Natürlich GfRS- biozertifiziert!
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Christian Herzig • 3rd+
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Natürlich GfRS #biozertifiziert!
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH lehmann natur GmbH
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Natürlich GfRS-#biozertifiziert - wir gratulieren!
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH Scandic Hotels
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Farewell to BIOFACH 2025: Inspiring meetings, good diskussions, a growing and vital organic sector - proud to be part of it!
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Whoop Whoop: Und hier ist das Bio-Zertifikat für den Mittagstisch im Kreishaus Borken - wir gratulieren!
https://lnkd.in/e4K2A7NK
Kreis Borken Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Juliane Rabe
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH Münsterland e.V.
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Pesticide Traces in Organic Products: Fraud indicators or Inevitable side effect of conventional neighboring agriculture? The Vademecum on Officicial Investigations supports informed decision making. BIOFACH Congress 2025 C. Novak/Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) #NicolasVerlet Authent GmbH #LaborLippert https://lnkd.in/dd9Dc7nh
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Tag 3 der BIOFACH: der Unverpackt e. V. - Verband der Unverpacktläden zu Besuch am GfRS-Stand. Wie geht Bio-Zertifizierung einfach und praxisgerecht?
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Prof. Dr. Stephan Rüschen • 3rd+
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Carsten Dierig • 3rd+
Weitere Infos: www.welt.de
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Natürlich GfRS-#biozertifiziert: Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft auf der BIOFACH 2025
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BIOFACH 2025: Einfach, klar und ehrlich - wir zeigen, wie Bio-Zertifizierung für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung ganz praktisch klappt, mit der neuen Bio-AHV-Verordnung a%27verdis Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) Claudia Zilz Frauke Brodkorb-Kettenbach Naturland e.V.
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Tag 2 der BIOFACH: Viele Besuche und gute Gespräche beim GfRS-Stand am Niedersachsen-Gemeinschaftsstand. Auch die Landwirtschaftsministerin M. Staudte kam vorbei - vielen Dank für den Besuch!
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Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Änderungen beim Bio-Importverfahren aus Drittländern 🚢 🌍
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle direkt von der EU zugelassenen Drittlands-Kontrollstellen die EU-Bio-Verordnung identisch wie in der EU anwenden („Konformität). Details zu den Änderungen können in unserem aktuellen Info-Service nachgelesen werden (https://lnkd.in/eG5tpSYk).
Die Abläufe zum Import aus Drittländern sind auf unserer Website beschrieben (https://lnkd.in/eNHDtKkF).
Weitere Infos: www.gfrs.de
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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW
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DIVERSA GmbH
Weitere Infos: media.licdn.com
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Willkommen an Bord ☘️
Wir freuen uns, seit kurzem zwei neue Teammitglieder im Erzeugerbereich bei der GfRS begrüßen zu dürfen - Gundula und René!
Mit ihrer Expertise und ihrem Engagement für nachhaltige Landwirtschaft und effektive Bio-Zertifizierung verstärken sie unser Team und tragen dazu bei, die Öko-Integrität weiter zu sichern.
Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit für Euer Vertrauen in Bio-Produkte!
#BioZertifizierung #Nachhaltigkeit #ÖkoKontrolle #WillkommenImTeam
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Paul Pfaff • 3rd+
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OPTA Europe
Weitere Infos: www.consilium.europa.eu
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Weitere Infos: rptu.de
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DLG e.V. - German Agricultural Society
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Mo - Fr: 9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon 0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)
Mo - Fr: 9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon 0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)
Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
Nun ist sie fertiggestellt: Die revidierte EG-Öko-Verordnung kann zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Sehr vieles, was schon aus der "alten" EG-Verordnung über den Ökologischen Landbau bekannt und in die Praxis eingeführt war, bleibt erhalten und gilt auch künftig unter der revidierten Verordnung.
Neu und sicher gewöhnungsbedürftig ist die Struktur der revidierten EG-Öko-Verordnung: Statt einer einzigen EG-Öko-Verordnung mit Anhängen wird es künftig eine Basisverordnung und mehrere Verordnungen zur Umsetzung dieser Basisverordnung geben.
Die EG-Öko-Basisverordnung 834/2007, die schon im Juni 2007 veröffentlicht wurde, legt als Ratsverordnung die Eckpfeiler fest.
Darüber hinaus wird es mehrere Kommissionsverordnungen mit Durchführungsbestimmungen geben.
Die erste, am 2. Juli 2008 beschlossene Kommissionsverordnung beinhaltet die Durchführungsbestimmungen für die landwirtschaftliche Erzeugung, die Verarbeitung, den Handel und den Import von Öko-Produkten im EU-Binnenmarkt. Sie soll im September 2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Eine zweite Kommissionsverordnung wird die Durchführungsbestimmungen für Importe aus Drittländern beinhalten. Die Inhalte dieser Verordnung werden aktuell noch zwischen EU-Kommission und Mitgliedsstaaten verhandelt.
Um den Übergang von der "alten" zur "neuen" EG-Öko-Verordnung für Sie reibungslos zu gestalten, möchten wir Sie 2008 über Extrausgaben des GfRS-Info-Service fortlaufend über die Neuerungen und den Stand der Interpretation durch Öko-Kontrollstellen und zuständige Behörden in Deutschland auf dem Laufenden halten.
Darüber hinaus wird die bewährte Broschüre "EG-Verordnung Ökologischer Landbau" des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Beteiligung der GfRS im Moment überarbeitet. Sie soll im Herbst 2008 neu erscheinen und praxisnah über die neuen Anforderungen informieren.
