produzierte und gelagerte Öko-Erzeugnisse dürfen zeitlich unbeschränkt abverkauft werden.
Für Verpackungsmittel gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 1. Januar 2012. Der Verpackungsinhalt muss natürlich ab dem 1. Januar 2009 den Vorgaben der "neuen" EG-Öko-Verordnung entsprechen.
Öko-Heimtierfutter fällt unter den Anwendungsbereich der revidierten EG-Öko-Verordnung, wie auch verarbeitete Öko-Aquakulturerzeugnisse. Für Erzeugnisse aus Wildfang und Jagd mit Öko-Zutaten wurde eine besondere Kennzeichnungsmöglichkeit geschaffen.
Die ursprünglich vorgesehene Pflichtkennzeichnung mit dem EU-Logo und einer Herkunftsangabe (EU / Nicht-EU) wird auf Mitte 2010 verschoben werden. Die Gestaltung des EU-Logos wird neu ausgeschrieben.
Neben der bekannten Öko-Auslobung in der Verkehrsbezeichung ("95%-Produkte") wird es künftig auch eine Kennzeichnungsmöglichkeit von Einzelzutaten nur über die Zutatenliste geben.
Ab dem 1. Januar 2009 müssen bei allen Verarbeitungsprodukten, egal, welche Kennzeichnungsvariante gewählt wurde, die Öko-Zutaten in der Zutatenliste einzeln gekennzeichnet werden ("Sternchensystem").
Nach aktuellem Entwurfsstand des Öko-Landbaugesetzes (§ 6 Nr. 4) wird es ab 1. Januar 2009 möglicherweise zulässig werden, einzelne Zutaten in der Speisekarte auszuloben, wenn die betreffende Zutat nur in Öko-Qualität verwendet wird. Wir halten Sie über die aktuelle Entwicklung weiter auf dem Laufenden.
Die VO (EG) Nr. 605/2008 zur Kontrollbescheinigung für Einfuhren aus Drittländern löste zum 10. Juli 2008 die VO (EG) Nr. 1788/2001 ab, die VO (EG) Nr. 345/2008 ersetzte vor kurzem die alte Drittlandsliste (VO (EG) Nr. 94/92).
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