Schließlich wird die GfRS Informationsveranstaltungen zur neuen EG-Öko-Verordnung anbieten. Die erste Informationsveranstaltung am 10. September 2008 ist leider ausgebucht. Eine weitere Veranstaltung für die Zielgruppe der Handels-, Verarbeitungs- und Importunternehmen wird am 2. Dezember 2008 stattfinden. Informationen finden Sie hier. Für Landwirte und Winzer wird es in Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern Seminare geben. Sprechen Sie uns an!
Für Öko-Erzeugungsbetriebe bringt die neue EG-Verordnung einige Erleichterungen: die Pflicht zur Bedarfsanerkennung verschiedener Düngemittel und Pflanzenschutzmittel über die GfRS entfällt. Öko-Betriebe müssen den Einsatz und die Begründung aber weiter dokumentieren und bei den Inspektionen vorlegen können. Ähnliches gilt für Tierzukäufe mit Ausnahme von Geflügel.
Die Anmeldeverpflichtung für unverplombte Einzeltransporte bei der GfRS entfällt, sofern auch der Abnehmer der Öko-Ware am Zertifizierungsverfahren nach der EG-Öko-Verordnung teilnimmt.
Die Rahmenbedingungen für die Umstellung von Tieren werden sich nach den neuen Durchführungsbestimmungen wohl ändern. Während eine "gleichzeitige" Umstellung des Gesamtbetriebes (Flächen und Tiere) in 24 Monaten auch nach dem 31. Dezember 2008 unverändert möglich sein wird, ist dies für die Variante "getrennte Umstellung" beim Einsatz von Umstellungsfutter von eigenen Flächen und Zukauf von Öko-Futter noch nicht geklärt.
Der durch die "alte" EG-Öko-Verordnung vorgegebene Pflichthinweis "hergestellt im Rahmen der Umstellung auf den Ökologischen Landbau" wurde vereinacht zu: "Erzeugnis aus der Umstellung auf den ökologischen
Landbau".
Die Anbindehaltung in kleinen Betrieben wird weiter möglich bleiben. Allerdings müssen sowohl Sommerweidegang als auch Auslauf angeboten werden.
Produkte der Aquakultur und Meeresalgen werden ab dem 1. Januar 2009 unter den Anwendungsbereich der Öko-Verordnung fallen. Da die diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen noch nicht festgelegt wurden, gelten zunächst die Bestimmungen der EG-Öko-Basisverordnung (Artikel 13 für Meeresalgen und Artikel 15 für die Aquakultur) und darüber hinaus anerkannte private Standards.
Nach der "alten" EG-Öko-Verordnung bis zum 31. Dezember 2008 produzierte und gelagerte Öko-Erzeugnisse dürfen zeitlich unbeschränkt abverkauft werden.
Für Verpackungsmittel gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 1. Januar 2012. Der Verpackungsinhalt muss natürlich ab dem 1. Januar 2009 den Vorgaben der "neuen" EG-Öko-Verordnung entsprechen.
Öko-Heimtierfutter fällt unter den Anwendungsbereich der revidierten EG-Öko-Verordnung, wie auch verarbeitete Öko-Aquakulturerzeugnisse. Für Erzeugnisse aus Wildfang und Jagd mit Öko-Zutaten wurde eine besondere Kennzeichnungsmöglichkeit geschaffen.
Die ursprünglich vorgesehene Pflichtkennzeichnung mit dem EU-Logo und einer Herkunftsangabe (EU / Nicht-EU) wird auf Mitte 2010 verschoben werden. Die Gestaltung des EU-Logos wird neu ausgeschrieben.
Neben der bekannten Öko-Auslobung in der Verkehrsbezeichung ("95%-Produkte") wird es künftig auch eine Kennzeichnungsmöglichkeit von Einzelzutaten nur über die Zutatenliste geben.
Ab dem 1. Januar 2009 müssen bei allen Verarbeitungsprodukten, egal, welche Kennzeichnungsvariante gewählt wurde, die Öko-Zutaten in der Zutatenliste einzeln gekennzeichnet werden ("Sternchensystem").
Nach aktuellem Entwurfsstand des Öko-Landbaugesetzes (§ 6 Nr. 4) ist es ab 1. Januar 2009 zulässig, einzelne Zutaten in der Speisekarte auszuloben, wenn die betreffende Zutat nur in Öko-Qualität verwendet wird. Wir halten Sie über die aktuelle Entwicklung weiter auf dem Laufenden.
Die VO (EG) Nr. 605/2008 zur Kontrollbescheinigung für Einfuhren aus Drittländern löste zum 10. Juli 2008 die VO (EG) Nr. 1788/2001 ab, die VO (EG) Nr. 345/2008 ersetzte vor kurzem die alte Drittlandsliste (VO (EG) Nr. 94/92).
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Die BIOFACH ist mehr als nur eine Messe. Sie ist der Treffpunkt für alle, die an nachhaltigen und ökologischen Produkten arbeiten.
Jeden Februar kommen Fachbesucher aus der ganzen Welt nach Nürnberg. Die Messe zeigt Innovationen, Trends und vor allem: Qualität.
Die IFOAM, der Dachverband für ökologische Anbauverbände, unterstützt die BIOFACH als Schirmherr – ein starkes Zeichen für die Bedeutung dieser Messe.
Für uns bei Brand Qualitätsfleisch ist Nachhaltigkeit ein wichtiger Teil unserer Arbeit. Deshalb nutzen wir die Biofach, um Inspiration zu holen, Netzwerke zu stärken und neue Ideen zu entwickeln.
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